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Musterbrief Familiengericht

 
(@gilchrist)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nachdem ich seit  9 Monaten mit meiner EX-Lebensgefährtin um einen längeren Umgang als 3 Stunden alle 14 Tage am Samstag, ohne Ausweichtermin wenn ich am Samstag arbeiten muss (Krankenpfleger), feilsche, sie mich immer wieder vertröstet und auch keinen termin beim JA wahrnehmen will.  Habe ich ihr jetzt schriftl. eine Frist gesetzt, dies ist abgelaufen ich möchte jetzt das Familiengericht den Umgang festsetztn lassen.
Wo finde ich ein Muster wie ich an das Gericht schreibe und was muss alles enthalten sein?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!!

Viele Grüße Gilchrist

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 20:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

meine Anträge lesen sich sinngemäß wie folgt:

Amtsgericht <stadt>
Familiengericht
<straße>
<plz> <ort>

In der Familiensache

<gilchrist>
(Antragsteller)

gegen

<gilchrist's ex>
(Antragsgegener)

wird beantragt:

Der Antragsgegner hat das Recht, mit dem gemeinsamen Kind <name> Umgang wie folgt auszuüben:

- <aufzählung>

Begründung:

Die Parteien sind die leiblichen Eltern des Kindes <name>, geboren am <datum>. Sie wohnten in der Zeit vom <datum> bis <datum> in einem gemeinsamen Haushalt. Nach der Elterntrennung wurde dem Antragsteller Umgang durch den Antragsgegner gewährt wie folgt:

- <aufzählung>

Sowohl Umgangshäufigkeit als auch Umgangsintervall entsprechen nicht dem Kindeswohl. Eine außergerichtliche Einigung wurde durch den Antragsteller angeregt, jedoch seitens des Antragsgegener ignoriert. Eine richterliche Entscheidung ist aus diesem Grunde leider geboten.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 20:51
(@ariba)
Registriert

Moin,

nur mal so auf die schnelle:
1. Hört sich nach Umgang einklagen an - mehr Infos wären aber sinnvoller, also  :yltype:
2. 3 Std. alle 14 Tage Umgang sind ein schlechter Witz, aber kein kindes(und Papa)freundlicher Umgang! Selbst für ein Säugling viel zu wenig.
3. Musterbriefe gibt es. Können hier bestimmt einige nen Link reinsetzen. Aber, wie wärs mit nem RA(FamRecht)?
4. Toll, dass KM kein Termin beim JA wahrnehmen möchte!  :thumbup: Bravo! Hier im Forum steht glaube ich ein Urteil dazu. Deep Thought, so erinnere ich mich, verweist mal hier mal da öfters dahin. Ist jedenfalls gar nicht gut für die KM. Ich glaube, dass ihr in dem Falle auch PKH verwehrt werden kann. Die Cracks hier wissen das aber genauer, ansonsten weiß Dein (zukünftiger) RA was zu tun ist.

So viel erst mal.

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 20:52
(@gilchrist)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

was ist PKH?

Gruß Gilchrist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 20:56
(@ariba)
Registriert

Moin,

>>>guckst Du hier<<<

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 21:04
(@ariba)
Registriert

noch genauer

>>>HIER<<<

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 21:06
(@theend)
Schon was gesagt Registriert

Ist nur die Frage ob du das mit den drei Stunden ausdehnen kannst?!? Wünschen würde ich es dir...aber soviel ich weiß,
wird es schwierig da dein Kind noch keine drei Jahre alt ist. Ich hatte Anfangs das gleiche Theater usw. aber es hieß  dann nur Sie können nichts dagegen machen... :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 22:49
(@gilchrist)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

bin seit 9 Monaten weg, meine tochter ist 4,5 jahre alt.

Gruß Gilchrist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 22:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da lässt sich relativ leicht mehr durchsetzen.

Wenn du aber noch nie vor Gericht warst, solltest du auf jeden Fall einen RA beauftragen.

Kostet etwa 800,- € hilft aber fiese Fehler zu vermeiden. Siehe z.B. auch hier.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 23:07