Moin nnt0,
nach meinem Empfinden hast Du lange genug gewartet ...
sofern dies nicht bereits im bestehenden Umgangsbeschluss enthalten.
Nochmal: Was steht in Deinem Scheidungsbeschluss zum Thema Umgang ?
Guck nach und schreib das wortwörtlich (ohne Namen) hier rein.
Besten Gruß
United
Hallo Ingo30,
ich mache immer für jeden und alles Gedanken.
Das war wieder mal eine Enttäuschung.
Grundsätzlich vertrette ich immer der Auffassung (kann nur für mich sagen), dass wenn beide Elternteile sich streiten oder sich bekriegen,
immer das Kind zu leiden haben.
Manchmal war ich auch ein Trotell und kann mich nicht zusammen reißen, aber das habe ich mittlerweile gelernt 🙁
Meistens hilft doch ruhig zu bleiben, ein paar mal tief durchatmen, oder 3-4 oder 10 runden ums Haus zu machen.
Aber das mit ein Brief ist eine echt gute Idee von dir!!! Werde ich übermorgen machen.
Habe aber wenig Hoffnung, weil vor zwei Wochen ich ihr über ein Internet-Dienst Blumen mit einer Karte und für mein Sohnemann
ein kleines Teddybär nach hause haben bringen lassen. Hatte nichts gebracht :-(((
Daher hatte ich doch die Gelegenheit den Geburtstag meines Sohnen persönlich bei ihr aufzutauchen.
Du hast doch mitbekommen das es nicht so viel gebracht hat. 🙁
Aber ich versuche es mal mit ein Brief. Das habe ich noch nicht probiert.
Mann soll alles versuchen, nicht das ich es später bereue, nicht alles für mein Sohn zu machen 🙁
ich habe euch auf den Laufenden.
Wenn es geklappt hat, werde ich ein Sekt aufmachen. Und wenn nicht, werde ich höchstwarscheinlich mich hier ausweinen :-((
Ich danke euch alle!
lg
nnt0
werde ich machen United!!!
NN,
gut so.. und nicht übermorgen, MORGEN. Und stell den Brief bitte VORHER hier ein, damit die User hier Dir helfen können. Gruß Ingo
Hallo Ingo30,
übermorgen deswegen, weil ich Übermorgen 2 Einsendearbeiten für die Uni machen muss
und bis heute noch gar nichts gemacht habe. Muss ja nebenbei das Geld für die Ex verdienen 😉
Zählt vor Gericht auch E-Mail, die ich ihr geschickt habe??
Davon habe ich bestimmt sehr viel!
lg
nnt0
nnt0,
laß besser all diese Versuche, in die Sphäre der KM hinein irgendetwas 'im Guten' zu erreichen. Keine Manipulations- und Heilungsversuche mehr, keine persönlichen Kontaktversuche!!!
Ab sofort solltest Du nur noch schriftlich und das gut überlegt und exzellent formuliert mit der KM kommunizieren. E-Mail reicht, wenn Du weißt, dass diese gelesen werden. Alles, jedes Wort, das rausgeht, solltest Du in dieser angefressenen Phase ungedingt gegenlesen lassen!!!
Noch ein ganz praktischer Tipp zur seelischen Hygienie, zur Uberbrückung bis Du Dein Kind wieder in den Arm nehmen kannst:
Zünde jeden Tag für Dein Kind eine kleine Kerze an und sei ihm von Herzen nahe. Konzentriere Dich auf die guten Zeiten, die ihr bald gemeinsam verbringen werdet. Wenn die Kerze angebrannt ist, dann fokussierst Du wieder auf Dich, tust DIR Gutes!
Wildlachs,
der sehr gut nachempfinden kann, was Dich zZ umtreibt.
guten abend Wildlachs,
wenn ich der KM schreibe, werde ich es euch bitten es zu lesen.
Vielen Dank für dein Rat!
Es tut, obwohl es zwei Jahre her ist, immer noch sehr sehr weh.
Ich habe seid der Kindheit nie mehr geweint. Einfach Matcho halt.
Aber wenn es um die Scheidung geht, oder mein lieben Sohn, verliere ich,
schaffe ich nicht meine eine Träne zurück zu halten.
Naja,... versuche weiter zu leben, das Beste draus zu machen!
Den Rest was übrig geblieben ist.
Daher habe ich auch mit dem Fernstudium angefangen. Damit es mich etwas
ablenkt und vielleicht mein Leben etwas verbessert.
Liebe Grüße
nnt0
(...)
Es tut, obwohl es zwei Jahre her ist, immer noch sehr sehr weh.
Ich habe seid der Kindheit nie mehr geweint. Einfach Matcho halt.
Aber wenn es um die Scheidung geht, oder mein lieben Sohn, verliere ich,
schaffe ich nicht meine eine Träne zurück zu halten.(...)
Bewahre Dir diese Möglichkeit! Ich halte sie nicht für Schwäche und ein 'Verlieren', sondern für Stärke.
Ich nehme mir -nach fast 10 Jahren- immer noch regelmäßig Zeit für diese Gefühle. Dann kommen auch Tränen, aus Trauer und noch mehr aus Freude über meine geliebten Kinder, die sehr weit weg wohnen, die ich vergleichsweise selten sehe, zu denen ich aber dennoch besten (inneren) Kontakt habe. Auch wir hatten schon monatelange 'Durststrecken', die dann nur gerichtlich und mit vollem 'Programm' überwunden werden konnten...
Wildlachs
Moin nnt0,
dass dir das Nahe geht, kann ich -sehr gut- nachvollziehen. Nur musst du in erster Linie auch darauf achten, dass deine Gesundheit erhalten
bleibt.
Denn was nutzt es dir beispielsweise, wenn du irgendwann Umgang hast und krank bist.
Denn Erfolg oder Misserfolg in der Sache hängt nicht immer von Dir ab. Du kannst nur versuchen, dein Bestes zu geben. Entscheiden wird
hier das Gericht. Und bei Gerichten ist es manchmal so, dass man nicht Recht bekommt, sondern ein Urteil. Wie auch immer dies aussehen
mag.
Du solltest dein Bestes geben und das mögliche erwarten. Was will ich damit sagen? Dass du dich freuen sollst, wenn etwas dabei rum kommt,
aber auch nicht in tiefster Trauer verfallen sollst, wenn es "u.U. Jahre" dauert und du und euer Sohn die Verlierer seid.
Denn das ist "leider" gängige Praxis in unserem Unrechtsstaat.
LG
Agent
P.S.: Dessen (H)exe dem JA nun Hausverbot erteilt hat und an keiner Verhandlung mehr teilnimmt (dem Ger. schriftlich mitgeteilt)
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Steig in dein Auto und fahre zu deinem SOHN wenn du in liebst dann beweg dein Arsch.
Keiner auf dieser Welt hat das Recht es dir zu vermweiden, nimm das schreiben vom Gericht das du Umgangsrecht hast, fahre mit dem Auto dahin und wenn sie dir denn kleinen nicht geben will, ruf die Polizei und die holen denn da raus habe ich alles schon erlebt.
Desto mehr du wartest desto mehr verlierst du also überrasche sie einfach fahr dahin und hol dir deinen Sohn. Ruf vorher an am besten annonym um zu gucken ob jemand zu hause ist wenn dies der Fall sein sollte sofort los und überleg nicht lange.
Du als Vater bist genau so wichtig wie die Mutter.
Gewonnen und verloren wird zwischen denn Ohren " Frank Wilde"
Es ist dein Blut dein Leben dein Kind und lass diese Kind nicht alleine egal was die KM sagt.
Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.
Hallo,
danke für die letzten Beiträge!!!
@Rider87: ist es wirklich möglich, mit einem Gerichtsbeschluß zu der Ex zu fahren und von der
Polizei den Kleinen zu holen???
Das wäre ja ein Ding!
Aber im Gegenzug, solch eine Aktion wäre ein Schock für den Kleinen, oder??
Ihm sozusagen mit Gewalt von der Mutter zu reißen.
Ich weiß nicht so recht, ob ich da nicht lieber rücksicht auf den Kleinen nehme und
das mit der Polizei weg lasse?!
Hat da jemand schon Erfahrung?
Und wenn ja, wie hat es das Kind weggesteckt?
Liebe Grüße
nnt0
@Rider87: ist es wirklich möglich, mit einem Gerichtsbeschluß zu der Ex zu fahren und von der
Polizei den Kleinen zu holen???
Nein.
Nur wenn es einen Beschluss zur Herausgabe gibt, der auch den Einsatz von Gewalt zubilligt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Falsch es ist möglich weil sie das Umgangsrecht missachtet. Ich hatte das gleiche auch und musste die Polizei rufen die haben dann mit der KM gesprochen und sie hat mir dann meinen Sohn übergeben.
Wie geschrieben sie muss dir denn kleinen geben und wenn sie das nicht tun sollte dann zeige sie an. Natürlich vor ort direkt bei der Polizei die dann eintrifft.
Lieber Streit als das eigene Kind zu verlieren.
PS. Sei Stark denn nur wenn du stark bist kann dein Kind auch stark sein.
Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.
@ rider,
Falsch es ist möglich weil sie das Umgangsrecht missachtet.
nein, ohne einen entsprechenden Gerichtsbeschluss, der solche Mittel vorsieht, ist es rechtlich NICHT möglich.
Ich hatte das gleiche auch und musste die Polizei rufen die haben dann mit der KM gesprochen und sie hat mir dann meinen Sohn übergeben.
das war - sofern es stimmt - ein Zusammentreffen glücklicher Zufälle:
1. die Polizei kam (was sie ohne entsprechenden Umgangsbeschluss gar nicht tut, weil sie nicht zuständig ist und kein Verstoss vorliegt)
2. die KM hat sich von den grünen Herren bequatschen lassen.
Wie geschrieben sie muss dir denn kleinen geben und wenn sie das nicht tun sollte dann zeige sie an. Natürlich vor ort direkt bei der Polizei die dann eintrifft.
aufgrund von was soll der Opener seine Ex anzeigen? Auch das ist ohne entsprechenden Gerichtsbeschluss gar nicht möglich, denn ohne einen solchen hat die Mutter sich überhaupt nicht strafbar gemacht.
Lieber Streit als das eigene Kind zu verlieren.
das ist nicht mehr als eine Sprechblase. Es bringt niemandem etwas, wenn Du hier falsche Ratschläge gibst, die niemandem helfen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du schreibst falsche Ratschläge dann soll er lieber 10 Jahre vor Gericht kämpfen und nichts tun so verliert er sein Sohn und sein ganzes vermögen.
mt
Eine gute Mutter würde nie etwas dagegen haben das ihr eigenes Kind sich mit dem Vater trifft und was zusammen unternimmt.
Ich denke das er kämpfen muss und alles versuchen sollte um sein Sohn zu sehen.
Er hat sein Sohn schon fast verloren warum nicht einfach mal was Radikales versuchen.
Und es ist im BGB festgeschrieben das wenn der Umgang verhindert wird so ist eine Straftat vollzogen worden und dies kann zur einer Strafe führen.
Zeig sie an das sie dir denn Umgang verweigert.
Wach endlich auf und guck in die Welt wie sie wirklich ist.
Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.
Loyalitätspflicht
Allerdings geht der Gesetzgeber, wie gesagt, davon aus, dass die getrennten oder geschiedenen Eltern sich einvernehmlich über das Umgangs- und Besuchsrecht einigen. Bei der Ausgestaltung des Besuchsrecht sollte unbedingt eine großzügige Regelung treffen - denn dies entspricht am ehesten dem Kindeswohl. Es geht hier um das Kind - auf dessen Rücken keinesfalls der Groll des einen Elternteils gegen den anderen Elternteil - durch Erschwerung und Kurzhalten des Umgangs - ausgetragen werden darf. § 1684 Abs. 2 BGB verpflichtet im Gegenteil beide Elternteile zur Loyalität, dazu, Störungen des Eltern-Kind-Verhältnisses zu unterlassen und die Erziehung nicht zu erschweren. Der Umgang mit dem anderen Elternteil darf nicht erschwert werden. Auch wenn das Kind den anderen Elternteil nicht sehen will, muss aufgrund der Loyalitätspflicht auf das Kind im positiven Sinn eingewirkt werden. Auch muss die Durchführung des Umgangs durch organisatorische Mittel gefördert werden.
Verstößt das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, gegen diese Pflichten, so kann das Familiengericht eingreifen. So ist auch der Entzug des Sorgerechts oder der Unterhaltsberechtigung des Elternteils möglich.
Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.
so kann das Familiengericht eingreifen.
Genau!
Und das Gericht kann dann auch einen Polizeieinsatz anordnen.
Tun sie allerdings fast nie.
Dass die Polizei bei dir mit gegangen ist, ist Glück.
Und mit Polizeigewalt raus gezerrt haben sie ihn ja offensichtlich auch nicht, sondern die Mutter "hat es eingesehen".
Du hast aber weder auf den Polizeieinsatz noch auf die "Einsicht" einen Rechtsanspruch.
Aber man kann es natürlich mal versuchen.
Manche gewinnen ja auch im Lotto. Trotz der geringen Chancen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Genau darauf habe ich ja es mit der Strafanzeige gemeint wenn alles verloren ist dann soll er diesen Weg eingehen.
Und dies aufgrund der Kindeswohlgefährdung beschleunigen.
Ich denke sogar er sollte zum Amtsgericht fahren und eine einstweilige Anordnung stellen und sich drauf berufen das die KM denn Umgang verhindert und er Angst hat das eine Kindesentfremdung besteht.
Alles versuchen um seinen Sohn zu sehen.
Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.
@ rider,
Du schreibst falsche Ratschläge dann soll er lieber 10 Jahre vor Gericht kämpfen und nichts tun so verliert er sein Sohn und sein ganzes vermögen.
mt
[...]
Er hat sein Sohn schon fast verloren warum nicht einfach mal was Radikales versuchen.
>>>HIER<<< zeigst Du, dass Du noch nicht einmal die einfachsten Zusammenhänge zwischen Sorgerecht und den damit zusammenhängenden Befugnissen kennst. Das ist nicht schlimm; dafür gibt es Foren wie dieses. Aber woher nimmst Du die Chuzpe, anderen Leuten, die sich seit Jahren mit dem Thema befassen, das deutsche Familienrecht "erklären" zu wollen, wenn Du selbst keine Ahnung davon hast?
[Und es ist im BGB festgeschrieben das wenn der Umgang verhindert wird so ist eine Straftat vollzogen worden und dies kann zur einer Strafe führen.
eine Straftat ist es (frühestens) dann, wenn ein Gericht ein entsprechendes Urteil erlassen hat; nicht, weil "rider" das so beschlossen hat. Oder dachtest Du, man stellt sich einfach auf die Strasse und ruft "rabäh, meine Ex hat gegen das BGB verstossen, also muss jetzt die Polizei kommen und sie hauen!"?
Loyalitätspflicht
Allerdings geht der Gesetzgeber, wie gesagt, davon aus, dass die getrennten oder geschiedenen Eltern
[...]
Verstößt das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, gegen diese Pflichten, so kann das Familiengericht eingreifen. So ist auch der Entzug des Sorgerechts oder der Unterhaltsberechtigung des Elternteils möglich.
und wo genau steht hier jetzt ein Passus wie "wenn einem der Beteiligten etwas nicht passt, ruft er einfach die Polizei und bekommt sofort sein Recht!"?
Man muss nicht nur per copy&paste irgendwelche Texte kopieren, die einem gerade in den Kram passen; man sollte sie auch lesen und verstehen. Und bis dahin anderen Usern dieses Forums keine falschen Ratschläge geben, die ihnen gehörige Probleme verursachen können! Bitte halte Dich zurück; Du hilfst mit solchen Sprüchen niemand!
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ brille007 Hast ja recht lieber nichts tun und sein Kind verlieren.
Punkt 1:Ich gebe keine Ratschläge sondern Vorschläge
Punkt 2: Ich kämpfe schon seit 1 Jahr mit dem Gericht um ein Sorgerecht und bin auf dem neusten Stand.
Punkt 3: Mit der beschneidung brauchte ich ein Tipp um es zu verhindern und ob es eine bestimmte möglichkeit gibt denn nicht wie du sind wir alle allwissend.
Punkt 4: Jeder Vorschlag ist besser als nichts zu tun!!!!!!!
Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.