Sommer ferien Regel...
 
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Sommer ferien Regelung

 
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  Zusammen 

Habe eine Wichtige Frage , bin seit drei Jahren getrennt  und  bis jetzt  wurde fast alles  Per Gericht  geregelt  Letztes Jahr der Umgang auch Ferien . ich hatte die Kinder dieses  Jahr die ersten drei Wochen der Sommerferien  jetzt geht die Planung für das Jahr 2015  . Meine Ex  frau verlangt von mir das ich die Kinder wieder die ersten 3 Wochen Nehme  von meiner Seite sehr gerne , aber Mein Arbeitgeber sagt  du kannst nicht immer nur die ersten 3 Wochen haben es gibt auch andere Kollegen die ein Anrecht drauf haben.  die zweiten 3 Wochen wären kein Problem . genau da ist das Problem !!!  Meine Ex FRAU  meint  entweder ich nehme die Kinder da wo sie will oder Bekomme die gar nicht in den Sommerferien . was kann und soll ich da jetzt tun ??

Danke im Vorauf für Hilfreiche Antworten

Mfg

Jonas2004

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2014 19:03
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Jonas2004,

kannst Du uns noch mitteilen, wie denn die gerichtliche Regelung der Sommerferien aussieht und ob es sich um einen Beschluss oder Vergleich handelt?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 19:06
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

es Handelt sich um einen Beschluss .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2014 19:32
(@mimamause)

ja, aber was steht drin? Steht drin, dass du immer die ersten 3 Wochen hast? Oder irgendwelche 3 Wochen?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 19:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jonas,

also es gibt einen Beschluss, dass Du die Kinder in den ersten 3 Ferienwochen hast?
Dann kann Deine Ex darauf bestehen. Trotzdem solltest Du versuchen z.B. mit Hilfe des JA, dass rechtzeitig vereinbarter Wechsel möglich ist, u.U. bedarf dies natürlich wieder eines Beschlusses.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 19:42
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Es steht drin das die Ferien  zu Hälfte zu teilen sind . also nichts  von erste 3 wochen oder letzte 3 wochen . ich könnte bis jetzt  eh nicht mitentscheiden  hab von ihr sms  bekommen  da und bekommst du die kinder  ob es dir passt / du kannst oder  so . geht das  nicht  hast du pech . kurz und bündig

Mfg

Jonas2004

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 08:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Mutter bestimmt, was das Kind macht und wo es sich aufhält außer an den Tagen, die das Gericht festgelegt hat.
Wenn die Ferien nicht fest gelegt sind, bestimmt die Mutter.

Wenn du das Versäumnis der fehlenden Regelung ändern willst musst du wieder zum Gericht.

So ist das in D.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 09:08