So, ich habe dem SB vom JA ja ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich o. g. erwähnt habe ...
Daraufhin erhalte ich folgende Antwort:
"Ich hatte schon im Vorfeld mit dem Rechtsanwalt von Frau *** Kontakt, eine Bedingung zur Durchführung des Umgangs war, dass sie die ganze Zeit anwesend sein kann. Es steht Ihnen frei diese Bedingung anzunehmen oder nicht, d.h. keinen Umgang zu haben.
Für die Beantwortung Ihrer weiteren Fragen bin ich nicht der richtige Adressat, diese sind in dem Verfahren vor dem Familiengericht zu klären."
Was hat denn der RA der KM damit zu tun? Wie soll ich jetzt bloß weiterverfahren? Einen erneuten Antrag beim FG stellen? Wenn ja, welchen?
Realname entfernt
wenn kein Verfahren am Laufen ist, dann Antrag auf einstweilige Anordnung stellen (Hauptsacheverfahren ist nicht nötig seit dem 01.09.2009), Hinweis auf § 50e Abs. 2 FGG, dass das Gericht innerhalb von 4 Wochen einen Termin anberaumen soll
Weder das JA noch der RA haben irgendwelche Bedingungen an den Umgang zu stellen. Der einzige der sowas festlegen darf ist und bleibt das Gericht. Aufgrund Deiner Formulierung gehe ich aber davon aus, dass Du eh einen Anwalt benötigst und die Sache nicht selber durchziehen solltest. Es nützt nämlich nichts, wenn wir Dir hier im Forum "vorsagen" und die Dich vor Gericht mit Gegenargumenten bewerfen, die Du nicht parieren kannst.
RTFM = Read the fucking manual
Vorab ein Danke an nightwish! War da ein wenig zu schnell mit copy & paste.
Ok. Nochmal zur Klarstellung/Verständigung. Ich habe einen Antrag auf Umgangsregelung beim FG gestellt. Es gab einen Anhörungstermin. Danach wurde der begleitete Umgang verhängt und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das bedeutet doch, dass ein Verfahren am Laufen ist!? Aber selbst dann müsste ich einen solchen Antrag auf einstweilig Anordnung in Bezug auf dieses Verfahren stellen?
wenn bereits ein Verfahren am Laufen ist, darfst Du auch einen einstweiligen Anordnungsantrag stellen, inwieweit der Erfolgsaussichten hat und ein Rechtsschutzinteresse besteht, kann ich Dir aber nicht sagen, da man den vorherigen Beschluss detailliert kennen müsste
RTFM = Read the fucking manual
Servus Luke!
Ergänzend zu comet:
ich denke, es wäre prinzipiell hilfreich, wenn Du den genauen Wortlaut des Beschlusses und des GA-Auftrages anonyimisiert hier reinstellst. Nur so kann auch knkret geholfen werden.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das werde ich erst heute am frühen Nachmittag machen können. Ich muss jetzt erst einmal andere Wege erledigen. Bis dann.
So, endlich geschafft.
Nur ... ich finde den Beschluss nicht. Hab ich in dem vielen Wirr-Warr bestimmt falsch abgeheftet.
Lt. Gutachter steht im Beschluss unter 1., dass KV und KM sich beim SB vom JA treffen, wo der BU für alle vier Wochen á eine Std stattfindet.
Es steht nicht explizit drin, dass die KM dabei sein darf, muss oder soll geschweige denn, dass der RA der KM vor dem ersten BU mit dem SB vom JA den BU zu klären hat/klären darf.
Lt. Gutachter ist das allerdings dann wohl doch etwas, was dem JA obliegt, was aber wiederum euren Aussagen widerspricht. Der Gutachter meinte, dass man ja i. R. d. BUs diesen auch von Termin zu Termin anders gestalten könnte. Sprich, dass die KM weniger oder gar nicht mehr anwesend ist.
Mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen!? Könnte mir das evtl. nicht als negativ ausgelegt werden?
Am liebsten würde ich dem BA von SB vom JA auch schriftlich eins "auswischen"!
Was schwebt dir da vor?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nun ja, dass der SB in Absprache mit dem RA der KM den BU gestaltet hat, ohne mein (Vor-)Wissen und ohne, dass die das überhaupt dürfen.
Ich komme mir sehr verarscht vor, nachdem ich das erst erfahren habe, als ich mal nachgefragt habe und o. g. Antworten erhalten habe.
JA klärt das mit dem RA und verweist aber aufs Gericht. Im Beschluss steht aber nichts dergleichen drin, dass das JA den BU regeln darf und schon einmal gar nicht mit dem RA der KM.
Es gibt niemanden, den eine Beschwerde über das JA interessiert!
Traurig aber wahr.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es gibt niemanden, den eine Beschwerde über das JA interessiert!
Traurig aber wahr.
kann ich so aus eigener erfahrung bestätigen
meine Beschwerde beim Leiter des JA hat leider keine Wirkung gezeigt, außer der Mitteilung dass man mir keinen neuen Sachbearbeiter zuweisen könnte, da dieser sich ja erst einarbeiten müsste und sie hätten zu wenig Personal
also habe ich das JA "ausgebootet" und eine/n Verfahrens-/Umgangspfleger/in beantragt und seitdem schreibt das JA in seiner Stellungnahme immer, dass sie nichts berichten können, da VP zuständig sei und sie keinerlei Kontakt hätten.
Hat für das JA zur Folge, dass sie bei jedem Gerichtstermin antanzen müssen und meistens nur zuhören dürfen.
RTFM = Read the fucking manual
Moin,
Hat für das JA zur Folge, dass sie bei jedem Gerichtstermin antanzen müssen und meistens nur zuhören dürfen.
Na, ist ja wirklich witzig in Zeiten der völlig entleerten Staatskassen. :rofl2:
Warum kommt das JA denn dann mit? (oder handelt es sich da um ein blutjunges attraktives Fräulein, dass der Richter ab und an mal auf diesem Wege "begutachten" möchte?)
und
Wer zahlt diese aberwitzigen Besuche der (zum stillschweigen verdonnerten) JA-MA eigentlich?
Wer auch immer letzteres tut - da sollte ich in Zukunft auch meine Rechnungen hin schicken.
Kopfschüttelnde Grüße
Ariba
das Problem ist, dass das Gericht verpflichtet ist, auch immer das Jugendamt anzuhören (umgang/sorge). also muss jedes mal ein Vertreter vom JA kommen, die VP selbst und die Parteien
da der Richter es in zwei Jahren bisher nicht geschafft eine vollstreckbare Umgangsregelung zu beschliessen, knall ich ihm immer wieder eine EA auf den Tisch, über die er jedes Mal zu beschliessen hat. Sollte die nächste wieder nicht vollstreckbar sein, werde ich höchstwahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht anrufen, da das OLG die entsprechende Beschwerde als unzulässig verworfen hat, da es sich lediglich um eine Zwischenentscheidung handelt
RTFM = Read the fucking manual
da der Richter es in zwei Jahren bisher nicht geschafft eine vollstreckbare Umgangsregelung zu beschliessen, knall ich ihm immer wieder eine EA auf den Tisch, über die er jedes Mal zu beschliessen hat. Sollte die nächste wieder nicht vollstreckbar sein, werde ich höchstwahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht anrufen, da das OLG die entsprechende Beschwerde als unzulässig verworfen hat, da es sich lediglich um eine Zwischenentscheidung handelt
das hört sich aber nicht nach einer besonders zielführenden und/oder erfolgreichen Strategie an. Und die Annahme, dass das BVerfG sich mit solchen peanuts beschäftigen wird, ist ebenfalls etwas realitätsfern...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ich hab schon Beschlüsse des BvR gesehen, denen stattgegeben wurde, weil der Richter am AG lediglich Umgang alle 14 Tage zugebilligt hat oder dies in irgendeiner Form zu präzisieren, genau das wird der nächste Ansatzpunkt sein, mehr als die Beschwerde nicht annehmen kann das BvR auch nicht
RTFM = Read the fucking manual
Hmmm .. also bleibt mir nichts anderes übrig, als den BU, so wie dieser vom RA der KM und dem SB vom JA gestaltet wurde, zuzustimmen und weiterhin die KM beim BU zu dulden und zeitgleich eine EA beim FG zu stellen?!
Einen VP gibts ja bei uns auch. Der hat aber, lt. eigener Aussage, nur zum Ende des Umgangsverfahrens, nach dem Gutachten seine Stellung abzugeben.
Ich kann also einen anderen VP beantragen, der für den BU ... zuständig ist und Ansprechpartner ist, sodass das JA komplett außen vor ist?! Wie mache ich das? Wie teuer ist für mich ein solcher VP?
Hi Luke,
Hmmm .. also bleibt mir nichts anderes übrig, als den BU, so wie dieser vom RA der KM und dem SB vom JA gestaltet wurde, zuzustimmen und weiterhin die KM beim BU zu dulden und zeitgleich eine EA beim FG zu stellen?!
Nein. Ein klares Nein. Glasklar.
Der Fluffi vom JA ist bei den begleiteten Umgängen dafür da, sicherzustellen, dass keine Gefahr für das Kind ausgeht.
Die KM hat hier noch weniger verloren, als der Osterhase zu Weihnachten. Der BU steht alleine Dir und dem Kind zu. Einige Mütter (meine Exe auch damals) versuchen alles mitzubekommen, damit sie nachher
sagen können:" Das Kind hätte sich fast eine Murmel in den Hals gesteckt usw....."
Du hast genau 2 Möglichkeiten:
Entweder, du sagst zu allem ja und Amen und machst das ganze Spiel nach deren Spielregeln mit (mit dem Ergebnis, dass du eventuell ordentlich den Hintern voll bekommst)
oder:
du machst klar, dass dir der Umgang (im Beisein des JA Fuzzis) alleine zusteht und du dies auch so umgesetzt haben möchtest.
Wehre dich. Du brauchst nicht zu kuschen, wenn du dir nichts vorzuwerfen hast. Sonst werden sie mit dir "Hol das Stöckchen" spielen und die KM schaut grinsend dabei zu.
Das Jugendamt sollte lieber umbenannt werden.....
die sollten lieber Schach oder Halma spielen. Vielleicht können sie das besser als ihren Job.
Nur so viel, das JA hat bei mir eine vernichtende Stellungnahme ans Gericht geschrieben mit Antrag
auf Umgangsausschluss.
JA wurde daraufhin persönlich geladen und ist unentschuldigt nicht erschienen.
Ich könnte gar nicht so viel essen wie ich k......... könnte.
Sei stark und halte durch!
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Luke,
VP/UP rechnet seine Kosten mit dem Gericht ab. Dieses hebt normalerweise die Kosten gegeneinander auf, heißt jeder trägt seine eigenen Kosten plus Hälfte der Gerichts- und sonstigen dort angefallen Kosten (u.a. VP/UP). Dieser rechnet ungefähr 30 bis 35 Euro je Stunde ab. Sicherlich nicht günstig. Andere Möglichkeit ist, sich beim JA Leiter beschweren und darauf bestehen, dass neuer SB zugewiesen wird. Die werden sich aber untereinander absprechen und auf dieser Schiene ist nicht wirklich was zu erreichen.
RTFM = Read the fucking manual
Aber zumindest beim JA Beschwerde einreichen und einen anderen SB verlangen, wäre zumindest eine (weitere) Möglichkeit!?
Ich habe (erst einmal) das so angedacht, dass ich wiederum den SB vom JA vor die Wahl stelle. Entweder BU ohne KM oder eben EA mit folglicher Anhörung des SBs beim FG. Damit könnte ich ihn ja vor die Wahl stellen und "drohen". Wäre auch nur zu interessant, wenn er sich beim FG rechtfertigen müsste, wieso er den BU so gestaltet hat - in Absprache mit dem RA der KM - ohne überhaupt mich diesbezüglich nur anzuhören, geschweige denn, mich nach meiner Meinung ... zu fragen!?