Priorität des Umgan...
 
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Priorität des Umgangs in den Sommerferien für Vollzeitbeschäftigten?

 
(@mampa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

gibt es eine gesetzliche Regelung zum Umgang in den Sommerferien?

Ich arbeite in Vollzeit, mein Arbeitgeber kann mir Aufgrund der personellen Situation in der Firma nur in den letzten 3 Wochen der Sommerferien Urlaub gewähren.
Die KM arbeitet in Teilzeit bzw als 400€ Kraft in der Firma (1 Mann Betrieb) ihres Lebensgefährten und verweigert mir die letzten 3 Wochen mit der Argumentation, dass nur da die Betriebsferien möglich sind.

Für Tipps, Hinweise und Denkanstöße dankbar

Mampa


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2012 22:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mampa.

Was erwartest Du eigentlich, was alles in Gesetzen geregelt ist??
Nein, eine Vorschrift, die bspw regelt, dass der UmgangsET bei den  Wochen im Sommerurlaub den Erstzugriff hat, gibt es mW nicht. Da muesst ihr euch schon einigen, es sei denn es stünde so was detailliertes in Eurer Umgangsvereinbarung, Vergleich oder Urteil - je nachdem was Du schon hinter Dir hast.

Und ganz ehrlich: Das liest sich zwar ärgerlich, aber wenn ich mir die von Dir in aller Kürze geschilderte Situation anschauen, dann müsste es doch einfacher sein, dass Du den Urlaub mit Kollegen tauschst, als das ein ganzer (zwar kleiner) Betrieb seine Betriebsferien verlegt (da gibt es vielleicht vereinbarte Kundentermine oder so).

Für die Zukunft hilft nur sehr rechtzeitige Absprache!

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2012 10:57
(@mampa)
Schon was gesagt Registriert

n' Morgen Toto,

ich habe nicht erwartet, dass dies geregelt ist, sondern nur die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass in solchen Situationen demjenigen, der weniger Zeit mit dem Kind verbringt eine Art Vorrang eingeräumt wird.

Der früheste Termin zur Urlaubsabsprache war der Tag, an dem meine Firma alle Urlaube genehmigt.

Die Möglichkeit, den Urlaub mit Kollegen zu tauschen scheidet aus, da ich den Urlaub bereits mit 4 Kollegen getauscht und abgesprochen habe, um überhaupt in den Sommerferien frei zu bekommen.

Das der Betrieb der KM wirklich Betriebsferien macht ist möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Ich liege gerade mit der KM im Streit und solche Handlungen, nennen wir es mal versteckten Kindesentzug wenn der Vater nicht so funktioniert wie Mutter will, kenne ich zur Genüge.
Danke für deine Antwort

Mampa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2012 09:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du mal das Jugendamt um ein Vermittlungsgespräch gebeten? Evtl. gibt es ja die Möglichkeit, dass diese drei Wochen in 1,5 Wochen-Blöcke aufgeteilt werden, so dass jeder von euch freie Zeit mit eurem Kind verbringen kann?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2012 11:11
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo mampa,

welche Absprache bzgl. der Ferien besteht denn zwischen Euch? Oder gibt es keine?
Wie ist der sonstige Umgang geregelt?

Schreib zunächst die KM an, teile Ihr Deinen Urlaub mit und dass dieser beantragt, genehmigt
und nicht mehr verschiebar sei und bitte sie um Bestätigung, dass Du mit Deinem Kind in diesem
Zeitraum die Sommerferien verbringen kannst, da Du jetzt eine Urlaubsreise verbindlich
buchen möchtest. Antwort bitte bis ....(höchstens 14 Tage).

Dann mal schaun, was passiert

LG,
Mux

 


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2012 11:33
(@brunni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das sehe ich genauso wie Mux ! 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2012 21:17
(@mampa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

@Sophie: In den letzten Jahren hatten wir mehrere Vermittlungsgespräche bei Jugendamt und Caritas. Diese sind ergebnislos, da die KM sich an dort getroffene und schriftlich fixierte Vereinbarungen nicht hält. Selbst das minimalste, die neutrale Kommunikation unter den Eltern und Information über die Belange des Kindes, kann sie nicht erbringen. Von Dingen wie Hausfriedensbruch in meiner Wohnung mit dem Schlüssel meines Sohnes, unsinniger Ummeldung des Kindes an eine andere Schule ohne meine Einwilligung u.a. Vorkommnissen ganz zu schweigen, Von daher würde ein erneuter Versuch zu nichts führen. Das wird über ein Gericht geregelt werden müssen. Vielleicht und hoffentlich mit Auflage von Ordnungsgeldern, da die KM nachweisbar ständig gegen gemeinsames Sorgerecht verstösst und Handlungen vornimmt, die nicht im Sinne des Kindswohl sein können. Ich muss mich noch informieren, inwieweit das möglich ist. Und sei es nur dazu, ein Signal zu setzen.

@Mux: Eine beschlossene Absprache gibt es nicht. KM äußerte den Wunsch der zweiten Ferienhälfte und ich teilte mit, dass ich schauen muss, ob ich in der ersten Hälfte Urlaub bekomme. Da ich in einer großen Firma mit vielen Vätern schulpflichtiger Kinder tätig bin, kann ich halt keine Aussage dazu trefeen. Das war Mitte letzten Jahres. Gerade jetzt, nachdem ich meine möglichen Urlaubszeiten weitrgab, hat sie mich vor vollendete Tatsachen gestellt und ihren Urlaub bereits vor einem Jahr gebucht. Also bevor wir eine lose, aber nicht beschlossene Absprache hatten. Dies erfuhr ich gestern.

Zudem ließ sie das Kind entscheiden, mit wem es die mögliche Ferienzeit verbringen möchte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es gut ist, dass das Kind zwischen den Eltern entscheiden muss, wenn es gerne die Zeit mit beiden verbringen möchte. Das Wort "Loyalitätskonflikt" fiel so einige Male bei o.g. Gesprächen.

Die KM wird nicht wenigestens ein paar Tage mit mir während der letzen 3 Fereinwochen ermöglichen, damit unser Sohn auch bei Papa sein kann. Das würde reflektives Denken vorraussetzen. Deswegen wird eine gerichtliche Angelgenheit werden, um, wenn irgend möglich, so eine Situation im nächsten Jahr zu verhindern.

Einen schönen Abend noch allen

Mampa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2012 00:46