Längere Fahrten wäh...
 
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Längere Fahrten während der Umgangszeit schlecht fürs Kind?

 
(@Peter2010)

Hallo!

Ich habe mal wieder eine Diskussion mit meiner (H)exe wegen des Umgangs. Ich bin am Samstag mit unserer 15 Monate alten Kleinen während meines 6-stündigen Umgangs 300km mit ihr im Auto gefahren, weil ich mit ihr zu einer Kinderfete bei Bekannten wollte. Die KM zeigte mir verbal den Vogel, als sie das im Nachhinein erfuhr, und meinte, sie werde demnächst keine sechs Stunden Umgang mehr zulassen, wenn ich das noch einmal mache, sondern das Ganze runterschrauben.

Ich kann doch in der Umgangszeit machen, was ich will. Sie meint, das schade dem Kind. Ich wüsste jetzt aber nicht, wo der Schaden war.

Grüße von Peter

Zitat
Geschrieben : 22.08.2010 23:13
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter2010,

was du WIE in deiner Umgangszeit mit dem Kind tust, obliegt alleine dir. Da kann die KM meckern, wie sie möchte. Schließlich
fährst du ja nicht jedesmal 300 km.

Sie kann sich beim nächsten mal auch darüber aufregen, dass du grüne Socken trägst, oder dass du nicht rasiert bist. Das ist
alles nebensächlich. Lass sie reden. Verbieten kann sie dir nichts.

Statt dass sie froh ist, dass die Lütte ihren Spaß hatte und IHR bei der Fete wart, zickt sie rum. Damit beweist sie lediglich ihre
"Emotionsflexibilität"  😉 , die dich, in diesem Fall, nur periphär tangieren sollte, um nicht zu sagen, das sollte dir am aller-
wertesten vorbei gehen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2010 23:19
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
rein rechtlich bist Du auf der sicheren Seite, keine Frage, aber...
der GMV sagt einem, dass es für ein 15 Monate altes Kind absoluter Quatsch ist , bei 6 Stunden Umgang mit dem Vater 3 Stunden im Auto zu sitzen um 3 Stunden eine Kinderparty zu besuchen, von der das 15 Monate altes Kind Nullkommanix hat.
Solche "Highlights" hat "mein" KV auch gebracht, toll fand ich es nicht! Aber, wie gesagt, es ist DEIN Recht, dass zu tun, was DU für richtig hältst, solange das Kindswohl nicht gefährdet ist, dass war es sicher nicht.
Ob sich das Kind wohlgefühlt hat steht auf einem anderen Blatt.
Aber vielleicht denkst Du ja mal darüber nach?
Wichtig ist ein verlässlicher und dem Kindsalter angebrachter Umgang.

Meine Meinung
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 00:16
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich finde es wichtig, dass man auch mal etwas ausprobiert, und einfach MACHT. Denn es zeigt, dass der KV Verantwortung übernehmen
kann und WILL. Verantwortung, Kontinuität und Verlässlichkeit.

Eigeninteressen der KM haben da erst einmal hintenan zu stehen. Wenn es jedoch unterschiedliche Sichtweisen gibt, sollten diese als
friedliches Feedback gegenseitig ausgetauscht werden.

Es hat mit gegenseitigem Respekt zu tun. Über den Sinn kann man da schon geteilter Meinung sein. Ich finde jedoch nichts anstössiges
daran.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 00:24
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Peter,

klar kannst du während deiner Umgangszeit machen, was du willst. Aber in dem Fall hätte ich wahrscheinlich auch und nicht nur verbal den Vogel gezeigt.

Kannst ja von Glück reden, dass eure Kleine ein guter Autofahrer ist. Von unseren weiß ich, dass sie in diesem Alter nach spätestens 20 Minuten unruhig wurden und nach einer weiteren Stunde eine komplette Garnitur Kleidung fällig war, weil ihr Magen da einfach nicht mehr mitgemacht hat.

Es ist sicherlich kein Grund, deswegen den Umgang zu reduzieren, aber ansonsten schließe ich mich Pinkus an.

Gruß pk

PS: da Agent inzwischen geantwortet hat: ich denke nicht, dass es um Interessen der KM geht, sondern eher um die des Kindes.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 00:26
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

PS: da Agent inzwischen geantwortet hat: ich denke nicht, dass es um Interessen der KM geht, sondern eher um die des Kindes.

Die Interessen des Kindes sollten, natürlich, immer an vorderster Stelle stehen. Nur, manche Verwechseln das Individuum Mensch
(in diesem Falle das Kind) mit ihrem Eigentum. Da wird bestimmt und festgelegt, wie bei einer Bedienungsanleitung für ein Fernseh-
gerät.

Klar geht es um das Kind. Nur gemacht haben es beide, dann sollen auch beide bestimmen dürfen. Es gibt nichts, was ER nicht
genauso gut könnte wie SIE oder umgekehrt.

Sich gegenseitig einen Vogel zu zeigen als Eltern, zeigt, dass man sich gegenseitig nur wenig Respekt zollt. Hier sollte die erste
Baustelle sein. Wenn dann das Erwachsensein zurückgekehrt ist, dann sollte man mit gutem Vorbild voran gehen und solche
Kindereien beiseite legen.

Wie man in den Wald ruft.....

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 00:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und man sollte bei alldem nicht vergessen, dass man auch als Mutter nicht alles richtig macht. Ich jedenfalls merke täglich, wie viel ich falsch mache, was nicht gerade "das Beste" für mein Kind ist.

Und selbst wenn 300km Autofahrt für ein Kind nicht der Brüller sind, na und? Dran Schaden nehmen wird es auch nicht.

Wenn man keine Probleme hat, macht man sich welche. Sagte mein Dad (Gott hab ihn seelig) schon immer.

Nachtrag: Hätte der Vater das Kind das ganze WE, hätte es im Idealfall Freitags 150km und Sonntags 150km Fahrt gehabt und alles wäre stressfrei schick gewesen, ist doch nur ein Beweis dafür, dass der Umgang zu kurz war! 8)

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 00:43
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

niemand ist unfehlbar. Aber ich denke eben, jeder sollte die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, was gut und was richtig
ist.

Das schlagfertige Gegenargument hätte lauten müssen, dann brauchen wir mehr Umgangszeit, dann kann man solche
Strecken problemlos entzerren, natürlich dem Kindeswohl entsprechend.  😉

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 01:01
(@Peter2010)

Hallo LBM,

übernachten wollten wir wegen der Kinderfete nicht dort. Die Fahrt war für den Tag geplant. Am Freitag bin ich mit der Kleinen 150km zu einer anderen Bekannten gefahren. Ich fahre eigentlich an jedem Umgangstag mal woanders hin, aber sehe da jetzt nicht so das Problem. Aber wenn sie den Umgang auf 4 Stunden runterschraubt, schränkt sie meine Möglichkeiten ein.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 01:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gibt zwei Regeln zu lernen, in erster Linie für Deine Ex:

1. Sie hat nicht eigenständig an den Umgangszeiten rumzuschrauben, weder wenn es um einvernehmliche außergerichtliche Lösungen geht, und schon gleich gar nicht, wenn der Umgang gerichtlich geregelt ist.

2. Sie hat sich nicht inhaltlich in den Umgang einzumischen. Dabei setze ich voraus, dass Du einen normalen elterlichen Umgang mit Deinem Kind pflegst.

Kapiert sie das nicht "so", dann muss das eben gerichtlich geklärt werden.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 01:17




(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Das schlagfertige Gegenargument hätte lauten müssen, dann brauchen wir mehr Umgangszeit, dann kann man solche
Strecken problemlos entzerren, natürlich dem Kindeswohl entsprechend.  😉

Da hast du natürlich unschlagbar recht  😉

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 01:53
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kapiert sie das nicht "so", dann muss das eben gerichtlich geklärt werden.

Ich würde ohnehin beim nächsten mal, wenn sie wieder zicken macht überlegen ob ihr da in irgendeiner
Form eine Regelung machen könnt.

Der KM sollte unmissverständlich klar sein, dass sie bei DEINEM Umgang nichts mit reinzureden, bzw.
mitzubestimmen hat. Die Ausgestaltung des Umganges obliegt allein dir.

Du "könntest" wenn sie quer schlägt, dann als nächstes um ein Vermittlungsgespräch beim JA bitten.
Wenn auch dies dann keine Früchte trägt, dann gibt es auch noch die Möglichkeit, DAS alles gerichtlich
klären zu lassen.

Nur mal so, dass du merkst, du bist nicht alleine - UND es gibt Möglichkeiten.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 10:04
(@Peter2010)

Hallo Agent,

wir sind bereits mitten im Umgangsverfahren. Demnächst gibt's seit 6 Monaten seit Prozessbeginn den 3. Vergleich, wenn es dann nicht zum Urteil kommt, weil wir uns nicht einigen können. Urteil wäre für mich aber nicht gut, weil ich eine flexible Regelung will und das Gericht mir dann wahrscheinlich etwas Starres gibt. Darum ist es schon schwierig, wenn ich die KM nicht bei Laune halten kann, um erneut einen Vergleich zu bekommen.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 10:24
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

warum gibt es einen Vergleich? Mit einem Vergleich würde ich mich gar nicht zufrieden geben. Einen
Vergleich kannst du dir an die Wand tackern. Davon hast du, wenn er nicht mit Sanktionen belegt ist,
rein gar nichts.

Wenn sie nämlich dann nicht mehr möchte, dann möchte sie eben nicht. Und du musst dabei zusehen
und hast nichts gegen sie in der Hand.

Urteil wäre für mich aber nicht gut, weil ich eine flexible Regelung will und das Gericht mir dann
wahrscheinlich etwas Starres gibt.

Das verstehe ich, jedoch muss trotzdem irgendetwas mit Sanktionen mit rein. Sonst ist der Vergleich im
Falle des Falles nicht vollstreckbar.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 11:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

was bedeutet für dich eine flexible Lösung?

Bei einer flexiblen Lösung stelle ich Sanktionen etwas schwierig vor.

Wenn z.B. eine flexible Lösung so aussieht:

Der KV hat das Recht das Kind an 2 Samstagen und 2 Donnerstagen im Monat zu sehen. Er soll spätenstens eine Woche vorher mit der KM Kontakt aufnehmen und den Termin mit ihr absprechen.

Wie soll es dann sanktioniert werden ,wenn die KM sagt: Oh, tut mir leid, aber ich wußte ja nicht das du nächsten Samstang Zeit hast und habe nun bereits geplant das WE mit Kind wegzufahren...

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 14:20
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eine Möglichkeit wäre z.b. die Termine einige Tage im voraus zu planen. Natürlich gehört zu so einer
Lösung die Kooperation(sbereitschaft) von beiden dazu.

Wenn nur jeder machen könnte, was er will, endet das u.U. irgendwann in einem Desaster. Gemeint
war, dass irgendetwas da noch mit hinein muss, entweder als Anreiz, oder als Möglichkeit, um den
Umgang auch kontinuierlich zu gewährleisten.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 14:39
(@Peter2010)

Hallo,

wie ich schon in einem anderen Thread sagte, möchte ich, dass der Umgang immer im Aschluss an meine Schulungen, in denen ich die Lehrkraft bin, stattfindet. Die Schulungen finden aber unregelmäßig statt. Ich müsste der KM mitteilen, wann die Schulung ist, und dann kann man den Umgang anschließend regeln.

Mir ist klar, dass ich das nicht per Urteil bekommen werde, darum wäre der Vergleich für mich von Vorteil. Bisher haben wir immer im Vergleich im Voraus jeden Termin konkret festgelegt, nach der Vorgehensweise: 17.8. von 10 bis 16 Uhr.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 21:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

entschuldige bitte, wenn ich das jetzt mal so sage, aber das:

wie ich schon in einem anderen Thread sagte, möchte ich, dass der Umgang immer im Aschluss an meine Schulungen, in denen ich die Lehrkraft bin, stattfindet.

ist großer Mist. Damit muss KM immer hüppen, wie Du die Brocken hinwirfst, das ist für die langfristige Planung schlecht, das ist schlecht für das Kind, weil es nicht verlässlich ist und es ist schlecht für Dich, weil kein Mensch die KM zu irgendwas verdonnern wird, wenn sie halt bei dieser "flexiblen" (nämlich nach Deiner Nase gehenden) Regelung mal keine Zeit hat.

Würde mir ehrlich gesagt auch nicht schmecken, sowas.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 23:09
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

grundsätzlich bedürfen individuelle Verhältnisse, individueller Lösungsansätze. Soweit ist klar, dass es für
diese Konstellation kein Umgangsmodell von der Stange gibt.

Nur braucht die Lütte einen Umgang nach dem Kontinuitätsprinzip. Relativ regelmäßig und verlässlich.

Die KM plant ja auch ihren Tag. Du, vielleicht hol ich heute die Lütte, vielleicht aber auch nicht. Ich meld
mich kurzfristig, ist von der KM auch etwas viel verlangt.

Setzt euch zusammen und versucht, was auf die Beine zu stellen. Wenn ihr keine Einigung herbeiführen
könnt, mit der jede Partei leben kann, sehe ich schwarz.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 23:56