Hallo! Kurze Info: Ich hab gerade ein total geniales WE mit meinem Kind. Alles ist super gelaufen und jetzt gehts ab ins Schwimmbad.
:3ertralala:
Gruß Willi
Super! :thumbup: :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Weiter so!!!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo! Das WE ist vorbei und wie schon geschrieben ohne Probleme gelaufen.
Das liegt allerdings nicht an meiner Fähigkeit als Vater, sondern an der Unfähigkeit meiner Ex als Mutter. Die familiären Verhältnisse sind momentan wohl so schlimm, dass mein Sohn einfach nur glücklich war dort wegzukommen. Der Kleine hat auch einiges erzählt, es gibt offensichtlich wieder mal gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den "Eltern".
KM hat bei den Übergaben kein Wort gesagt, kein Abschied und keine Begrüßung für den Jungen. Die Kinder tun mir so unendlich leid, aber ich kann nichts machen, außer meinem Sohn ein lieber Papa zu sein.
Nun werde ich mich auf den nächsten Gerichtstermin konzentrieren und versuchen, so viel Umgangszeit wie möglich zu erreichen.
Das nächste Umgangswochenende hab ich mit meinem Sohn schon geplant, auch über die Übernachtung mit ihm gesprochen. Hier denke ich gibt es jetzt keine Probleme mehr.
Gruß Willi
Hi Willi,
vielleicht besteht ja Hoffnung, dass die KM ihre Manipulationen irgendwann sein lässt, weil sie erkennt, dass sie damit keinen Erfolg hat.
Jetzt gilt es, in der Gerichtsverhandlung eine anständige Wochenendregelung plus Ferien hinzubekommen.
Und in 12-18 Monaten versuchst Du, noch nen zusätzlichen Tag unter der Woche rauszuholen.
Schritt für Schritt dem grossen Ziel ein bisschen näher kommen.
Gruss
BP
Prima Willi :thumbup: :thumbup:
Das freut mich für Euch! 🙂
Jetzt gilt es, in der Gerichtsverhandlung eine anständige Wochenendregelung plus Ferien hinzubekommen.
Genau so! :thumbup:
Und in 12-18 Monaten versuchst Du, noch nen zusätzlichen Tag unter der Woche rauszuholen.
Was und wann dann als nächstes folgt, da würde ich mich jetzt noch gar nicht festlegen. Übernachtungsumgang scheint zu laufen, diesen nun ersteinmal festzurren, ein paar mal leben und dann schauen!
LG, toto
Moin Willi,
Hallo! Das WE ist vorbei und wie schon geschrieben ohne Probleme gelaufen.
auch von meiner Seite: :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Warum das jetzt im Detail so war, ist gar nicht so wichtig; entscheidend ist die "normative Kraft des Faktischen". Und die hat auch Deinem Junior jetzt eingeleuchtet; sie lautet "bei Papa isses coool; da gehe ich bald wieder hin". Solche Fakten wiegen am Ende sowieso viel schwerer als irgendwelches Geschwätz.
Bau das aus; vermittle Junior Sicherheit und Stabilität - dann geht der Rest fast von alleine.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo! In der Verhandlung werde ich allerdings gleich versuchen, den Übernachtungsumgang noch um einen Tag zu erweitern und den zusätzlichen Wochenumgang zu bekommen. Das steht ja auch so im Antrag. Die "Eingewöhnungszeit" hat der Richter festgelegt, weil bisher noch kein Übernachtungsumgang stattgefunden hat. Wie viel am Ende genehmigt wird muss ich sehen. Da mir aber von der gegnerischen Partei vorgeworfen wird ständig neue Umgangsanträge zu stellen um die KM zu schikanieren, werde ich auf jeden Fall eine Lösung versuchen, die für die nächsten Jahre akzeptabel ist. Dazu gehören auch die Ferien- und Feiertagsregelung, auch für die Schulzeit.
Man weiß bei meiner Ex zwar nie was noch kommt, aber der Zug mit der Manipulation wegen Übernachtung dürfte durch sein.
Gruß Willi
Richtig so.
Halte den Druck und deine Forderungen oben.
Umgang hat man nie genug.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo! In der Verhandlung werde ich allerdings gleich versuchen, den Übernachtungsumgang noch um einen Tag zu erweitern und den zusätzlichen Wochenumgang zu bekommen.
Klar, kannste auch gleich versuchen. Den zusätzlichen Tag unter der Woche zu bekommen, ist aber nicht so einfach. Andererseits hast Du mit der Erziehungshilfe bei Deiner Ex auch einen dicken Trumpf im Ärmel.
Da mir aber von der gegnerischen Partei vorgeworfen wird ständig neue Umgangsanträge zu stellen um die KM zu schikanieren...
Ja ne is klar. Dann mach Mutti mal klar, dass es um sie hier gar nicht geht.
LG, BP
(...) das wurde gerichtlich so festgelegt.
Hallo Jeanswilli,
wenn ja bereits ein Gerichtsbeschluß zur Umgangsregelung vorliegt, kann man doch schon ganz anders verhandeln.
Ich verstehe das jetzt so:
Es liegt ein Gerichtsbeschluß vor, der für alle (sowohl KV, als auch KM, sämtliche Omas, Opas, usw.) gesetzlich bindend ist, d. h. eine Mißachtung dieses Beschlusses kann teuer werden.
Die "Spielregeln" über den Umgang mit dem Kind sind im § 1684 BGB geregelt. Insbesondere die Absätze 1 und 2 sollten allen Betroffenen und Beteiligten genau bekannt sein, denn gerade hier werden die meisten Fehler gemacht, wie Du ja nun auch berichtest.
Im Falle einer Mißachtung Deines Gerichtsbeschlusses kann eine Ordnungsstrafe von bis zu 25.000 Euro oder, falls das Geld nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angeordnet werden (siehe auch § 89 FamFG).
Spätestens jetzt würde ich als Elternteil doch mal drüber nachdenken.
Natürlich sind das jetzt schwere Geschütze und ich sehe das jetzt auch wirklich nur als allerletzte Möglichkeit.
Aber es zeigt doch, daß der Gesetzgeber mittlerweile auch Vätern ein bestimmtes Recht einräumt.
Dennoch ist hier Feingefühl geboten:
Langfristig sollte der Umgang problemlos funktionieren. In erster Linie besteht ein Umgangsrecht zwischen Kind und Eltern, die Großeltern müssen sich leider in die zweite Reihe begeben. Ich habe vom JA sogar erfahren, daß Großeltern überhaupt kein Recht auf Umgang haben, d. h. wenn kein Umgang, dann Pech gehabt.
Es darf nichts unternommen werden, was den Kontakt zum jeweils anderen Elternteil erschwert, d. h. derartige "Deals" oder abfällige Bemerkungen sind von ALLEN (!!!) Beteiligten zu unterlassen.
Ganz nebenbei sei hier noch das Grundgesetz erwähnt (Würde des Menschen ist unantastbar, Brief- und Fernmeldegeheimnis, Akzeptanz der politischen Meinung, usw.).
Sollten Deine Umgänge öfters nicht funktionieren, wäre ein Gang zum Familiengericht zu überlegen, auch wenn das jetzt wieder Geld kostet.
Evtl. wäre die Berufung eine Umgangspflegers hilfreich, das kann allerdings bis zu 500 Euro kosten.
Wichtig in erster Linie ist, daß man Dir kein Fehlverhalten vorwerfen kann. Wenn der Umgang nicht klappt, weil Du ständig über Mama schimpfst, wäre das schlecht.
Auch bei meinen Kids lief der Umgang zuerst problemlos.
Dann wurde es nach und nach schlechter.
Irgendwann gingen die ersten Briefe beim Familiengericht ein, in denen von regelmäßiger Mißachtung des Gerichtsbeschlusses die Rede war.
Es wurden Ordnungsstrafen und die Berufung eines Umgangspflegers gefordert.
Sämtliche Vorwürfe wurden von der KM abgestritten und ein Umgangspfleger abgelehnt.
Zeitgleich konnte eine deutliche Besserung des Umgangs beobachtet werden (welch ein Zufall).
Ich wünsche Dir, daß Deine Umgangsregelung in Zukunft besser klappt und daß Du auf die Anwendung der geschilderten Rechtsmittel verzichten kannst.
Gruß Ulibach
Hmmm, sag' mal Uli,
Du hast aber schon Willis Geschichte von Adam und Eva an gelesen, oder? :knockout:
Gruß WH
P.S.: Willi, ich freue mich auch über den Übernachtungsumgang! :thumbup:
Hallo zusammen,
Hmmm, sag' mal Uli,
Du hast aber schon Willis Geschichte von Adam und Eva an gelesen, oder? :knockout:
Der Fairness halber: Ein recht großer Teil von Willis Geschichte "seit Adam und Eva" befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich; folglich gibt es etliche Dinge aus der Geschichte dieses Falles, die Uli aus prinzipiellen Gründen gar nicht kennen kann.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Folgendes möchte ich so nicht stehen lassen.
In erster Linie besteht ein Umgangsrecht zwischen Kind und Eltern, die Großeltern müssen sich leider in die zweite Reihe begeben. Ich habe vom JA sogar erfahren, daß Großeltern überhaupt kein Recht auf Umgang haben, d. h. wenn kein Umgang, dann Pech gehabt.
Ach ja? Siehe §1685 BGB.
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Lediglich eine Einschränkung ist gegeben, dennoch ist es ein Rechtsanspruch. Und auch hier haben die Eltern alles zu unterlassen, was diesen Umgang erschwert (§1684 Abs.2-4 gilt analog).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hmmm, sag' mal Uli,
Du hast aber schon Willis Geschichte von Adam und Eva an gelesen, oder? :knockout:
Ja das habe ich gemacht, Du auch?
Aber lies doch mal den letzten Satz in meinem Beitrag, der ist wirklich ernst gemeint!!!
Gruß Ulibach
Hi Ulibach,
hast du den Hinweis gelesen, dass du willis Geschichte nich komplett kennen kannst, da nicht alles öffentlich zugänglich ist? Im Gegensatz zu dir hat Wolkenhimmel Zugang zu seiner kompletten Geschichte und kennt sie auch.
Der von dir genannte § ist leider kein Allheilmittel (was du wahscheinlich noch feststellen wirst, wenn der Umgangspfleger deinen fast erwqachsenen Sohn nicht zum Umgang mit dir zwingen wird und dir das evtl. auch bei deinem Jüngeren so geht), spielt aber in Willis Situation derzeit auch gar keine Rolle, da es sich noch um ein nicht abgeschlossenes Verfahren handelt und noch weitere Parameter der zukünftigen Handlungen im Raum stehen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo! Die "erfahrenen" Schreiber hier haben recht mit dem was sie mir empfohlen haben. Momentan geht es in erster Linie um das bevorstehende Verfahren und die Umgangserweiterung. Mein Sohn wächst leider nicht in optimalen Verhältnissen auf. Im Haushalt meiner Ex gibt es viele Probleme und aus diesem Grund ist es ganz wichtig, den Kleinen so häufig wie möglich bei mir haben zu können. Ein Antrag auf Ordnungsgeld in dieser Situation würde dem Richter zeigen, dass der Übernachtungsumgang nicht funktioniert. Für meinen Antrag könnte das negative Auswirkungen haben.
In meiner Geschichte geht es nicht nur um Umgang, sondern auch um ein momentan "ruhendes Verfahren", in dem ich ASR beantragt und im letzten Jahr sicher auf Grund der Verhältnisse bei meiner Ex trotz absolut gestörter Kommunikation GSR bekommen habe.
PS: Ich glaube nicht, dass es beim nächsten Umgang noch einmal Probleme geben wird.
Gruß Willi
Hallo willi
auch wenn du glaubst es würde beim nächsten Mal keine Probleme geben: tu dir und deinem Sohn den Gefallen, den Umgang genauso zu planen wie die letzten Male mit der inneren Vorbereitung auf Probleme und einem Ablenkungsprogramm in der Tasche.
oder wie man hier mitunter sagt. Holzauge, sei wachsam 😉
Denn diese - vielleicht übertrieben wirkende - Vorsorglichkeit kann nicht schaden, falls es der KM doch irgendwie gelingen sollte, Strohfeuer zu zünden.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo! Der letzte "Probeumgang" ist vorbei, alles hat reibungslos funktioniert. Die Übernachtung war so selbstverständlich als hätte es nie etwas anderes gegeben.
Vielen Dank noch einmal für Eure Hilfe!
Gestern hat der Kleine gesagt: Papa wenn ich wieder komme schlafe ich wieder hier. 🙂
Am Freitag ist der nächste Gerichtstermin, mal sehen ob ich noch mehr Umgang bekomme.
Gruß Willi
(der sich freut wie ein Schnitzel)
Das ist sehr schön 🙂
Vielen Dank für die Rückmeldung! alles Gute für Freitag!
Toto