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Mutter setzt Umgang einseitig aus

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hatte es weiter oben schon mal in die Runde geworfen, dass ich nicht verstehen, was der KSB hier zu tun hat.
Die von der KM aufgebrachten Vorwürfe sind - unabhängig vom Wahrheitsgehalt - m.E. weit weg von einer Kindeswohlgefährdung - da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Und eben auch kein Grund Umgang abzusagen od. zeitlich einzuschränken. Und das Thema "Missbrauch", was in diesem Thread ja auch immer mal aufgeworfen wurde, ist - soweit ich es lese - Gott sei Dank kein Thema.

Deshalb:
- Termin bei KSB erstmal vereinbaren, sodass Dir zunächst keiner vorwerfen kann, dass Du Dich hier verweigerst (ob der dann stattfinden muss und wozu - wird man sehen)
- gemeinsames Gespräch bei JA mit dem Ziel, die Umgangsaussetzung und -kürzung vom Tisch zu kriegen. Worauf bitte schön soll das fußen? Und meinetwegen sagst Du, dass Du Dich - noch mehr als bisher schon - dem Thema Zahnspange, Einkremen kümmern wirst und sagst zu, auch zukünftig selbstverständlich keinen Loy.konflikt verursachen zu wollen - Kreise fressen ist angesagt 😉

Und dann: Ab ins UmgangsWE 🙂

Gruß, Toto


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Geschrieben : 04.07.2018 13:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die von der KM aufgebrachten Vorwürfe sind - unabhängig vom Wahrheitsgehalt - m.E. weit weg von einer Kindeswohlgefährdung - da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

In manchen Fällen, und auch dies habe ich leider inzwischen schon zu oft miterlebt (nicht bei mir selber), kommt dann der Vorwurf des se.xuellen Missbrauchs. Nach meiner Erfahrung kommt dieser Vorwurf IMMER dann, wenn eine KM mit ihren Machtallüren nicht mehr weiterkommt und sie um jeden Preis ihren Willen durchsetzen will.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 04.07.2018 13:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In manchen Fällen, und auch dies habe ich leider inzwischen schon zu oft miterlebt (nicht bei mir selber), kommt dann der Vorwurf des se.xuellen Missbrauchs. Nach meiner Erfahrung kommt dieser Vorwurf IMMER dann, wenn eine KM mit ihren Machtallüren nicht mehr weiterkommt und sie um jeden Preis ihren Willen durchsetzen will.

Ja, kann sein. Schlimm genug.
Aber in vorauseilendem Gehorsam kann der TO das eh nicht verhindern.
Wenn es dann aber kommt, dann muss KM eben das volle Programm abfahren, denn "ein bisschen Umgang" trotz "ein bisschen Missbrauch" geht eben nicht. (s. der Post von Anna S.).
Aber ich denke/ hoffe, dass der Weg von so absurden Vorwürfen wie hier geäußert bis zum Missbrauchsvorwurf doch noch ein längerer ist. Und hoffentlich das JA es erkennt, wenn diese Lunte dann ganz plötzlich angezündet wird.
toto


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Geschrieben : 04.07.2018 13:44
(@pappaleo)
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Hallo,
KM teilt mir gerade per SMS mit, dass meine Tochter nicht mehr zu mir möchte.


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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2018 15:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

KM teilt mir gerade per SMS mit, dass meine Tochter nicht mehr zu mir möchte.

Der Klassiker.

Sofortige Vollstreckbarkeit des bestehenden Beschlusses beantragen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 05.07.2018 15:25
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Was hat die KM doch gleich zu Töchterchen gesagt, ach ja:

KM hat Tochter angeschrien mit den Worten "Du kommst jetzt sofort rein, du hast da nichts drüber zu bestimmen".

Deine KM biegt sich dass auch hin wie sie sich das braucht. Lass mich raten, dass WE wäre Deins mit Tochter? Kann man wirklich nur den Beschluss durchdrücken, die Frage ist halt wirklich will Tochter oder will KM nicht! (nach Deinen Schilderungen eher eine rhetorische Frage)


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Geschrieben : 05.07.2018 15:30
(@inselreif)
Moderator

Sofortige Vollstreckbarkeit des bestehenden Beschlusses beantragen.

Ergänzung um die Ordnungsmittelandrohung - das haben wir dem TO ja schon letzte Woche geraten. Aber jetzt sind die beiden Anträge auf eAO in der Welt. Den Weg wollte er so gehen, wieso ist mir nach wie vor unverständlich. Aber eine Ergänzung des bestehenden Beschlusses kommt dadurch nicht mehr in Frage.

Gruss von der Insel


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Geschrieben : 05.07.2018 15:37
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das We ist meins. Das der Umgang ausgesetzt bleibt hat sie mir vor ein paar Tagen bereits per Mail angekündigt. Morgen ist der JA Termin. Einstweilige Anordnung ist eingereicht.

Ich kann mir gut vorstellen, das sie durch subversive Meinungsmacher das Kind zu solchen Aussagen bringt.


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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2018 15:42
(@mj1977)
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Ich kann mir gut vorstellen, das sie durch subversive Meinungsmacher das Kind zu solchen Aussagen bringt

Ich hab jetzt nicht auf dem Schirm wie alt Töchterchen ist, aber nachdem was Du schreibst dass sie eigentlich mehr Papa-Zeit haben möchte ist da schon eine gewisse Handschrift zu erkennen. Impfe ein Kind lang genug und man wird zumindest vordergründig das erwünschte Ergebnis bzw. Äußerungen erzielen. Das kann aber nicht im Sinne des Erfinders und des Kindeswohls sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2018 15:45
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ergänzung um die Ordnungsmittelandrohung - das haben wir dem TO ja schon letzte Woche geraten. Aber jetzt sind die beiden Anträge auf eAO in der Welt. Den Weg wollte er so gehen, wieso ist mir nach wie vor unverständlich. Aber eine Ergänzung des bestehenden Beschlusses kommt dadurch nicht mehr in Frage.

Gruss von der Insel

Eine eAO erreicht das gleiche. Nur ohne den Faden Beigeschmack, das man der Mutter "eins reinwürgen" will, was einer Umgangserweiterung ganz sicher im Weg stehen würde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2018 15:46




(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab jetzt nicht auf dem Schirm wie alt Töchterchen ist, aber nachdem was Du schreibst dass sie eigentlich mehr Papa-Zeit haben möchte ist da schon eine gewisse Handschrift zu erkennen. Impfe ein Kind lang genug und man wird zumindest vordergründig das erwünschte Ergebnis bzw. Äußerungen erzielen. Das kann aber nicht im Sinne des Erfinders und des Kindeswohls sein.

Sie wird bald 10. Ich hoffe das JA bekommt es morgen irgendwie hin, Mutter zu überzeugen das Rest We noch zu zulassen.


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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2018 15:49
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hoffe das JA bekommt es morgen irgendwie hin, Mutter zu überzeugen das Rest We noch zu zulassen.

Ich bin jetzt nun wirklich kein Fachmann was diese Rechtsgeschichten angeht, aber das ist eigentlich ein wenig der falsche Ansatz.
JA muss der KM eigentlich ziemlich deutlich machen, dass ihr einen gültigen Beschluss habt der umzusetzen ist. Nur weil KM + RAin der Meinung sind, dass einseitig festlegen zu können hebt das den Beschluss noch lange nicht auf.

KM müsste mit deutlich mehr um die Ecke kommen als das bisher geschilderte.


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Geschrieben : 05.07.2018 16:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes kann das JA in dieser Frage nur beraten, erläutern und vielleicht auch eine Lösung herbeiführen. KM glauben gern, dass das JA hier etwas zu entscheiden hätte und das natürlich ihre Meinung im Interesse der Kindes ist und das JA das selbstverständlich auch so sieht.
Wie sich das JA positioniert ist aus der Ferne kaum einzuschätzen. Es gibt alles.

Selbstverständlich solltest Du beim JA freundlich und höflich auftreten, irgendwelche Angriffe Richtung JA oder auch KM sollten unterlassen werden. Trotzdem besteht der Beschluss und es gibt eben keinerlei Grund daran etwas zu ändern. Kind will nicht ist ausdrücklich kein Grund. Das solltest Du freundlich und bestimmt vertreten.
Du solltest aber auch nicht unterschätzen, dass die KM (insbesondere, wenn die RA dabei ist) tatsächlich mit (vermutlich haltlosen) aber schlimmen Anschuldigen kommt. Überlege Dir wie Du in so einer Situation sinnvoll und überlegt reagieren kannst. Dich aus der Fassung zu bringen kann nämlich durchaus auch ein Ziel sein.

Wirklich helfen kann Dir aber nur das Gericht. Das sollte auch die KM wissen und deshalb ist der Termin beim JA eigentlich nur dazu da eine Entscheidung zu verzögern und sie im eigenen Interesse zu beeinflussen. Ich denke nicht, dass das JA (so es das überhaipt will) eine Meinungsänderung der KM bewirken wird.

VG Susi


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Geschrieben : 05.07.2018 16:19
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte 2011 auch so eine Umgangseinstellung durch die Mutter. Ich habe damals den Richter schriftlich über den Sachstand informiert inkl. Dokumente und einen Antrag auf Umgangspflegschaft gestellt. Beim Gerichtstermin hatte die Mutter dann auch einen Antrag eingereicht, in dem der Umgang ausgesetzt werden soll. Der Richter hat dann die Umgangspflegschaft bewilligt und den anderen Antrag abgelehnt und entsorgt (vor allen Anwesenden in die nächste Tonne). Anwesend waren 2 Anwältinnen, Jugendamt und Anwältin der Kinder. Die Übergaben erfolgten dann immer über die Umgangspflegschaft, und als die Mutter noch einmal es versuchte, so zeigte ihr die Umgangspflegschaft die gelbe Karte. Seit dem klappt der Umgang. 


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Geschrieben : 05.07.2018 16:47
(@inselreif)
Moderator

Eine eAO erreicht das gleiche.

Mag sein, aber sie kostet Dich im Gegensatz zur anderen Variante einige hundert Euro und dauert einige Wochen länger.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2018 18:39
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