Hallo zusammen,
ich bitte um Hilfe, ich hab heute morgen eine E-mail bekommen, in der die Kindsmutter mir mitteilt dass der Umgang ab sofort ausgesetzt ist.
Gründe würden mir in einem Schreiben ihres Anwalts mitgeteilt, das mich diese Woche noch erreichen soll.
De facto kann die KM keine vernünftigen Gründe haben, es gibt keine, schon gar keine Kindswohlgefärdenden. Der einzige Grund ist wohl, dass meine Tochter sich von Herzen wünscht mehr Zeit bei uns zu bekommen.
Die E-mail war auch an eine Mitarbeiterin des Jugendamtes addressiert, die zusammenhänge sind mir nicht klar.
Der Umgang würde am Donnerstag Nachmittag (morgen) nach der Betreuung in der OGS stattfinden, ich hole meine Tochter dort für gewöhnlich ab.
Zum Umgang gibt es einen gültigen Gerichtsbeschluss.
Jetzt frage ich mich, was ich akut tun kann, eventuell um den Umgang morgen doch noch stattfinden zu lassen?
Ich bitte dringend um Hilfe.
Edit: Die E-mail führt weiter aus, dass die KM unserer Sommerreise nach Sri Lanka ebenfalls nicht zustimmt.
Moin.
Was besagt der Gerichtsbeschluss? Ordnungsgeld? Dann diesen Weg beschreiten.
Ansonsten - da KM ja schon das JA einkopiert hat - hier den ersten Schritt gehen und um Vermittlung bitten.
Wie alt ist das Kind?
Wenn es offensichtlich keine Gründe gibt den Umgang zu verweigern, was spricht dagegen, das Kind von der OGS abzuholen?
Toto
Hallo Toto,
Ordnungsgeld kommt nicht im Beschluss vor. Ansonsten die übliche Regelung wie hälftige Ferien, von Donnerstag Abend bis Sonntag Abend beim Vater usw.
Das Kind ist wird im Dezember 10.
Ich werde natürlich zur OGS fahren, bin mir aber sicher dass meine Tochter dann nicht mehr da ist.
Gruß
Pappaleo
Servus pappaöeo und ergänzend zu
Ich werde natürlich zur OGS fahren, bin mir aber sicher dass meine Tochter dann nicht mehr da ist.
Vorher der KM schriftlich mitteilen (cc: JA), dass Du Ihre einseitige Absage ohne Angaben von Gründen nicht akzeptierst.
Bis das Gericht nicht was anderes angeordnet hat ist dieser Beschluss für Euch beide bindend … daran hat man (frau) sich zu halten, basta.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
die Gründe werden mir ja diese Woche von ihrem Rechtsanwalt nachgereicht.
Wie setzte ich diesen bindenen Beschluss durch?
Wenn meine Tochter nicht in der OGS ist, hab ich wohl keine Chance?
Wenn meine Tochter nicht in der OGS ist, hab ich wohl keine Chance?
Das ist erst mal korrekt, die Zuwiderhandlung seitens KM wäre aber dokumentiert; das hilft Dir dann bei möglichen Anträgen zur Beschlusseinhaltung oder -änderung.
Egal, ob nun z.B. ein Ordnungsgeld oder sonst was im Falle von Zuwiderhandlung im Beschluss stehen würde, es müsste meines Wissens erst dokumentiert und danach das Gericht angerufen werden.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich habe der KM nun per mail (JA im cc) mitgeteilt, dass ein einseitiges aussetzen des Umgangs nicht möglich ist und der Beschluss weiterhin bindend bleibt.
Ihre Antwort kam prompt:
"Lies den Brief des Anwalts. Wenn du klagen willst, kann ich dich nicht daran hindern."
Von einer Klage hatte ich gar nichts erwähnt.
Unabhängig davon habe ich nächste Woche einen Termin beim Rechtsanwalt. Das hab ich auch nicht erwähnt.
Hallo,
ist denn der Brief des Anwalts mittlerweile eingetroffen?
Letzlich ist das die Basis auf der gedacht und gehandelt werden muss. Der Termin beim Anwalt ist wichtig. Ansonsten ist die Frage gibt es Androhungen für die Nichteinhaltung des Umgangs? Wenn nein, dann kannst Du nichts machen.
Außerdem kannst Du natürlich versuchen über das JA mit der KM zu verhandeln. Aber das JA wird auch wissen wollen, was denn nun die Gründe/Anschuldigungen sind.
Letzlich wird Dir vermutlich nichts anderes bleiben als die Klage. Die KM hat ja im Prinzip signalisiert, dass sie zu einem Einlenken nicht bereit ist.
VG Susi
Hallo Susi,
der Brief ist noch nicht da.
Aber was soll da auch drinstehen? Ich kenne die KM mittlerweile gut genug. Leider.
Außer Seitenweise Lügen, verdrehte Halbwahrheiten und Unterstellungen wird da nix sein. Und dann? Soll ich dann wieder auf jeden Mist der da steht eingehen und mich rechtfertigen? Da hab ich ganz und gar keine Lust drauf. Und auch nicht die finanziellen Reserven.
Der einzige wahre Grund ist, dass die KM befürchten muss, auch dieses Kind, genauso wie ihren Sohn, zu verlieren. Diesmal eben an mich.
Kann mir jemand sagen, was passiert wenn ich Klage einreiche, bzw. wie lange sowas dauert bis der Umgang wieder hergestellt ist?
Hallo Papaleo
Am besten besorgst Du Dir bei der Rechtsantragsstelle bei Deinem Amtsgericht einen Beratungsschein und lässt dann durch Deinen Anwalt VKH beantragen. Bei Deinem Termin beim JA würde ich schon erwähnen das die KM auf diese Art wie Du sagst ein Kind verloren hat. Ich sehe da bei dem Verhalten der KM auch kaum eine Chance ohne Gericht aus zukommen. Aber vielleicht kann Dir hier im Form jemand noch einen Tip geben. Sei stark für Dein Kind.
LG der Frosch
Hallo,
natürlich steht nicht wirklich etwas subtanzielles in dem Brief. Ob Du Dich rechtfertigen musst hängt davon ab, was drin steht. Es ist aber in vielen Fällen einfacher die Sache erst einmal mit Dritten, z.B. einen Anwalt zu besprechen. Oftmals ist eine Rechtfertigung nämlich gar nicht sinnvoll.
Schnell wird es nicht gehen, aber mit einem fähigen Anwalt wird es zumindest vorwärts gehen.
Viele Grüße
Susi
Ja Du hast natürlich recht. Mal sehen was drinsteht.
Besprechen werde ich das dann am Dienstag mit dem RA.
Am besten besorgst Du Dir bei der Rechtsantragsstelle bei Deinem Amtsgericht einen Beratungsschein
das kann der TO sich sparen, da die Sache keine außergerichtliche Vertretung erfordert. Und für den VKH-Antrag gibt es keine Beratungshilfe.
Letztlich muss der Beschluss durch die Androhung von Ordnungsmitteln (§ 89 II FamFG) ergänzt und dann neu zugestellt werden. Das zu beantragen, kann der TO auch eigenständig auf der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts erledigen. Das würde ich auch sofort tun. Keine Zeit verlieren! Der Anwalt ist dankbar, wenn er dort aufsetzen kann!
Sollte sich das Gericht weigern: dass die nachträgliche Ergänzung dieser Androhung möglich ist, hat das BVerfG vor geraumer Zeit entschieden, müsste man ggf. raussuchen.
Ebenfalls könnte es sinnvoll sein, das JA zu kontaktieren. Ich bin sicher, dass die Vorwürfe dort bereits bekannt sind. Und es kann durchaus sein, dass diese (ob wahr oder nicht) sehr schwerwiegend sind. Stell Dich bitte darauf ein.
Gruss von der Insel
Auch wenn ich die Reihenfolge des Vorgehens der KM gar nicht gutheiße, aber angesichts der Situation würde ich auch mit schlimmen Vorwürfen rechnen.
Du solltest wie bereits erwähnt vorgehen um schnellstmöglich den Umgang wieder herzustellen.
Ich denke mal, der Umstand, dass das Jugendamt bereits in CC gesetzt wurde, deutet darauf hin, dass mit diesen gesprochen wurde.
Üblicherweise müssen für solche Zwecke der unterschwellige Missbrauch herhalten, oder ähnliche "Verfehlungen". Oft ist dies zu beobachten, wenn ein Kind mehr zum Umgangselternteil tendiert und damit die Gefahr droht, dass das Kind auf die "Idee" kommt, sich dort zu wohl zu fühlen.
Wenn Du das Schreiben noch nicht hast, dann würde ich mal beim ASD anrufen und nachfragen. Der Hinweis, den Ordnungsgeldbeschluss nachtragen zu lassen, halte ich auch für Zweckmäßig. Ich glaube, das JA weiß bescheid ... sagt mir irgendwie mein Bauchgefühl.
Vielleicht soll auch nur der Urlaub torpediert werden, wobei dann das Timing etwas falsch ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
der Brief ist noch nicht da. Ich rechne mit heute oder morgen.
Aus der Erfahrung mit der KM heraus denke ich, das da Dinge wie z.b. Emotionale Belastung für Kind, Loyalitätskonflikte, Schulschwierigkeiten wegen meiner Familie usw. drin sind, plus ca. 10.000 Pflichtverletzungen meinerseits gepaart mit Forderungen nach Umgangsmodifizierungen.
Die Dame beim JA habe ich gestern um kurz nach neun sowie um 11 und 14 Uhr angerufen, erreicht habe ich nur den Anrufbeantworter, Nummer hinterlassen. Morgens noch E-mail geschrieben mit bitte um Rückruf. Zurückgerufen hat bis jetzt niemand. Zieht die den Kopf ein?
Am Dienstag folgt dann mein Gespräch mit der Rechtsanwältin, wo ich die Erweiterung der Umgangsregelung um den Punkt Ordnugnsgeld anstrebe. Und wenn wir schon dabei sind, auch gleich eine Ausweitung es Umgangs.
Kann jemand eine Prognose abgeben, wie aussichtreich die Sache mit dem Ordnungsgeld ist, ist sowas schon mal gemacht worden?
Heute fahre ich wie gewohnt zur OGS und schau nach ob Tochter da ist. Falls nicht, fahr ich bei KM vorbei. Eigentlich sinnlos. Nehm dazu meine Lebensgefährtin mit, man weiß ja nie. Oder eben doch.
Bleibt die Frage, warum macht KM das eigentlich?
Müßig, drüber nach zu denken. Aber trotzdem erhellend.
Fakt ist, meine Tochter verlangt nach mehr Umgang. Das weiß KM natürlich. Sowas sieht sie aber als mütterliches Versagen.
Vor nicht allzu langer Zeit hat meine Lebensgefährtin die KM gefragt, ob Tochter ausnahmsweise einen Tag extra bei uns bekommt. Als Antwort kam wortwörtlich, dass sie sich raushalten soll und, Zitat: "das du eine schlechte Mutter bist sieht man doch daran, das deine Tochter mit 15 zum Vater gezogen ist." Ich finde das sagt viel über ihre einstellung aus.
Sohn der KM wurde mit 14 herausgenommen und 50km entfernt in eine Wohngruppe für schwer erziehbare Jugendliche integriert.
Letzten Sonntag gab es tatsächlich Probleme beim zurückbringen der Tochter. Sie hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewährt, zur KM zurück gebracht zu werden und wollte partout nicht. Inklusive Weinkrämpfe, festklammern und verweigerungshaltung.
Also hab ich der KM den Vorschlag gemacht, Tochter am Montag zur Schule zu bringen wo KM sie dann abholen kann.
Reaktion der KM: keine Chance, wir würden wohl spinnen.
Hab ihr dann mitgeteilt dass wir in dem Fall erst später ankommen werden.
Wir haben zu zweit mit Engelszungen auf Tochter eingeredet zur Mama zu fahren. Sie ist dann nur mitgekommen mit der Aussicht, Mutter nochmal fragen zu können.
Vor der Haustüre dann der blanke Horror. Und eins vorweg, wir sind die ganze Zeit völlig ruhig geblieben.
KM hat Tochter angeschrien mit den Worten "Du kommst jetzt sofort rein, du hast da nichts drüber zu bestimmen". Da wollte sie erst recht nicht mehr und hatte Angst in ihren Augen.
KM: Ich ruf jetzt das JA. Knallt die Türe zu.
Da standen wir dann. Heute denke ich, wir hätten inklusive Kind fahren sollen. Wir waren aber auch etwas überfordert und haben versucht, Tochter in Ruhe zu überzeugen und haben noch etwas gewartet um sie zu beruhigen.
Also nochmal geklingelt, da ist sie dann mitgegangen. Der blanke Hohn aber ist, das KM uns noch vorwerfen musste, dass wir doch einfach fahren sollten und Kind da alleine stehen lassen sollten. Alleine die Vorstellung tut mir in der Seele weh. Mutter knallt ihr die Türe vor der Nase zu und Vater verpisst sich einfach. Echt zum Kotzen.
Es war halt so, dass das Kind sich an mein Hosenbein gekrallt hat.
Sie hätte nur einer Übergabe in der Schule zustimmen müssen, was spricht schon dagegen?
Ich weiß, das alles hier hinzuschreiben ist nicht zielführend, aber ich musste das jetzt mal loswerden. Sorry.
Gruß
pappaleo
Kann jemand eine Prognose abgeben, wie aussichtreich die Sache mit dem Ordnungsgeld ist, ist sowas schon mal gemacht worden?
Das ist keine Erweiterung sondern eine Korrektur, reine Formsache.
Wie bereits geschrieben: ich würde an Deiner Stelle damit nicht bis Dienstag warten und auch nicht extra einen Anwalt bemühen. Die soll ihre Energie in die wichtigen Ecken des Verfahrens stecken.
Gruss von der Insel
Hallo,
ist bei euch die Uhrzeit (Abholung OGS) gerichtlich geregelt bzw. festgelegt worden im Urteil?
Wann ist die OGS denn aus? Könntest du eher da sein, um schon die Tochter abzuholen bzw. kurz gemeinsam mit der Lehrerin zu sprechen, so dass die Tochter schon eher bei dir ist?
Wenn bei euch Uhrzeiten festgelegt sind, musst du dich logischerweise dran halten. Aber ansonsten wäre ich vermutlich eher vor Ort.
Sophie
Hallo,
ist bei euch die Uhrzeit (Abholung OGS) gerichtlich geregelt bzw. festgelegt worden im Urteil?
Nein, da stehen keine festen Uhrzeiten. Bin aber trotzdem etwas früher da. Ich denke aber dass das Kind heute nicht in der Schule ist oder schon sehr viel früher abgeholt wurde.
Servus pappaleo!
Nach Deinen letzten Beiträgen und mal am Rande:
wie ist das Sorgerecht (einschließlich Aufenthaltbestimmungsrecht) geregelt, habt ihr gemeinsames SR/ABR?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!