Mutter-Kind-Kur in ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mutter-Kind-Kur in Ferien und Umgangsverkürzung

 
(@eisbaer75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die KM fährt mit meiner Tochter in den nächsten Sommerferien (insgesamt 6 Wochen lang) 3 Wochen zur Mutter-KInd-Kur.

Die KM ist der Meinung, dass die Mutter-Kind-Kur keine Ferienzeit darstellt und möchte nun die verbleibenden 3 Ferienwochen jeweils hälftig aufteilen, so dass mir mit meiner Tochter in den Sommerferien von 6 Wochen nur 1,5 Wochen verbleiben.

 

Weiß jemand ob das so rechtens ist oder hat Erfahrungen wie Mutter-Kind-Kuren in Bezug auf den Umgang des Vaters mit dem Kind bewertet wwerden?

 

Danke vorab und Gruß!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2022 14:07
(@ruffys)
Zeigt sich öfters Registriert

Hab deine Geschichte jetzt nicht im Kopf... 

Wenn ihr eine gerichtliche umgangs Vereinbarung habt ist diese natürlich bindent und du könntest das kind notfalls theoretisch mit der Polizei in deinen zeiten abholen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2022 18:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Wenn es keine gerichtliche Festlegung des Umgangs gibt, dann sind die Eltern frei den Umgang zu regeln wie sie möchten.Es gibt auch nicht für alles extra eine Regelung. Offensichtlich ist aber, dass

1) die Mutter-Kind-Kur in den Ferien stattfindet,

2) das Kind nur 6 Wochen Ferien hat und Du bisher immer 3 Wochen in den Ferien mit Deiner Tochter verbracht hast.

Sicher ist eine Kur keine Ferien in dem Sinne, dass man tun und lassen kann, was man will. Andererseits verbringt die KM diese 3 Wochen mit der Tochter. Richtig ist damit, dass für "echte" Ferien nur 3 Wochen zur Verfügung stehen. Aus meiner Sicht sollte ein Kompromiss gefunden werden. Z.B. könnte die KM 1 weitere Woche der Ferien erhalten und Du nur 2, dafür aber als Ausgleich eine weitere Ferienwoche, z.B. die Herbstferien.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2022 21:58
(@speciald)
Rege dabei Registriert

Hallo Eisbär,

da zu wenig Informationen zur Verfügung stehen, antworte ich einmal recht allgemein.

Solltest du dich gegen die Kur wehren, hättest du wenig Aussicht auf Erfolg. Es ist für dich sogar von Vorteil, dass sie in den Ferien stattfindet. Angenommen sie würde außerhalb stattfinden, könnten dir ggf. Wochenenden ersatzlos gestrichen werden.

Warum allerdings die Kur als keinen Umgang gewertet werden soll, kann ich nicht nachvollziehen. Findet die Kur also in der Umgangszeit der Mutter statt, stehen dir selbstredend die anderen Wochen zu.

Ohne Gerichtsbeschluss könntest du dies dann einklagen, mit Gerichtsbeschluss besteht kein Handlungsbedarf.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2022 23:03