Liebe Foris,
ich hoffe, ihr hattet ein schönes Weihnachtsfest.
Meins ist leider in die "Grütze" gegangen, aber immerhin war der Vater meiner Kinder so "gnädig", dass die Racker gestern für 10 Stunden hier sein durften.
Von allen möglichen Seiten bekomme ich RatSCHLÄGE, wie ich mich verhalten soll. Am Besten sei es, ich solle den Umgang zwischen meinen Kindern und mir nicht mehr so extrem erkämpfen, die Kinder würden unter dem ständigen Gezerre leiden. Außerdem wäre der Vater meiner Kinder und auch die Next in einer besseren juristischen Position (der Vater hat ASR), und womöglich könnten meine Kinder mich eines Tages als "Störfaktor" in der Familienkonstellation sehen und gar nicht mehr zu mir wollen.
Ich strebe erneut Umgangsklage an, mit dem Ziel, eine "wasserdichte" Umgangsregelung zu bekommen. Davon lass´ich mich auch nicht abhalten, meine Kinder lieben mich und brauchen mich.
Hat jemand von euch ein paar Tipps, wie ich diese RatSCHLÄGE am besten widerlege? Ich bin´s nämlich wirklich leid.
Danke und Grüße in die Runde
loewenmama
Hallo loewenmama,
wie ist eigentlich eure jetzige Umgangsregelung?
Wurde sie gerichtlich festgelegt, beim JA festgelegt oder bekommst du die Kinder nur auf Anfrage und Betteln?
Liebe Grüße
eskima
hy loewenmama,
lass dich nicht bange machen. 😉
gezerre:
ein immer wieder beliebtes argument um den umgang auszusetzen und zu untergraben,natürlich nur den kindern zuliebe um ihre persönliche entwicklung nicht zu gefährden. 😡
dabei wird versucht an die vernunft des umgangselternteil zu appelieren den nur der ist doch schuld an der situation??!!
gezerre kann es doch aber nur geben wenn ein elternteil den umgang wünscht und das andere versucht den umgang zu unterbinden.
kommt dann noch stimmungsmache über die kinder gegeneinander dazuist das gezerre komplett.
sortiere dir aus was in deinem fall zutrifft und argumentiere auch entsprechend. 😉
ASR:
nur weil dein ex ASR hat bedeutet das nicht das er den umgang einfach so verweigern kann.
bei gericht muss er dafür schlüssige argumente vorbringen,kann er das nicht gibt es auch keinen grund der den umgang verbieten würde.
den umgang betreffend ist er in keiner besseren juristischen position.
neue familienkonstellation:
auch hier kann niemand etwas von dir wollen solange du nicht stimmung gegen deinen ex und seine LG über die kinder machst.
du akzeptierst sein leben und willst lediglich verlässliche umgangszeiten,argumentiere auch so. 😉
gruss sandgren 😎
Hi Eskima,
wie ist eigentlich eure jetzige Umgangsregelung?
-->aus 2001 einen Umgangsvergleich, alle 2 Wochen Fr. 18Uhr bis So. 18 Uhr, es gibt noch keine Ferien und Feiertagsregelung. Eine Zeitlang "wollten" meine Kinder auch nicht kommen, das hat sich seit einigen Monaten stabilisiert.
---->Seitdem es sich stabilisiert hat, werden die Umgangswochenenden vom Kindesvater beschnitten: Kinder krank, Kinder Einladungen, Kinder zu Freunden etc pp. Ich selber darf ja weder die Kinder zu den Einladungen bringen noch meine kranken Kinder pflegen;-(
Meine Kinder haben immer selbst das Umgangswochende abgesagt.
Hab`mir dies alles, ohne gerichtlich vorzugehen, 8 Monate angeschaut, nun reicht´s.-
Wurde sie gerichtlich festgelegt, beim JA festgelegt oder bekommst du die Kinder nur auf Anfrage und Betteln?
---->Bitten und Betteln tue ich nicht mehr, ein geplanter Urlaub (5 Tage) wurde seitens des KV und Next 1 Stunde (!!) vor dem Abholen der Kinder abgesagt. Kinder werden nach wie vor "geimpft".-
:heartpump: Grüße
loewenmama
rehi loewenmama,
das sind ja keine erfreulichen Nachrichten von dir :exclam:
Grundsätzlich würde ich so argumentieren, dass durch eine gerichtliche Regelung weniger Gezerre ist, weil sich ja beide Parteien an den Beschluss zu halten haben. Die Praxis sieht leider oft anders aus, aber wem erzähle ich das 😮 Deshalb sehe ich auch das Problem, dass dir mit einer erneuten Regelung, die dann Ferien- und Feiertagstermine beinhaltet, nicht wirklich geholfen ist.
Die Kinder sind ja auch in einem Alter, in dem sie schonmal eigene Termine machen. Auch bei uns sagen die Kiddies selbst telefonisch ab. Mit der Gegenfrage nach einem Ausweichtermin sind sie meist überfordert. Aber wenn der Termin nur einen halben Tag in Anspruch nimmt, dann hat mein Mann es jetzt soweit durchgekämpft, dass die Kinder dann vorher oder nachher zu ihm kommen und er eine Tour übernimmt, also entweder Abholen oder Bringen.
Wir machen jedes Jahr einen Umgangsplan fürs ganze Jahr. Davon bekommt die Ex und alle Kinder ein Exemplar, auch das ist eigentlich eine ganz gute Sache. Die Kinder wissen dann, wann Papa-WE ist und stellen sich immer öfter darauf ein. Allein durch dieses "Darauf-einstellen" werden manche Termine direkt durch die Kinder anders gelegt, sodass sie nicht auf das Papa-WE fallen.
Das größte Argument für eine gerichtliche Umgangsregelung ist für mich, dass deine Kinder dir später niemals vorwerfen können, du hättest dich nicht genug um sie gekümmert und zu schnell aufgegeben.
Wie stellst du dir denn konkret eine "wasserdichte" Umgangsregelung vor?
Liebe Grüße
eskima
Hallo loewenmama,
für mich bist du selbst das Argument 🙂 .
Die Kinder brauchen eben beide Elternteile, du bist die Mutter. Die Kinder haben ein Recht auf Umgang, du die Pflicht.
Da kann der Kv eine neue Familienkonstellation haben oder nicht. Ob der Next das nun passt oder nicht kann dir egal sein. Sie sollte sich aus den Umgangsvereinbarungen raushalten.
Lass dich von deinem Weg nicht abbringen. Bleibst du jetzt auf halber Strecke stehen und machst nicht weiter, wirst du dich früher oder später den Fragen der Kinder stellen müssen.
Viel Glück wünsche ich dir und Durchhaltevermögen.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Lieben Dank an alle, die mir so schnell geantwortet haben:heartpump:
Eure Argumente helfen mir da schon eine kleine Menge weiter.
Gegen den Ex und seine Ehefrau wird von mir in Gegenwart der Kinder nicht hergezogen, aber was willste machen, wenn eine Next so drauf ist, dass sie selbst eine Aussage, die beeinhaltet,, sie wäre kleiner und dicker als ich, als extreme Beleidigung erfasst:knockout:.
Ich kann leider keinen Jahresplan machen, dazu sind meine Dienste zu unterschiedlich und wechseln ja ständig.
Eine wasserdichte Umgangsregelung beeinhaltet für mich:
--dass ich meine Kinder auch zu mir nehme, wenn sie krank sind,
--dass der KV und Next mich über Krankheiten rechtzeitig informieren (und nicht erst beim Abholen der Kinder),
--dass ich meine Kinder an den Kinderwochenenden zu ihren Einladungen sowie zu ihren Sportturnieren fahre
--dass die Feiertage im Wechsel verbracht werden
--- dass meine Kinder auch hier in ihren Schulferien sein dürfen, es muss ja nicht hälftig sein (das wollen sie sowieso nicht, da mit Papa und Next viel gereist wird)
--dass ich an den Geburstagen meiner Kinder diese persönliche aufsuchen darf, in den Arm nehmen darf , ein kleines Geschenk überreiche und NICHT am Gartenzaun abgefrühstückt werde
Ich denke mal, dass ist nicht allzuviel erwartet:-)
Vielleicht wäre ein Antrag auf eine Verfahrenspflegschaft sinnvoll, von Zwangsgeldantrag bei Nichteinhaltung der Umgangstermine halte ich nicht viel, da der Herr KV als Selbständiger sich dann armrechnen wird.
Liebe Grüße
loewenmama
Hallo loewenmama,
soweit hört sich das für mich ganz gut an, aber ich vermisse den Punkt mit den Ersatzterminen. Gerade die Festlegung, dass es grundsätzlich Ersatztermine für ausgefallenen Umgang gibt, läßt den anderen Elternteil zur Überlegung kommen, ob die Absage von Umgangsterminen denn wirklich lohnt;)
Ich wünsche dir viel Glück und vor allem natürlich Erfolg :thumbup:
eskima
Ich hab mir mal die Mühe gemacht, die ganzen Infos, die es im Netz dazu gibt, sauber in eine Umgangsvereinbarung zu schreiben.
Sollte jemand Interresse haben, kann er diese gerne per Mail bekommen.
An die MOD hier:
Sollte man diese irgendwie als .pdf o.ä. ins Forum stellen können, mach ich das natürlich auch gerne.
---->Seitdem es sich stabilisiert hat, werden die Umgangswochenenden vom Kindesvater beschnitten: Kinder krank, Kinder Einladungen, Kinder zu Freunden etc pp. Ich selber darf ja weder die Kinder zu den Einladungen bringen noch meine kranken Kinder pflegen;-(
Meine Kinder haben immer selbst das Umgangswochende abgesagt.
Moin Löwenmama,
ich würde da so schnell wie irgend möglich den "normalen" Weg durchschreiten, nämlich JA - Gericht (Vermittlung nach FGG) - notfalls Klage.
Neben der Tatsache, daß die These, daß Umgangsboykott mitnichten vom Geschlecht abhängig ist hier belegt wird, würde ich schnellstmöglich handeln, denn die Zeit arbeitet da gegen dich. Einzig die Tatsache, daß die Kinder sich langsam wieder mit dem Umgang eingewöhnen, spricht dafür, daß sie sich nicht wirklich "impfen" lassen vom KV, auf jeden Fall ist das ein positives Zeichen, denke ich.
Und dazu, wie du dich verhalten sollst, den ganzen Ratschlägen:
Bleib, wie du bist. Denn erstens mußt du morgen noch in den Spiegel schauen, zweitens mögen dich deine Kinder anscheinend, so wie du bist und würden jede Veränderung in dieser Situation schlecht wegstecken, und last but not least steht du ja auch für alle Handlungen grade.
Gruß, Xe
Hallo Löwenmama,
Du hast wohl das Pech eines klassisch umgangsverweigernden Elternteils, hier ausnahmsweise mal der Vater, wobei mit fadenscheinigen Ausreden der Umgang soweit wie möglich vereitelt wird.
Es ist ratsam eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt abzuschließen, die alle Details regelt. Umgangskontakte fallen grundsätzlich nicht aus, sondern werden allenfalls aus trifftigen Gründen ( wirkliche Erkrankungen, wichtige private Termine des Kindes ) verschoben, wobei auch Ersatztermine und die Benachrichtigungspflichten und Zeitpunkt der Benachrichtigung zu regeln sind. Damit soll dem umgangsverweigernden Elternteil die Möglichkeit genommen werden, den Umgang so weit wie möglich zu vereiteln.
Klappt das immer noch nicht bedarf es einer richterlichen Umgangsregelung. Wird auch diese vereitelt, sollte Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG gestellt werden.
Das Gericht wird nun versuchen das Zwangsgeld beizutreiben, der umgangsverweigernde Elternteil dürfte es sich schon überlegen, ob er den Gerichtsvollzieher Im Hause haben will oder seine Konten gepfändet werden. ( Sammle Beweise zur Umgangsverweigerung durch Hinzuziehung von Zeugen und gib dem Gericht Informationen wo Geld zu holen ist, soweit Du etwas weisst )
Reicht das immer noch nicht wird das Gericht Zwangshaft androhen und ggfs. auch vollziehen. Spätestens in diesem Stadium kommen auch Maßnahmen nach § 1666 BGB in Betracht, dass heißt der umgangsverweigernde Elternteil mißbraucht das Sorgerecht, es kann damit sein, dies allerdings als letztes Mittel, dass dem umgangsverweigernden Elternteil das Sorgerecht entzogen wird. Außerdem ist fortgesetzte andauernde Umgangsverweigerung auch strafbar als Kindesentziehung nach § 235 StGB.
Hallo Schaufel,
danke für dein statement.
Es ist ratsam eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt abzuschließen, die alle Details regelt.
Mein Umgangsproblem besteht ja schon sehr lange.
Bereits vor 14 Monaten habe ich das Jugendamt um Mithilfe gebeten. Auf Grund von Sparmaßnahmen wurde ich an die örtliche Diakonie verwiesen. Seitdem bin ich dort in Beratungsgesprächen. Der Vater meiner Kinder wurde zu einem gemeinsamen Gespräch bereits 2 mal eingeladen, er hat jedoch per Fax abgesagt mit der Begründung, es bestünde kein Handlungsbedarf :thumbdown:
Umgangskontakte fallen grundsätzlich nicht aus, sondern werden allenfalls aus trifftigen Gründen ( wirkliche Erkrankungen, wichtige private Termine des Kindes ) verschoben, wobei auch Ersatztermine und die Benachrichtigungspflichten und Zeitpunkt der Benachrichtigung zu regeln sind. Damit soll dem umgangsverweigernden Elternteil die Möglichkeit genommen werden, den Umgang so weit wie möglich zu vereiteln.
Die wichtigen "privaten" Termine der Kinder sind Sportturniere oder Verabredungen mit Freunden. So weit so gut, mir wird ja auch seitens des Kindesvaters und Next untersagt, an den Kinderwochenenden meine Kinder zu diesen Terminen selbst hinzubringen. Von Erkrankungen der Kinder mal ganz zu schweigen. Nur der Vater und Next können die Kinder gesundpflegen. Wie lächerlich!!
Klappt das immer noch nicht bedarf es einer richterlichen Umgangsregelung. Wird auch diese vereitelt, sollte Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG gestellt werden.
Das ist ja auch mein Ziel. Aber bis dahin ist es ein langer Weg, und meine Kinder werden schön beeinflußt ;(
Das Gericht wird nun versuchen das Zwangsgeld beizutreiben, der umgangsverweigernde Elternteil dürfte es sich schon überlegen, ob er den Gerichtsvollzieher Im Hause haben will oder seine Konten gepfändet werden. ( Sammle Beweise zur Umgangsverweigerung durch Hinzuziehung von Zeugen und gib dem Gericht Informationen wo Geld zu holen ist, soweit Du etwas weisst )
Ich wünsche mir auch, dass ein Verfahrenspfleger hinzugezogen wird. Beweise zur Umgangsverweigerung habe ich sogar schriftlich, ebenso Beweise zur mangelden Kooperation. Das Jugendamt ist ebenso informiert, aber wie überall: Solange keine Vernachlässigung meiner Kinder vorliegt, werden die nicht aktiv. Und aktiv werden die nur bei einem Gerichtsverfahren, vorher rühren die keinen Finger.
Reicht das immer noch nicht wird das Gericht Zwangshaft androhen und ggfs. auch vollziehen. Spätestens in diesem Stadium kommen auch Maßnahmen nach § 1666 BGB in Betracht, dass heißt der umgangsverweigernde Elternteil mißbraucht das Sorgerecht, es kann damit sein, dies allerdings als letztes Mittel, dass dem umgangsverweigernden Elternteil das Sorgerecht entzogen wird. Außerdem ist fortgesetzte andauernde Umgangsverweigerung auch strafbar als Kindesentziehung nach § 235 StGB.
Wir haben ja eine Umgangsvereinbarung als Vergleich, aber der Vater meiner Kinder sabottiert dies munter weiter. Um meinen Kindern mehr Druck zu ersparen, habe ich mir dies 8 Monate lang angeschaut und , trotz Empfehlung des Jugendamtes zu klagen, dies bis jetzt nicht gemacht.
Ich wollte meinen Kindern weitere "Gehirnwäsche" sowie Instrumentalisierung ersparen, aber nun reicht`s mir.
herzliche Grüße
Loewenmama
Ich hab mir mal die Mühe gemacht, die ganzen Infos, die es im Netz dazu gibt, sauber in eine Umgangsvereinbarung zu schreiben.
Sollte jemand Interresse haben, kann er diese gerne per Mail bekommen.An die MOD hier:
Sollte man diese irgendwie als .pdf o.ä. ins Forum stellen können, mach ich das natürlich auch gerne.
Hallo MIG72
würdest Du mir die ereinbarunge(en) bitte per Mail zukommen lassen ?
Ich möchte sie für mich, könnte sie -Dein Einverständnis vorausgesetzt- auch im WEB als PDF zum Download hinterlegen..
vielen Dank !
strike