Hallo
Folgendes Problem habe ich jetzt.
Vorab ich stehe ohne Anwalt da
Ich schildere kurz wieso :
Da ich zu wenig verdiene bekomme ich pkh/ beratungsschein
Meine Anwältin hat jetzt gut 7 monate für mich gekämpft. Seid 3 monate versuche ich einen Termin oder Rückruf zu bekommen. Leider vergebens
Wenn ich in ihrer kanzlei bin , sagt die frau für die termine zuständig ist. Das der nächste termin in 4 wochen frei wäre. 3tage vor dem Termin wird der termin um 3 wochen verschoben. Rückrufe komen auch keine. Jetzt habe ich ein Problem mit der km und wollte einen Termin. Die Rechtsanwältin rief mich zurück und sagte das sie mich nicht mehr vertreten wird, da ich mich nicht melden würde. Ist das normal? Ich kann die auf einer art verstehen das die für die paar euro nicht lange arbeiten. Aber dann kann man es doch anders klären oder?
Jetzt mein Problem
Die km schrieb mir letzte woche Mittwoch eine sms in der drinne stand das ich die kindrr niicht mehr bekomme.
Sie gibt mir keine antwort.
Am freitag rief das JA an dss die km sich gemeldet hat und das ja ein Gespräch mit mir will. Der Termin ist am Mittwoch
Auf meine frage hin wieso oder weshalb gab sie mir aam Telefon keine Auskunft. Sie sagte unteranderem will sie sich mit mir unterhalten uber den Gesundheit zustand drr Kinder. Sie hätte sich die akte angeschaut und ihr ist aufgefallen das die kinder ziemlich oft beim arzt ist. Habe heute mit der Diakonie gesprochen ( trenung und ehe beratung. Die diankonie arbeitet für das ja und berät eltrrn bei der regelung des umgang und sie wird bei gericht immrr anwesend sein) sie hat auch mit der km gesprochen und sie sagte mir das die km mir Kindesmisshandlung vorwirft. Ich war voll geschockt. Die älteste hat eine scharmbeinfraktur.
Heute habe ich einen brief von ijrem Anwalt bekommen. In dem steht das die mutter mir vorwirft an dem letzten umgangswochenende dem kind dss zugefügt hätte und ich mich dazu äußern soll. Ich war das ganze Wochenende mit meinen kimder bei meiner Schwester und sie kann bezeugen das die große keine schmerzen hatte und sie rumtobte.
Die km antwortet auf keine sms oder ähnliches. Ich fragte sie nach dem behandelten arzt oder nach einem Bericht. Aber bekomme weder das eine noch das andere
Heute will ich ein Schreiben an dem anwalt der km schicken.das ich auffordere mir einen Bericht zukommen zu lassen
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Die km lügt wie gedruckt sie will nur erreichen das sie das alleinige sorgerecht bekommt und iich die kinder nicht mehr sehe
Hallo Ghobuh.
Ein absoluter Alptraum.
Und dann keinen Anwalt greifbar.
Ich denke, du solltest mit den Hilfsdiensten offensiv kooperieren.
Das heißt, du stellst dich für jedes Gespräch zur Verfügung und machst dich gleichzeitig zum Ankläger.
Frage, ob bereits Strafanzeige eingereicht wurde. Wenn nein, warum nicht.
Im Zweifelsfall stellst du selbst Strafanzeige und bennenst deine Ex mit ihren Behauptungen als Zeugen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wieso sollte ich das tun? Ich habe nichts getan . Mir würde im traum nie einfallen ihnen etwas anzutun. Ich hoffe das war ein scherz von dir
Sorry hab falsch gelesen, ich dachte ich solle mich selbst anzeigen .
Was soll diese anueige bewirken?
Mon ghobuh,
Wieso sollte ich das tun? Ich habe nichts getan . Mir würde im traum nie einfallen ihnen etwas anzutun. Ich hoffe das war ein scherz von dir
nee, @Beppo's Rat ist kein Scherz; damit setzt Du selbst den Level von "das habe ich eben mal so dahergesagt" auf "jetzt wird offiziell ermittelt". Und das ist im Zweifelsfall kein Spass. Als Zeugin in einem Strafverfahren unterliegt Deine Ex sogar der Wahrheitspflicht; bei einer Gerichtsverhandlung könnte sie vereidigt werden. Und sie muss ihre Behauptungen belegen.
Was Dir "nicht im Traum einfallen würde", weiss ausser Dir niemand.
Die Alternative ist: Deine Ex behauptet weiterhin Blödsinn, und Du schaust dabei ohnmächtig zu. Möglicherweise sogar noch mit dem Etikett "ha, der ghobuh wehrt sich ja nicht mal, irgendwas wird schon dran sein!"
Grüssles
Martin
(der eine Strafanzeige in diesem Fall auch für eine gute Idee hält)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Heute habe ich einen brief von ijrem Anwalt bekommen. In dem steht das die mutter mir vorwirft an dem letzten umgangswochenende dem kind dss zugefügt hätte und ich mich dazu äußern soll.
Hi gobuh,
mache es genauso, wie @brille und @beppo sagen.
Nimm den o.a. Brief vom Anwalt, gehe zur Polizei, erstatte Selbstanzeige und benenne Deine Ex als Zeugin.
Bzgl. Rechtsanwältin:
Da Deine Rechtsanwältin Dich offenbar nicht mehr vertreten will, brauchst Du einen neuen Anwalt. Gehe morgen zum Gericht (Rechtspfleger), schildere die Situation und frage nach einem neuen Beratungsschein.
Hilfreich wäre es, wenn Du es schriftlich hättest, dass Deine bisherige Anwältin das Mandat niederlegt....rufe sie also an - oder besser - kurzer Brief (Einschreiben mit RS) - wo Du sie aufforderst, Dich entweder zeitnah weiter zu vertreten oder dir zeitnah schriftlich zu bestätigen, dass sie das Mandat niedergelegt hat.
Gruß
WNV
Moin,
besteht in Strafverfahren nicht sowieso ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den dann bei Freispruch die Staatskasse bezahlen würde?
Gruß
Brainstormer
Aber wenn ich eine selbstanzeige mache dann denken doch alle das ich etwas getan habe. Falls das Mädchen wirklich diese Verletzung hat. Und dann werde ich für etwas angeklagt was ich nicjt getan habe
Strafverteidiger bekommst du glaube ich nur, ab Landgericht und wenn du selbst angeklagt bist
Auch wenn der TO das schon selbst erkannt hat.
Von Selbstanzeige hatte ich nicht gesprochen, sondern von Strafanzeige!
Gegen Unbekannt.
Manche raten in diesen Fällen aber auch zur Selbstanzeige.
Ich weiß nicht genau, was davon der Vorteil ist, da ich selbst noch nie mit so etwas konfrontiert wurde.
Vielleicht kann ja nochmal jemand etwas zu dem Unterschied sagen.
Aber wie Brille schon sagte, soll die Anzeige dafür sorgen, dass das Ganze aus der Gerüchteküche raus kommt, denn gegen ein Gerücht kannst du dich nicht wehren.
Gegen eine gerichtliche Klage schon.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist richtig aber sie hat die Misshandlung nicht ausgesprochen sonder es wurde angedeutet. Und was ist wenn rauskommt das es ein Unfall in der schule war? Und die Anzeige gestellt wurde?
Moin,
Das ist richtig aber sie hat die Misshandlung nicht ausgesprochen sonder es wurde angedeutet. Und was ist wenn rauskommt das es ein Unfall in der schule war? Und die Anzeige gestellt wurde?
naja, da musst Du Dich dann schon entscheiden, ob Deine Ex Dir wirklich und nachweisbar eine Straftat unterstellt hat (und ob es Zeugen gibt, die solche Äusserungen ggf. auch vor Gericht bestätigen), oder ob es nur sein könnte, dass sie vielleicht irgendwo mal was in der Richtung angedeutet hat.
Falls Letzteres der Fall ist, lässt Du natürlich besser die Finger davon; strafrechtlich wehren kann man sich nur gegen Falschbehauptungen und -beschuldigungen; nicht gegen Eventualitäten und Missverständnisse.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Manche raten in diesen Fällen aber auch zur Selbstanzeige.
Ich weiß nicht genau, was davon der Vorteil ist, da ich selbst noch nie mit so etwas konfrontiert wurde.
Naja, dei einer "Selbstanzeige" liefere ich den "Täter" ja quasi frei Haus und es wird gegen mich ermittelt. Ein möglicher anderer Täter kommt somit nicht mehr in frage.
Bei einer Anzeige gegen Unbekannt, wird gegen jeden ermittelt, der eventuelle in Frage kommt.
Strafantrag gegen Unbekannt halte ich in dieser Konstellation für durchaus angebracht.
Vorrangig ist aber wohl erst einmal ein anderer RA zu finden und zu beauftragen.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Das ist richtig aber sie hat die Misshandlung nicht ausgesprochen sonder es wurde angedeutet. Und was ist wenn rauskommt das es ein Unfall in der schule war? Und die Anzeige gestellt wurde?
Du sollst ja auch nicht deine Ex wegen Verleumdung anzeigen, sondern Unbekannt wegen Kindesmisshandlung.
Und zwar deswegen, weil offenbar jemand deine Tochter misshandelt hat.
Schließlich hat sie eine Schambeinfraktur und da kannst du ja wohl erwarten, dass dem nachgegangen wird.
Und deine Ex muss als Zeugin mitwirken. Und wenn sie da lügt, wird das für sie wesentlich unangenehmer, als wenn sie nur dich, indirekt, der Vergewaltigung bezichtigt.
Und ob es dann tatsächlich ein Verbrechen oder ein Schulunfall war, sollen dann Polizei und Staatsanwaltschaft raus finden und nicht deine Ex und das JA eine für sie genehme Ursache in den raum stellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
die km hat mich nicht wörtlich beschuldigt. nur die frau von der diakonie hatte gest " die km hat so ihren verdacht" ich fragte will sie mir kindesmishandlung vorwerfen? sie sagte " dazu kann ich ihnen nichts sagen"
in dem brief von dem anwalt der km steht, das nach den recherchen der km . ist rausgekommen das diese Fraktur in meinem haushalt bzw in meinem beisein enststanden sein muss.
ich habe dem anwalt geschrieben , das ich das wochenende mit meinen kindern bei meiner schwester verbracht habe, an dem das passiert sein soll. und die schwester sowie andere zeugen können bezeugen was wir an diesem wochenende gemacht haben, und das ich erst mal darum bitte, mir den behandelnden arzt oder den befund zukommen zu lassen.
ich weis nicht wieviele anwälte ich noch beauftragen soll . das war schon der 3
der 1 anwalt, hat die kanzlei verlassen, und deswegen konnte die kanzlei mich nicht vertretten
der 2. hatte vortwörtlich zu mir gesgt : nach dem er mich fast 1 jahr vertretten hat , das man nicht verlangen kann, das ein fachman für ein paar cent viel arbeitet
und ich denke das war auch der grund, wieso ich keine termine mehr bei dieser anwältin bekommen habe.
wenn ich ein 4. anwalt beauftrage dann geht es wieder nur einpaar monate gut und dann ist auch wieder schluß
und ich kann von meinen paar euros die ich verdiene keinen anwalt bezahlen. wenn ich all laufende kosten bezahlt habe, bleiben mir nur noch 140 euro, und davon muss ich auch alle 14 tage meine kinder ernähren und belustigen ( zoo, schwimmen, indoorspielplatz )
die km hat mich nicht wörtlich beschuldigt.
Du sollst nicht deine Ex anzeigen!!!!
Kannst du bitte beim lesen zuhören!
Es geht nicht darum ob sie dich beschuldigt oder nicht.
Sie hat einen schwerwiegenden Verdacht geäußert und geht diesem offenbar nicht gründlich genug nach.
Also tust du es.
Und zwar, damit nicht das JA nach dem Täter sucht und das nur in deinem Anzug, sondern die Polizei und Staatsanwaltschaft.
Hast du das jetzt verstanden?
Zäfix und Sacklzment! 😡
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ja das habe ich jetzt verstanden, Anzeige gegen unbekannt. und ex als zeuge bennen richtig? :exclam:
Rischtisch!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
besteht in Strafverfahren nicht sowieso ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den dann bei Freispruch die Staatskasse bezahlen würde?
Die Fälle in denen ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, falls sich kein Wahlverteidiger bestellt hat, sind in § 140 ff. StPO definiert - im Wesentlichen bei zur Last gelegten Verbrechen und länger andauernder Inhaftierung. Im Ermittlungsverfahren -also bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens- gibt es zusätzliche Hürden.
Die Kostenverteilung bei einem Freispruch hat nichts damit zu tun, ob man jetzt einen Pflicht- oder Wahlverteidiger hatte. Da die allermeisten Verfahren gegen Unschuldige aber eh nicht mit einem Freispruch enden sondern eingestellt werden, sollte man auf die Möglichkeit einer Kostenerstattung lieber nicht spekulieren. Die liegt im einstelligen Prozentbereich.
So lange nicht gegen den TO als Beschuldigten ermittelt wird, besteht für ihn auch gar kein Anlass, einen Verteidiger zu bestellen.
Gruss von der Insel
Da die allermeisten Verfahren gegen Unschuldige aber eh nicht mit einem Freispruch enden sondern eingestellt werden, sollte man auf die Möglichkeit einer Kostenerstattung lieber nicht spekulieren.
Wobei hier der Hinweis erlaubt sei, dass der Beschuldigte m.M.n. einer Einstellung zustimmen muss.
Wenn er das nicht tut und ihm die Schuld nicht bewiesen werden kann,muss er dann frei gesprochen.
Wobei mir natürlich auch klar ist, mit welchen Methoden der Beschuldigte zur Zustimmung "überredet" wird.
Da sind die meisten sicher froh, wenn sie da wieder raus sind.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
