KM will nach Kuba -...
 
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KM will nach Kuba - ABR beim KV

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(@lollipop)
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Guten Abend!

Ich hab eine Frage, die wohl nicht so leicht zu beantworten ist.
Habe hier schon sehr wiedersprüchliche Antworten vom JA und RA erhalten und möchte gerne mal eure Meinung hören.

Folgende Situation:
KV wurde im Jahr 2007 das alleinige ABR vom Gericht zugesprochen.
KM hat großzügigen Umgang und alle hälftigen Ferien. KM hat einen Kubaner geheiratet und fliegt seit 2005 jedes Jahr für drei Wochen in dessen Heimat.
Bislang immer ohne Kind und ausserhalb der Ferien.
Nun möchte sie nächstes Jahr mit Kind innerhalb der Sommerferien für zwei Wochen nach Kuba.
Dies möchte mein Mann nicht, da er die Befürchtung hat, sie kommt nicht zurück. Momentan ist sie Arbeitslos, schiebt grade den großen Sohn (15 und nicht von meinem Mann) zu seinen Großeltern ab und sucht eine neue Wohnung zum August 2010.

Wie verhält es sich mit dem all.ABR? Kann mein Mann diese Reise untersagen?

RA hat empfohlen es drauf ankommen zulassen und den Reisepass der bei uns ist nicht rauszugeben. Einen neuen kann sie ohne Unterschrift von ihm nicht beantragen, da sie in einer anderen Gemeinde wohnt und daher zu unserer Gemeinde muss. Sie hat auch einen anderen Nachnamen als das Kind.
Haben bei der Gemeinde einen Speervermerk machen lassen, das sie keinen Pass beantragen kann.
Im schlimmsten Fall geht das ganze per Eilverfahren zum FG und wir müssten die Kosten für den Flug tragen.
Allerdings hat sie nicht mal gefragt, ob es okay ist, wenn sie mit ihr dahin reist.

Über Ratschläge und Infos bin ich Dankbar!

LG
Lollipop

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2009 23:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

N'Abend,

auch wenn ich Kuba sehr schön finde, ist es sicher kein Land, in das ein Westeuropäer einfach so auswandern kann und ein neues Leben aufbauen kann.

Mit einem Monatseinkommen von ca. 15,- € muss man erstmal klar kommen.
Von daher halte ich die Gefahr, dass sie nach einem Urlaub einfach mit Kind da bleibt, für recht gering.

Dennoch ist es aber auch so, dass der ABR-Inhaber auch das Recht hat eine Auslandsreise zu untersagen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 00:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dennoch ist es aber auch so, dass der ABR-Inhaber auch das Recht hat eine Auslandsreise zu untersagen.

Ist das wirklich so? Immerhin hat sie ja noch dasGSR und ein Recht darauf, in ihrem Umgang zu tun, was sie für richtig befindet. Schließt das Auslandsreisen (ohne Absprache) wirklich sicher aus?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 00:10
(@lollipop)
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Da ihr Mann gebürtiger Kubaner ist  und auch noch die Staatsbürgerschaft inne hat, ist es nicht so schwer mit ihm dortzubleiben.

Sie arbeitet hier in der Altenpflege, er als Koch. Hat vor seiner Ausreise dort in einem Hotel gearbeitet und ich denke, das die sich damit
für eine gewisse Zeit arrangieren könnten. Und die Zeit würde vielleicht reichen um uns das Kind vorzuenthalten.

Da ja noch das GSR besteht, bin ich mir auch nicht so sicher ob er das einfach so untersagen kann... Wünschen würde ich es mir!
Nicht das ich der Kurzen einen Urlaub nicht gönne - aber nicht so...

Selbst das JA hat meinem Mann geraten, endlich das alleinige Sorgerecht zu beantragen! Die sind mit ihrem Latein am Ende, da mit der
KM kein vernümpftiges Gespräch zu führen ist.

Aber man staune, sie bringt morgen mein Sohn mit vom Sport zurück - echt gnädig von Madame  😉

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2009 00:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist das wirklich so? Immerhin hat sie ja noch dasGSR und ein Recht darauf, in ihrem Umgang zu tun, was sie für richtig befindet. Schließt das Auslandsreisen (ohne Absprache) wirklich sicher aus?

Also ich denke, das Recht, das zu verbieten hat man mit dem ABR schon.
Die Reste des GSR, wie z.B. die Gesundheitsfürsorge haben damit ja nix zu tun.
Und theoretisch soll ja auch mit G-ABR eine Entführung ins Ausland verhindert werden.
Ob sie sich dran hält ist natürlich ne andere Frage.
Und ob die Behörden ihr trotzdem einen Pass geben natürlich auch, schließlich ist sie eine Mutter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 09:01
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

für mich stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar:

Die KM hat ein gerichtliches Umgangsurteil, demnach sie das Recht hat, in den Ferien
Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu haben. Darüberhinaus hat sie das GSR.
Sie kann allein bestimmen, wo sie ihren Urlaub mit dem Kind verbringt.

So ihr nicht konkrete Anhaltspunkte für eine Entführung habt, sondern nur Angst, sehe
ich rein rechtlich überhaupt keine Möglichkeit, die Reise zu untersagen. Auch gilt  -
denke ich - Kuba nicht als ein Land, wo man mit Kind (by the way: wie alt eigentlich?) nicht
hinfahren kann. Eure Aktion mit dem Reisepass fliegt Euch bei einem Gerichtsverfahren
um die Ohren. Schadensersatzpflichtig werdet ihr, wenn im Umgangsurteil konkrete
Umgangszeiten für den Ferien genannt wurden und der Urlaub aufgrund der fehlenden
Herausgabe des Reisepasses nicht angetreten werden konnte.

Ich habe vor Gericht gegen eine KM mit ASR durchgesetzt, dass genau die Auslandsreise
angetreten werden konnte, die ich gebucht hatte incl. Herausgabe der nötigen Papiere.

Wie ihr handeln sollt, vermag ich nicht einzuschätzen, da Eure subjektive Angst ja wirklich
begründet sein kann.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 12:16
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Die Angst des ABR-Inhabers in allen Ehren - aber bei GSR hat Mama in den Ferienhälften doch sehr wohl das Recht, mit dem eigenen Kind dorthin in Urlaub zu fahren, wohin sie will. Da finde ich es schon etwas vermessen zu versuchen ihr das zu versagen.

Ähnliche Fälle haben wir hier bei VS umgekehrt zu Hauf. Und stets pochen die KVs auf ihr Recht auf freie Urlaubsgestaltung. Ich poche da -ganz nebenbei- auch selbst drauf. Also muss man gleiches Recht für alle gelten lassen, auch für KMs.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also bevor durch meinen Beitrag ein falscher Eindruck entsteht:

Ich möchte mich keineswegs für eine Verweigerung der Zustimmung ausdrücken!

Ob sie möglich wäre oder nicht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 14:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachwurf:

RA hat empfohlen es drauf ankommen zulassen und den Reisepass der bei uns ist nicht rauszugeben. Einen neuen kann sie ohne Unterschrift von ihm nicht beantragen, da sie in einer anderen Gemeinde wohnt und daher zu unserer Gemeinde muss.

Das Spiel habe ich selbst durch. Ratzfatz wird die verweigerte Unterschrift des KV durch ein Gerichtsurteil ersetzt.

Nach meiner persönlichen Erfahrung ignoriert der Rechtsstaat die Ängste und Befürchtungen eines ET, solange keine handfesten (!) Belege vorliegen. Unterschriften, die aus subjektiver und nicht greifbarer Angst verweigert werden, werden zumeist durch Richtersprüche ersetzt. Und dann -besonders wenn KM nach dem Urlaub mit Kind zurück kommt- steht der andere ET als Idiot und Querolant da.

Gerade einem ABR-KV würde ich raten sich vollkommen korrekt zu erhalten und das Recht nicht in die eigene Hand zu nehmen. Denn so schnell, wie insbesondere ein KV sein ABR wieder verliert, kann man gar nicht gucken...

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 14:58
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Denn so schnell, wie insbesondere ein KV sein ABR wieder verliert, kann man gar nicht gucken...

Hallo Milan,
worauf stützt du diese Aussage? Nur weil ein ABR ET männlich ist steht er nicht unter einer besonderen Beobachtung durch irgendwen. Zumindest nicht aus meiner Erfahrung heraus.

Ich denke in dem oben beschriebenen Fall muß der KV eine Bauchentscheidung treffen. Traut er der KM eine Entführung zu oder nicht.

Gruß
Bart

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 18:11




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

jo, genau das, was Mux und Milan da erläutert haben, meinte ich. Es kann nicht sein, dass das Zusprechen des ABR die Handlungsfreiheit im Umgang einschränkt. ABR heißt ja nicht "ich bestimme, wo das Kind sich jede Minute aufhält", sondern "ich bestimme, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat".

Und das ist ja auch gut so.

Moin!

Die Angst des ABR-Inhabers in allen Ehren - aber bei GSR hat Mama in den Ferienhälften doch sehr wohl das Recht, mit dem eigenen Kind dorthin in Urlaub zu fahren, wohin sie will. Da finde ich es schon etwas vermessen zu versuchen ihr das zu versagen.

Ähnliche Fälle haben wir hier bei VS umgekehrt zu Hauf. Und stets pochen die KVs auf ihr Recht auf freie Urlaubsgestaltung. Ich poche da -ganz nebenbei- auch selbst drauf. Also muss man gleiches Recht für alle gelten lassen, auch für KMs.

Genau!  :thumbup:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 19:12
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

@Bart:

worauf stützt du diese Aussage?

Auf meinen verloren gegangenen Glauben an das deutsche Rechtssystem. Du wirst als "alter Hase" doch nicht ernsthaft behaupten, dass wir im Familienrecht von Gleichberechtigung ausgehen können, oder...!?

Nur weil ein ABR ET männlich ist steht er nicht unter einer besonderen Beobachtung durch irgendwen.

Nein, nicht unter besonderer Beobachtung. Aber ich denke, dass sich ein KV wesentlich weniger Fehler erlauben darf, als eine KM. Richter tun sich nun mal viel leichter Kids zu den KMs zu geben, als zu den KVs.

Ich denke in dem oben beschriebenen Fall muß der KV eine Bauchentscheidung treffen. Traut er der KM eine Entführung zu oder nicht.

Im Grunde denke ich genauso. Wenn er aber aus dem Bauch heraus entscheidet, dass KM abhauen würde, und sie es dann aber NICHT tut, dann ist er gekniffen. Zumindest dann, wenn ein Richter ins Spiel kommt. Der wird sich das u.U nämlcih nicht einmal erklären lassen, sondern ebenfalls eine Bauchentscheidung treffen - KV missachtet das Umgangsrecht der KM. Und ab diesem Punkt wäre mir persönlich das Eis zu dünn...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 22:08
(@augentierchen)
Rege dabei Registriert

Guten Abend,

das ist ein schwieriges Thema....ich denke schon daß man mit beim KV festgelegtem ABR die Reise verhindern könnte....aber das menschliche dahinter...meine Kids sollen Weihnachten ihren ausgewanderten Vater besuchen, ich habe große Angst daß er sie einbehält, und bei uns ist das ABR bei beiden. Dennoch, ich könnte es verhindern. Will es aber nicht weil ich denke Kontakte zum anderen Elternteil sollen doch sein...mein JA schreibt den Vater an und läßt sich eine Erklärung unterschreiben daß die Kinder zurückkommen werden. Läßt er sie nicht zurück, gehört das Land dem HÜK an, und ich habe Möglichkeiten vor Ort zu gehen und die Kinder wieder mitzunehmen.

So groß meine menschliche Angst ist, so groß ist auch der Wunsch daß die Mäuse Zeit mit Papa verbringen dürfen.

Dennoch weiss ich, ich KÖNNTE es verhindern.

Ein sehr sehr schwieriges Thema  :exclam:

Grüße,

das Augentierchen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2009 01:23
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Auch wenn der Mann der KM Kubaner ist, darf das Kind nicht länger als 2 Monate in Kuba bleiben und die Inmigracion in Kuba kontrolliert das sehr genau.
Bei der Einreise bekommt man 30 Tagen ein Visum und für weitere 30 Tagen muss man zu Inmigracion um es zu verlängern.

Die KM darf in Kuba 11 Monate lang bleiben, wenn der neu Ehemann, kubanischer Staatsbürger, alle Papiere 100% in Ordnung hat und mit ein sogenannter PRE ausgestattet ist, sonst darf hier auch KM nur 2 Monate bleiben.

Ich empfehle jede Eltern ihre Kinder nach Kuba zu bringen, ich habe es persönlich an meiner Tochter gesehen als die 4 war und die mit nach Kuba gebracht habe, meine neue Lebensgefährtin ist Kubanerin, und Sie hat so viel gelernt das ich es nicht glauben konnte.
Kinder wachsen meiner Meinung nach in Kuba viel besser auf als hier.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2009 11:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2009 11:32
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo lollipop

Ich habe hier viele unterschiedliche Meinungen gehört. Ich würde alle Fakten prüfen die dagegen sprechen und
auch was dafür spricht,das eurer Kind in Kuba Urlaub macht.

Die Angst das deine EX mit dem Kind dortbleibt kann ich verstehen. Ein Verfahren bezüglich ABR/Sorgerecht
ist aber nicht anhängig ?  Wenn ja wie stehen den die Chancen für die KM ?  Hätte deine EX in Kuba mit ihrem
LAG eine Lebensgrundlage,sprich Wohnung,Finanzen .... ?     

Ich glaube nicht das ein Richter dir das ABR entzieht,nur weil du einem Auslandsurlaub nicht zustimmen tust.
Wenn du eine nachvollziehbare Begründung hast  dürfte nichts schiefgehen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2009 11:55
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo lollipop

Ich habe hier viele unterschiedliche Meinungen gehört. Ich würde alle Fakten prüfen die dagegen sprechen und
auch was dafür spricht,das eurer Kind in Kuba Urlaub macht.

Die Angst das deine EX mit dem Kind dortbleibt kann ich verstehen. Ein Verfahren bezüglich ABR/Sorgerecht
ist aber nicht anhängig ?  Wenn ja wie stehen den die Chancen für die KM ?  Hätte deine EX in Kuba mit ihrem
LAG eine Lebensgrundlage,sprich Wohnung,Finanzen .... ?       

I

Es gibt keine Möglichkeit das ein Ausländer in Kuba bleibt, das Kubanisches Einwanderungssystem erlaubt es nicht.
Nur Familienangehörige 1. Grades von einen Kubaner der im Ausland sein Wohnsitz hat, darf in Kuba höchstens 11 Monate Leben, aber muss alle 60 zur Inmigracion (Einwanderungspolizei) und sein Visum verlängern lassen, in Kuba gibt es nicht die Möglichkeit sich Illegal aufzuhalten.
Ich habe mehrere Jahren in Kuba gearbeitet .

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2009 22:00
(@lollipop)
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Hallo!

Erstmal vielen lieben Dank für eure Meinungen.

Ist halt gar nicht so einfach eine objektive Meinung zu haben, wenn noch soviel anderes mitspielt...
Haben halt noch vielen anderen Ärger mit ihr.

Wir schauen jetzt einfach mal, was sich mit der Zeit noch so ergibt.

Einen schönen Sonntag noch!

Lollipop

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2009 22:45
 elwu
(@elwu)

Nun möchte sie nächstes Jahr mit Kind innerhalb der Sommerferien für zwei Wochen nach Kuba.
Dies möchte mein Mann nicht, da er die Befürchtung hat, sie kommt nicht zurück.

RA hat empfohlen es drauf ankommen zulassen und den Reisepass der bei uns ist nicht rauszugeben

Hallo,

die Befürchtung halte ich aufgrund der Einwanderungsbestimmungen für grundlos. Und er sollte sich für das Kind freuen, wenn es mal mit nach Kuba kann. Wie alt ist es denn überhaupt, oder habe ich das überlesen? Kuba ist eine sehr eindrucksvolle Erfahrung. Er sollte da IMO keine Steine in den Weg legen sondern aktiv und positiv dazu beitragen, dass sie sich darauf vorbereitet - über geschichte und Kultur informiert etc., je nach Alter und Reife natürlich. Ach ja, der RA ist offenbar einer der vielen Vollkoffer in dieser Berufsgattung und sucht mit seiner Streitschürerei ein schnelles Mandat mit viel gebühren für wenig Arbeit.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2009 01:45
(@lollipop)
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hallo /elwu!

einreisebestimmungen hin oder her, wenn sie erstmal für eine gewisse zeit dortbleiben kann - hab hier was von 11 Monaten gelesen - würde das ja schon reichen. Sicher gönnen wir der Kurzen den Urlaub, aber halt nicht um jeden Preis.
Und es ist ja nicht nur die Angst, das sie nicht zurück kommen könnte, sondern auch wie die Reiese ablaufen würde.

Sie würden Privat bei den Eltern vom Mann der KM leben. Nach Erzählungen von den Kindern (Tochter (10) & Stiefsohn (15) meines Mannes), leben die in einem 2 Zimmerhaus, wo die Tochter bei der KM und Mann im Zimmer auf einer Luftmatratze schlafen würde. Also nicht die super ideale Art einen Urlaub zu verbringen.
Dort sprechen dann alle Spanisch, was die Kurze nicht kann.

Zu unserem Anwalt: Er ist ein fähiger Anwalt, den er hat meinem Mann geholfen das ABR für die Kurze zu bekommen. Streit will er nicht vom Zaun brechen, hat meinem Mann mehrere möglichkeiten zur Wahl gestellt und diese war die, die mein Mann für sich gewählt hat.
Er hat ihm auch zu Verstehen gegeben, das die Aktion auf sehr wackeligen Beinen steht. Das Risiko will mein Mann tragen.

LG
Lollipop

Recht haben heißt nicht Recht bekommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2009 14:56




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