Servus papppaleo,
ich würde zweigleisig fahren, sprich:
Termin beim JA wahrnehmen, egal ob KM kommt oder nicht; damit wird dokumentiert, dass DU eine einvernehmliche Lösung wünschst.
Termin beim RA wahrnehmen (wer weiß, wann ihr euch im JA trefft), um im Falle von Nichterescheinen KM beim JA möglichst schnell loslegen zu können.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Naja, wenn KM beim JA "einlenken" sollte, stündest Du vor Gericht tatsächlich als Streit suchenden Querulanten da...mit RA ist bereits alles besprochen, soll er warten, bis Du den Startschuß gibst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Es gehört nicht direkt dazu, aber wenn ich so einen **tsts - ID 1** lese, dann wünsche ich mir, dass solche Dinge als Straftaten geahndet werden und ein paar Wochen (im Extremfall auch wesentlich länger) Arrest fällig werden.
1. Sie bringen Kind immer wieder 1/4 bis 1 Stunde zu spät zurück.....
Aus einmal wird immer ...
Der KM stinkt es, dass ihr erst Stunden benötigt, um das Kind zur Rückkehr zu bewegen. Grundlos.
2. Sie suchen Kind unangemeldet in der OGS auf und laden sie außerhalb der Umgangszeiten ins Kino ein...
und sie rufen Kind häufig vor der Schule, nachmittags und Abends an....sie missachten damit die Umgangsvereinbarung. Diese sieht nicht vor, das Sie nach Belieben mit Kind Kontakt aufnehmen dürfen.
Grundsätzlich stimmt das schon. Man sollte sich nicht zu sehr in das Leben des Kindes drängen. Aber das hat auch mit Fingerspitzengefühl zu tun. Wenn das Kind das will, dann ist es ok.
3. Sie fragen Kind:"wo möchtest du leben?"......verursachen Loyalitätskonflikt.
Stimmt zwar. Aber wenn ich mich recht erinnere kommt das Kind von alleine auf Euch zu.
Ich denke, dies ist der Hauptgrund für die Umgangsverweigerung... die KM könnte es nicht ausstehen, wenn plötzlich das Kind lieber beim Vater leben wolle.
4. Sie haben Kind gefragt, ob sie bei Ihnen und Ihrer LG übernachten wolle.
Wie kommen solche Geschichten immer zustande ... eine harmlose Bemerkung und da wird irgendeine Geschichte draus gemacht.
5. ....sie haben nicht veranlasst, Zahnspange weiter zu tragen....
Das weiß sie woher?
6. Sie halten sich nicht an weitere medizinische Maßgaben....schaden damit Ihrer Tochter......Cortisoncreme muss morgens und abends aufgetragen werden...
Siehe 5.
7. Besprechung elterlicher Konflikte.....hat sich als unmöglich erwiesen......JA lud Sie 2017 zum Gespräch....Sie erschienen nicht....Mandantin hat beim Kinderschutzbund neuen Versuch unternommen.....Kinderschutzbund veranlasste sie daraufhin der Üblichkeit entsprechend zu bitten sich dort zu melden....Sie haben keine Bereitschaft zum Gespräch erkennen lassen.
Ich habe sie aufzufordern, sich beim Kinderschutzbund zu melden und ein Einzelgespräch zu vereinbaren. Alsdann wird auch meine Mandantin ein Einzelgespräch führen.
Das sind Verzögerungstaktiken ... Gespräche würde ich nur mitmachen, wenn diese Sinnvoll sind.
Ich habe mich vor Jahren, nach ebenfalls jahrelangen "Beratungen" bei verschiedenen Stellen, dagegen ausgesprochen. Man kann etwas über Einzelgespräche machen, aber nie wieder gemeinsame Gespräche. ALLE die die KM meiner Kinder kennengelernt haben, pflichten mir bei, dass es nahezu unmöglich ist mit ihr zu reden.
Selbst wenn, diese Gespräche haben rein garnicht mit Umgängen zu tun und werden nur als Vorwand genommen.
8. Mandantin untersagt....mit Kind nach Sri Lanka zu reisen....Sie haben sich geweigert bekanntzugeben wann und welche Gebiete Sie bereisen werden....dadurch meiner Mandantin unmöglich gemacht zu bestimmen welche Impfungen nötig sind
Sie kann es nicht untersagen.
Im Gegenteil, sie hat ihre Zustimmung bereits erteilt. Indiz ist die Übergabe des Reisepasses und des Impfbuches.
Sollte sie im Nachhinein der Reise nicht zustimmen, ist sie für die Reisekosten Schadensersatzpflichtig ... mit Titel 30 Jahre gültig. Weiterhin, Sri Lanka hat eine Fläche von 65.610 km² und ist damit 6 mal kleiner wie die Bundesrepublik. Ich denke nicht dass die Impfempfehlungen auf wenige Umkreise sich unterscheiden.
Variante 1: Gespräch mit KM
Variante 2: Einzelgespräch
Varinate 3: Signalisieren das ich zuerst noch einen anderen Beratungstermin (RA) habe und danach zu einem Gespräch bereit bin?
Wie Marco bereits schrieb, würde ich EINEN gemeinsamen Termin machen. Aber die Vorbereitungen beim RA nicht aufgeben, denn ich sehe es als Zeitschinden und die Probleme werden nicht weniger.
Das Gespräch würde ich gut dokumentieren, vor allem die Aussetzer der KM und bei diesem Termin auch auf die Umgangsausweitung hinarbeiten ... das wird dazu führen, dass die KM ordentlich die Palme hochsteigt.
Dieses Problem wird nicht verschwinden, sondern immer wieder kommen.
Sollte es an diesem Termin zu einer Absprache kommen (mit der Du einverstanden bist), dann bestehe auf eine schriftliche Fixierung, gleich vor Ort ... nicht zuschicken.
Es kann doch nicht angehen, dass Kinder so zu Spielbällen gemacht werden und so grundlos kaputt gemacht werden.
Gruß
Kasper
**Ein Quoting korrigiert**
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Was die Umgangsverweigerung betrifft wird sie einlenken. Bei der Erweiterung ganz sicher nicht.
Allerdings wird sie sich auch als moralischer Sieger und im Recht fühlen, was 100% dazu führen wird, dass sie in Zukunft den Umgang ganz nach Belieben aussetzen wird. Ich mach in dem Szenario eigentlich nur Männchen.
Deshalb ist es wichtig, dass sie nun einen "Schuss vor den Bug" bekommt und ihre Grenzen kennen lernt.
Vielleicht kann ich den Prozess starten und den Termin JA deutlich nach dem RA Termin ansetzen.
Hallo Kasper,
ich geh mal auf die 2 ein, ich gebe Dir uneingeschränkt recht, aber:
Ja, ich habe das Kind in der OGS besucht. Und zwar genau 1 einziges mal. Warum?
Ich war beim Elternsprechtag, ohne KM, die hatte sich Krank gemeldet und Kind war in der Betreuung, also auf dem Spielgelände, ca.10m von mir entfernt. Da nicht mal kurz hallo zu sagen fände ich äußerst seltsam.
Das mit den Anrufen ist gelogen, vor der Schule ist schon lachhaft. Und das das Kind mehr Zeit bei mir will steht außer frage, vorschläge wie Kino usw. kommen vom Kind, ich sag ihr dann ja auch, dass sie dazu Mama fragen muss.
Weißt Du was mich an der Aussage mit dem Telefon so ankotzt? Wahr ist, dass das Kind MICH von Mama aus zigmal vor der Schule angerufen hat und gefragt hat ob sie denn am Papawochenende mit Mama da und da hingehen kann.
Die Klage mit Eilantrag, Ordnungsgeld und Umgangserweiterung habe ich eigentlich schon fest eingeplant.
Moment mal, was willst Du eigentlich?
Willst Du eine Erweiterung, dann stellt Dein Anwalt den Antrag auf Erweiterung und der Beschluss wird automatisch mit einer Ordnungsmittelandrohung verbunden.
Willst Du den jetzt beschlossenen Umgang durchsetzen, dann ist der bestehende Beschluss um die Ordnungsmittelandrohung zu ergänzen. Das ist eine Korrektur, es bedarf keiner "Klage" und kostet auch nichts (außer natürlich Du bist zu faul, selbst zum Gericht zu laufen und lässt es den Anwalt machen).
Aus meiner Sicht musst Du Dich für einen der beiden Wege entscheiden.
Aber wozu in dieser Situation einen Eilantrag stellen? Was soll denn da drin stehen, was man anderweitig nicht genauso schnell und günstiger erreichen könnte? Das ist nur zusätzliches Geld für den Anwalt.
Gruss von der Insel
ich geh mal auf die 2 ein, ich gebe Dir uneingeschränkt recht, aber:
Danke für die Klarstellung.
Damit ergibt sich noch ein weiteres Bild davon, welchen Knall die hat.
Ich würde beides laufen lassen und den JA TErmin frühzeitig machen. Dort würde ich auch gleich beim ersten Termin klar und deutlich formulieren, keine Einigung = entsprechende Klage. Die Einigung muss schriftlich fixiert werden.
Das ist zwar keine Garantie und man kann es nicht einklagen, aber wenn da dann doch eine Klage kommt, dann kann sich keiner rausreden, dass es nicht gewollt ist und wer weiß. Vielleicht wird dann erkannt, dass die KM sich an nichts hält ... wobei, dafür müsste der Wille zum erkennen da sein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moment mal, was willst Du eigentlich?
Hallo Insel,
grundsätzlich möchte ich im Sinne meiner Tochter eine Umgangserweiterung erreichen.
Das hab ich mit der KM bereits besprochen, die lehnt jedoch jede weitere Minute mit verweis auf die bestehende Regelung ab. O-Ton: Das muss DIR reichen. Ich bin 100% sicher, dass KM sich mit Händen und Füßen dagegen wehren wird.
Umgangserweiterung wird also nur über den Klageweg möglich sein. Deshalb die Klage. Das Dauert.
Deshalb möchte ich mit sofortiger Wirkung die bestehende Regelung wieder in Kraft setzten. Deshalb der Eilantrag.
Da die Umgangserweiterung Wochen oder gar Monate dauern wird, möchte ich die bestehende Umgangsregelung mit dem Ordnungsgeld erweitern lassen.
Tue ich das nicht, WIRD die KM das als Aufforderung sehen, in Zukunft nach Belieben zu verfahren.
Leute,
was soll ich machen?
Ich bin ja gestern nach der OGS noch zur Wohnung der KM gefahren. Meine LG war dabei. Ich habe ganz normal einmal geklingelt. Niemand hat aufgemacht, wir sind gefahren.
Nun schreibt die KM mir eine Mail, JA im cc, das ich "Sturm" geklingelt habe.
Und: "Ist dir eigentlich klar, was dies für Kind bedeutet? Sie kann und soll sich nicht zwischen uns entscheiden müssen. Zudem würden offen geführte Streitereien Kind ebenfalls in einen Konflikt bringen. Denn die Personen , die sie liebt streiten wegen ihr. Das produziert bei einem Kind Schuldgefühle. Das Kind glaubt, es liegt alles in ihr.
Löse Deine Themen mit mir auf einer erwachsenen Elternbasis und halte Kind da raus."
Sieht natürlich super aus beim JA.
Der Lügenwahnsinn geht schon wieder los.
Was mach ich nun am besten? Antworten oder nicht?
Hallo,
natürlich ist das der komplette Wahnsinn. Ich würde betont sachlich antworten und das JA in cc nehmen.
"Gemäß der bestehenden Umgangsregelung habe ich gestern L. aus der OGS abholen wollen und nachdem ich sie dort nicht vorgefunden habe bin ich zu euch gefahren um L. abzuholen. Leider hat mir keiner geöffnet.
Selbstverständlich sollen sich Eltern über den Umgang einigen und das ist keine Enscheidung des Kindes.
Leider ist es bisher zu einem derartigen Gespräch nicht gekommen obwohl ich es mehrfach angeregt habe.
Gerne bin ich bereit strittige Frage auch mit Unterstützung und Beratung durch das JA zu klären."
Bleibe auf der Elternebene und vermeide Gegenanschuldigungen.
Ansonsten wird es beim Gerichtsweg bleiben müssen. Wie das sinnvolle Vorgehen hier aussieht dazu schreiben andere.
VG Susi
So isses,
einfach antworten, dass Du Dich um die Umsetzung des gerichtlich beschlossenen Umganges bemüht hast. Susi´s Vorschlag ist genau richtig!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ja, vielen Dank Susi.
Ich weiß nicht wie ich ein Gespräch beim JA mit der Frau überleben soll.
Ihr kennt sie nicht. Die wird in jedem Satz Behauptungen aufstellen, mir irgendwas vorwerfen, so tun als ob ich nichts einsehe, konkrete Situation total verfremded schildern. Und sich dabei noch so unglaublich Einsichtsvoll und gutmütterlich geben.
Ich weiß nicht ob das gut wird.
Hallo,
natürlich ist das der komplette Wahnsinn. Ich würde betont sachlich antworten und das JA in cc nehmen.
"Gemäß der bestehenden Umgangsregelung habe ich gestern L. aus der OGS abholen wollen und nachdem ich sie dort nicht vorgefunden habe bin ich zu euch gefahren um L. abzuholen. Leider hat mir keiner geöffnet.
Selbstverständlich sollen sich Eltern über den Umgang einigen und das ist keine Enscheidung des Kindes.
Leider ist es bisher zu einem derartigen Gespräch nicht gekommen obwohl ich es mehrfach angeregt habe.
Gerne bin ich bereit strittige Frage auch mit Unterstützung und Beratung durch das JA zu klären."Bleibe auf der Elternebene und vermeide Gegenanschuldigungen.
Ansonsten wird es beim Gerichtsweg bleiben müssen. Wie das sinnvolle Vorgehen hier aussieht dazu schreiben andere.VG Susi
Hallo,
Genau so solltest Du es machen.
Ich würde zu dem Gespräch am Jugendamt erscheinen. Lass die Kindesmutter sich dort austoben, wenn sie das will, und bringe Deine Argumente sachlich vor. Das Kindeswohl, was will das Kind ... sollte im Mittelpunkt Deiner Ausführungen stehen (siehe auch Impftermin).
Gleichzeitig mit Deiner Antwort an die Kindesmutter (cc Jugendamt), würde ich meinen nächtlichen Vierzeiler als Antwort auf den Anwaltsbrief an den Anwalt der Kindesmutter schicken und auch eine Kopie an das JA senden.
Denn es ist hier chronologisch eindeutig die Kindesmutter, welche zuerst an einen Anwalt herangetreten ist.
Wenn ich mir einen Rat erlauben darf : Die Kindesmutter hat vermutlich (?) ein Problem mit Deiner Lebensgefährtin. Ich würde hier nicht ständig zu zweit erscheinen um der Kindesmutter hier keine Angriffsfläche zu bieten.
VG,
Tsubame.
VG,
Tsubame.
Nun schreibt die KM mir eine Mail, JA im cc, das ich "Sturm" geklingelt habe.
Und: "Ist dir eigentlich klar, was dies für Kind bedeutet? Sie kann und soll sich nicht zwischen uns entscheiden müssen. Zudem würden offen geführte Streitereien Kind ebenfalls in einen Konflikt bringen. Denn die Personen , die sie liebt streiten wegen ihr. Das produziert bei einem Kind Schuldgefühle. Das Kind glaubt, es liegt alles in ihr.Löse Deine Themen mit mir auf einer erwachsenen Elternbasis und halte Kind da raus."
"Liebe Exyz,
da ich nicht alleine war, kann dargelegt werden, dass ich nicht sturmgeklingelt habe.
Allerdings geht es darum, dass ich normalen Umgang mit unserem Kind habe und dieser nicht von Dir festgelegt wird. Damit wird das Kind tatsächlich in einen Konflikt gestellt, nur nicht von mir.
Der Umgang wird von Deiner Seite behindert bzw. verhindert, damit bindest leider Du das Kind mit ein.
Für weiteres gibt einen zeitnahen Termin beim Jugendamt. Sollte es hier leider zu keiner Einsicht kommen, wird der übliche Weg beschritten.
Herzliche Grüße
der Vater Deines Kindes"
So, oder so ähnlich würde ich antworten. Ebenfalls mit CC ans JA.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Servus!
Du brauchst da keinen Bammel haben, beim JA wirklich nur in aller Ruhe Deine (und aus Tochters) Sicht der Dinge darstellen, Unwahrheiten als solche deklarieren oder vom Tisch wischen und vor allem nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Wichtig bei dem Ganzen:
es gibt einen gerichtlichen Beschluss, den es zunächst umzusetzen gilt.
Die bisher von KM vorgebrachten Gründe zur Umgangsaussetzung sind keine und falls doch, hätte alleine ein Gericht zu entscheiden; es sei denn, dass Kindeswohl sei nachweislich massiv gefährdet.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
Du wirst das Treffen überleben und Dich souverän und sachlich und engagiert zeigen.
Mache es doch wie die Kindesmutter. Du musst Theater spielen lernen und Dir Textbausteine überlegen, welche gut ankommen.
"Die Kindesmutter ist eine wundervolle Mutter. Wir arbeiten im Allgemeinen gut zusammen. Nun hat sich das Kind eindeutig für mehr Papazeiten ausgesprochen. Der Wunsch ist verfestigt, da das Kind seit 10 Monaten davon spricht. Da ist die Kindesmutter natürlich alarmiert. Ihr erster Sohn musste in einer Wohngruppe untergebracht werden für schwererziehbare Kinder. Ich verstehe vollkommen, dass hier die Mutter Ängste hat, auch das zweite Kind zu verlieren. Aber darum geht es nicht. Sie sollte ihre Ängste nicht an unserem Kind auslassen."
"Die Kindesmutter ist eine sehr, sehr fürsorgliche Mutter. Trotzdem bin ich es, welcher die Impftermine (etc.???) wahrnimmt. Sie sehen, Frau XXX, wie gut wir im Grunde kooperieren. Deshalb habe ich nie verstanden, warum die Kindesmutter mir das Sorgerecht gerichtlich entziehen lassen wollte. Zweimal. Aber ich verstehe natürlich, dass eine fürsorgliche Mutter hier unbewusst Grenzen überschreiten kann, welche dann ein Richter wieder klarstellen muss."
VG,
Tsubame.
Hallo papaleo,
es ist absolut verständlich, dass Du Probleme siehst bei einem Gespräch mit dem JA. Es gibt Menschen, die es immer wieder schaffen einen zu verblüffen, eine sprachlos zu machen oder so zu reizen, dass man Dinge sagt, die man eigentlich nicht meint.
Das erste ist, dass Du Dir klarmachst, was Dein Ziel des Gesprächs beim JA sein soll. Wenn es hart auf hart kommt, dann bleibst Du bei Deinem Thema und lässt die KM das Gespräch nicht führen. Wenn es neue Anschuldigungen gibt, wenn Du schlecht dargestellt wirst, dann stehe zu Deinem Thema und gib ggf. auch dieselbe Antwort wieder und wieder, das ist zumindest besser als sich zu unüberlegten Äußerungen hinreißen zu lassen.
Tsubame hat Dir gute Vorschläge unterbreitet wie Du reagieren kannst.
Du kannst auch mal einen Probelauf mit Deiner LG zu machen um sicherer zu werden.
Das Gespräch beim JA ist sowieso unverbindlich, aber das JA kann dadurch auch eine Eindruck von Dir gewinnen. Deshalb lass Dich von Deinem Ziel und Deinen Vorsätzen nicht abbringen. Das überzeugt dann auch andere und insbesondere das JA.
VG Susi
Deshalb möchte ich mit sofortiger Wirkung die bestehende Regelung wieder in Kraft setzten. Deshalb der Eilantrag.
Dazu brauchst Du keinen Eilantrag. Wie die bestehende Regelung durchgesetzt wird, haben wir Dir schon geschrieben.
Gruss von der Insel
Da die Umgangserweiterung Wochen oder gar Monate dauern wird, möchte ich die bestehende Umgangsregelung mit dem Ordnungsgeld erweitern lassen.
Tue ich das nicht, WIRD die KM das als Aufforderung sehen, in Zukunft nach Belieben zu verfahren.
Da habe ich just gestern andere Erfahrungen gemacht. Ähnliche Fall wie bei dir, nur noch wesentlich verschärfter. Mutter hat Antrag auf Aussetzung des Umgangs gestellt. Gleichzeitig den Manipulationseinfluß immens erhöht. Kind wollte nicht zu mir. Anfang Mai hat sie den Antrag gestellt. am 09. Mai habe ich die Post bekommen. Gegenantrag zur Erweiterung des Umgangs gestellt. Gestern war die Verhandlung. Sofortiger Schritt um Umgang ab nächstes Wochenende wieder einzusetzen. Im September trifft man sich wieder und berät neue Umgangsmodalität zur Erweiterung des Umgangs in einem altersgerechten Maß. Wie die Verfahrensbeistand und Richterin sagte mit allem Drum und Dran wie Ferienregelung etc. Man wird den Eltern (Mutter) keinen Raum mehr für eigene "Interpretation" lassen.
Es kann also sehr sehr schnell gehen, gerade wenn der Umgang ausgesetzt wurde.
Weiter ist mal wieder eins klar geworden. Diese ganzen Vorwürfe und mit Dreck Schmeißen interessiert das Gericht am Ende so wenig wie die Farbe deiner Fußsohle am Tag der mündlichen Verhandlung. Kurze Klarstellung deines Anwalts. Beschreibung der aktuellen Situation und um schnelles Verfahren bitten. Am Ende wird entscheidend sein was kindswohlgerecht ist, das entscheidet nicht die Mutter und wichtig wird sein, was deine Tochter will.
