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Mitwirkung Umgangsrecht und Zeiten (Kind 1Jahr)

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(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mir jetz die Vorlage mal angeschaut. Nun die Frage, es steht ja noch ein Termin am 21.12 beim JA aus. Soll ich dennoch dieses schreiben machen oder den Termin abwarten? Sind immerhin 3 Wochen. Dieses Wochenende ist die kleine Krank (glaube ich Ihr), nächstes Wochenende hätte ich Sie nicht. Das heist 3 Wochen ohne Kind  ;(

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Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 14:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mudoven!

Dieses Wochenende ist die kleine Krank (glaube ich Ihr), nächstes Wochenende hätte ich Sie nicht. Das heist 3 Wochen ohne Kind  ;(

Habt ihr keinen Ersatzumgang für ausgefallene Umgänge vereinbart? Wenn nicht, gleich in die to-do-Liste aufnehmen...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 14:06
(@bagger1975)

Servus,

schick den Brief (abgeändert um die JA-Hinweise) gleich los, dann hast Du zum JA-Termin schon was in Händen und kannst denen Dein belegtes Bemühen und Deinen guten Willen zeigen. Ist gleich etwas für deren Akte.

Auch wenn jetzt mit Ausnahme von @Ingo wieder andere Meinungen u. Kommentare kommen:

Schick den Brief als sog. "Einwurfeinschreiben", d.h. bei der Post bekommst Du einen Einlieferungsbeleg mit Sendenummer. Damit kannst Du den Zugang prüfen.

Viel Erfolg

PS: Stell Deinen Briefentwurf annonymisiert evtl. vorab hier rein, dann können unsere "Experten" mal drüber schauen und Dir Anregungen geben. Die meisten wissen, wie schwer soetwas ist, wenn man selbst betroffen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 14:22
(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich arbeite gerade einen Lösungsvorschlag für die KM aus. Ich möchte Ihr entgegenkommen. Darum erfolgt erst ab 01.04 eine längere Besuchszeit, jedoch auch ohne Übernachtung, das soll dann ab 0.10.2013 neu geregelt werden, da das kind dann 2Jahre jung ist. Mir geht es Hauptsächlich um die ZEITEN im moment. Haltet Ihr die Umgangszeiten realistisch für ein 1Jähriges Kind? Für mich klingt das eher noch zu wenig  :exclam:

Bitte um Kritik 😉

Betreff: Umgangsvereinbarung
Hiermit möchte ich dir folgende Umgangsregelung mit Fristsetzung zur Zustimmung bis zum 21.12.2012 unterbreiten.

1. Regelmäßiger Umgang vom 23.12.2012-01.04.2013
1) erstes ungerades Wochenende im Monat am Samstag (14.30Uhr-17.30Uhr)
2) zweites ungerade Wochenende im Monat am Sonntag (09.30Uhr-17.30Uhr)
3) 1Tag unter der Woche in den geraden Kalenderwoche nach Absprache

2. Regelmäßiger Umgang vom 01.04.2013.-01.010.2013
1) ungeraden Wochenenden Samstag/Sontag im Wechsel (9.30Uhr-17.30Uhr)
2) 1Tag in einer geraden Kalenderwoche  nach Absprache

Ausgefallene Tage/ Wochenenden / Krankheit

Die Absage muss frühzeitig erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen.

Übergabe

KV ist verpflichtet, das Kind pünktlich zu KM zurückzubringen. Die Kosten für Hin- und Rücktransport des Kindes trägt der KV.

Festtagsregelung

An den gesetzlichen Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten, jeweils am zweiten Feiertag in der Zeit von 09.30 Uhr bis 17.30 Uhr, hält sich das Kind bei dem Vater auf.

Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen alle sechs Monate u überprüfe und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2012 21:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wenn Du so fragst: Ja - ich finde das (viel) zu wenig!!
Der Tag (Nachmittag?) unter der Woche ist gut - was spricht gg jede Woche? Denk dran, bei einem so kleinen Wurm ist öfters sehr wichtig!

Die 3 Std am monatlichen Samstag ebenso zu wenig - warum nicht auch hier den ganzen Tag wie beim monatlichen Sonntag?!

Und warum nicht gleich beide Tage am UmgangsWE vorsehen, mit dem Hinweis, dass man es  langsam angehen lassen kann, um das Kind evtl dran zu gewöhnen. Dh für die ersten (sehr wenigen Wochen) nur ein Tag und danach dann eben beide Tage am UmgangsWE,  zunächst ohne Übernachtung, spätestens ab April(?) mit Übernachtung. Und keine Bedingungen, was passieren muss, damit die Kürzungen(!) wegfallen!

Merkst Du wie ich es umdrehe: nicht Umgangsausweitungen vorsehen, die dann im Zweifel angegriffen werden, sondern für den Anfang netterweise, als verständnisvoller KV  :knockout: Kürzungen akzeptieren!

Ausfall: Umgang fällt nur aus, wenn transportunfähigkeit lt. ärztlichem Attest vorliegt oder nach Absprache mit KV unter verbindlicher Vereinbarung eines Ersatz-Termins.

Gruss, Toto

PS: ist "ungerades Wochenende" exakt und unstreitig? Wie wäre es mit dem Wochenende einer ungeraden Kalenderwoche?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 22:30
(@fruchteis)
Registriert

Moin mudoven,

wenn ich dies lese...

(...)
Nach der Arbeit habe ich die Zeit mit Ihr Verbracht bis zum abendlichen ins Bett bringen. Das Wochenende außschließlich ich, von Früh bis Abend, Wickeln, Spazieren, Essen, Spielen... man nutzt jeden Minute wenn man sie schon unter der woche nur ein paar Stunden sieht. Was  guterletzt auch damit zu tun hat das die KM Ihre Studienarbeiten am Wochenende abarbeiten konnte.

Wenn es möglich wäre, hätte ich bereits die Lösung!

Daran arbeite ich bereits.

Urlaubssemester, täglich zu Hause. Die Kleine geht von 7-11.00Uhr in dier Kita, Mittagsschlaf dann zu Hause
(...)

... habe ich den Eindruck, daß die Betreuung des Kindes überwiegend bei Dir lag.

Davon ausgehend kommt die Reduzierung Deines Kontaktes auf monatlich 5 Std. einer totalen Kindsabschnürung schon recht nahe.

Unter dem Aspekt der Kontinuität ist das Verhalten der KM mit dem Kindeswohl unvereinbar!

Du solltest Dich bei allen Überlegungen den Umgang betreffend von der Kontinuität der vor dem Auszug praktizierten Betreuung leiten lassen - und das sehr zügig und konsequent!

Die Argumente dieser Kinderbesitzerin, das Kind vor Schaden bewahren zu wollen, wirken auf mich angesichts der von ihr betriebenen Kontaktabschnürung hochgradig zynisch.

Deine Überlegungen, auch nach dem zögerlichen Verhalten des JAmtes, mit einem Antrag auf Anordnung des Umgangs zu reagieren, halte ich für gar nicht so abwegig.

Ist Dir bekannt, wie das zuständige FamGericht gestrickt ist?
ME steht jetzt der letzte des Dreisprunges an!

Wegen der Kontinuität solltest Du mit dem Antrag auf Regelung des Umgangs nicht länger zögern!

Es grüßt der wilde Lachs

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 09:55
(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

Die Argumente dieser Kinderbesitzerin, das Kind vor Schaden bewahren zu wollen, wirken auf mich angesichts der von ihr betriebenen Kontaktabschnürung hochgradig zynisch.

Deine Überlegungen, auch nach dem zögerlichen Verhalten des JAmtes, mit einem Antrag auf Anordnung des Umgangs zu reagieren, halte ich für gar nicht so abwegig.

Es steht wie gesagt noch der Termin am 21.12.2012 aus, mit der KM und dem JAmt.

Ich möchte Ihr jedoch vorher die Umgangsvereinbarung mit Fristsetzung von 10 Tagen zukommen lassen. Dies werde ich dann beim JAmt zum Termin mit vorlegen.

Ist Dir bekannt, wie das zuständige FamGericht gestrickt ist?

Leider nein.

Nochmal der Rohentwurf

Betreff: Umgangsvereinbarung

Hiermit möchte ich dir folgende Umgangsregelung mit Fristsetzung zur Zustimmung innerhalb von 10Tagen vorlegen.

Gerade bei einem so kleinen Kind ist ein öfterer Umgang sehr wichtig! Ich hatte täglichen Umgang mit der kleinen. Warum erst entwöhnen um dann den Umgang wieder zu steigern? Ich möchte es dennoch langsam angehen lassen, um * an die neue Situation zu gewöhnen.
Das heißt, für die ersten Wochen bis zum 01.04.2012 nur ein Tag an den ungeraden Kalenderwochen und danach dann beide Tage am Umgangswochenende,  zunächst ohne Übernachtung, ab April mit Übernachtung.

1. Regelmäßiger Umgang vom 23.12.2012-01.04.2013

1) erstes Wochenende einer ungeraden Kalenderwoche am Samstag (09.30Uhr-17.30Uhr)
2) zweites Wochenende einer ungeraden Kalenderwoche am Sonntag (09.30Uhr-17.30Uhr)
3) 1Tag unter der Woche in den geraden Kalenderwoche nach Absprache

2. Regelmäßiger Umgang vom 01.05.2013.-01.011.2013

1) ungeraden Wochenenden mit Übernachtung von Samstag zu Sonntag (9.30Uhr-17.30Uhr)
2) 1Tag in einer geraden und ungeraden Kalenderwochen  nach Absprache

Ausgefallene Tage/ Wochenenden / Krankheit

Die Absage muss frühzeitig erfolgen. Bei Krankheit nur, wenn ein ärztlichem Attest vorliegt oder nach Absprache mit * unter verbindlicher Vereinbarung eines Ersatz-Termin gefunden wird.

Übergabe
KV ist verpflichtet, *Name Kind* pünktlich zu KM zurückzubringen. Die Kosten für Hin- und Rücktransport des Kindes trägt KV.

Festtagsregelung
An den gesetzlichen Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten, jeweils am zweiten Feiertag in der Zeit von 09.30 Uhr bis 17.30 Uhr, hält sich *Name Kind* bei dem Vater auf, sollten diese Tage auf ein Umgangswochenende fallen, tritt dies in Kraft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2012 11:25
(@fruchteis)
Registriert

Moin mudoven,

Du sprichst von Besuchsrecht statt von einer Fortführung des familiären Zusammenlebens mit dem Kind und läßt Dir dabei viel Zeit, läßt Dich von Mutter und JAmt ausbremsen - zum Nachteil des Kindes.

Ich möchte gar nicht wissen, was der Verlust einer wichtigen, wenn nicht sogar der wichtigsten Bezugsperson, im Kind bereits ausgelöst haben könnte.

Was ist, wenn der anstehende Termin beim JAmt scheitert? Wirst Du dann weiter demütig die KM anbetteln und auf den nächsten JAmt-Termin im April 2013 warten?

Ich rate dazu, Kontakt mit einem örtlichen Väterverein aufzunehmen und Dich von einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht zumindest beraten zu lassen. Diese Stellen kennen idR zuständiges JAmt und  FamGericht recht gut und können Erfolgsaussichten und Risiken des weiteren Vorgehens bzw. eines Antrages abschätzen.

Das Kind ist an Deine liebevolle Präsenz gewöhnt. Jeder Tag, den Du zuwartest, kann die wichtige Beziehung zum Kind und dieses selbst beschädigen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 14:00
(@bagger1975)

Servus mudoven,

schon mal gut, dass Du dran geblieben bist.

M.E. schlagen sowohl @TotoHH als auch @Wildlachs in die richtige "Kerbe".

Umgekehrt wird ein Schuh draus (d.h. mehr Umgang fordern und entgegenkommenderweise evtl. vorläufig etwas zurück stecken).

Es geht bei Dir v.a. um das "ob" des Umgangs in ausreichendem Maß.

Ist denn der empfohlene persönliche Brief an die KM schon raus? Der wäre zur Vorbereitung des JA-Termins am 21.12. wichtig, denn Deine aktuelle "Detailplanung" wird nichts bringen, wenn sich die KM quer stellt oder am 21.12. evtl. gar nicht erscheint.

Hast Du Dich um Mediationstermine gekümmert, die Du der KM vorschlagen kannst?

Von solchen Floskeln:

Hiermit möchte ich dir folgende Umgangsregelung mit Fristsetzung zur Zustimmung innerhalb von 10Tagen vorlegen.

würde ich in der jetzigen Situation (noch) abraten.

Der empfohlene Brief sollte im persönlichen Ton freundlich aber bestimmt gehalten sein, damit Du ihn ggfs. vorlegen kannst, um zu verdeutlichen, dass Du auf Elternebene im Sinne des Kindes kommunizierst.

Eine Fristsetzung kann Dein Anwalt im Fall der Fruchtlosigkeit später immer nocht vornehmen. Du dagegen solltest den "netten" u. "bemühten" Papa geben, der nichts unversucht lässt.

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 17:56
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