Hallo,
habe leider vor Gericht in einem ABR Verfahren einer Vereinbarung zum Umgang zugestimmt.
Das Gericht hat sich die Vereinbarung in einem Beschluss zu eigen gemacht und als Hinweis erteilt:
"Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, das bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorbezeichnete Umgangsvereinbarung Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verhängt werden kann".
Gemäß § 89 Abs. 3 Satz 1 FamFG ist aber nur ein Ordnungsgeld bis 25.000€ zulässig.
Ist die Umgangsvereinbarung wegen diesem falschen Hinweis auf die Ordnungsmittel überhaupt vollstreckbar?
Grüße
Daddy24/7
Hallo,
ich denke, das Problem wäre jederzeit mit
§ 42
Berichtigung des Beschlusses
(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Beschluss sind jederzeit vom Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.
zu lösen, so dass das Urteil in seinem Wesenskern nicht angreifbar ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für Deine schnelle Antwort.
Die 250.000,00€ wurden vom Richter für alle höhbar in sein Diktiergerät gesprochen.
Zumindest wäre ein Verstoß doch dann beim ersten mal vor Berichtigung des Beschlusses nicht Ordnungsmittelbewährt, oder?
Zudem hat er auch völlig vergessen die Kosten des Verfahrens zu beschließen.
Hallo,
zum einen muss der "Schreibfehler" berichtigt werden, was problemlos möglich sein sollte.
Weiterhin solltest Du davon ausgehen, dass beim ersten Verstoß sowieso mit Samthandschuhen vorgegangen wird. Es wird also nicht viel passieren, egal wie der Beschluß nun lautet.
Wenn Du meinst, dass Du den unrichtigen Beschluß deshalb angreifen kannst und die Umgangsvereinbarung ändern kannst, dann glaube ich nicht, dass das funktioniert.
Auch darauf zu spekulieren, dass es beim ersten Mal nicht geahndet werden kann, halte ich für falsch.
VG Susi