Vereinbarung vor de...
 
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Vereinbarung vor dem JA jederzeit boykottierbar?

 
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Ex und ich haben vor dem JA die Vereinbarung getroffen, daß ich meinen Sohn 2x pro Woche sehen kann.
1 Tag ist er bei mir (wobei wir uns zur Übergabe auf halber Strecke treffen / ein Weg sind 80 km), 1x bin ich einen halben Tag bei ihr. Mittlerweile will sie mich nicht mehr in der Wohnung haben, aus frei erfundenen Gründen. Ich muß dann also mit ihm 4 Std. spazieren gehen (bei minus Graden) oder ins Café sitzen oder ins Auto.
Nun hat sie Unterhalt von mir gefordert (Gott sei Dank nur € 2.700,-- / Monat) und weil ich selbständig bin meine letzten 3 Bilanzen. Anhand der Bilanzen hat sie festgestellt, daß es überhaupt nicht gur steht um ihre Forderung und mich am Telefon beschimpft und gedroht, ich werde bereuen, daß ich ihre Forderungen nicht erfülle. Prompt kam 2 Tage die Mail sie muß mir nicht entgegenfahren und wird dies ab sofort nicht mehr tun, wenn ich meinen Sohn sehen will muß ich die ganze Strecke fahren ( 4 x 80 km) um ihn bei mir zu haben. Kann sie so einfach die Vereinbarung vor dem JA umgehen? Es wird mir immer klarer wie Finanzlastig die Frau ist. Ich habe bislang freiwillig den Höchstsatz für meinen Sohn nach DDT bezahlt, damit sie mir auch entgegenfährt und er versorgt ist.
Was kann ich tun? Kann ich sie auf der Vereinbarung festnageln? In ca. 5 Wochen ist auch Gerichtstermin, da ich Umgangsklage eingereicht habe. Ich will meinen Sohn über Nacht bei mir haben, da ich so besser für ihn sorgen kann als auf der Straße bei ihr. An den 2 Tagen pro Woche halte ich fest.

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 23:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin entsetzt,

hat sich denn zwischenzeitlich an >>>DIESER<<< Front etwas bewegt und geklärt - oder bist Du nach wie vor auf dem Weg, lieber gar nicht wissen zu wollen, ob es sich überhaupt um Dein Kind handelt?

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2009 01:48
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin ein liebender Vater.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2009 08:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo entsetzt,

wenn sich einer nicht an die Verabredung hält, kann der Andere nur zum Gericht.

Man kann da aber nicht auf Einhaltung der Verabredung klagen, sondern es dort wird neu gewürfelt.
Die Verabredung hat dabei bestenfalls Indizcharakter.
Der Richter wird dann versuchen, euch zu einer neuen Vereinbarung zu überreden und falls das nicht klappt ein Urteil nach seinem Gutdünken fällen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2009 08:49