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Schriftliche Bestätigung des Umgangsrechts?

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(@alex888)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

meinen ersten Post hatte ich ja schon abgegeben (Rechtsanwälte), hierauf aber leider noch keine Antwort erhalten. Nun denn...

Folgende Frage stellt sich mir zur Zeit.

Meine Frau hat mir letzte Woche eröffnet, dass sie die Trennung will. Wir sind beide seit ca. 3 Jahren verheiratet und haben eine fast 2-jährige Tochter. Grundsätzlich geht sie erst einmal davon aus - was ich denke, scheint sie nicht zu interessieren - , dass die Kleine bei Ihr bleibt. Auf meine Frage hin, aus welchem Grund sie davon ausgeht, meinte sie nur lapidar: "Weil das deutsche Recht dies so vorsieht!". Nun denn, ob ich im Endeffekt versuche, das alleinige SR zu beantragen etc., was ich schon machen möchte, entscheidet sich in den nächsten Tagen und ist eine andere Geschichte, zu Mal wir momentan noch alle unter einem Dach wohnen.

Was ich gerne wissen möchte ist, ich habe meine Frau aus dem Bauch heraus gefragt, wie es sich mit dem Umgangsrecht verhalten solle, falls die Kleine doch bei ihr bleibt. Sie meinte dann, alle 14-Tage über das Wochenende, sprich von Freitag bis Sonntag (gegebenenfalls Montag) und dann könnte, egal wann ich wollte meine Tochter ebenfalls jederzeit sehen (sprich in der Woche) und auch mal Nachmittags oder über Nacht (in der Woche) zu mir nehmen. In dem Moment rutschte mir die Frage raus, ob sie mir das schriftlich geben würde uns sie bejahte.

Nun, macht es überhaupt Sinn, sich so etwas schriftlich bestätigen zu lassen und wenn ja, was sollte da genau hinein?! Oder kann man so ein Schriftstück, wenn es Hart auf Hart kommen sollte, vergessen?

Würde mich über eine kurzfristige Antwort riesig freuen...so lange die KM noch hierzu bereit ist...

Vielen Dank!

Schöne Grüße

Alex


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 18:15
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Alex,
eine Rechtskraft hat so ein Schriftstück nicht.

Sollte es irgendwann mal Probleme wegen Umgang geben und ihr seid deswegen beim JA oder vor Gericht kannst du das Schriftstück vorlegen und sie muss erklären was passiert ist das sie ihre Absichtserklärung in Sachen Umgang nicht mehr einhält.

Es bringt dir nicht viel, andererseits schadet es nicht sowas schriftlich zu haben.

Wichtiger ist das du versuchst so früh wie möglich maximalen Umgang zu bekommen. Wenn du über einen längeren Zeitraum viel Umgang mit deiner Tochter hast spricht man irgendwann von Kontinuität. Und auch dann kommt KM in Erklärungsnot warum das nun plötzlich nicht mehr gehen soll.

Natürlich immer vorausgesetzt deiner Tochter geht es dabei gut und du willst das auch.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 18:32
(@alex888)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Bart,

vielen Dank für Deine prompte Antwort. So etwas ähnliches habe ich mir schon gedacht.

Was den maximalen Umgang mit meiner Tochter betrifft, so werde ich hier auf jeden Fall hinterher sein. Ich kann gar nicht ohne meine Kleine sein und würde sie am Liebsten jeden Tag um mich haben. Nun, bislang ist dies ja noch der Fall, aber wenn ich daran denke auszuziehen und sie dann nicht mehr jeden Tag bei mir zu haben, wird mir schon ganz anders.

Nun, ab Freitag, bis Sonntag Abend habe ich die Kleine ebenfalls alleine (freu!), da meine Noch-Ehefrau beschlossen hat, das 14-tägige Wochenende bereits jetzt schon einzuführen, obwohl wir noch zusammen wohnen. Sie will dann am Freitag zu einer Freundin "feiern" gehen und dort übernachten und kommt dann Sonntag Abend wieder.

Aber grundsätzlich wollen, dass die Kleine bei ihr bleibt, wenn ich ausziehe...ich verstehe die Welt im Moment noch nicht so ganz...

Im Übrigen war ich letzte Nacht mit der Kleinen auch alleine, da meine Noch-Ehefrau meinte, dass sie lieber um 19 Uhr zu Ihrer Freundin geht um einen gemütlichen dort mit der besten Freundin zu haben und gleich dort übernachtet hat. Sie hatte noch nicht einmal abgewartet, bis die Kleine im Bett war, um ihr Gute Nacht zu sagen oder so. Gut, sie fragt mich schon, ob das OK ist, aber ich sehe schon, da sie seit Herbst letzten Jahres immer mehr darauf drängt Abends alleine etwas unternehmen zu können, dass die Kleine wohl des öfteren bei mir sein wird. Denn wir haben keine weitere Familie in der Nähe und einem fremden Babysitter muss ich meine Kleine in diesen Momenten ja nicht überlassen. Mich stört es nicht, ganz im Gegenteil, ich bin überglücklich, je öfter mein kleiner Engel bei mir sein wird.  🙂

Schöne Grüße

Alex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 18:48
(@Wolkenhimmel)

Sag' mal Alex...

bist Du Dir sicher, dass da kein anderer Kerl im Spiel ist? Das scheint mir fast ein bisschen "zu viel" Freundin zu sein.

Nicht, dass das etwas ändern würde... außer evtl. die Bereitschaft Deiner Ex zu steigern Dir mehr Zeit mit Eurer Tochter zu lassen  :phantom:

Hättest Du die Möglichkeit evtl. Eure Tochter alleine oder zur Hälfte zu betreuen?

LG WH, mit Wechsemodell  🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 19:05
(@alex888)
Schon was gesagt Registriert

Hi Wolkenhimmel,

der Gedanke kam mir auch schon mal, aber wo kein Beweis... Aber das irgendetwas im Busch ist und selbst wenn es nur darauf bezogen ist, dass sie sich trennen würde, dieses Gefühl hatte ich schon länger. Aus diesem Grund bin ich ja schon seit einiger Zeit stiller Leser dieses Forums...

Das Wechselmodell habe ich ihr gerade heute vorgeschlagen, zu mal ich meiner Tochter zu liebe in der Nähe bleiben möchte. Aber das hat sie gleich abgelehnt... Sie wolle dass unser Kind einen zentralen Lebenspunkt hätte und nicht einmal hier und einmal dort leben muss.

Gerne würde ich sie ganz zu mir nehmen, nachdem ich mich aber bereits einige Wochen durch dieses Forum gelesen habe, bin ich ein wenig "entmutigt", dies auch rechtlich hinzubekommen.

Mein Gedanke bzw. mein Hoffen ist ja, dass ihr abendliches Feiern mit der Zeit immer mehr wird, meine Kleine dadurch immer öfter zu mir kommt und ich über diese Schiene irgendetwas durchsetzen könnte.

Aber vielleicht ist dies auch nur naives Denken von mir. Momentan, zu Mal sie mir ja erst vor einigen Tagen eröffnete, dass sie sich trennen möchte, schwirren mir so viele Dinge durch den Kopf bzw. bin ich teils gar nicht in der Lage klar zu denken. Wenn ich dann an meinen kleinen Wurm denke und an die Zukunft wird mir immer ganz anders.....nun denn...

Schöne Grüße

Alex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 19:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Alex,

aus welchem Grund willst Du denn das ASR haben?

Mal ganz ehrlich, es würde schon an ein Wunder grenzen, wenn Du Deine Tochter bei Dir behältst und ggf. das ABR vor Gericht zugesprochen bekämst. Das ASR ist quasi unerreichbar. Und das ist - grundsätzlich - auch gut so.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 19:37
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Alex,

in Ergänzung zu LBM. Wunder gibt es immer wieder. Wenn du dir absolut sicher bist das deine Tochter bei Dir besser aufgehoben bist solltest

du das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Dein Ansatz ´Wenn Mami erst mal Blut geleckt hat in Sachen Feiern und Freizeit´ finde ich 

realistisch. Vielleicht ist der Next der KM nicht so begeistert von der Idee das die ein Kind in die Beziehung mitbringt.

Und natürlich wirst du kein ASR bekommen. Lies dich mal schlau. Wenn dann ABR.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2009 09:57
(@Wolkenhimmel)

Das Wechselmodell habe ich ihr gerade heute vorgeschlagen, zu mal ich meiner Tochter zu liebe in der Nähe bleiben möchte. Aber das hat sie gleich abgelehnt... Sie wolle dass unser Kind einen zentralen Lebenspunkt hätte und nicht einmal hier und einmal dort leben muss.

Ach Alex... das ist mein Lieblingsargument....  :rofl2:

Ich kann Dir nur so viel sagen: unsere Tochter (6) fühlt sich mit ihren vielen - und es sind zwischenzeitlich mehr als 2 gewesen -  Kinderzimmern und Familien sehr sehr wohl.
Dieses "Nomaden"-Totschlagargument kann nur bringen, wer kein WM-Kind kennt. Kinder sind so viel flexibler, als es ihnen ihre Eltern... äh, meistens Mütter... zutrauen!

Organisatorisch vorteilhaft ist es, so wie von Dir geplant, wenn die Eltern räumlich nicht zu weit voneinander weg sind wegen KiTa / Schule / Freundeskreis.

Falls Du noch Fragen hast, kannst Du mir jederzeit gerne eine PN schicken, dann könnten wir auch mailen.

LG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2009 14:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gäbe es vielleicht auch die Chance, das von Frau zu Frau klären?

Wäre deine Frau offen, sich sowas mal von Wolkenhimmel sagen/schreiben zu lassen?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2009 15:07
(@alex888)
Schon was gesagt Registriert

Hi @ll,

sorry, hatte die letzten Tage recht viel um die Ohren und muss auch erst einmal mit der Situation klar kommen.

@beppo 

Gäbe es vielleicht auch die Chance, das von Frau zu Frau klären?

Dies und auch in Bezug auf das Wechselmodell kann ich sagen, "Nein", dass wird sie nicht machen. Sie ist zur Zeit absolut auf ihrer Schiene und möchte genau das "Durchsetzen" bzw. "leben", was sie sich vorgenommen hat. Da haben momentan noch nicht einmal Familienmitglieder eine Chance.

Aber mal eine ganz andere Frage, gestern sind die KM und ich ein klein wenig aneinander geraten (die Kleine war Gott sei Dank schon im Bett) und während des "Gesprächs" meinte die KM zu mir, dass sie so, wie sie es sich vorstellt, mir ohnehin schon "Rechte" freiwillig einräumen würde, z. B. dass ich meine Tochter ALLEIN zu mir holen kann, die gesetzlich ganz anders geregelt wären. Sie bezog dies darauf, dass ihr ein Anwalt gesagt hätte, dass ich zwar Umgangsrecht hätte, ich meine Tochter jedoch bis zum vollendeten 3. Lebensjahr nur in ihrer Anwesenheit besuchen dürfe. Das kann doch nicht sein, oder? Ich meine, wir sind noch verheiratet, haben GSR, sie hat kein ABR beantragt etc. und dann so was? Ich halte dies für einen Scherz, oder?

Schöne Grüße

Alex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 11:26




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
Als Scherz würde ich das nicht ansehen aber als die übliche Rechtsanwaltsschaumschlägerei, die sie immer dann anwenden, wenn sie sich bei ihren Klienten einschleimen wollen und diese von ihrer Notwendigkleit ud Nützlichkeit überzeugen wollen.

Juristische Relevanz hat das nicht, sollte dir aber klar machen, das nun der Krieg gegen dich eröffnet und mit allen Mittel ausgefochten wird.

Zieh dich warm an.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 11:43
(@alex888)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,

vielen Dank erst einmal. Das hatte ich mir schon gedacht und aus meinem Gefühl heraus, ihr auch so mitgeteilt. Nun denn, am Ende unseres gestrigen Gesprächs hatte sie dann wieder auf gut Wetter gemacht und mir nochmals "bestätigt", dass ich meine Tochter jederzeit haben können usw.. Mal sehen, wie sich diese Bestätigung entwickeln wird.

Schöne Grüße

Alex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 12:10
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Alex,
ich kann fast nicht glauben das ihr Anwalt ihr das gesagt hat. Vielleicht hat sie es sich auch ausgedacht.

Sonst bitte sie doch ihr Anwalt möge ihr das schriftlich geben. Damit würde er sich mächtig in die Nesseln setzen.

Oder er rudert zurück und relativiert seine Aussage.

Lass dich nicht kirre machen. Du hast, auf dem Papier, als Elternteil die gleichen Rechte wie die Mutter. Du bist nicht der Bittsteller, sondern

deine Tochter hat ein Recht auf Umgang mit ihr. Und du hast sogar die Pflicht dich um Umgang zu bemühen. Wie gesagt,  zumindest in der Theorie.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 12:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Alex!
Hier im Forum findest Du auch ein Muster zu einer möglichen Umgangsvereinbarung, schau mal unter "Erste Hilfe" nach!
Ausserdem empfehle ich Dir, mal in einer ruhigen Minute im BGB §§1684 und folgende (Umgangsrecht) zu Gemüte zu führen, dann kannst Du Dir leichter ein Bild machen, ob KM Quark redet oder nicht...

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 12:56
(@alex888)
Schon was gesagt Registriert

@Bart

Ja, die Idee hatte ich auch schon und ihr gegenüber geäußert, dass ich das gerne schriftlich hätte, da hat sie sich aber nicht weiter zu ausgelassen. Daran kann man schon erkennen, dass es sicherlich aus der Luft gegriffen war, ihr es eine "gute" Freundin geflüstert hat, oder aber der Anwalt sich nur profilieren wollte.... nun denn...

@Marco

Vielen Dank für die Tipps. Habe mir die Paragraphen einmal in Ruhe angeschaut. Bin schon ein wenig beruhigter, obwohl man ja hier im Forum liest, dass diese gerne zu Gunsten der KM ausgelegt werden. Ich hoffe nur, dass es nicht hart auf hart kommt. Aber wenn ich es richtig verstehe, benötigt die KM doch auch mein Einverständnis, dass meine Tochter bei ihr bleiben kann. Oder sehe ich das falsch? Also ich möchte diesbezüglich jetzt keine Auseinandersetzung auf dem Rücken meiner Tochter führen, es interessiert mich nur, wie hier der Sachverhalt ist.

Momentan weiß ich ohnehin nicht, wo mir der Kopf steht. Liebend gern würde ich das ABR für meine Tochter beantragen, habe jedoch Bedenken, aufgrund der zahlreichen Berichte hier, dass dies eher ein aussichtsloser "Kampf" ist und ich im Nachhinein mit noch weniger Rechten darstehe. Ich liebe meine Tochter über Alles und ich bin fest davon überzeugt ein guter Vater zu sein, ich meine, ich habe doch das gleiche Recht darauf, dass meine Tochter bei mir aufwächst. Ich habe mich auch entschieden an meinem Wohnort zu bleiben, obwohl ich seit einem guten Jahr ohne festen Job bin (meine damalige Firma hatte leider dicht gemacht und ist weggezogen) und ich mich mit diversen Nebenjobs über Wasser halte. Würde ich 300 km weiter weg ziehen, dann hätte ich diese "Jobprobleme" nicht - wozu mich zusätzlich meine restliche Familie momentan drängt -, dann jedoch habe ich das Problem, dass zwar relativ schnell wieder einen festen Job habe und entsprechend Geld verdiene, ich aber meine Tochter, sollte sie bei der KM bleiben, nicht jeder Zeit sehen kann. Es ist alles sehr verzwickt momentan. Ich will diesbezüglich auch keinen Rat hier im Forum, das waren einfach nur Gedanken, die ich gerade aufgeschrieben habe. Letztendlich werde ich mich doch für meine Tochter entscheiden, egal wer was wann sagt... 😉

Schöne Grüße

Alex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 14:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Alex!

Liebend gern würde ich das ABR für meine Tochter beantragen, ...

Aus welchem Grund? Unabhängig davon, wenn Du keine handfeste und stichhaltige Begründung für eine ABR-Übertragung auf Dich hast, wirst Du Dir vorkommen wie Don Quichote im Kampf gegen den Windmühlen...

Ich würde -sofern für Dich vorstellbar und realisierbar- das Wechselmodel, also hälftige Betreuumg im Wechsel, ansteuern und vorschlagen. Das wäre die beste Lösung für Euer Kind....

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 14:51
(@alex888)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

Ich würde -sofern für Dich vorstellbar und realisierbar- das Wechselmodel, also hälftige Betreuumg im Wechsel, ansteuern und vorschlagen. Das wäre die beste Lösung für Euer Kind....

Dies ist auf jeden Fall für mich vorstellbar, aber die KM blockt diesbezüglich ziemlich ab und ich gehe davon aus, dass sie hier ihre Meinung auch nicht ändern wird. Und rechtlich durchsetzbar ist es ja nicht...

Schöne Grüße

Alex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 14:59
(@Wolkenhimmel)

Hi Alex, ich nochmal...  🙂

Versuche doch, Deiner Ex das Wechselmodell ein bisschen schmackhaft zu machen.

Ich z.B. genieße meine "kindfreien" Abende sehr; da kann man sich wirklich dran gewöhnen.  :redhead:

Mein Angebot steht: falls Du einen weiblichen Ansprechpartner für Deine Frau brauchst, melde Dich!

LG WH

*edit Rechtschreibfehler*


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 15:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Tatsache, dass du zur Zeit keinen richtigen Job hast könnte die Geschichte auch noch mal beeinflussen.

Das Hauptargument von Mama gegen das Wechselmodell, nämlich schön viel Unterhalt von dir zu bekommen ist ziemlich wertlos, solange du keine Arbeit hast.

Also strenge dich im Moment bloss nicht zu sehr an, Geld zu verdienen und erzähle vor Allem Niemand von den fabelhaften Möglichkeiten in Weitfortistan einen gut bezahlten Job zu bekommen.

Die Familienjustiz ist nämlich, im Gegensatz zu ihrer Selbstdarstellung keineswegs auf der Suche nach dem Kindeswohl, sondern in erster Linie auf der Suche nach einem männlichen Zahlmeister.
Und je mehr du hast oder verdienst umso mehr bist du für die Rolle des Unterhaltszahlers predestiniert.
Also sieh zu, dass du die Hände in Taschen kriegst und so viel Zeit wie möglich mit eurer Tochter verbringst.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 15:26
(@alex888)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,

vielen Dank für den Hinweis. Dachte in erster Linie bei einem neuem Job, dies für meine Tochter zu tun, damit es ihr an nichts fehlt. Hmmm...

Die Nebenjobs, die ich zur Zeit immer mal wieder mache, um mich über Wasser zu halten, führe ich im Übrigen von zu Hause aus durch...am heimischen PC....meine Ex geht momentan (so lange meine Kleine noch nicht im Kindergarten ist) drei mal die Woche im Büro arbeiten. In dieser Zeit ist meine Tochter bei einer Tagesmutter (aber auch erst seit drei vier Monaten), damit sie andere Kinder um sich herum hat etc., war jedenfalls die Idee meiner Ex.. Sobald meine Kleine dann in den Kindergarten geht, will die Ex auch wieder fünf mal die Woche (ganztags, sprich bis ca. 15 Uhr) arbeiten gehen.

Dann muss ich wohl noch ein wenig länger mit Nebenjobs leben...  😉

Schöne Grüße

Alex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 15:40




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