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Stellungnahme zur Veränderung der Wohn-und Schlafsituation

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(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Waren nicht verheiratet. Sie hat dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zugestimmt aus irgendwelchen sinnlosen Gründen aber die Beistandschaft des Kindes sowie das JA und die Richterin fanden diees Gründe genauso lächerlich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2017 16:02
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