Hallo Community,
Ich habe einen gerichtlich geregelten Umgang der alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag stattfindet.
Die Kindsmutter hat angeboten, das ich sie jetzt Montags nach den Umgangswochenenden in die Kita bringen darf.
Das hat sie dem Jugendamt auch mitgeteilt. Jetzt auf einmal hat sie ihre Aussage heut widerrufen und sie besteht darauf
das ich sie Sonntag um 17 Uhr abgebe! Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Habe ich rechtliche Konsequenzen zu befürchten wenn ich sie Montag in die Kita bringe?
Weil es gibt ja nur den Beschluss vom Gericht der was anderes sagt. Ich habe das auch schriftlich das ich sie Montag in die
Kita bringen kann und das JA weiss es auch.
Ich freue mich über jede Antwort bzw Ratschlage
Wenn du die Montagsverabredung nicht belegen kannst, existiert sie nicht.
Im Zweifel gilt das, was gerichtlich vereinbart wurde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was heisst nicht belegen? Ich habe es schriftlich von Ihr, es wurde halt nur nicht gerichtlich so geregelt.
Hat sie das Recht die Polizei zu rufen etc? Weil das will ich mein Kind nicht antun aber es wär gut zu wissen
was mich da jetzt erwartet
Beppo hat Dir die Antwort gegeben:
Wenn die KM diese "Zusage" widerruft, kannst Du nichts anderes tun, als vor Gericht eine Erweiterung der gerichtlich beschlossenen Umgangsregelung zu erstreiten.
Sie hat "nein" gesagt, also hätte alles Andere zur Folge, dass sie sich darauf berufen kann, dass Du gegen das Urteil verstößt. Ja, sie hat das Recht, die Polizei zu rufen, wenn das Kind nicht wie vereinbart zurück kommt.
Alle anderen Einigungen enden, wenn einer sie aufkündigt. Dein Nachteil ist eben, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei ihr ist und sie eben darauf bestehen kann, dass Du das Kind zurückbringst, wie es ausgeurteilt wurde.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
