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Stellungnahme zur Veränderung der Wohn-und Schlafsituation

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(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nachdem nun der Umgang zufriedenstellend geregelt ist geht es in die nächste Runde.

Ich bekam gestern Post vom Anwalt der Ex. U.a. Wird darauf verwiesen , dass das Kind nicht zu meiner Partnerin "Mama" sagt (Was er nie macht und weder sie noch ich zulassen würde) und dann soll ich eine Stellungnahme schreiben, welche Veränderungen der Wohn- und Schlafsituation ich vornehmen werde, da das Kind noch im Schlafzimmer schläft und das dem Kindeswohl nicht zuträglich wäre, da das Kind "entsprechende Wahrnehmungen" gemacht zu haben scheint.

Muss ich mich zu so etwas äußern???Die KM teilte mir telefonisch mit, dass das Kind sexuelle Handlungen nachahme und das natürlich von uns kommen muss. Jedoch ist es faktisch so, dass wir Sex natürlich machen aber weder im Beisein meines Kindes noch ihrer Kinder. Diese Untertellung finde ich echt grenzwertig .


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2017 12:20
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Achso Kind ist 2 1/2


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2017 12:22
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Muss ich mich zu so etwas äußern???

Zu so viel Schwachsinn? Natürlich nicht.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2017 12:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die KM teilte mir telefonisch mit, dass das Kind sexuelle Handlungen nachahme

Kind ist 2 1/2

Achso, ja klar...  :knockout:


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2017 23:32
(@samson1978)
Registriert

Die wissen in dem Alter gerade mal das man damit Pipi machen kann. Da fehlt doch völlig die Assoziation zum sexuellen Aspekt.

Echt krass was hier manche KM anbringen.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2017 17:37
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich befürchte, dass ich das Kind nun nicht wie in der neuen Umgangsregelung vereinbart am Freitag,  sondern erst am Samstag bekomme, da ich ja keine Stellungnahme geschrieben habe. Ich habe ihr unterschriebenes Exemplar vom Anwalt noch nicht zurückbekommen und sie wird mich garantiert wieder erpressen, wie auch in der Vergangenheit  😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2017 10:33
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

...und sie wird mich garantiert wieder erpressen, wie auch in der Vergangenheit  😡

Und warum lässt Du Dich erpressen? 😡

Mach Dich gerade!

Grüße
WNV


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 11:14
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Weil sie am längeren Hebel sitzt. Was soll ich denn machen wenn sie  mir das Kind nicht gibt? Diese Umgangsvereinbarung ist über ihren Anwalt durch mein Schreiben erstellt wurden, da ich sonst den Weg zum Gericht gegangen wäre. Ich habe keinerlei rechtliche Handhabe, da es eben kein Urteil ist 😐


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2017 11:45
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aber ihr habt eine schriftliche Umgangsvereinbarung (von ihrem Anwalt aufgesetzt). Und damit ist die für euch erst einmal verbindlich.
Und dann gehst du zum Jugendamt und bittest um Vermittlung - setzt der KM eine Frist.
Und wenn das mit dem Umgang nicht klappt reichst du Klage ein.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 12:45
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Was soll ich denn machen wenn sie  mir das Kind nicht gibt?

Genau so, wie es AnnaSophie beschrieben hat!

Wie helfen Dir dabei, wenn es um Formulierungen, Verhaltensweisen und die nächsten Schritte geht.

Nächster Schritt:

Du forderst Deine Ex höflich, aber deutlich - schriftlich und nachweisbar - zur Umsetzung der Umgangsvereinabrung auf (zB Einschreiben mit Rückschein)
Für den Fall, dass Sie sich widersetzt, kündigst Du bereits an, das Jugendamt um Vermittlung zu bitten.

Dem Anwalt der Ex antwortest Du nicht. Das ist Quallenfett, dass Du nicht zu beantworten brauchst.

Mach Dich gerade!
Sei Vater  🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 13:10




(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Weil sie am längeren Hebel sitzt.

Spätestens wenn Sie einen mit Ordnungsmitteln bewehrten  Umgangsbeschluss des Familiengerichtes in der Hand hält, wird sie NICHT mehr am längeren Hebel sitzen.

Aber: Du musst diesen Weg konsequent und mit dem nötigen Selbstbewusstsein gehen!


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 13:15
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

...welche Veränderungen der Wohn- und Schlafsituation ich vornehmen werde, da das Kind noch im Schlafzimmer schläft und das dem Kindeswohl nicht zuträglich wäre, da das Kind "entsprechende Wahrnehmungen" gemacht zu haben scheint.

Um hier jeglicher Diskussion beim Jugendamt und dem Gericht bereits vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen, würde ich das Bett Deines Kindes in einem anderen Zimmer aufbauen.

Ich habe aus finanziellen Gründen nur eine 2Zimmerwohnung, aber die Betten der Kinder waren an den Wochenenden von Anfang immer im Wohnzimmer.
Und das war immer ein "Matratzenlager"...das fanden sie cool. Für den Kleinsten hatte ich am Anfang natürlich ein Kinderbett mit Gittern..stand auch im Wohnzimmer


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 13:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin

Um hier jeglicher Diskussion beim Jugendamt und dem Gericht bereits vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen, würde ich das Bett Deines Kindes in einem anderen Zimmer aufbauen.

das ist die Kür. Klar solltest Du Dir Gedanken machen, wie Du das mfr lösen willst und wenn es jetzt schon geht, dann setze es doch zeitnah um! Aber nicht, weil KM es verlangt. Und auch nicht auf so ne besch..... anwaltliche Anfrage Stellung beziehen.

Und wenn es jetzt nicht geht - Umgangsaussetzung wird es nicht geben, weil ein 2 1/2 jähriges Kind an den UmgangsWE mit Euch das Zimmer teilt.

Gruß toto, der vermutet, das bei umgekehrten Sachverhalt die KM jaulen würde, warum das Kind im WoZi oder sonstwo schlafen muss...  :knockout:


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 13:48
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Es ist natürlich geplant, dass er seinen Schlafplatz in einem der beiden Kinderzimmer der Kinder meiner Frau bekommt. Wir suchten bereits unabhängig von der Aufforderung des Anwalts nach einer optimalen Lösung und einem tollen Bett aber darüber bin ich gar nicht gewillt Rechenschaft abzulegen.

Und ja Toto, wenn das Kind dann in einem Kinderzimmer mit einem der anderen Kids ist wird das auch nicht richtig sein, denn diese KM möchte überall ihren Rüssel rein hängen und Macht ausüben.

Den Weg zum Gericht werde ich definitiv gehen wenn sie mich wieder mit dem Umgang erpresst.

Leider liegt mir die von ihr unterzeichnete Umgangsvereinbarung noch nicht vor, von mir wurde sie bereits unterzeichnet. Und das wird sie als Anlass nehmen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2017 13:57
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ein weiterer Grund wieso er noch im Schlafzimmer ist, war der, dass er abends ewig nicht zur Ruhe käme und Mittagsschlaf wäre auch passé, da die Kids meiner Frau meist noch etwas am abend schwatzen und Hörspiel hören und schon lange keinen Mittagsschlaf mehr machen. (Kids sind 5 und 8 )


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2017 14:01
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Leider liegt mir die von ihr unterzeichnete Umgangsvereinbarung noch nicht vor, von mir wurde sie bereits unterzeichnet. Und das wird sie als Anlass nehmen

Dann fordere sie schriftlich wie oben beschrieben auf, Dir die unterzeichnete Umgangsvereinbarung zukommen zu lassen.
Mit Fristsetzung 10 Tage ab Versand durch Dich.

Als nächsten Schritt - falls sie die Frist reißt - bereits ankündigen, dass es zu einem Vermittlungsgespräch kommen wird, zu dem sie das Jugendamt einladen wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 14:02
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein weiterer Grund wieso er noch im Schlafzimmer ist, war der, dass er abends ewig nicht zur Ruhe käme und Mittagsschlaf wäre auch passé, da die Kids meiner Frau meist noch etwas am abend schwatzen und Hörspiel hören und schon lange keinen Mittagsschlaf mehr machen. (Kids sind 5 und 8)

Na und?
Dann schwatzen sie halt noch etwas.  Zwei Fünf- und Achtjährige werden ja wohl nicht bis 22 Uhr quatschen.
Und schwatzen und ein Hörspiel - sofern es nicht zu laut ist - sind doch keine Störung - sondern Teilnahme am Familienleben 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 14:06
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Als nächsten Schritt - falls sie die Frist reißt - bereits ankündigen, dass es zu einem Vermittlungsgespräch kommen wird, zu dem sie das Jugendamt einladen wird.

Sie hat bereits in der Vergangenheit alle Gespräche bezüglich Umgang darauf verwiesen, dass das ihr Anwalt regeln wird und sie keine Stellung dazu nehmen wird. Mein Weg wäre der, mich direkt ans Gericht zu wenden. Ich werde definitiv nicht länger ihr Hampelmann sein. Das habe ich ihr bereits mit der gewonnenen Sorgerechtsklage gezeigt und auch damit eine neue Umgangsregelung notfalls übers Gericht zu gewinnen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2017 14:15
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie hat bereits in der Vergangenheit alle Gespräche bezüglich Umgang darauf verwiesen, dass das ihr Anwalt regeln wird und sie keine Stellung dazu nehmen wird. Mein Weg wäre der, mich direkt ans Gericht zu wenden.

Hi,

je nachdem wie lange sich dieses "Gehampel" schon zieht und wieviele "absurde Stöckchen" sie Dir schon hingehalten hat, über die Du springen sollst, kannst Du natürlich auch direkt zum Gericht gehen. :thumbup:

Das Gericht sieht es allerdings immer gerne, dass vorher alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 14:21
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie kam es zu der Sorgerechtsklage?

Wart ihr nicht verheiratet und Du hast auf GSR geklagt?

Oder wollte sie Dir das bereits bestehende GSR aberkennen lassen? (...was bei mir der Fall war..)


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2017 14:23




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