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KM will Umgang mit Kind verhindern

 
(@claude1973)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen !

Hab mir hier ein paar Themen gelesen und vielleicht könnt ihr mir ja helfen

Meine Ex und ich haben einen 4 jährigen Sohn . Bis vor 3 Jahren lebte ich in Deutschland und nach der ersten Trennung gabs schon Probleme wegen dem Besuchsrecht , was ich dann vor Gericht einzuklagen versuchte . Da ich beruflich dann nach wieder nach Österreich ging , ließ ich die Klage fallen . Eigentlich war danach ein Besuch meines Sohnes immer wieder mal zu organisieren .

Letztes Jahr versuchten wir erneut eine Beziehung in Ö , die aber im Mai endete , mit einem Umzug Ihrerseits nach Deutschland .
Ich habe seit Ihrem Umzug keine Adresse von Ihr bekommen und auch telefonisch war sie nie erreichbar .Daher stellte ich Antrag auf Klärung des Umgangsrechtes und Sorgerechtes , um auch mal Ihre Adresse zu erfahren .
Die KM machte diesbezüglich eine Stellungnahme bei Gericht , wo Sie angab , daß ich kein guter Vater , kein guter Partner war und ich Alkoholprobleme habe , mit meinem Sohn abhauen würde und aufgrund meiner Probleme nicht in der Lage wäre , mich um meinen Sohn zu kümmern .
Nur mit einem begleitenden Umgang alle drei Monate vor Ort wäre sie einverstanden .

Nun meine Fragen :

1) Ist die KM nach Ihren Aussagen in der Beweispflicht , oder muß ich vor Gericht beweisen , daß die KM lügt ?
2) Wie schnell geht eine einstweilige Anordnung , um meinen Sohn wieder zu sehen bzw. ist soetwas auch für telefonate möglich ?
3) Ist es sinnvoll , die KM als Lügnerin vor Gericht hinzustellen , wenn ich Beweise dafür habe ?
4) Kann ich etwas gegen einen begleitenden Umgang machen ? Entscheidet soetwas das Gericht oder das JA ?

mit bestem Dank mal im voraus

Klaus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 14:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1) Ist die KM nach Ihren Aussagen in der Beweispflicht , oder muß ich vor Gericht beweisen , daß die KM lügt ?

Es gibt zwei Orte aufd er Welt, an denen heftigst gelogen wird: Beichtstuhl und Gerichtssäle. So Lange du keiner Straftat bezichtigt wirst, bleibt es für die Ex folgenlos.

2) Wie schnell geht eine einstweilige Anordnung , um meinen Sohn wieder zu sehen bzw. ist soetwas auch für telefonate möglich ?

I.d.R. bis zu drei Monate, so denn eine Antrag auf Erlass einer EA gestellt wurde. Was die EA beinhaltet, richtet sich nach deinem Antrag.

3) Ist es sinnvoll , die KM als Lügnerin vor Gericht hinzustellen , wenn ich Beweise dafür habe ?

Nein. Als substanzlos vom Tisch fegen und gut ist. Rache ist ein schlechter Ratgeber.

4) Kann ich etwas gegen einen begleitenden Umgang machen ? Entscheidet soetwas das Gericht oder das JA ?

Ja, du kannst ihn als unbegründet ablehnen (>hier<).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 15:48