Hallo zusammen,
bei mir steht demnächst eine Total-OP an mit anschliessendem Kuraufenthalt.
Kann ich vom Vater verlangen, dass er die beiden Kinder 16 (Azubi), 21 (arbeitslos) (unter 25 kein HartzIV -Anspruch(vorher Schüler) nimmt?
Vater hat kleine 2-Zimmer-Wohnung lebt mit Partnerin.
Kann ich verlangen, dass er die Kinder aufnimmt. Sich um grössere Wohnung bemüht?
LG
mikiwu
Hallo,
meiner Meinung nach ist das zuviel verlangt, wenn ich mir so das Alter der Kinder ansehe. Da müsste es wohl auch reichen, wenn gelegentlich jemand vorbei schaut. Ich weiß gar nicht, was ich von sowas halten soll.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
hallo! ich meine mal aus dem bauch heraus, dass bei dem alter der kids dies in einer vorrübergehenden situation kaum vom vater gleich ein umzug in eine größere wohnung verlangt werden kann - ohne nähere umstände zu kennen wie entfernung eurer wohnorte, wer zahlt wem unterhalt etc...
die kids sind m.E. in einem alter wo sie sich eigentlich schon mal vorrübergehend selbst versorgen könnten - idealerweise wenn papa in der nähe wohnt mit anbindung an seinen haushalt und seine unterstützung.
und: unter 25 kein hartz-anspruch? das ist SO nicht ganz korrekt. jedenfalls nicht grundsätzlich.
dazu muß das haushaltseinkommen geprüft werden und den bedarfssätzen gegenübergestellt werden. erst dann kann man dies ausrechnen.
hier mal antrag stellen und schriftliche bedarfsrechnung abwarten, es sei denn, dein gehalt einschl. KU ist so hoch...
lg!
Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...
Hi,
vorab, für Deinen bevorstehenden Krankenhausaufenthalt wünsche ich Dir alles erdenklich gute.
Da Deine Kinder sicherlich 1A erzogen sind, können die sicherlich alleine bleiben. Wenn Bedarf ist, kann mal jemand vorbei schauen.
Nein und eine größere Wohnung muss der Ex nicht nehmen. Er muss zumindest den 21 J nicht nehmen. Würde auch keinen Sinn machen umzuziehen, da auch der Krankenhaus- und Kuraufenthalt irgendwann zu Ende ist.
Es sei denn, Du bist Dir nicht sicher, dass Du die ganze Sache heil überstehst. :redhead:
Platt
Hallo mikiwu,
sag mal, is das dein Ernst?
Ich war ähnlich lange im KH als meine Kids 13 und 19 waren und es hat hervorragend geklappt. Papa und Oma waren telefonisch erreichbar aber die Kids waren stolz dass sie das alles allein gewuppert haben... und noch Stunden an meinem Bett verbracht haben :redhead:
Warum legst du wert darauf, dass der große keinen Hartz anspruch hat? Wäre er denn allein in der Lage sich in ner Wohnung zu versorgen? Dann versteh ich erst recht nicht warum Papa jetzt umziehen soll um sich um ihn zu kümmern.
Da steckt doch mehr dahinter*grübel
Erzähl mal was du WIRKLICH willst
Nena
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
kurz zu hartz: Eltern werden grundsätzlich nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihre volljährigen Kinder Arbeitslosengeld II bekommen. Umgekehrt gilt das Gleiche für Kinder, deren Eltern künftig Arbeitslosengeld II erhalten. Ausnahmen gibt es – unter anderem für Eltern, deren Kinder jünger als 25 Jahre sind und ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Für diese Kinder müssen die Eltern sorgen, sie zählen zur so genannten Bedarfsgemeinschaft.
also: einfach so eine eigene wohnung beziehen unter 25 und ohne job wird nicht ohne weiteres unterstützt.. er würde sich seinen "bedarf" ja hier selber schaffen.
meine jüngste (18) bekommt algII (hartz), weil sie schon seit 2 jahre umständehalber eine eigene wohnung hat und noch 1 jahr in die schule muß...
folglich wird das gesamte haushaltseinkommen (mutter, 2 kids) bei der bedarfsberechnung einbezogen und dann auf die 3 verteilt... gemäß den geltenden bedarfssätzen.
hier in bayern in etwa so: alleinerziehender 345,--, kids 15-25 je 80% des regelsatzes macht je 276 euro, hinzu kommt noch die vom jobcenter anerkannte miete vor ort gemessen an der personenzahl/qm. (hier bei einem alleinstehenden derzeit ca. 330,-- eu, wasser, strom muß selbst bezahlt werden).
abzüglich eben einkommen und unterhaltszahlungen etc.. vermögen.. sonstiges..
hat man ein eher "kleines" einkommen (in diesem falle so umra 1100 bis 1300 oder weniger) und ist sich nicht sicher, dann antrag stellen und sich SCHRIFTLICH bescheiden lassen - gut nachrechnen!
zu gerne wird hier kurz über den daumen gerechnet und die leute nach hause geschickt, weil sie "eh nix kriegen"...
allerdings: wenn die aussichten, in einer anderen stadt eine ausbildung oder job zu bekommen besser sind, dann lässt sich hier über zuschüsse etc. reden.
für praktikum z.b. in einer weiter entfernten stadt wenn er von der mutter aus fahren müsste gibt es das fahrgeld erstattet. die bemühungen müssen natürlich auch real und nachvollziehbar sein.
wenn ein "kind" schon eine eigene wohnung hatte, ist alles etwas einfacher..
fazit: es kommt viel auf die umstände an..
lg.
Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...
platt: stimmt.. aber es kam die frage hartz.. und von nena warum der große keinen "wert" auf hartz legen würde..
sorry, wenn ich da vielleicht ein wenig zu langatmig drauf eingegangen bin. :redhead:
"da jing mir sischerlisch dat temperament wat dursch" wie wir rheinländer sagen 😉
aber vielleicht liegt ja auch zu allem noch ein finanzielles problem hinter allem und so ein tipp kann doch nicht schaden, oder?
achja, nochwas: wenn du, mikiwu, eine op und einen längeren kuraufenthalt hinter dich bringen mußt,sieht das ganze nach einer krankheitszeit länger als 6 wochen aus.. folglich bekämst du krankengeld, was um einiges weniger ist als dein jetziges gehalt. da liegen dann zeitweise wieder andere voraussetzungen vor. also: unbedingt vorher gut beraten lassen!
toi toi toi! und die kids schaffen das sicher!
lg.
Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...
platt: stimmt.. aber es kam die frage hartz.. und von nena warum der große keinen "wert" auf hartz legen würde..
Da hast mich falsch verstanden wammerl, meine Frage war warum die openerin das betont, wo es doch eigentlich darum geht, dass Papa umziehen soll um die "kleinen" zu betreuen 🙂
Für mich is hier mal wieder vordergründig:Papa soll sich kümmern, aber unterschwellig gehts um Kohle.
Naja, ist mein Eindruck, also vielleicht antwortet die openerin ja nochmal.
LG
Nena
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
danke, nena...
ich denke mal - wir wissen ja nicht um die schwere und folgen der krankheit - dass das vielleicht zusätzlich eine natürliche sorge der mutter ist, was mit den kids wird, wenn...........
ps: musste mir im vergangenen jahr die gleichen gedanken machen vor einer krebs-op.. 1 tochter schülerin, 1 arbeitslos.. vater? konsequent als selbstständiger ein steuerlich verbriefter "mangelfall" und nie "leistungsfähig".. da steht man auch ganz schön doof da jahrelang.
gruss..
Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...
hallo zusammen,
danke für eure antworten, habt schon richtig vermutet, weiss nicht, ob ich heil rauskomme. mach mir gedanken, wer meine pflichten übernimmt.
wollte dem grossen, die last nicht aufbürden.
aber ich versteh nicht, warum bei gemeinsamen sorgerecht, der vater die pflichten nicht übernehmen muss.
viele beschweren sich, dass sie die kinder nicht sehen dürfen. es gibt auch wie bei mir das gegenteil, das väter die kinder nicht wollen.
lg
mikiwu
hm.... das ist bitter...
"Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge)".
*gelöscht*
so sieht es aus.. ich denke, in so einer brisanten Situaion ist ein gemeinsames Gespräch am besten...
alles liebe!!
Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...
@mikuwu
Du solltest dringlich mit dem KV ein Gespräch führen und ihm deine Situation offen legen. Aus heutiger Sicht kann ich den temporären Umzug der Kinder hingegen ebenso wenig als sinnvoll erachten wie einen Umzug des KV.
Dir persönlich und euren Kindern drücke ich alle verfügbaren Daumen, dass alles ganz prima wird.
Wenn dir andere Foren besser gefallen als dieses, dann bleibe dort. Und nur mal so: Das von dir benannte hat deutlichst weniger Umfang und Informationen.
Der von dir zitierte Satz ist zudem keine Weisheit aus dem dortigen Forum sondern vielmehr das Zitat des § 1626 Absatz 1 Satz 1 BGB.
So ist das mit deinen Ratschlägen halt... :exclam:
Nun aber keine Rechtfertigungsdiskussion, gelle.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
mikiwu, wenn ich das richtig verstanden habe, bist du der Meinung, oder hast zumindest die Sorge, dass deine Kinder nach deiner OP möglicherweise keine Mutter mehr haben. Das wollen wir ja nun mal nicht hoffen, aber ich verstehe deine Sorge.
Weiss der Vater der Kinder darüber? Wenn nicht, wäre es allerhöchste Zeit, ihn darüber zu informieren. Aber da wiederhole ich nur DeepThought.
Du schreibst, dass der Vater deiner Kinder die Kinder nicht will. Wie ist das wirklich? Ich meine, in diesem Alter müssen sie nun nicht wirklich mehr eine Wohnung miteinander teilen. Meinst du wirklich, er würde sich nicht die Bohne mehr für die Kinder interessieren?
Gruß AJA
