Hallo zusammen,
nach dem letzten Termin des begleiteten Umgangs, bei dem die KM die ganze Zeit anwesend war (s. hierzu noch meine untenstehende Frage), habe ich ihr SMSs geschrieben, in denen ich dies thematisiert habe und von ihr einige Dinge, die ich hier http://vatersein.de/Forum-topic-16934.html nachgefragt habe, wissen wollte. Bei dem letzten Treffen war ich so sehr auf meinen Sohn fixiert und mich supergefreut, dass ich ihn nach 2,5 Monaten wieder sehen durfte, dass ich dem SB vom JA und der KM nicht gesagt habe, dass die KM aufn Flur warten soll ...
Daraufhin habe ich folgenden Schriftsatz vom RA der KM erhalten:
"Frau ... legt uns verschiedene SMS Nachrichten vom ... vor.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Frau ... keinerlei Kontakt mit Ihnen aufnehmen möchte. Wir fordern Sie daher auf, künftig jede direkte wie indirekte Kontaktaufnahme ber elektronische oder andere Medien zu unterlassen.
Falls dies nicht respektiert werden sollte. müsste gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden."
Ich meine, ich muss ihr keine SMS schreiben. Auf andere elektronische Art und Weise, außer telefonisch, kann ich sie eh nicht kontaktieren.
In habe mich in den SMSs nicht im Ton vergriffen ...(ich habe ALLE SMSs seit der Trennung gespeichert, so auch diese), sondern ganz mich sachlich nach Informationen gefragt. Ich kann die Frau immer weniger verstehen!
Ich hoffe, dass das Schreiben sich auch nicht auf evtl. Notfälle bezieht!? Denn, wie soll ich sie z. B. verständigen, wenn es dem Sohnemann mal nicht gut gehen sollte ...? Per Rauchzeichen? *kopfschüttel*
Das Schreiben bedeutet ja auch nicht, dass ich sie nicht persönlich oder schriftlich auf dem postalischen Wege kontaktieren darf, um an Informationen bzgl. unseres Sohnes heranzukommen, die ich erhalten muss - i. R. d. Umgangsregelung?!
Ich muss ja auf irgendeinem Wege mit ihr kommunizieren!?
Dann bedeutet das, dann will sie das so, dass ich ihr über ihren RA mitteile, dass sie mir einige Informationen bzgl. unseres Sohnes mitteilen soll und ich sie bitte, dass sie bei den zukünftigen begleiteten Umgangs-Treffen nicht mehr anwesend ist?
Wie soll ich bloß auf solch ein Schreiben reagieren?
Schöne Grüße
PS: Begleiteter Umgang bedeutet doch, dass z. B. nur einer vom JA anwesend ist + KV + Kind und nicht noch die KM? Diesbezüglich habt ihr mir ja schon netterweise ( http://vatersein.de/Forum-topic-16843.html) geantwortet. Ich möchte natürlich nicht, dass die KM bei den weiteren Treffen i. R. d. begleiteten Umgangs anwesend ist. Gibts hierzu ne Gesetzesgrundlage, die ich anführen kann, gegen welche sich weder das JA noch die KM wehren kann?
Hallo Luke,
muste mal ein wenig lesen aber wusste nah den ersten Zeilen genau worum es geht!
1. Ich hatte auch Begleitenden Umgang , ach wie toll, man ist nervös , schwitz und hat angst das man was falsch macht, ist das ätzend!!!!!!. Auf jeden Fall kannste sowas dem SA vo JA sagen und der tritt dann mit der Mutter in Kontakt!
2. Warum kontaktierst du die Mutter? Du siehst dein Kind lass Sie in Ruhe ! Wenn es dem Kind schlecht geht, hat und muss sie dich kontaktieren!
3. Nachdem BU wirste hoffentlich die Gelegenheit erhalten dein Kind alleine zu sehen ! Anrufen machste nur, wenn irgendwas mit dem Kind ist!
4. Nachher wirste noch als Stalker gesehen ! Lass das !
5. Glaub dieses "wir haben uns alle lieb" und wir sorgen gemeinsam für unser Kind ist kaum oder nur unter grossen Mühen durchzusetzen! Und das muss bedseitig sein!
6. Wenn das Kind bei der Mutter lebt seh es nur noch als Besuch an !!! Mehr will der Staat ja auch nicht ausser wenn es Probleme gibt dann biste wieder voll drinnen! So seh ich das bei Punkt 6.
Hi,
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Frau ... keinerlei Kontakt mit Ihnen aufnehmen möchte. Wir fordern Sie daher auf, künftig jede direkte wie indirekte Kontaktaufnahme ber elektronisch oder andere Medien zu unterlassen.
Im Klartext (wie bei mir): die RAtte und deine Ex verbieten dir deinen Mund und legen dir u.U. bei Wiederholung dies als Belästigung aus. Bei eventuellen Wutausbrüchen könnte das auch als Stalking
definiert oder ausgelegt werden.
Im Prinzip werden dir von der RAtte Handschellen angelegt, gegen die du Machtlos bist.
Sie kann dir zwar eine Kontaktaufnahme untersagen, jedoch ist diese erst amtlich durch eine gerichtliche Entscheidung.
Lass es doch mal auf einen Versuch ankommen und lass der RAtte übermitteln, was ihr Vorschlag ist,
wie du dann künftig zu deiner Ex Kontakt aufnehmen sollst. Dann hat sie erst einmal Handlungsbedarf.
Deine Ex nimmt hier Schlichtweg eine Verweigerungshaltung ein und hat klar ausgedrückt, keinen Bock auf jegliche Kontaktaufnahme mit dir. Sie möchte dich mundtot machen.
Ein mögliches Anschreiben an die RAtte könnte lauten:
"Sehr geehrte Frau........., ihr Anschreiben vom ..... habe ich erhalten und möchte sie bitten, mir mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung basiert".
"Im Sinne der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes stellen sie mit ihrer These ein Kontaktverbot auf, welches mir untersagen soll, mich mit meiner ...Ex... bezüglich des gemeinsamen Kindes auszutauschen und ggf. wichtige Informationen zu übermitteln."
Ich bitte um ihre kurze Information und ggf. ihren Vorschlag, wie die Kommunikation unter beiden Elternteilen dann künftig stattfinden soll.
usw....
PS: Begleiteter Umgang bedeutet doch, dass z. B. nur einer vom JA anwesend ist + KV + Kind und nicht noch die KM? Diesbezüglich habt ihr mir ja schon netterweise ( http://vatersein.de/Forum-topic-16843.html) geantwortet.
Begleiteter Umgang bedeutet alles und nichts. Die JA Fluffis kochen ihr eigenes Süppchen und aus meiner eigenen Erfahrung kann sich Exchen mehr rausnehmen, als du dir heute ausmalen magst.
Gehe "aktiv" auf das JA zu und schildere, dass du die Anwesenheit der Ex als Störend empfindest. Du möchtest einen unbeschwerten Umgang mit eurem Kind. Der Umgang steht dir alleine zu und nicht der KM.
Das Problem ist, das du das dem JA so verklickern musst, dass sie es verstehen.
Versteck dich nicht und zeig denen, dass du einen Hintern in der Hose hast. Ansonsten wird sich die KM und das JA an deiner eventuellen Angst und Unsicherheit aufgeilen.
Ich verstehe es bis heute nicht, es ist aber so.
Wenn du dich dieser Maschinerie auslieferst, hast du sonst schon verloren.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo zusammen,
ich habe dem JA ein "schönes" Schreiben zukommen lassen, in dem ich darum gebeten habe, dass ich bei den zukünftigen Treffen i. R. d. begleiteten Umgangs alleine mit meinem Sohn sein möchte.
Daraufhin habe ich folgende Antwort erhalten:
"...leider sehe ich zur Zeit keine Möglichkeit die Durchführung des Umgangsrechtes zu verändern. Ihre weiteren Fragen können wir nach dam Umgang am 23.10.09 besprechen ..."
Ich habe vor, den SB vom JA erneut anzuschreiben, sodass er mir VOR dem nächsten Termin mitteilt, warum das nicht möglich ist.
Ich werd nicht mehr ... 🙁
Schöne Grüße
Hallo Luke,
hast du nun gefragt, ob du mit eurem Sohn alleine sein kannst während des Umgangs oder hast du gefragt, ob die Mutter während des BU das Zimmer verlassen kann.
Bei ersterem wäre es kein Wunder. Denn der BU bedeutet ja, das eine Person des JA während des Umgangs mit ihm Raum ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich habe meinen Wunsch geäußert, verlangt, drum gebeten, mein Anliegen mitgeteilt, dass ab dem nächsten begleiteten Umgang die KM nicht mehr anwesend ist, aber allerdings der SB vom JA.
Sicherheitshalber frage ich lieber nochmal nach, ob sich der intelligente SB nicht verlesen hat. Wobei man das nicht falsch verstehen konnte, sofern man es denn auch wollte.
Hi Luke!
Du hängst am Fliegenfänger und solltest am besten vorerst die Füsse vollkommen still halten. Ich habe das alles genauso erlebt, habe alle Hebel in Bewegung gesetzt und - nichts damit erreicht.
Kontaktiere Exe nicht mehr und nimm den BU entweder hin wie er ist oder boykottiere ihn komplett. Schminke Dir ab, dass Du den BU derzeit irgendwie mit"gestalten" kannst. Deine Rolle ist derzeit "Friss oder stirb". Alles andere würde die RAin Deiner Exe unweigerlich zu neuen Schritten ermuntern. Und im heutigen BRD hat sie mit einem Grossteil davon gute Aussicht auf Erfolg.
Daher mein Rat - halt den Mund, schluck die bitteren Pillen und biete keinerlei Angriffspunkte. Passive Kriegsführung scheint mir derzeit ratsam. Oder auch lauern bis zur nächsten Chance. Aber auf keinen Fall Querolant sein und allen auf den Senkel gehen.
Greetz,
Milan
Mich würde mal interessieren, wer den begleiteten Umgang angeordnet hat und die Gründe dafür. Normalerweise findet begleiteter Umgang nur bei Gefährdung des Kindeswohls statt.
Sofern diesbezüglich noch nichts bei Gericht anhängig ist, würde ich ein entsprechendes Verfahren einleiten. Erfahrungen diesbezüglich können gerne mitgteilt werden.
Im Übrigen hat die Kindesmutter beim begleiteten Umgang nichts verloren, es sei denn, sie muss stillen oder das Kind schreit die ganze Zeit nach der Mutter.
RTFM = Read the fucking manual
aus welchen Gründen ist denn das Kindeswohl gefährdet?
RTFM = Read the fucking manual
Das Umgangsrecht gibt dem Berechtigten in erster Linie die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Zeitabständen zu sehen und zu sprechen (Erman-Michalski, BGB, 10. Aufl. 2000 § 1684 Rn. 8).
Dabei soll der Umgangsberechtigte dem Kind unbefangen und natürlich entgegentreten können, weshalb der Umgang grundsätzlich nicht in Gegenwart des anderen Elternteils oder sonstiger Dritter Personen oder an sogenannten "neutralen Orten" stattzufinden hat (BGHZ 51, 219, 224; Erman-Michalski a. a. O. Rn. 24).
Das Familiengericht kann das Umgangsrecht aber einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, eine auf längere Zeit oder Dauer angelegte Einschränkung oder Ausschließung kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre (§ 1684 Abs. 4 S. 1 und 2 BGB).
Einschränkungen des Umganges dergestalt, dass dieser lediglich unter Begleitung weiterer Personen oder nur an einem neutralen Ort stattzufinden habe, stellen nach den vorgenannten Grundsätzen eine einschneidende Beschränkung für den Umgangsberechtigten dar, weshalb zu dieser Maßnahme nur dann gegriffen werden darf, wenn ohne sie eine Gefährdung des Kindeswohls konkret zu befürchten ist (MünchKomm-Hinz, BGB, 3. Aufl. 1992 § 1634 Rn. 26; Oelkers, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001 S. 368)
RTFM = Read the fucking manual
Lt. KM soll ich das Baby damals gefasst haben, als sie nicht im Raum war. Als sie den Raum wieder betrat, war das Baby damals blau. Alleine wegen dieser Unterstellung, Lüge ..., muss ich das jetzt durchmachen.
wenn es denn so gewesen sein soll, stellt sich die Frage, wann das passiert ist. bzw. wie lange ist das her und ob eine ähnliche Gefahr immer noch besteht
wie gesagt:
eine auf längere Zeit oder Dauer angelegte Einschränkung oder Ausschließung kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre (§ 1684 Abs. 4 S. 1 und 2 BGB).
RTFM = Read the fucking manual
Dem war natürlich definitiv nicht so. Ich liebe meinen Sohn über alles! Da das aber von der KM vor Gericht "in den Raum gestellt" wurde, muss der Richter natürlich erst einmal einen begleiteten Umgang verhängen und ein Gutachten in Auftrag geben.
Das soll lt. KM im Juli/August 2007 geschehen sein. Danach hat sie mich angeblich nie wieder mit dem Kind alleine gelassen. Dem steht aber gegenüber und das kann ich beweisen, dass ich fast täglich mit dem Kleinen alleine im Kinderwagen spazieren war oder das beste Beispiel, während einer fünfwöchigen Arbeitsunfähigkeit habe ich mich um den kleinen den ganzen Tag alleine gekümmert. In diesen Zeiten war nie jemand sonst anwesend.
Eine Gefahr bestand demnach NIE!
dann musst Du halt dagegen vorgehen.
Tatsache ist, dass der Richter dem Jugendamt/Umgangspfleger normalerweise die Ausgestaltung des Umgangs nicht überlassen darf (in der Praxis sieht es natürlich anders aus), sondern hat dies selbst festzulegen. Darunter gehört dann im Zweifelsfall auch, ob die KM beim begleiteten Umgang dabei sein soll oder nicht. Das Jugendamt hat hier keinerlei Entscheidungsbefugnis.
Bei meinen begleiteten Umgängen habe ich dem Jugendamt relativ schnell zu verstehen gegeben, was passieren wird, wenn dieses gewisse Spielregeln nicht einhalten möchte. Kurzum habe ich beim nächsten Anhörungstermin bei Gericht die "Zustände" geschildert und auf einmal war alles kein Problem mehr.
RTFM = Read the fucking manual
Moin!
@Comet:
Du postest kluge und korrekte Sachen und es wäre echt zu schön, wenn das deutsche Rechtssystem sich selbst an die eigenen Vorgaben halten würde. Tut es aber nicht. Und dagegen vorzugehen ist nahezu unmöglich.
BU wird gerne beschlossen, weil der Richter dann den Fall erstmal vom Tisch hat, andere damit beauftragt werden, Zeit ins Land geht und der Abschlussbeschluss leichter zu formulieren ist bzw. nicht so schnell von der 2ten Instanz kassiert wird. Ist oft ne rein prozesstaktische Entscheidung, hat nix mit dem realen Verhalten des KV zu tun. Darüber schütteln ja selbst die JAs die Köpfe und fühlen sich selbst missbraucht.
Greetz,
Milan
nach 2,5 jahren und mittlerweile 4 parallelen Prozessen weiss ich das auch, aber deswegen lasse ich den Kopf nicht hängen und schlage den Richter nun mit seinen eigenen Waffen. Was glaubst Du wie peinlich dem das war, als die erste Entscheidung ans OLG gegangen und mit entsprechender Bemerkung zurückgekommen ist, dann ist die zweite Entscheidung in einem anderen Verfahren ans OLG gegangen; nun schiebt er deswegen schon seit zwei Monaten alle 14 Tage den Urteilsspruch aus innerdienstlichen Gründen im Unterhaltsverfahren hinaus. Wird ihm trotzdem nichts helfen, wenn ich der Meinung bin, dass ich zum OLG gehe.
RTFM = Read the fucking manual
Nun gut ... ich habe jetzt den SB vom JA gebeten, mir die Gründe zu nennen, weshalb eine Umgestaltung des BUs nicht möglich ist. Allerdings vor dem nächsten Termin. Denn der ist erst in drei Wochen.
Höre ich nichts von ihm innerhalb einer Woche, erhält er das nächste Schreiben, in dem ich dann u. a. das "verpacke", was comet geschrieben hat.
Alle Schreiben ans JA gehen in Kopie an das FG und an den Sachverständigengutachter.
Mit dem Verfahrenspfleger habe ich bereits über den BU gesprochen. Dieser meinte, dass das einzig und allein mit dem JA zu klären wäre!
Der Verfahrenspfleger führt nach Abschluss des Gutachtens jeweils ein Gespräch mit der KM und mir.
Notfalls, was ich nicht hoffe, werden auch entsprechende Dinge dann ans OLG weitergeleitet.
... in dem ich dann u. a. das "verpacke", was comet geschrieben hat.
Das habe ich nur abgeschrieben. In Wirklichkeit ist das gängige Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte u.a. OLG Brandenburg, OLG Thüringen, ... (haben interessanterweise alle denselben Wortlaut) einfach mal die zweite Textpassage in eine Suchmaschine eingeben
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