KM verweigert wehem...
 
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KM verweigert wehement das umgangsrecht, was kann ich tun?

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(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Flash!

Bin gerade erst auf Deinen Fall aufmerksam geworden. Da stinkt etwas ganz gewaltig 10 Meilen gegen den Wind. Ich weiß noch nicht was, aber da ist doch was faul.

Bitte poste mal detailliert:

- wie ist der BU zeitlich geregelt bzw wieviele Termine insgesamt wurden festgelegt?
- wie lautet die konkrete Begründung für den BU?
- wie alt is der Kurze heute?

Milan ... grübelnd

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 00:08
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hey flash,

sie will dass ich unseren sohn sehe

Das glaub ich. Sie will dir eins Reindücken und zeigen welche Macht sie hat.

sie hat ja jetzt das asr!

Keiner weis warum, du schreibst hald nix.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2007 02:27
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

sie hat das asr weil der richter der meinung war, dass es nicht möglich wäre das sr geteilt zu lassen, wegen der streitigkeiten und uneinigkeit. tolle aussage!

ich habe meinen sohn bereits 3wochenenden nacheinander gesehen, das ist sehr schön und tut gut.

sie sagt zwar immer das wir getrennt sind und sie keine beziehung will usw.  aber versucht ständig in meine nähe zu kommen, mit umarmungen und küsschen, soll bei ihr übernachten und am besten noch kuscheln, wenn sie das will.....  usw.  :puzz: :puzz: :knockout:

habe keinen plann mehr was da abgeht???????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2007 09:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus flash!

sie sagt zwar immer das wir getrennt sind und sie keine beziehung will usw.  aber versucht ständig in meine nähe zu kommen, mit umarmungen und küsschen, soll bei ihr übernachten und am besten noch kuscheln, wenn sie das will.....  usw.   

habe keinen plann mehr was da abgeht?

VORSiCHT!!!
Du hast doch Kontaktverbot,oder? Möglicherweise möchte sie Dich "einlullen", um handfeste Gründe für eine Anzeige zu erhalten?

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2007 10:07
(@dromeda)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, aber vielleicht hilft Dir ja dieses feedback, wie Du bei mir rüberkommst:
Mit Deiner Schreibweise - zum Beispiel das Münchner Jugendamt "Frauenbörse" zu nennen oder anzudeuten, dass Du richtig sauer werden kannst oder zu behaupten, es hätte deinem Sohn wehgetan, mit der Mama mit zu müssen - disqualifizierst Du Dich leider in meinen Augen komplett selbst und ich bin geneigt zu denken, dass es - wie ja auch üblich - gute Gründe für diese drastische Maßnahmen gibt.

Und ich bin eine Frau, die absolut gar nichts davon hält, dass Mütter nach einer Trennung mehr Rechte hätten als Väter. Keinen Zentimeter mehr. Mein NochMann und ich haben ein Wechselmodell und es gibt keinerlei Unterhaltszahlungen in irgendeine Richtung.

Aber so wie ich Dich lese hörst Du Dich einfach nicht wie ein verantwortungsvoller Vater an. Und ich verstehe ganz und gar nicht, warum ich die erste bin, die das anmerkt!

dromeda

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2007 02:34
(@jemmy)
Registriert

Aber so wie ich Dich lese hörst Du Dich einfach nicht wie ein verantwortungsvoller Vater an. Und ich verstehe ganz und gar nicht, warum ich die erste bin, die das anmerkt!

Nun, das könnte daran liegen, dass andere diese Unterstellung nicht teilen.  :rofl2: Wenn du dich an der Ausdrucksweise hochziehen möchtest und daraus einen Charakter konstruierst ( oder Züge dessen ), ist das wohl mehr als gewagt.  😡 :thumbdown:
Bei dir läuft alles? Schön für dich  :thumbup:. Bei flash ist das leider nicht der Fall. Er steckt in einer emotionalen Ausnahmesituation.

@flash

Ich sehe es wie Milan. Hier stinkt etwas. Sei vorsichtig und gib mal ein paar Infos.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2007 20:11
(@dromeda)
Schon was gesagt Registriert

Hi Jemmy,

ich konstruiere gar nichts, ich gebe nur Rückmeldung, wie flash bei mir rüberkommt. Und ich weiss nur zu gut, dass es essentiell ist, wie man sich präsentiert in solchen Streitigkeiten - denn auch auf dieser Grundlage geben Berater Ratschläge und treffen Richter Entscheidungen.

Und auch das Verhalten inclusive der Ausdrucksweise in emotionalen Ausnahmesituationen gibt Anhaltspunkte dafür, wie jemand ist.

LG
dromeda

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2007 22:07
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

@dromeda:

frauenbörse ist nicht!!!! das JA!! ist eine eigene, naja wie soll ichs nennen???

ich bin weder gewalttätig nocht sonst was...
ich bin ein guter vater, sagte sogar meine ex immer und andere auch!!! also lass dein kommentar, wenn du weder mich noch meine situation kennst!
hab das nicht so gerne, wenn man über mich urteilt ohne mich zu kennen, soll kein pers. angriff sein nur ein denk anstoss 😉
ES GIBT ABSOLUT KEINEN!!!!!!!ANLASS FÜR DIESE "MASSNAHMEN"!!!!!
die alte hat ne unwucht und läuft nicht ganz rund, das ist alles!!!! ich will sie nicht schlecht reden, sage die wahrheit und alles sehen, sahen es nur die die es sehen sollten nicht!

was heisst, wie ja auch üblich, nicht verantwortungsbewusst??????????

ICH HABE DEN KLEINEN GROSS GEZOGEN BIS ZUM 14.01.07, WEIL DIE MAMA BEKIFFT IM BETT LAG!!!!
nur die männer sind böse oder wie?? könnt mich grad so aufregen über deinen beitrag, gehörst wohl auch zu den "ichbinnurmamas"und papa ist der böse....
ich wünscht, ich hätte so einen papa gehabt wie mich...trotzdem lieb ich meinen papa auch wenn er vieles falsch gemacht hat. er wollte nur mein bestes...vergessen!

denk mal darüber nach,dass evtl auch häusliche gewalt auch von frauen ausgehen kann!!!! aber leider gottes die männer zu feige sind, darüber zu reden...

wünsche dir alles liebe der welt..... 🙂

zum rest:

sie ruft mich täglich an, bittet mich zu kommen, kontaktverbot wollte sie zurück ziehen, ihre RAin meinte, bis der antrag durch ist, ist die zeit eh um.....
also von daher?!?!?!

liebe grüße an alle

flash

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2007 00:52
(@dromeda)
Schon was gesagt Registriert

Hallo flash,

ich habe nicht über Deine Person geurteilt sondern Dir rückgemeldet, wie Deine Ausdrucksweise bei mir ankommt.

Falls Du Dich ernsthaft für meine Situation interessiertst (Du hast es wohl nicht genau gelesen, sonst kämst Du nicht auf die Idee, ich sei "Nurmama"):
Ich lebe von meinem Mann seit 2 Jahren getrennt, wir haben ein Wechselmodell, verstehen uns sehr gut und ich habe von Anfang an auf Unterhalt verzichtet. Ich bin der Meinung, dass ein erwachsener Mensch eine neue Lebenssituation aus eigenem Antrieb meistern muss und jeder für seinen Unterhalt aufkommen muss - ich käme mir wie ein Schmarotzer vor, würde ich Unterhalt beziehen. Also arbeite ich selbstverständlich und habe eben meinen Lebensstandard nach der Trennung sehr eingeschränkt.

Und ich finde es ein Unding, dass den Frauen auch nur ein Funken mehr Recht oder Potential oder was-weiss-ich-was in Bezug auf die Kinder zugesprochen wird. Ein Kind braucht beide Elternteile nach einer Trennung.

In meiner Arbeit arbeite ich sehr eng mit einem Jugendamt zusammen und die vertreten dieselbe Meinung wie ich in Bezug auf Umgangsstreitigkeiten. Ich erlebe da nie, dass einem interessierten und bemühtem Vater Steine in den Weg gelegt würden. Im Gegenteil werden die Frauen, die immer Behauptungen aufstellen von wegen "der Mann kann das alles nicht" in ihre Grenzen gewiesen. Ich erlebe täglich, wie dort das Wohl DES KINDES und SEIN RECHT AUF UMGANG im Mittelpunkt stehen.

LG
dromeda

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2007 16:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Flash - beantworte doch bitte mal die Fragen. Dann kann man auch in der Sache an sich weiter kommen und muss sich nicht mit Nebenschauplätzen herum schlagen.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 22:17




(@flash)
Schon was gesagt Registriert

Bitte poste mal detailliert:

- wie ist der BU zeitlich geregelt bzw wieviele Termine insgesamt wurden festgelegt?
- wie lautet die konkrete Begründung für den BU?
- wie alt is der Kurze heute?

zu1 er wurde alle 2 wochen auf 2 stunden festgelegt
zu2 unstimmigkeiten der beiden eltern und auf ausdrücklichen  wunsch der km
zu3 wurde im mai 3

hoffe geholfen zu haben und grüße euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2007 21:36
(@ariba)
Registriert

Hi flash!

- wie ist der BU zeitlich geregelt bzw wieviele Termine insgesamt wurden festgelegt?
- wie lautet die konkrete Begründung für den BU?
- wie alt is der Kurze heute?

zu1 er wurde alle 2 wochen auf 2 stunden festgelegt
zu2 unstimmigkeiten der beiden eltern und auf ausdrücklichen  wunsch der km
zu3 wurde im mai 3

zu 1und 2) das ist ja extrem wenig umgang!  wie kann das noch für das kind sinnvoll sein?
und dazu noch BU. da muss doch eigentlich "mehr" dran sein, als "nur" unstimmigkeiten zwischen KM und KV??
oder recht das dem richter schon als argument?
kannst du das urteil hier anonymisiert  reinstellen bzw. mehr auskunft dazu geben?

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2007 23:52
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Flash!

OK. Eine ähnliche Situation hatte ich auch. Dein BU ist nicht gerechtfertigt, sondern Folge eines Richters, welcher sich die Sache leicht machen will. Die Zeit für die Beschwerde (4 Wochen nach Rechtskraft des 1stinstanzlichen Urteil) ist wohl leider abgelaufen. Du hättest gute Chancen gehabt das Urteil zu kassieren.

zu1 er wurde alle 2 wochen auf 2 stunden festgelegt

Das entspricht dem Üblichen. Oft (bei mir auch) sinds nur 55 Minuten alle 14 Tage.

Wieviele Termine wurden insgesamt festgelegt?

zu2 unstimmigkeiten der beiden eltern und auf ausdrücklichen  wunsch der km

Mit dieser Begründung darf niemand zum BU verurteilt werden, da die gesetzliche "Anforderung" nicht gegeben ist. Der BGH schließt ausdrücklich aus, daß BU bei Unstimmigkeiten oder gar zur Findung einer Umgangsregelung beschlossen werden darf.

Was steht über Deinem Beschluss? Zwischenbeschluss oder Beschluss?

Ich fänds auch gut, wenn Du das Urteil mal abtippen und hier einstellen könntest. Nach meiner Einschätzung ist es nicht "rechtens" und man muß etwas dagegen tun. Aber um da helfen zu können, müsstem wir den genauen Wortlaut kennen.

Greetz,
Milan

PS: Lies mal hier: http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-110.html

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2007 01:01
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo flash, Milan und dromeda,

es ist ein Fall mit KM aus dem Ausland und somit ist das GSR von großer Wichtigkeit, es hängt eben mit dem ABR zusammen und du hast auch nichts weiteres darüber berichtet.
Flash, ich war traurig als ich vom Verlust des GSR las.

@ Milan,
ist das GSR so unwichtig ? Vermutlich kann man nun nichts mehr ändern.

Zitat
zu2 unstimmigkeiten der beiden eltern und auf ausdrücklichen  wunsch der kmMit dieser Begründung darf niemand zum BU verurteilt werden, da die gesetzliche "Anforderung" nicht gegeben ist. Der BGH schließt ausdrücklich aus, daß BU bei Unstimmigkeiten oder gar zur Findung einer Umgangsregelung beschlossen werden darf.

Bei mir war es aber eben so wie bei flash und das JA war die treibende Kraft  zum BU.

@ dromeda,

In meiner Arbeit arbeite ich sehr eng mit einem Jugendamt zusammen und die vertreten dieselbe Meinung wie ich in Bezug auf Umgangsstreitigkeiten. Ich erlebe da nie, dass einem interessierten und bemühtem Vater Steine in den Weg gelegt würden. Im Gegenteil werden die Frauen, die immer Behauptungen aufstellen von wegen "der Mann kann das alles nicht" in ihre Grenzen gewiesen. Ich erlebe täglich, wie dort das Wohl DES KINDES und SEIN RECHT AUF UMGANG im Mittelpunkt stehen.

Das Bundesland möchte ich kennen lernen. Mein größter Feind neben KM einen richtigen Kontakt zu meiner Tochter zu haben ist das JA. Das JA verhindert einen Gerichtstermin da für KM kein Übersetzer für "Elterngespräche" gefunden wird.
Hab schon vorher dem JA auf Verlangen mein letztes Arbeitszeugnis (1mit Stern) und einen Lebertest (optimal, es geht nicht besser) gegebnen. BU hat bestätigt, Tochter hat keine Angst vor mir und hab noch ein Video nach dem BU gezeigt, wie glücklich T. nach dem BU war wieder mit mir ins Schwimmbad zu gehen.
Ich bekomm keinen Gerichtstermin. Sehe meine Tochter nur 12 Stunden im Monat und sie fragt mich jedes mal ob sie morgen wieder kommen kann. Das Zimmer für T. (mit Umzug im September) wird noch Monate unbewohnt bleiben.
Auch erhalte ich nach mehrmaliger Aufforderung mein Originalarbeitszeugnis nicht zurück.

Es ist die Frauenbörse, dort handeln KM`s mit den Kindern gegen KV`s.

@ flash,
du bist nicht allein, will gerne helfen aber weis nicht wie.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2007 02:30
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Bei mir war es aber eben so wie bei flash und das JA war die treibende Kraft  zum BU.

Mag sein. Aber an dem Punkt kann man(n) immer noch weitergehen, muß nicht einfach schlucken. Ich habe meinen BU seinerzeit BOYKOTTIERT. Habe offiziell abgesagt, bin nicht mehr hin und mein RA hat parallel ein bitterböses Schreiben ans Gericht rausgehauen. Hat dem Richter Prozessverschleppung und Rechtsbeugung vorgeworfen, da BU unrechtmäßig geurteilt wurde. 10 Tage später hatte ich meinen ersten gerichtlich beschlossenen freien Umgang für 6 Stunden OHNE BEWACHUNG in FREIHEIT. Der Beschluss zum BU war gekippt.

Danach wagte niemand mehr den BU zu erwähnen. Außer bei einem einzigen Termin kam Exe noch mal damit. Da sagte dann das JA "Ihr Mann geht da doch sowieso nicht hin. Das ist keine Lösung." Selbst Exe war dann von diesem Trip runter und auch der Richter hielt seinen Mund.

Ihr müsst das JA verstehen! Die wollen für Umgang sorgen mit so wenig Mitteln wie möglich. Wenn Mama nix zulässt und das JA den BU empfiehlt, so haben sie für Umgang gesorgt. Schluckt der KV das, so werden die den Fall zur Seite legen und sich schnell um den nächsten kümmern. Lehnt der KV ab, so müssen sie andere Möglichkeiten finden.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2007 11:26
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was zum Mut machen:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1417.html

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2007 16:59
(@dromeda)
Schon was gesagt Registriert

@ dromeda,
Das Bundesland möchte ich kennen lernen. 

Hi Kuno,

Bayern!
Bei diesem JA werden bei Umgangstreitigkeiten beide Parteien sehr kritisch betrachtet - insbesondere auch die Mütter, die einen Umgang verhindern/einschränken wollen. Sobald ein Vater Interesse zeigt (und sei es noch so sporadisch oder ungeschickt) wird das als positives Signal gedeutet, dem Kindeswohl nachzukommen und die Mutter zur Gewährung des Umgangs zu bewegen.

LG
dromeda

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2007 14:56
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

@ Milan,

Ihr müsst das JA verstehen! Die wollen für Umgang sorgen mit so wenig Mitteln wie möglich. Wenn Mama nix zulässt und das JA den BU empfiehlt, so haben sie für Umgang gesorgt. Schluckt der KV das, so werden die den Fall zur Seite legen und sich schnell um den nächsten kümmern. Lehnt der KV ab, so müssen sie andere Möglichkeiten finden.

Ja, bei mir war es so. Ich stimmte dem BU nur zu, da mir die Richterin versprach, dass sich bei positiven BU der Umgang danach ändern wird und das hat er auch. Ich hab nun BÜ. Das JA hat keinen Grund etwas zu ändern.

da BU unrechtmäßig geurteilt wurde. 10 Tage später hatte ich meinen ersten gerichtlich beschlossenen freien Umgang für 6 Stunden OHNE BEWACHUNG in FREIHEIT. Der Beschluss zum BU war gekippt.

Das sollten alle wissen, ich hab es damals nicht gewusst.

@ dromeda,

Bayern!

Das passt dann. Für flash und mich ist es München.

Sobald ein Vater Interesse zeigt (und sei es noch so sporadisch oder ungeschickt) wird das als positives Signal gedeutet,

Ich konnte fast alle Anschuldigungen der KM widerlegen aber das JA reagiert nicht.
Auf meine Frage hin, ob es denn normal sei, dass ein Vater seine Tochter nur 12 Stunden im Monat sehen darf wurde mir gesagt,
dass ich selbst schuld sei, ich hätte wissen müssen dass KM kein Deutsch spricht (5 Jahre Deutschkurs sind es nun) und  es zu langen Wartezeiten für einen Übersetzer kommen kann.
Dromeda, ich schick dir mal ne PN.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2007 13:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Kuno:

Das sollten alle wissen, ich hab es damals nicht gewusst.

Das steht im Gesetz. Man muss nur wissen wie es zu lesen ist ... was in BRD ein echtes Kunststück sein kann.

§ 1684 BGB Absatz 4:
(4) (...) Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. (...)

Umgang unterliegt zudem dem Schutz des Familienlebens gem. Art. 8 I der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Ein Richter, der ungerechtfertigt BU urteilt, verstösst einerseits gegen geltendes Recht und vor allem gegen seine Pflicht als Richter. Andererseits bricht er Menschenrechte und handelt gegen höchstrichterliche Grundsatzurteile. Genug Futter um mit dem darüber zu diskutieren. Denn im Grunde DARF er gar keinen BU beschließen, wenn nicht eindeutig das Kind gefährdet ist.

Der BGH schliesst zudem ausdrücklich aus, dass BU zum Einsatz kommen kann aufgrund tief zerstrittener Eltern und der Unfähigkeit die Umgangsfrage selbst zu lösen. Im Besonderen greift BU dann nicht, wenn der das Kind einbehaltende Elternteil die Kommunikation unterbindet und Herausgaben des Kindes verhindert.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2007 22:50
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

UPDATE NACH LANGEN HIN UND HER!!!!

BRIEF ANS JA VOM ANWALT:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Sch...,

in der vorbezeichneten Angelegenheit ist unser Mandant heute bei uns vorstellig geworden.

Er macht sich große Sorgen um das Wohl seines Sohnes L.

Seit Herr K. wieder Umgang mit seinem Sohn L. hat weint dieser häufig, dass er nicht zurück zu seiner Mutter möchte. Er möchte beim Vater bleiben und nicht mehr bei der Mutter leben.  L. berichtete seinem Vater in einem Telefonat, dass die Mutter ihn geschimpft hätte obwohl er nichts getan habe und sie ihm am Arm weh getan hat.  Als Herr K. den Arm von L. beim nächsten Treffen ansah, stellte er fest, dass L.´s Arm blau war.

Frau I... K.-K. nimmt seit Jahren täglich Antidepressiva, die wohl aufgrund einer Schwangerschaftsdepression verschrieben wurden. Neben der täglichen Einnahme der Antidepressiva konsumiert Frau K.-K. weiter täglich größere Mengen Alkohol. 

Frau K.-K. ist offensichtlich schwer suchtkrank. Auch die Persönlichkeitsveränderung bedingt durch die Einnahme von Antidepressiva sowie den Konsum von Alkohol führt dazu, dass Frau K.-K. seit langer Zeit dazu neigt völlig überzogen zu reagieren, schreit, wütend wird, auf unseren Mandanten los geht und sich auch dem Kind gegenüber aggressiv verhält.

Allem Anschein nach hat Frau K.-K. große Probleme den Alltag zu bewältigen. Auch die zugesagte Rückkehr an ihren alten Arbeitsplatz, wie in Ihrem Bericht vom 13.03.2007 aufgeführt, scheint bis heute nicht erfolgt zu sein. Dies obwohl L. bereits den Kindergarten besucht.

Auch scheint die finanzielle Situation verworren. Einerseits bezieht Frau K.-K. offensichtlich Arbeitslosengeld II. Andererseits hat sie aber noch Gehaltszahlungen sowie eine Abfindung erhalten.

Aufgrund der vorgezeigten Umstände dürfen wir Sie dringend bitten mit Frau K.-K. in Kontakt zu treten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


Anm.: Forenregeln beachten (Nr. 2).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 00:09




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