Kosten für den Umga...
 
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Kosten für den Umgang

 
 007
(@007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

grundsätzlich hat die Kosten des Umgangs der Umgangsberechtigte zu übernehmen. Ab wann sind die Kosten teilbar? Zum Bsp. wenn das Kind mit dem Erziehungsberechtigten über 500 Km. vom Umgangsberechtigten entfernt wohnt?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2003 16:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 007,

wir hatten da gerade jüngst eine Nachfrage zu diesem Thema. Schau Dir doch mal diesen Thread an.

Wie weit entfernt das Kind vom Umgangsberechtigten wohnt ist leider unerheblich.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2003 16:52