Wobei hier der Hinweis erlaubt sei, dass der Beschuldigte m.M.n. einer Einstellung zustimmen muss.
Nicht wenn die Staatsanwaltschaft gar keine Anklage erhebt. Dann wird dem Beschuldigten u.U. nicht einmal mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn ihm naemlich auch nicht mitgeteilt worden war, dass ueberhaupt eine Anzeige zur Pruefung vorliegt.
Gruss,
gardo
Moin.
jetzt mal den Ball flach halten und überlegt vorgehen:
Wenn Du das GSR hast musst Du unbedingt an den Arztbericht herankommen. Wenn Du ihn bekommst, dann stell ihn hier rein, dann übersetzt ich Dir verständlich, was da drin steht.
Kinder bekommen keine Schambeinastfraktur einfach so. Das setzt ein ganz erhebliches Trauma voraus, dass durch ein (ich Unterstelle nichts, nicht falsch verstehen) paar Ohrfeigen, oder was auch immer unter Kindesmisshandlung verstanden wird, sicher nicht erreicht wird. Gegen die Wand werfen würde ausreichen. Mit Schwung.
Eine Schambeinastfraktur bekommen alte Menschen, die Osteoporose haben und hinfallen oder junge Menschen nach Sturz aus großer Höhe oder bei sonstigen Hochrasanz- und Hochenergieunfällen (z.B. Motorradfahrer, die mit gespreizten Beinen auf dem Tank sitzen und gegen die Wand donnern).
Für alle, die es nicht wissen: Das Schambein ist der Knochen, den man unter dem Nabel tasten kann. beim Mann über der Peniswurzel, bei der frau über der Schamspalte. Da treffen sich beide Knochen, die vom linken und vom rechten Beckenknochen her kommen. Wenn man von dort nach links und rechts tastet, kann man den Knochenverlauf nachverfolgen.
Wenn ein Kind dort eine Fraktur hat tut das erstens verflucht weh und setzt ein adäquates Trauma voraus. V.a. muss man auf Hämatome achten, bei Verletzungen, die eine Schambeinfraktur bedingen können, ist dies eigentlich zwangsläufig der Fall. Falls sich ein Hämatom bildet, ist das zwischen den Beinen und im Schambereich, was dann für einen gegnerischen Gratler-Anwalt eine Steilvorlage für die versuchte Vergewaltigung darstellt.
So, wie Du es schilderst, gehe ich also eher nicht davon aus, dass bei DeinemUmgang ein Hochernergietrauma erfolgt ist. Das hättest Du gemerkt.
Bringt uns also zu dem Verdacht, dass evtl. eine pathologische Fraktur vorgelegen hat, d.h. der Knochen ist vorgeschädigt und bricht ohne große Schmerzen bei einem bagatelltrauma. Bei den Kindern fällt das dann dadruch auf, dass sie zwar über Schmerzen klagen, diese aber eben nicht stark sind (greift sich in Deinem Fall vlt. öfter an die Stelle, ohne was zu sagen, turnt rum, sagt dann nach einer Weile "Mama, da tust ein wenig weh").
Warum kann ein Knochen vorgeschädgit sein? Da gibt es viele (zumeist harmlose) Knochenerkrankungen wie Aneurysmatische Knochenzysten, Fibröse Dysplasien etc.
Außerdem stellt sich mir die Frage: Wer hats diagnostiziert und wie? ist es eine offenkundige Fraktur? Sieht man sie auf dem Röntgenbild? Was genau sieht man da? Ist die Fraktur verschoben? Wenn ja, wieweit? Ist die Knochenbruchkante scharfkantig(wenn ja= frische Fraktur, wenn nein= ältere Fraktur). ist evtl ein MRT gemacht worden? Sieht man da nur eine feine Linie i.S. einer Ermüdungsfraktur?
Mein Rat an Dich: Bevor Du jetzt irgendwen irgendwie anzeigt musst Du Klarheit haben, worum es geht. Nicht daß das ganze dann ein juristischer Rohrkrepierer wird. Such Dir einen Anwalt, ich denke in dieser Konstellation wird es schon jemanden geben, der Dich vertritt. Oder schau mal nach, ob es bei Dir am Ort eine Niederlassung des ISUV oder sonstiger Vätergruppen gibt. Ich will hier keine Werbung dafür machen, weise aber darauf hin, dass die Mitgleidschaften wenig Geld kosten und bei den Kontaktanwälten der Vereine dann rechtsberatungen für wenig Geld in anspruch genommen werden können. Das löst Deine Probleme nicht, aber verschafft Dir evtl. einen ersten Rettungsanker.
Also mein Rat:
1.) Geh zu einem Anwalt, es wird Dich schon einer vertreten, Kindesmisshandlung, Umgangsstreit, verquickt mit strafrechtlichen Konsequenzen hört sich ja für einen Anwalt nicht unlukrativ an
2.) SMS sind in dieser Angelegenheit keine Kommunikationsmittel mehr. Alles passiert ab jetzt schriftlich in Brief- oder Mailform, bei Gesprächen mit der Mutter Gesprächsprotokolle anfertigen.
3.) Keine vorschnellen Aktionen, im Krieg ist die wichtigste Waffe die Aufklärung. Nur wenn Du weißt, wer Dein Feind ist und was er kann und hat, wirst Du eine Chance haben zu siegen.
4.) Der Anwalt der Mutter soll Dir Rede und Antwort stehen. vlt. mit folgendem Brief:
Sehr geehrter Herr Anwalt,
in Ihrem Schreiben teilen Sie mit, dass meine Tochter eine Schambeinfraktur hat, die ich ihr zugefügt haben soll. Sie haben Ihrem Schreiben keinerlei Beweise beigelegt oder Ihre Behauptung substantiiert untermauert.
Ich fordere Sie daher auf, mir entsprechende Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Ihre Behauptungen zutreffen. Insbesondere fordere ich Sie auf,
- mir den Namen und die Anschrift der beteiligten Ärzte zu nennen
- mir sämtliche ärztlichen Befundberichte die Schambeinfraktur betreffend zukommen zu lassen
- insbesondere den radiologischen Befund
- den Befund des behandelnden Kinderarztes.
Sie wollen einsehen ein, dass ich mich zu Ihrem Schreiben nicht weiter äußern werde. Ihre Aussagekräftige Antwort erwarte ich in 7 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Keinesfalls solltest Du ihm irgendwie mitteilen, was bei Dir am WE passiert ist, wie alles abgelaufen ist, wer wann was wie mit den Kindern gemacht hat. Geht den Gegner nichts an.
Ich gehe nicht davon aus, dass der gegnerische Anwalt viel Munition im Köcher hat, denn wenn wirklich eine von Dir verursachte frische traumatische Schambeinfraktur vorliegt, wäre das Grund genug, Dich sofort mit allen Flüchen zu belegen, d.h. eine Strafanzeige hättest Du selbst am Hals, ebenso einen Eilantrag, Dir das SR zu entziehen etc.
Ich glaube, der Anwalt hat wenig in der Hand, und das weiß er auch. Könnte mir vorstellen, dass, wenn eine Fraktur wirklich vorliegt, dies eher zu meinem zweiten Teil der Entstehungstheorie passt. Er weiß dass, versucht aber, Dich in eine Falle zu locken.
Gruß PP
(der hofft, dass er seinen Rat einem Mann mit reinstem Gewissen erteilt. So ist es doch, oder?)
Hallo,
evtl. könnte es ja auch ein Haarriß sein. Bei meiner Tochter war es ein Haarriß im Mittelhandknochen. Das tat weh und war unangenehm, aber sie musste erst mit Gips ruhig gestellt werden, damit es heilen konnte (auch mit bandagierter Hand kann man noch Bäume raufklettern).
Wichtig ist das Röntgenbild.
Sophie
Nicht wenn die Staatsanwaltschaft gar keine Anklage erhebt. Dann wird dem Beschuldigten u.U. nicht einmal mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn ihm naemlich auch nicht mitgeteilt worden war, dass ueberhaupt eine Anzeige zur Pruefung vorliegt.
Korrekt !
Ermittlungsverfahren können gegen einen Beschuldigten geführt werden, ohne dass er davon Kenntnis hat. Das ist zu Beginn des Verfahrens sogar der Regelfall.
http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren/einstellung-beschuldigter-170-ii-stpo/
Hallo
Wenn deine Ex dir eure Kinder nicht mehr gibt heißt das für mich eindeutig daß sie dich beschuldigt du hättest eurer grossen Gewalt angetan, somit muss du aufjedenfall tätig werden wenn du eure Kinder wiedersehen möchtest.
Danke PP für diese interessanten Ausführungen.
Ich schließe mich damit der Empfehlung eines Schreibens an den RA an, würde allerdings noch die Frage ergänzen, wer den Verdacht auf Kindesmisshandlung geäußert hat, worauf dieser beruht und ob daraufhin bereits Strafantrag gestellt wurde und wenn nein, warum nicht?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nicht wenn die Staatsanwaltschaft gar keine Anklage erhebt. Dann wird dem Beschuldigten u.U. nicht einmal mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn ihm naemlich auch nicht mitgeteilt worden war, dass ueberhaupt eine Anzeige zur Pruefung vorliegt.
Naja gut, wenn noch gar kein Strafgerichtsverfahren eröffnet wurde, gibt es natürlich auch nichts, dessen Einstellung man zustimmen müsste.
Ermittlungen kann ein StA natürlich beginnen und wieder beenden wie er lustig ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja gut, wenn noch gar kein Strafgerichtsverfahren eröffnet wurde, gibt es natürlich auch nichts, dessen Einstellung man zustimmen müsste.
Das ist zu kurz gedacht. Das Strafverfahren besteht aus drei Teilen - Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren.
Auch wenn nur Zwischen- und Hauptverfahren vor einem Gericht stattfinden, gibt es in jedem dieser Teile zustimmungsfreie und zustimmungspflichtige Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung.
Eine Einstellung nach § 153 StPO ("geringe Schuld") beispielsweise bedarf keiner Zustimmung des Beschuldigten (Ermittlungsverfahren), sehr wohl aber einer Zustimmung des Angeschuldigten (Zwischenverfahren) oder Angeklagten (Hauptverfahren).
Einer Einstellung nach § 153a StPO ("unter Auflagen") muss auch der Beschuldigte zugestimmt haben.
Ich möchte allerdings noch ein anderes Thema aufwärmen, weil es mir gerade auffällt:
Manche raten in diesen Fällen aber auch zur Selbstanzeige.
Ich weiß nicht genau, was davon der Vorteil ist,
weiss ich auch nicht - aber ein ganz entscheidender Nachteil steht in § 467 StPO:
(3) Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn der Angeschuldigte die Erhebung der öffentlichen Klage dadurch veranlaßt hat, daß er in einer Selbstanzeige vorgetäuscht hat, die ihm zur Last gelegte Tat begangen zu haben.
Gruss von der Insel
