Guten Tag zusammen,
ich habe da mal eine Frage, vielleicht war jemand von euch auch schon mal in dieser Situation:
Nach längerem Hin und Her habe ich vor einigen Wochen über meine RA eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechtes beantragt, da meine Vorstellungen von Vatersein signifikant anders sind als die Vorstellungen der KM.
Im Vorfeld bemühte ich mich lange um eine außergerichtliche Einigung und habe auch mehrmals Termine zur Mediation bei Institutionen gemacht und dieses der KM vorgeschlagen. Wollte sie nicht, ok, kann ich niemand zu zwingen.
Nun ging der Antrag auf Umgangsrecht bei Gericht seinen Gang, es gibt einen Termin, ein Aktenzeichen und ein Vorabtermin beim JA usw... So weit so gut finde ich.
Interessanterweise fand ich gestern einen Anruf von der KM auf meinem AB. Sie hat kurzfristig bei einer diakonischen Beratungsstelle einen Termin für ein Erstgespräch für eine Mediation gemacht in der nächsten Woche.
Kann es sein, dass ein umgangsrechtliches Verfahren und ein Mediationsverfahren bei einer Beratungsstelle sich gegenseitig irgendwie ausschliessen? Ich meine mal derartiges gelesen zu haben.
Wenn ich mich nun auf dieses Mediationsverfahren vorab zum Gerichtstermin einlassen würde, kann es sein dass ein Verfahren dann ausgesetzt wird? Außerdem rutsche ich dann ja wieder auf die unverbindliche "KM-erlaubt-vielleicht-Umgang-nach-ihren-Vorstellungen-Ebene" mit von der ich ja gerade wegmöchte. Ich argwöhne, dass dies nur ein strategischer Schachzug der KM ist um sich vor der gerichtlichen Ebene zu drücken ...
Weiss da jemand was zu ? Any advise will be highly appreciated ... :redhead:
Cheers, T.
Hallo TomB,
es gibt kein Gesetz, dass es verbietet sich parallel zu einer Gerichtsverhandlung beim Mediator zu treffen.
Vielleicht kommt ihr dort ja auch zu einer Regelung, die man dann in das Gerichtsverfahren oder einen Vergleich einbringen kann.
Auf keinen Fall solltest du das Gerichtsverfahren nun abbrechen.
Dies kann auch niemand anders.
Verbindlichkeit erlangt die Verabredung beim Mediator, wenn überhaupt, auch nur vor Gericht.
Also ziehe beides durch und versuche aus beidem das Beste raus zu holen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Kann es sein, dass ein umgangsrechtliches Verfahren und ein Mediationsverfahren bei einer Beratungsstelle sich gegenseitig irgendwie ausschliessen? Ich meine mal derartiges gelesen zu haben.
Wenn ich mich nun auf dieses Mediationsverfahren vorab zum Gerichtstermin einlassen würde, kann es sein dass ein Verfahren dann ausgesetzt wird? Außerdem rutsche ich dann ja wieder auf die unverbindliche "KM-erlaubt-vielleicht-Umgang-nach-ihren-Vorstellungen-Ebene" mit von der ich ja gerade wegmöchte. Ich argwöhne, dass dies nur ein strategischer Schachzug der KM ist um sich vor der gerichtlichen Ebene zu drücken ...
eine Mediation kann (noch) nicht vom Gericht angeordnet werden. Sieht aber erstmal gut aus, wenn man sich persönlich um eine Lösung bemüht.
Falls die Mediation eine akzeptable Lösung hervorbringt, kann man die dann ja auch gerichtlich festschreiben lassen. Besser ist es aber immer wenn man sich untereinander einig wird. Aber sieht wohl nicht so aus.
Von deinen Bemühungen und Bereitschaft lass aber auch das JA wissen. Gefahr besteht allerdings darin, das das JA eine Empfehlung an das Gericht gibt, erstmal die Mediation abzuwarten (War mal bei mir fast so). Damit verlierst Du Zeit. Besser ist es, das das JA schon mit deiner EX sich auf ein vernünftiges Umgangsrecht einigen kann.
Tja, eine taktik deiner ex scheint es wohl zu sein. Die würde ich aber nun genau gegen Sie verwenden....
Was sagt Dein RA?
Gruß
KK
Hallo TomB,
Wenn ich mich nun auf dieses Mediationsverfahren vorab zum Gerichtstermin einlassen würde, kann es sein dass ein Verfahren dann ausgesetzt wird?
Nur bei der gerichtlichen Mediation wird das Verfahren für die Dauer der Mediation unterbrochen.
Könnt mir aber vorstellen, dass ein guter Anwalt da folgendes draus macht: Antrag auf Verschiebung des Gerichtstermins, da die Eltern in einen konstruktiven Dialog im Rahmen einer
Mediation getreten sind, den man nicht durch den Gerichtstermin gefährden sollte. Natürlich dauert so ne Mediation seine Zeit, Termine fallen schon mal aus, ist ja sehr komplizierte
Sache, den Vater das Kind sehen zu lassen, KM krank etc....
Ich würde die Mediation nicht wahrnehmen. Freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass der Gerichtstermin die letzte Möglichkeit bietet, sich konstruktiv auf einen vernünftigen Umgang zu einigen,
nur dass der Umgang in einem Urteil festgeschrieben wird. Fertig. Bei Uneinigkeit entscheidet der Richter.
Stay tuned,
Mux
Hi
Bin der gleichen Ansicht wie Mux. Hoffentlich hast Du Deine bisherigen Vorschläge und Bemühungen zu den gescheiterten Umgangsregelungen und Mediationsterminen dokumentiert, dies könnte Dir vielleicht noch gute Dienste leisten.
Ich halte es für einen Schachzug der Gegenseite, hier moralischen Druck auszuüben bzw. Einigungsbereitschaft ggü. dem Gericht "vorzutäuschen". Jedenfalls ein parr Sprüche auf dem AB würde ich nicht mal zur Kenntnis nehmen - war eben Stromausfall und der Akku leer oder sonstwas - ist eben nicht angekommen.
Ohne ein schriftl. Angebot seitens der KM würde ich mich da nicht bewegen - nicht nach den Absagen in der Vergangenheit. Hilft zwar letztendlich auch nichts, ist aber schön dokumentiert (falls doch noch wieder eine Absage kommt).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
danke für die schnellen Antworten!
@ Mux: Stimmt, das hatte ich im Sinn. Im Falle einer "gerichtsnahen" Mediation ruht das Verfahren.
Ich habe auch nicht vor, meinen Antrag auf Umgangsregelung zurückzuziehen. Letztendlich geht es bei Gericht ja im weiteren Sinne auch um einen Vergleich, nur mit mehr Verbindlichkeit. Ich muß noch mal darüber nachdenken wie ich das "verkaufe". (Es ist ja nicht so, dass ich aus Prinzip gegen eine Mediation bin, es wäre gut wenn dabei eine konstruktive Elternebene herauskäme...).
LG T.
ich würde die mediation auf jedenfall machen, abgesehen davon das es vor gericht besser aussieht wenn du auch daran teilnimmst, kanns euch auch zu einer lösung führen. sollte die mediation nachhinten losgehen und die/der mediator in den aussagen einer der eltern eine kindeswohlgefährdung sehen, könnte man diesen auch vor gericht vorladen lassen... was natürlich eine schweigepflichtsentbindung mit sich bringt.
Hi,
ohne eine beiderseitige Schweigepflichtsentbindung nutzt es dann zwar nichts, jedoch ist grundsätzlich
gegen das Instrument "Mediation" nichts einzuwenden.
Ich wäre nur vorsichtig, nicht dass die Gegenseite dies dann zu ihren gunsten nutzt. Wobei der Mediator
ja "unvoreingenommen" und "unbefangen" sein sollte.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
wenn parallel zur gerichtsverhandlung eine mediation gemacht wird, kann man auch eine vorläufige umgangsregelung beantragen. die endgültige umgangsregelung wird dann nach ende der mediation beschlossen bzw. vereinbart.
RTFM = Read the fucking manual
Hallo Ihr Lieben,
vielleicht hab ich was verpasst, aber warum grabt Ihr einen Thread wieder aus, der über ein Jahr alt ist? :question:
lg
sleepy
Sleepy
warum grabt Ihr einen Thread wieder aus, der über ein Jahr alt ist? :question:
die Frage ist berechtigt, zumal die Antworten den Fragesteller kaum erreichen werden: Der war im Oktober 2009 zum letzten Mal hier.
(aber manchmal ist es halt einfach gut, wenn man nochmal drüber gesprochen hat...)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
(aber manchmal ist es halt einfach gut, wenn man nochmal drüber gesprochen hat...)
🙂 Und sei es für denjenigen, der vielleicht mit der gleichen Frage danach :google: t
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25