NEIN!
Bringt doch nichts, was soll denn das? Keiner von uns war dabei und/oder kann mitreden, was wirklich da los ist. Aber wenn die KM wirklich Unsinn erzählt, was willst Du ihr dann antworten?
Ich an Deiner Stelle würde alles und jeden Furz direkt übers Jugendamt laufen lassen. Und alles mit meinem Anwalt besprechen.
Du schreibst, das Kind ist zehn Jahre alt. Dann wird es sogar vom Gericht angehört, dann wohl auch vom Jugendamt. Wenn Du Dir Deiner Sache absolut sicher bist - aber nur dann! - solltest Du mitsamt der Tochter im Gepäck zum Jugendamt marschieren und dort die Situation schildern. Die KM spielt das Spiel nämlich sehr gut und das Jugendamt vermittelt aktuell noch, wird aber einschreiten, wenn Du es nicht auf Deine Seite bringst!
Es kann also sehr sehr schnell gehen, gerade wenn der Umgang ausgesetzt wurde.
Weiter ist mal wieder eins klar geworden. Diese ganzen Vorwürfe und mit Dreck Schmeißen interessiert das Gericht am Ende so wenig wie die Farbe deiner Fußsohle am Tag der mündlichen Verhandlung. Kurze Klarstellung deines Anwalts. Beschreibung der aktuellen Situation und um schnelles Verfahren bitten. Am Ende wird entscheidend sein was kindswohlgerecht ist, das entscheidet nicht die Mutter und wichtig wird sein, was deine Tochter will.
Hallo,
Es kann schnell gehen, muss es aber nicht. Das ist das Problem.
Das Jugendamt kann 15 Termine zur Vermittlung vorschlagen. Diese "muss" er dann mitmachen, um nicht als uninteressiert dazustehen. Es gibt ein erstes Gespräch. In drei Wochen ein zweites. Da ist die Sachbearbeiterin dann verhindert. Er wird verschoben. Dann ist die Mutter im Urlaub ....
Ich würde auf alle Fälle einen Eilantrag stellen um den "Umgang" so schnell wie möglich wieder herzustellen und gleichzeitig Vermittlungsgespräche etc. anbieten, wahrnehmen ... Es muss von Anfang an klargestellt werden, dass die Kindesmutter nicht eigenwillig die Papazeiten aussetzen etc. kann (und das JA auch nicht).
VG,
Tsubame.
Vielen Dank auf jeden Fall schon Mal für eure Hilfe und die guten Hinweise.
Mir ist da noch eine Frage in den Sinn gekommen.
KM wohnt nur wenige Kilometer entfernt, wenn sie mir zufällig mit Kind über den Weg läuft und Kind möchte mit mir mitgehen, wäre es dann ok das Kind gegen Ihren Willen mitzunehmen? Also vorausgesetzt es bleibt alles relativ friedlich.
KM wohnt nur wenige Kilometer entfernt, wenn sie mir zufällig mit Kind über den Weg läuft und Kind möchte mit mir mitgehen, wäre es dann ok das Kind gegen Ihren Willen mitzunehmen? Also vorausgesetzt es bleibt alles relativ friedlich.
Du meinst weil Dein Umgang ausgefallen ist? Nach Deinen Schilderungen wage ich mal die Behauptung, dass KM nicht "friedlich" zu schaut, sondern wahrscheinlich einen Aufstand baut. Zeugen könnten dann nur sehen wie Du Kind von hysterischen Mama mitnimmst. Du verstehst auf was ich hinaus will? Ich kann Dich da schon verstehen, würde aber behaupten, dass Du es damit er schlimmer machst...
Hallo,
Die Kindesmutter, so wie Du sie darstellst, wird alles versuchen um Dich in ein schlechtes Licht zu stellen. Solltest Du die Kindesmutter treffen, würde ich höflich sie und das Kind begrüssen. Natürlich müsste das Kind mit der Mutter mitgehen.
Kommt es zu einer szene und sollte die Kindesmutter übergriffig werden, würde ich die Polizei rufen.
VG,
Tsubame.
Also ich meine während dieses Wochenendes.
Scheint aber keine gute Idee zu sein.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre dieses WE "Deins"?
Glaubst Du sie gibt Dir das Kind ohne Diskussion mit, nachdem der Anwalt geschrieben hat was Du alles "falsch" gemacht hast?
Noch mal ich kann Dich schon verstehen, aber im Moment steht eher die KM im schlechteren Licht als Du. Sie und auch Ihr Anwalt kann den Umgang aufgrund eines richterlichen Beschluss nicht einfach aussetzen, jedenfalls nicht anhand der beschriebenen Vorkommnisse.
Hallo,
als erstes glaube ich auch nicht, das die KM Dich überhaupt in die Nähe des Kindes lässt.
Als zweites wäre es aus meiner Sicht eine große Dummheit das Kind "einfach" mitzunehmen. Das wird mit Sicherheit groß aufgebauscht wie unzuverlässig Du bist, wie Du das Kind gegen die KM aufhetzt und das Kind in einen Loyalitätskonflikt treibst.
Auch wenn es schwer fällt, Abstand halten.
VG Susi
Oder weil Ihr Euch zufällig begegnet und Du dann Kind mitnimmst wird evtl. noch Stalking von der KM daraus generiert. Nach den geschilderten "Anschuldigungen" ist das wahrscheinlich noch nicht mal allzu weit hergeholt. Du kennst die KM besser, aber denk mal drüber nach...
Hallo zusammen,
ich möchte euch mal informieren was bisher geschehen ist.
Zwei Anträge auf Einstweilige Anordnung sind raus. Eine zum Urlaub, eine zum sofortigen wiedereinsetzen des Umgangs.
Eine Hauptsache wird vorbereitet und geht auch sehr bald zum Gericht, der Antrag auf Umgangserweiterung, wenn möglich WM.
Am Freitag findet ein Gespräch beim JA statt.
Gestern Abend habe ich von der KM folgende Mail bekommen, natürlich wurde die Dame vom JA in cc zum mitlesen gezwungen:
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Hallo *Vater*,
der Umgang mit *Kind* bleibt weiter ausgesetzt.
Ich war letzte Woche bei Frau xxx (anm. Kinderschutzbund). Sie ist noch bis zum xx.xx.2018 da, dann ist sie 4 Wochen nicht im Büro.
Bitte vereinbare einen Einzeltermin mit ihr, am besten noch vor dem xx.xx.2018 da sonst zu viel Zeit ins Land streichen wird.
PS:
Mit Bedauern stelle ich fest, dass Du ein Verfahren wegen des Umgangs beim Amtsgericht eingereicht hast.
Wir sehen uns am Freitag im JA.
Viele Grüße
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Ich werde heute Kontakt zu der Dame beim Kinderschutzbund aufnehmen.
Moin Papal.
Die Mail von KM mit JA in cc: ist doch nicht schlimm.
Sie hat das geschrieben, was Fakt ist, nämlich das Du den Gerichtsweg beschreitest.
Was der KSB damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Aber auch egal - vereinbare einen Termin jetzt für nach dem JA-Termin. Dann kannst Du beim JA sagen, Termin haste gesichert, bist an einer unverzüglichen Lösung interessiert, aber evtl stellt sich bei Ja heraus, dass dieser Termin gar nicht nötig sein wird. Absagen kannste immer noch.
toto
Dann kannst Du beim JA sagen, Termin haste gesichert, bist an einer unverzüglichen Lösung interessiert, aber evtl stellt sich bei Ja heraus, dass dieser Termin gar nicht nötig sein wird.
Hallo Toto,
ich bin mir sehr sicher dass der JA Termin nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Zumindest nicht zur vollen Umgangswiederherstellung.
Keine Ahnung wieso, aber mein Gefühl sagt mir, dass die Dame des JA dazu raten wird, den Umgang dieses Wochenende stattfinden zu lassen. Es wäre ein reguläres Umgangs-We.
Ich möchte etwas spekulieren und bitte um eure Einschätzung:
Wenn die KM unter dem Druck des JA ein reduziertes We mit, sagen wir mal früherem zurückbringen anbietet, dann nehme ich dieses Angebot an, und halte mich an das was für dieses WE vereinbart wurde.
Auf mein "Recht" - den Umgangsbeschluss zu bestehen und alles andere abzulehnen wäre nicht förderlich. Sehe ich das richtig? Erwachsen mir langfristig Nachteile wenn ich einem reduzierten Umgang nur für dieses WE zustimme?
Moin nochmal.
Keine Ahnung wieso, aber mein Gefühl sagt mir, dass die Dame des JA dazu raten wird, den Umgang dieses Wochenende stattfinden zu lassen. Es wäre ein reguläres Umgangs-We.
Das ist doch erstmal ein gutes Gefühl **thumb up**
Wenn die KM unter dem Druck des JA ein reduziertes We mit, sagen wir mal früherem zurückbringen anbietet,
Wie sollte KM dies begründen? Umgang findet statt, aber verkürzt?
Und warum sollte das JA einen solchen (faulen) "Kompromiss" unterstützen?
Und dann: Du bestehst ja nicht auf "Deinem Recht". Vielmehr bist Du doch an Regelmäßigkeit und Kontinuität für das Kind interessiert. Also: Umgang ganz wie gehabt und verlässlich fürs Kind. Punkt.
Anders könnte es sein, wenn es einen guten Grund für verkürzten Umgang gibt (wobei mir kaum einer einfällt, vielleicht ewas wie der 80. Geburtstag der Großmutter). Dann kannst Du zwar daraufhinweisen, dass so etwas lfr angekündigt sein sollte, Du immer bereit bist flexibel zu tauschen und in diesem Ausnahmefall gerne auch spontan die Teilnahme des Kindes an der Feier zulassen wirst... blablablubbblubb... wird eh nicht das Thema sein 😉
Gruß, toto
Hallo,
ich würde beim Jugendamt erstmal abwarten, was die KM als Begründung anführt, weshalb sie den Umgang einseitig - und anscheinend auf unbestimmte Dauer - aussetzen will, obwohl das gegen die gerichtliche Vereinbarung verstösst.
Und auch, warum sie den Kinderschutzbund involviert, ohne direkt mit dir zu sprechen.
Und ich würde auch versuchen, dass der Umgang wieder stattfindet.
Wenn sie mit Mißbrauch kommt, würde ich sagen, dass dies nicht bewiesen, sondern nur eine Behauptung von ihr sei. Denn solle sie wirklich der Meinung sein, hätte sie umgehend Anzeige erstatten müssen. Solange dies nicht der Fall ist, wären alles haltlose Behauptungen. Und ein Anwaltsschreiben kann keine gerichtliche Umgangsvereinbarung aushebeln. Da dies Gespräch heute, das erste sei, was stattfinden würde, ist davon auszugehen, dass es nur um Umgangserschwerung gehen solle. Und entsprechend willst du, dass sich beide Elternteile an die Vereinbarung halten. Dies ist auch der Grund, warum du gezwungen warst, den Schritt zum Gericht zu gehen, um für euer Kind Kontiuität und Verlässlichkeit zu demonstrieren.
Und es wäre gut gewesen, wenn sie versucht hätte, dich gleich in den ersten Termin beim Kinderschutzbund miteinzubinden. Gemeinsame Gespräche sind immer eine gute Sache, aber keine Einzel-/Vorabgespräche.
Sophie
ich würde beim Jugendamt erstmal abwarten, was die KM als Begründung anführt, weshalb sie den Umgang einseitig - und anscheinend auf unbestimmte Dauer - aussetzen will, obwohl das gegen die gerichtliche Vereinbarung verstösst.
Die Begründung habe ich. So begründet KM:
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1. Sie bringen Kind immer wieder 1/4 bis 1 Stunde zu spät zurück.....
2. Sie suchen Kind unangemeldet in der OGS auf und laden sie außerhalb der Umgangszeiten ins Kino ein...
und sie rufen Kind häufig vor der Schule, nachmittags und Abends an....sie missachten damit die Umgangsvereinbarung. Diese sieht nicht vor, das Sie nach Belieben mit Kind Kontakt aufnehmen dürfen.
3. Sie fragen Kind:"wo möchtest du leben?"......verursachen Loyalitätskonflikt.
4. Sie haben Kind gefragt, ob sie bei Ihnen und Ihrer LG übernachten wolle.
5. ....sie haben nicht veranlasst, Zahnspange weiter zu tragen....
6. Sie halten sich nicht an weitere medizinische Maßgaben....schaden damit Ihrer Tochter......Cortisoncreme muss morgens und abends aufgetragen werden...
7. Besprechung elterlicher Konflikte.....hat sich als unmöglich erwiesen......JA lud Sie 2017 zum Gespräch....Sie erschienen nicht....Mandantin hat beim Kinderschutzbund neuen Versuch unternommen.....Kinderschutzbund veranlasste sie daraufhin der Üblichkeit entsprechend zu bitten sich dort zu melden....Sie haben keine Bereitschaft zum Gespräch erkennen lassen.
Ich habe sie aufzufordern, sich beim Kinderschutzbund zu melden und ein Einzelgespräch zu vereinbaren. Alsdann wird auch meine Mandantin ein Einzelgespräch führen.
8. Mandantin untersagt....mit Kind nach Sri Lanka zu reisen....Sie haben sich geweigert bekanntzugeben wann und welche Gebiete Sie bereisen werden....dadurch meiner Mandantin unmöglich gemacht zu bestimmen welche Impfungen nötig sind
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Was da steht muss nicht diskutiert werden, schlicht, weil es einfach nicht stimmt.
Beim KSB will sie das alles (und vermutlich noch mehr) besprechen. Allerdings in Einzelgesprächen. Nicht gemeinsam.
Wie sollte KM dies begründen? Umgang findet statt, aber verkürzt?
Und warum sollte das JA einen solchen (faulen) "Kompromiss" unterstützen?
Na ja, ich kenne die KM. Bei einem verkürzten Umgang bewahrt sie z.B. ihr Gesicht, ihre Argumentation kann sie aufrecht erhalten (irgendwas mit Kindswohl gefährdung wegen der von ihr beschriebenen "Probleme") usw.
Und dem JA ist ein fauler Kompromiss lieber als gar keiner.
Trotzdem hast Du natürlich vollkommen recht, sehe ich genauso. Ich hab nur bedenken dass, wenn ich mit einer "alles oder gar nichts" Mentalität komme, mir man danach vorhält dass ich nicht am Kindswohl interesiert bin und nur Stur mein Recht durchsetzen will. Ich glaube dass es genau das ist, weshalb die KM dort mit mir sprechen will.
Erwachsen mir langfristig Nachteile wenn ich einem reduzierten Umgang nur für dieses WE zustimme?
Du bringst mit Deinen drei (wozu auch immer - geschäftstüchtiger Anwalt?!) Verfahren so viel Unruhe in die Sache, dass die Karten ohnehin völlig neu gemischt werden. Da kommt es nicht mehr darauf an, was an dem einen Wochenende passiert oder auch nicht.
In dieser Eskalationsstufe sehe ich in Gesprächen außerhalb von Gericht und Jugendamt auch wenig Sinn.
Gruss von der Insel
Das sind alles keine Gründe, die
- einen Umgangsausschluß rechtfertigen.
Sie nutzt die Verweigerung ausschließlich zur Durchsetzung eigener Interessen.
- selbst der Kinderschutzbund ist hier der völlig falsche Ansprechpartner .. aber gut.
Termin muss nicht wahrgenommen werden, es gibt nichts zu bereden. Ein gemeinsamer Termin beim JA ... keine Einigung, dann wird die Klage durchgezogen. Je länger irgendwelches Blabla passiert, wird sich nichts ändern und die KM versucht weiter ihre Macht auszuspielen.
Gruß
Kasper
PS:
Du bringst mit Deinen drei (wozu auch immer - geschäftstüchtiger Anwalt?!) Verfahren so viel Unruhe in die Sache, dass die Karten ohnehin völlig neu gemischt werden.
Ich halte es für fehl am Platz, immer wieder den Rat für Gespräche zu geben, wenn die KM hier keine gemeinsamen Gespräche will und verweigert. Mehr noch, Einzelgespräche ziehen sich über Monate, bis irgendeine Einigung erzielt werden kann.
Da hier aber keine maßgeblichen Gründe vorliegen, sollte schnell gehandelt werden. Ob es jetzt drei sein sollten, kann man drüber streiten. Aber dieses ständige rumgeeiere, hier reden und dort reden ... ohne ein Ergebnis zu erzielen, bringt nichts. Ich denke, je mehr Beschlüsse die Richter verfassen müssen, um so mehr wird das System geprüft und alle die VKH bekommen, sollten den Schritt bis zum EGH versuchen ...
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ein gemeinsamer Termin beim JA ... keine Einigung, dann wird die Klage durchgezogen. Je länger irgendwelches Blabla passiert, wird sich nichts ändern und die KM versucht weiter ihre Macht auszuspielen.
Gruß
KasperPS:Ich halte es für fehl am Platz, immer wieder den Rat für Gespräche zu geben, wenn die KM hier keine gemeinsamen Gespräche will und verweigert. Mehr noch, Einzelgespräche ziehen sich über Monate, bis irgendeine Einigung erzielt werden kann.
Sehe ich auch so. Die KM ist nicht an Ergebnisorientierten Gesprächen interesiert. Ich gehe zum KSB, um meinen guten Willen zu zeigen. Das wird aber nix bringen, weil die mir eine Liste der KM vor die Nase halten werden. Wenn ich die abgearbeitet habe, kommt die nächste, usw.
Das Kind äußert schon seit vielen Monaten vehement den Wunsch nach mehr Papa Zeit. Auch bei Mama. Genau hier ist die Ursache für die momentanen Probleme zu finden. Seitdem ich bei der KM angefragt habe wie sie zu einer Umgangserweiterung steht hat sie die Probleme beim JA konstruiert.
KM will das Kind keinen Zentimeter weiter hergeben, im gegenteil, jede Wette dass sie den Umgang einschränken möchte.
Zitat KM: "Wir haben einen Beschluss, der muss dir reichen." Als ob es um mich gehen würde, sie versteht nicht dass es um das Kind geht.
Hallo,
wenn es um Einzelgespräche beim Kinderschutzbund geht, die würde ich auch verweigern. Es sollten dort, wenn man dort aufschlägt, gemeinsam Lösungen gesucht werden und nicht Gespräche nacheinander geführt werden.
Dies würde ich dann auch - hoffentlich gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt so thematisieren. Wenn es um solche Anschuldigungen geht, die überhaupt keine große Relevanz haben, dann bitte ein gemeinsames Gespräch, gerne auch beim Jugendamt, aber keine Einzelgespräche.
Alles andere macht keinen Sinn. Und vor allem keine Aussetzung der gerichtlichen Umgangsvereinbarung aus solchen nichtigen Gründen. Denn da die KM sich auf kein gemeinsames Gespräch einlässt, warst du ja gezwungen das Gericht anzurufen, um für das Kind den regelmäßigen Umgang gewährleisten zu können.
Sophie
P.S. Wenn das Kind mehr Papazeit will, dann würde ich das heute auch thematisieren. Und klarstellen, dass dies auch ein Punkt ist, wenn die Umgangsvereinbarung neu gestrickt werden muss, das mit aufzunehmen. Oder eben dass die KM den Wunsch des Kindes ernst nimmt und ohne weitere gerichtliche Verfahren den Umgang sofort wieder aufleben lässt und dies mit einer Umgangserweiterung einhergeht.
