KM war bei begleite...
 
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KM war bei begleiteten Umgang anwesend ...! ???

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(@Der muede Luke)

Genau, das will ich nicht (wenn ich das lese, muss ich an meinen Kakao-Haferflocken-Shake denken, den ich heute vorm Training getrunken habe).

Aber der Schriftsatz vom FG sollte abschreckend genug wirken, weil es auch ist - zumindest sollte KM und ihr RA das so auch verstehen. Kann mir weniger vorstellen, dass der RA ihr dann rät, weiterzumachen, denn dann würde er doch auch kein Geld vom Staat bekommen, sondern auch direkt von ihr, wenn ihr die VKH entzogen werden würde. Oder sind das zwei Paar Schuh?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 20:00
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann mir weniger vorstellen, dass der RA ihr dann rät, weiterzumachen

Wenn er klaren Sachverstand hat, sollte er das nicht. Doch manche RAtten machen für Geld fast alles.

dann würde er doch auch kein Geld vom Staat bekommen, sondern auch direkt von ihr, wenn ihr die
VKH entzogen werden würde.

Wenn sie VKH bekommt, hat sie keine finanziellen Mittel, mit der sie den Prozess bestreiten kann. Dann wird
der Anwalt auch ins leere schauen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Geschrieben : 10.02.2010 20:11
(@Der muede Luke)

Gut, darauf wollte bzw. will ich hinaus.

Wenn sie bis jetzt, aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse, VKH bekommen hat und diese dann evtl. nicht mehr, für den Fall, dass es ein neues Verfahren gibt und ihr die Verfahrenskosten für das neue und für das alte Verfahren auferlegt werden, weil ihr die VKH entzogen wurde, das würde sich ja auch auf das Bezahlen des RAs beziehen. Oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 20:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also wenn sie die VKH entzogen bekommen würde, sieht sie alt aus. Dann müsste sie das aus eigener Tasche bezahlen.

Nur leider bekommen arme (H)exen, die nichts haben, oftmals staatlichen Rechtsschutz im Sinne von VKH.

Das macht es denen einfach, ständig zu klagen oder zum Gericht zu rennen, siehe meine (H)exe.

Ich möchte gar nicht wissen, wieviel Geld meine Ex dadurch verbrannt hat. Einiges.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 12:47
(@Der muede Luke)

Der RA der KM hat, obwohl das Verfahren bereits abgeschlossen ist, ärztliche Unterlagen über mich eingereicht, aus denen die KM und ihr RA etwas gegen mich herauslesen wollten.

Der Familienrichter erwiderte, dass die Unterlagen veraltet sind, und selbst wenn, nicht gegen einen Umgang sprechen würden.

Darüber hinaus machte der Familienrichter den RA der KM darauf aufmerksam, dass das Umgangsverfahren bereits abgeschlossen ist. Liest sich so wie "Lass uns endlich in Ruhe!" 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 22:38
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

im Prinzip will die Exe scheinbar einfach nochmal nachtreten, um dir zu signalisieren, dass deine Unterlagen
ihre Bedenken für Umgang bestätigen könnten.

Das ist natürlich völliger Blödsinn. Und bei einem Abgeschlossenen Verfahren interessiert das niemanden.

Der Richter sagt ihr quasi damit, gib endlich ruhe.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Geschrieben : 22.03.2010 23:25
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

wie blöd muss eigentlich ein anwalt sein, dass er tätigkeiten nach verfahrensende vornimmt, aus denen er keine gebühren erzielen kann?

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 14:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal weiter gedacht.....

Das Gericht wird den RA anschreiben, was er damit will, wahrscheinlich Frist zur Stellungnahme 2 Wochen. Kommt dann von ihm nichts,
kann das Gericht es kostenpflichtig zurückweisen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 14:16
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja aber kostenpflichtig zurückweisen geht m.E. nur wenn Antrag o.ä. vorliegt.

Das hat ja mal die Anwältin meiner Ex gemacht. Hat erst Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt und drei Monate später ein neues Verfahren zum Sorgerecht angezettelt, obwohl das erste noch nicht abgeschlossen war.

Dem Gericht hab ich dann was erzählt, ob die nicht in der Lage wären, die Voraussetzungen zu prüfen, denn bei denen hätte es bei Antragseingang schon klingeln müssen, dass man nicht zwei Verfahren gleichzeitig zur ein und derselben Sache betreiben kann. Ist dann auch umgehend kostenpflichtig zurückgewiesen worden.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 14:23
(@Der muede Luke)

Na ja, das unterstreicht ja, dass der RA meiner Ex eben nicht so helle ist!? 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 17:01




(@Der muede Luke)

So siehts mittlerweile aus:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21097.html

Unterm Strich:

alles von vorne!?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2010 21:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Unterm Strich:

alles von vorne!?

wer - ausser Dir selbst - sollte diese Frage beantworten? Solche Entscheidungen kannst Du kaum an ein Internet-Forum delegieren...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2010 22:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich verstehe deine Frage nicht

alles von vorne!?

In dem anderem Topic sieht es i.M. nicht danach aus, oder was denkst du selber?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2010 22:36
(@Der muede Luke)

wer - ausser Dir selbst - sollte diese Frage beantworten? Solche Entscheidungen kannst Du kaum an ein Internet-Forum delegieren...

Das stimmt natürlich!

Ich hoffte auf entsprechende Ratschläge von euch, aus welchen ich natürlich auch nur ich selbst das ziehen kann und muss, was für mich
infrage kommt!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 21:37
(@Der muede Luke)

Ich verstehe deine Frage nichtIn dem anderem Topic sieht es i.M. nicht danach aus, oder was denkst du selber?

Ich denke, dass ich, wenn ich eben das bekommen möchte, was ich haben möchte, nur noch einmal den Weg
übers Gericht gehen muss und ich habe Angst davor, dass es wieder ewig dauert, mir keine Ahnung was für Sachen
wieder an den Kopf geworfen werden, dass ich wieder meinen Sohn nicht sehen darf oder dann wieder nur in Anwesenheit
Dritter ...!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 21:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist wenig sinnvoll, in zwei Topics das selbe Thema zu diskutieren. Weil dieses Topic so weit abgehandelt ist:

:geschlossen:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 23:25
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