Die Prozesskostenhilfe (PKH) soll auch finanziell nicht gut dastehenden Bürgern die Möglichkeit der gerichtlichen Prozessführung eröffnen.
PKH wird entweder vollständig, auf Ratenzahlung oder nicht gewährt.
Wird PKH gewährt, so können u.U. die Reisekosten des eigenen Anwalts doch zu tragen sein, wenn die Beiordnung unter den "Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" bewilligt wird.
PKH wird bewilligt, wenn der Prozess eine gewisse Aussicht auf Erfolg für den Antragsteller der PKH bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Maßstäbe der Gerichte hierzu sind recht unterschiedlich (vgl. auch Urteil des BVerfG
hier) und wird auch für grenzüberschreitende Verfahren (siehe
hier gewährt.
Wird PKH auf Raten gewährt, so sind die Raten bis zu 4 Jahre zu zahlen. Der dann noch nicht getilgte Betrag verfällt als Schuld, trägt also der Staat.
Seit dem 01.09.2009 wurde mit der Reform des FGG und der damit erfolgten Überführung in das FamFG die PKH in VKH umbenannt.
Siehe auch:
[ Urteil ]
Copyright © Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern - (2449 Aufrufe)