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Rechtsbeistand im aktuellen Fall beibehalten?

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt nicht den goldenen Rat, der für alles seine Gültigkeit hat. Ein paar Dinge, die sich ständig wiederholen, aber die Akteure sind hatl immer andere und daher ist das ist immer unterschiedlich zu bewerten.

Was bei dem einen geklappt hat, muss bei den anderen noch lange nicht geklappt haben. Daher kann immer nur der selbst betroffene die Ratschläge und Erfahrungen anderer sich anhören und dann seine Entscheidung daran treffen. Schließlich und endlich muss dieser auch mit dieser Entscheidung dann leben, nicht die Ratgebenenden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2018 13:26
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

@Dad1976
Diese 10 Minuten und Kindergarten, und ich denke viele andere Beispiele, könnte man schon sehr schön im Gericht abspielen.
Ohne Beschuldigungen, sondern dass es durch gestörte Kommunikation zu Missverständnissen führt , und dass Du Mediation / Familienberatung willst, weil sonst das Kind leidet. Damit hast Du alles gesagt, was Du sagen wolltest, aber ohne Beschuldigungen. Gleichzeitig zeigst Du die Bereitschaft für die Verbesserung.

Dann "verlangen"  vom Richter  Kommunikationstraining. Wenn die EX absagt, dann hat sie schlechtere Karten. Ob es was bringt, wie kasper geschrieben hat, jeder sammelt seine Erfahrungen und ob es zum Erfolg führt, weißt niemand.

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Geschrieben : 15.10.2018 14:56
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

@Dad1976
Das drehte bei mir im Kopf ganze Zeit, aber konnte nicht so richtig formulieren/verbinden. Wenn die EX auch im Gericht zur Beratung weigert, dann würde ich dem RA sagen, dass er die Frage über Sorgerecht stellt: "Wenn die Mutter für Interessen des Kindes zur Kommunikation nicht in der Lage  ist, dann Du allein um Kind kümmerst kannst". So dumm ist es nicht, wie scheint. Das ist letztendlich, was ich unbewusst gemacht und letztendlich was Familienrichter Jürgen Rudolph immer macht, habe ich ihn in anderem Thread erwähnt. Der sagt der KM klar, entweder gehst Du zur Beratung oder du verlierst Sorgerecht. So eine Fragestellung muss doch nicht unbedingt vom Richter kommen, kannst Du auch im Raum stellen.

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Geschrieben : 16.10.2018 11:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich rate, gerade in solchen Zusammenhängen, sich immer die Meinugn des eigenen Anwaltes anzuhören. Vielleicht gibt es im Bekanntenkreis auch jemanden, der schon Erfahrungen mit dem Richter gesammelt hat. Die würde ich mir vorher anhören.
Wie ich schon auf die unterschiedlichen Zusammensetzungen hindeutete, kann eine unwusste Forderung das Pendel komplet kippen und dann kann man mit dem Palandt wedeln, bekommt aber doch nicht Recht. Was bleibt ist dann geschimpfe in Internetforen.

Ich finde dieses 10 Min vorher vom KiGa abholen, schon eine heftige Kiste, da dies maßgeblich Kindeswohlschädlich ist und das Kind vor dem Umgang noch aufgewiegelt wird. Das würde ich zuerst bei einem JA besprechen und dann muss man auf den Rat eines Fachmannes hören, was zu tun ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 16.10.2018 12:14
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

@Kasper
Hallo,
das Problem ist, dass RA-s lange Verfahren haben möchten, klar muss man zuhören, was sie sagen.
Bei mir war es auch, wie gesagt unbewusst, ich wollte einfach ein Ende, egal wie es ausläuft. Weil so wie bei samson 3 Jahre können zwei Erwachsene über Umgang nicht alles klären ist doch nogo.
Wie der Richter reagiert,  weißt man nicht. Aber die spielende KM steht da dumm, wein sie die Beratung absagt und der Richter genau so dumm, weil er was entscheiden muss.
Ich sehe das auch so mit 10 Minuten Abholen als Kindeswohlschädlich. Aber JA so wie so nichts entscheiden können. Dann macht KM andere Spielchen. Wielleicht doch direkt zu Gericht? Weil sonst das ganze verschiebt sich nur weiter.
Grüße

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Geschrieben : 16.10.2018 13:01
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde dieses 10 Min vorher vom KiGa abholen, schon eine heftige Kiste, da dies maßgeblich Kindeswohlschädlich ist und das Kind vor dem Umgang noch aufgewiegelt wird. Das würde ich zuerst bei einem JA besprechen und dann muss man auf den Rat eines Fachmannes hören, was zu tun ist.

Gruß
Kasper

Leider hat die KM den gemeinsamen Termin beim JA Anfang diesen Monats (dort wollte ich über die Kita- Problematik mit ihr reden) aus "Zeitgründen" abgesagt. Ich kann aber sagen, dass das nichts anderes als Hinhaltetaktik war, da sie in der Woche nicht arbeiten war und ich an dem Tag sogar Umgang mit dem Kleinen hatte. Alternativ hat sie jetzt erst Ende diesen Monats Zeit und es wurde ein Termin in 14 Tagen festgelegt. Und ob das JA dann noch interessiert, was in den letzten 8 Wochen passiert ist, wage ich zu bezweifeln.

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Geschrieben : 16.10.2018 13:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Versteht mich nicht falsch, grundsätzlich bin ja bei Euch.
Nur kommt man mit der Brechstange nicht immer weiter. Auch diese Hinhaltetaktik kenne ich ebenso, Termine die kurzfristig abgesagt werden, oder ohne Absage garnicht erst erschienen wird.
Vielleicht mal mit dem JA alleine sprechen, um deren Meinung einzufangen? Klar, das JA kann nichts entscheiden, wird aber in jedem Verfahren als Verfahrensbeteiligter gehört, also ist diese Meinung nicht ganz unwichtig.

Die Aussage, dass RA's gerne lange Verfahren haben wollen, lass ich mal dahingestellt. Denn eigentlich macht es in der Masse keinen Sinn, da die RA's nach der Gebührenordnung abrechnen, und daher es denen egal sein kann, ob ein Verfahren lang bzw. kurz ist. Eher das Gegenteil würde ich denken, ein RA sollte an kurzen Verfahren interessiert sein, da er dann mehr machen kann.
Ob ein JA interessiert was vor 8 Wochen war, kann vielleucht maginal sein, aber wenn es noch immer aktuell ist, dann sollte es die interesseren.
Sollte es irgendwann wieder ein Umgangsverfahren geben, muss die Übergabe festgezurrt werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 16.10.2018 14:28
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

mit Verfahren habe ich falsch ausgedrückt, RA-s verdienen mehr beim Streit, war gemeint,  alle Briefe, alle Beratungen, alle Treffen mit Gegenseite, beim Notar, und so weiter. Wenn Streit weiter läuft, dann noch mal vor Gericht und man hat wieder en Verfahren.

Wenn man jetzt zu JA geht, auch wenn JA was der KM sagt: "Meine liebe KM, bitte so was nicht machen". Dann wird man sich immer wieder über andere Spielchen freuen, im Gericht hat man anderes Gefühl, und mit diesen 10 Minuten, gibt's auch JA als Zeuge. Für mich war das Kind von KM gestohlen, weil in dieser Zeit trug Verantwortung/Umgang der KV.

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Geschrieben : 16.10.2018 14:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch dabei bin ich auf Deiner Seite ...
Ich habe es selber erlebt, dass JA MA in Gesprächen das eine gesagt haben und bei der Gerichtsverhandlung dann ganz andere Sichtweisen vertreten haben, so ich schon ziemlich erstaunt war.
Kalr verdient ein Rechtsanwalt am Streit, aber das kann man ein wenig steuern ... Allerdings steiten tun die Mandanten, nciht der Anwalt. Weiterhin, es ist schwer vernünftig mit der anderen Seite zu kommunizieren, wenn diese entweder selber nur alles über den Anwalt kommuniziert bzw. ständig nur krawall macht.
Deswegen kommt es immer auf den Einzelfall an. Es gibt keine goldene Generallösung, die für alles gültig ist. Und die meisten Trennungen verlaufen ruhig. Entweder, weil es einfach keinen Streit gibt, oder eine Seite alles über sich ergehen lässt und einfach nichts macht.
Ich habe auch schon Fälle erlebt, die mir sagten "was soll ich denn tun?"

Was ich allerdings dem ganzen Familienrecht ankreide, ist die Zahnlosigkeit bzw. auch einseitige Sichtweise, die manchmal vorherscht. Aber auch, dass der Gewissenlosere (bessere Schauspieler) oft die besseren Karten hat.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2018 15:06
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

Andere Möglichkeit wäre:
Ist es möglich bei der Polizei eine Anzeige machen, dass am XX.XX.XXX trotz Umgang das Kind gestohlen wurde?
Dann landet es auch bei JA, aber dann müssen sie auch anders reagieren, denke ich mir. Dann wird die EX kopieren, dass mit dem Umgang zu spielen ist gefährlich. Und ob man das zum Verfahren weiter treibt, kann man später entscheiden.

Alles was oben steht kann man immer noch durchführen, wenn es doch zum Verfahren kommt

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2018 15:26




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Polizei verweist auf das Familiengericht, da es nicht deren Aufgabe ist.
Schlimmer noch, man wird als Querulant hingestellt. Davon würde ich dringend abraten.
Die KM hat ja das gSR und damit begeht sie keine Straftat, aber die Fronten werden weiter verhärtet ... nicht gut.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 16.10.2018 15:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Frage käme <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/235.html>§" 235 StGB</a> Entziehung Minderjähriger.
Bei den Urteilen, die ich gefunden habe, geht es dabe aber immer darum, dass das Kind ins Ausland gebracht wurde (<a href="https://legalbase.de/Legalbasics/kindesentziehung-durch-die-mutter-ist-strafbar/>z.B." hier</a>).

Eine Entziehung kann auch bei gSR/ABR erfolgen, aber in der Praxis gibt es dafür hohe Hürden.

Vorstellbar ist das eigentlich nur bei langanhaltendem Entzug des Kindes. Die üblichen "Mätzchen" fallen nicht darunter und sind eigentlich nur bei einer guten gerichtlich beschlossenen Umgangsregelung mit Sanktionsandrohung auch sanktionierbar.
Das interessiert aber die Polizei nicht.

VG Susi

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Geschrieben : 16.10.2018 15:45
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

@Susi Danke
D.h bleibt nur JA, wenn man meckern möchte, ohne Konsequenzen, aber kostet nichts
Oder Gericht, mit der Möglichkeit zu fixieren, dass der Umgang untouchable ist und der Möglichkeit die KM
zur Beratung zu zwingen, aber für X000 euro

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Geschrieben : 16.10.2018 15:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

leider ja. Ich denke aber, dass freundliche Fälle, die auch vorkommen durchaus beim JA oder ggf. auch einer Beratung gelöst werden können.

Die harten Fälle bleiben fürs Gericht und Gericht hat mehr Möglichkeiten als Beratung zu verordnen. Bei Bösartigkeit und -willigkeit hilft keine Beratung sondern nur Konsequenzen. Hilfreich kann es dabei sein Dritte = Umgangspfleger einzubeziehen.
Leider sind alle diese Dinge nicht kostenfrei und es zahlt eben der, der Geld hat und was will. Das ist unbefriedigend, aber leider überall so.

Worauf man vielleicht in Zukunft setzen kann ist, dass gemeinsame Elternschaft und die Einbeziehung des Vaters in den Alltag der Kinder normaler wird und auch mehr anerkannt wird. Dann sind bestimmte Spielchen einfach auch gesellschaftlich sanktioniert und kommen dann auch weniger vor.

VG Susi

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Geschrieben : 16.10.2018 18:29
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

Hallo,

aber stell Dir vor, samson(3 jahre Streit) oder dad79(1,5 Jahre Streit) zu JA gehen, auch wenn JA (kann sein, wie Du sagst) bereit war zu helfen, nach einem dummen Wort von anderer Seite oder JA, sind sie sofort angezündet.
Und dann nur Streit/Schreien, was niemand haben will und das einzige was damit man erreichen kann, sich dumm dem JA vorzeigen.
D.h. nur Gericht, da hat man RA und kann/muss die Klappe halten:

Vorteile: 1) erstens die KM sieht,dass nicht alles erlaubt
            2) ist zu irgendwas gezwungen wurde
            3) Geld verloren (wenn aus der Tache bezahlt wurde)
            4) Und sie weißt, dass sie Unterhalt und Sorgerecht verlieren kann,
                wenn sie so weiter treibt

sind schon ein paar Punkte, die sie beruhegen können, nicht Fakt klar.

Und die Bewegung mit dem Einbeziehen der Vatern sehe ich jetzt schon, bei uns in der Abteilung zwei Neue, und für die war es schon die Bedienung im Arbeitsvertrag (Homeoffice, wenn nötig, oder änliche Sachen). ABer bei der Scheidung denke ich, ist es egal, wenn die EX manipuliert, auch nur meine persönliche Erfahrung
VG

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Geschrieben : 16.10.2018 19:42
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

Die Frage über Umgangspfleger, kann man natürlich auch im Raum stellen und wenn ich das lese:
Die Kosten den Beteiligten (§ 81 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FamFG) und ggf. auch einem Dritten auferlegen (§ 81 Abs. 4 FamFG), nicht jedoch dem Kind (§ 81 Abs. 3 FamFG).
Könnte man schon versuchen die Kosten auf die EX schieben oder teilen, wenn sie dem Umgang stört?

Hier doch:
(2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wenn

5. der Beteiligte einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nach § 156 Absatz 1 Satz 3 oder einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einer Beratung nach § 156 Absatz 1 Satz 4 nicht nachgekommen ist, sofern der Beteiligte dies nicht genügend entschuldigt hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2018 21:49
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

D.h. für mich, heißt es, man geht in JA bittet um Mediation, ohne zu erzählen, warum es geht, nur allgemein, dass so wie es abläuft dem Kind schadet. Die Ex sagt ab und dann vor Gericht mit Kindergarten?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2018 21:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, du jast Dein bestes getan, warst beim JA, JA war behilflich, KM nicht erschienen, keine Chance auf Einigung oder Änderung. Gericht ist zuständig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2018 23:42
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ja, du jast Dein bestes getan, warst beim JA, JA war behilflich, KM nicht erschienen, keine Chance auf Einigung oder Änderung. Gericht ist zuständig.

VG Susi

Na in meinem Fall, hat die KM ja den Termin einfach nur um 4 Wochen nach hinten verschoben und damit auch das eigentliche Problem. Beim Termin Ende des Monats kann sie dann einfach sagen -was denn der KV will, mittlerweile kann er doch den Kleinen aus der Kita holen-. Dass das aber erst nach 7 Wochen Theater und Stress für den Kleinen und mehrfachen Bitten durch mich passiert ist, wird das JA sicher nicht mehr interessieren. Die können dann sagen, dass das Problem ja nun nicht mehr existiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2018 08:27
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

@Dad76 Wann sie hin kommt, ist egal doch. Du kannst selbst hingehen, sagen Du willst diesen Tag zurück haben und Mediation / Familienberatun ansprechen.

@Susi Was ich meinte, wenn die EX die Mediation nicht will, könnte man die Gerichtskosten auf sie umlegen?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2018 09:45




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