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Hallo,
grundsätzlich hat die Kosten des Umgangs der Umgangsberechtigte zu übernehmen. Ab wann sind die Kosten teilbar? Zum Bsp. wenn das Kind mit dem Erziehungsberechtigten über 500 Km. vom Umgangsberechtigten entfernt wohnt?
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2003 16:45
Hallo 007,
wir hatten da gerade jüngst eine Nachfrage zu diesem Thema. Schau Dir doch mal diesen Thread an.
Wie weit entfernt das Kind vom Umgangsberechtigten wohnt ist leider unerheblich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 19.08.2003 16:52
