wie ist das Sorgerecht (einschließlich Aufenthaltbestimmungsrecht) geregelt, habt ihr gemeinsames SR/ABR?
Das ABR ist bei Ihr. Das SR haben wir gemeinsam.
Sie hat bisher 2 mal versucht mir das SR zu entziehen, ist damit aber gescheitert.
Das erste mal das ganze SR, das zweite mal wieder das ganze SR oder wenigstens in Teilbereichen. Beides hat die Richterin aus guten Gründen nicht mitgemacht.
Dumme Frage, warum ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihr?
Dumme Frage, warum ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihr?
Das Familiengericht hatte damals zu entscheiden, bei wem das Kind seinen Hauptwohnort (Residenz) haben soll.
Das wurde einzig und allein aus Kontinuitätsgründen der Mutter zugesprochen. WM wurde abgelehnt.
Im Zuge dessen muss das Gericht auf Antrag einem Elternteil das alleinig ABR übertragen. Normalerweise immer dem, bei dem das Kind gemeldet ist, bzw. seinen Hauptwohnsitz hat.
Wenn sich also die Eltern nicht einigen können, entscheidet das Gericht auf Antrag wer das alleinige ABR zugesprochen bekommt.
Das Familiengericht hatte damals zu entscheiden, bei wem das Kind seinen Hauptwohnort (Residenz) haben soll.
Das wurde einzig und allein aus Kontinuitätsgründen der Mutter zugesprochen. WM wurde abgelehnt.
Im Zuge dessen muss das Gericht auf Antrag einem Elternteil das alleinig ABR übertragen. Normalerweise immer dem, bei dem das Kind gemeldet ist, bzw. seinen Hauptwohnsitz hat.Wenn sich also die Eltern nicht einigen können, entscheidet das Gericht auf Antrag wer das alleinige ABR zugesprochen bekommt.
Das wäre mir jetzt aber neu!
Man darf mich hier gerne korrigieren, aber das ABR ist nicht zwingend notwendig und wird auch nicht einem Elternteil entzogen, wenn sich beide einig sind. Solange also der Vater sagt "Ok, das Kind hat seinen Wohnsitz bei der Mutter, weil es da die meiste Zeit über lebt" dann besteht kein Grund, ihm das ABR zu entziehen.
Man darf mich hier gerne korrigieren, aber das ABR ist nicht zwingend notwendig und wird auch nicht einem Elternteil entzogen, wenn sich beide einig sind. Solange also der Vater sagt "Ok, das Kind hat seinen Wohnsitz bei der Mutter, weil es da die meiste Zeit über lebt" dann besteht kein Grund, ihm das ABR zu entziehen.
Stimmt.
Aber wenn der Richter es als Notwendig erachtet bzw. diese Einigung schon ein wenig länger her ist, dann kann es so sein. Ich würde es nicht grundsätzlich in Frage stellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Vor der Haustüre dann der blanke Horror. Und eins vorweg, wir sind die ganze Zeit völlig ruhig geblieben.
KM hat Tochter angeschrien mit den Worten "Du kommst jetzt sofort rein, du hast da nichts drüber zu bestimmen". Da wollte sie erst recht nicht mehr und hatte Angst in ihren Augen.
KM: Ich ruf jetzt das JA. Knallt die Türe zu.
Da standen wir dann. Heute denke ich, wir hätten inklusive Kind fahren sollen. Wir waren aber auch etwas überfordert und haben versucht, Tochter in Ruhe zu überzeugen und haben noch etwas gewartet um sie zu beruhigen.Also nochmal geklingelt, da ist sie dann mitgegangen. Der blanke Hohn aber ist, das KM uns noch vorwerfen musste, dass wir doch einfach fahren sollten und Kind da alleine stehen lassen sollten. Alleine die Vorstellung tut mir in der Seele weh. Mutter knallt ihr die Türe vor der Nase zu und Vater verpisst sich einfach. Echt zum Kotzen.
Es war halt so, dass das Kind sich an mein Hosenbein gekrallt hat.
Sie hätte nur einer Übergabe in der Schule zustimmen müssen, was spricht schon dagegen?Ich weiß, das alles hier hinzuschreiben ist nicht zielführend, aber ich musste das jetzt mal loswerden. Sorry.
Gruß
pappaleo
Hallo,
Auch ein Anwaltsbrief kann die Papazeiten nicht aussetzen, dass kann nur ein Gerichtsbeschluss.
Ich würde sofort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des ausgeurteilten "Umgangs" einreichen bis es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Und ja, hier könnte das Kindeswohl in Gefahr sein, wie sich aus Deinem Bericht über Euren "Abschied" und das Verhalten der Mutter ergibt.
In solchen Fällen, wenn die Mutter (Vater) mit Geschrei, Drohungen, Kind aus den Armen reissen, schubsen ... also mit gewalttätigem Verhalten gegenüber dem Kind, aufritt, würde ich sofort das Kind wieder in das Auto packen und zur nächsten Polizeidienststelle fahren und das Problem darstellen.
Habe im Hinterkopf, dass ein Kind der Mutter Deines Kindes als "schwer erziehbar" in einer Wohngruppe lebt.
Du solltest eine Neuregelung und Ausweitung der Papazeiten anstreben inklusive Ordnungsmitteln.
VG,
Tsubame.
P.S. In diesem Forum kannst Du "alles" schreiben, denn dafür ist es da.
P.S. In diesem Forum kannst Du "alles" schreiben, denn dafür ist es da.
Zur Not auch in einem geschützten Bereich (Sonderfallforum), falls Du den Verdacht hast, dass "Feind" mitliest!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Gleich fahr ich dann mal los und guck mal ob die kleine doch da ist.
Ich denke nicht, aber wer weiß.
So wie Tsubame es geschrieben hat werde ich es machen. Umgangszeiten ausweiten (WM beantragen und mitnehmen was geht), Einstweilige Verfügung beantragen und Aufnahme von Ordnungsgeldern reinschreiben lassen.
Vorher natürlich noch den Anwaltsbrief checken.
Gruß
pappaleo
Kein Kind vorgefunden, wurde schon früh von der Schule abgeholt. War ja zu erwarten.
Dafür ist der Brief da. Liest sich wie ein schlechter Witz.
Dafür ist der Brief da. Liest sich wie ein schlechter Witz.
Es manchmal schon interessant was Leute, die einen nicht persönlich kennen, über einen schreiben. Kommt mir bekannt vor, meine KM hat in ihrer Versicherung an Eides statt auch Krempel vom Stapel gelassen! Wäre ich gehässig und nachtragend gewesen...
Nicht erst mit dem Brief auseinander setzen.
Mach es so wie Tsubame beschrieben hat. Das sind wirkungsvolle Mittel.
Das Schreiben vom RA kannst du noch lesen, wenn du deine Gegenmaßnahmen eingeleitet hast. Der Wisch läuft nicht weg.
Was ist das bitte für eine Reihenfolge? Erst den Umgang aussetzen und dann erst schriftlich ne Begründung schicken.
Sowas macht man, wenn das Kindeswohl arg gefährdet ist.
Das scheint mir nach deinen Schilderungen eher andersherum gelagert zu sein.
Für alle anderen Fälle gilt zuerst das Gespräch, dann Vermittlung durch das JuA und dann Gericht. Das sollte der RA der KM auch wissen. Von daher solltest du zuerst den Umgang wieder herstellen und dich dann mit dem Senf des RA beschäftigen.
Die Anschuldigungen weswegen Sie den Umgang einschränken will, wären schon interessant.
Kann natürlich verstehen, wenn du dies hier wegen Nachvollziehbarkeit nicht angeben möchtest.
Grüße
rockx
Klar sind die auch wichtig. Aber wenn er sich jetzt auf dieses Pamphlet einlässt, verliert er Zeit, die er nicht hat.
@ pappaleo - Vielleicht kannst du ja mal kurz ein paar Stichpunkte anbringen, was der RA auf das Papier gekritzelt hat.
Was haltet ihr davon?
Umgang ausgesetzt weil:
1. Sie bringen Kind immer wieder 1/4 bis 1 Stunde zu spät zurück.....
2. Sie suchen Kind unangemeldet in der OGS auf und laden sie außerhalb der Umgangszeiten ins Kino ein...
und sie rufen Kind häufig vor der Schule, nachmittags und Abends an....sie missachten damit die Umgangsvereinbarung. Diese sieht nicht vor, das Sie nach Belieben mit Kind Kontakt aufnehmen dürfen.
3. Sie fragen Kind:"wo möchtest du leben?"......verursachen Loyalitätskonflikt.
4. Sie haben Kind gefragt, ob sie bei Ihnen und Ihrer LG übernachten wolle.
5. ....sie haben nicht veranlasst, Zahnspange weiter zu tragen....
6. Sie halten sich nicht an weitere medizinische Maßgaben....schaden damit Ihrer Tochter......Cortisoncreme muss morgens und abends aufgetragen werden...
7. Besprechung elterlicher Konflikte.....hat sich als unmöglich erwiesen......JA lud Sie 2017 zum Gespräch....Sie erschienen nicht....Mandantin hat beim Kinderschutzbund neuen Versuch unternommen.....Kinderschutzbund veranlasste sie daraufhin der Üblichkeit entsprechend zu bitten sich dort zu melden....Sie haben keine Bereitschaft zum Gespräch erkennen lassen.
Ich habe sie aufzufordern, sich beim Kinderschutzbund zu melden und ein Einzelgespräch zu vereinbaren. Alsdann wird auch meine Mandantin ein Einzelgespräch führen.
8. Mandantin untersagt....mit Kind nach Sri Lanka zu reisen....Sie haben sich geweigert bekanntzugeben wann und welche Gebiete Sie bereisen werden....dadurch meiner Mandantin unmöglich gemacht zu bestimmen welche Impfungen nötig sind
Dann noch die Aufforderung den Reisepass und Impfpass herauszugeben.
Das ist natürlich alles unwahr, sie weiß auch das wir im Süden Sri Lankas eine Rundreise machen. Den RP und den Impfpass hab ich allerdings. Klar, Kind sollte ja auch diesen Freitag geimpft werden. Das weiß sie auch und sie hatte schon zugestimmt, wie sonst sollte ich auch an den Impfpass gelangt sein. Thypus und Hepatitis A. Mehr ist nicht nötig bzw. schon vorhanden. Abgesprochen mit unserem Kinderarzt.
Edit: Punkt 4 finde ich besonders ekelhaft, das ist die Geschichte vom letzten Umgangswochenende die ich oben geschildert habe. Wir haben das Kind überhaupt nicht gefragt! Wir haben es bekniet sich an die Absprache zu halten.
Nach meiner Erfahrung will hier das JA nur gütlich vermitteln. Mein Anwalt würde die Punkte 1 bis 8 unter den Tisch fallen lassen da es bloße Behauptungen sind.
Einzig bei Punkt 7 würde er fragen warum der Termin nicht wahrgenommen wurde. Das alles rechtfertigt ja nicht die Umgangseinschränkung.
Die KM will den Urlaub nicht, das ist doch der eigentlich ersichtliche Grund.
Grüße
rockx
Das sind alles keine wichtigen Gründe um sofort den Umgang auszusetzen.
Hallo,
Es ist völlig egal, was in dem Schreiben steht. Die KM hat nicht das Recht die gerichtlich ausgeurteilten Papazeiten zu unterbinden. Ihr Verhalten widerspricht ihrer Wohlverhaltenspflicht.
Fordere Sie unverzüglich auf, das Kind für die Papazeiten herauszugeben und erinnere sie an diese Pflicht. Das Schreiben kannst Du mit einem
"Alle in Ihrem Schreiben aufgestellten Punkte sind an den Haaren herbeigezogen und entsprechen nicht der Wahrheit. Es gibt einen gerichtlich ausgeurteilten Umgangsbesschluss, welche ihre Mandantin nachzukommen hat. Sie verstösst gegen die Wohlverhaltenspflicht des Obhutselternteils nach Paragrapf 1684 Absatz 2 des BGB, da sie sich weigert das gemeinsame Kind positiv auf die Umgänge vorzubereiten und am XX den Umgang verhinderte."
beantworten.
Nächtliche Grüsse,
Tsubame
Guten morgen, habe eine Frage,
die Dame des JA hat sich nun schriftlich gemeldet.
Sie bietet ein gemeinsames Gespräch mit der KM an, sie schreibt das auch so.
Jetzt sitze ich etwas in der Zwickmühle. Was mach ich am besten?
Variante 1: Gespräch mit KM
Variante 2: Einzelgespräch
Varinate 3: Signalisieren das ich zuerst noch einen anderen Beratungstermin (RA) habe und danach zu einem Gespräch bereit bin?
Bei 1 wird folgendes passieren, ich werde mit Vorwürfen zugeschüttet, komme kaum zu Wort und werde Umgangserweiterung/verweigerung kaum anbringen können. JA wird nur sehen wieviel Konflikt es gibt.
Bei 2 gelte ich als Querulant?