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KM manipuliert ALLE

 
(@nobody_at_home)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

meine Exe und ich hatten einen Termin bei dem vom Gericht bestellten Verfahrensbeistand.

Als erste Überraschung, habe ich dann von meiner Exe erfahren, dass unser 3 Jahre alter Sonnenschein erzählt habe, er dürfe nicht mehr zu Mama kommen.
Auf Ihre Nachfrage hin, erzählte unser Sonnenschein angeblich, dass ein Elternteil von mir, ihr das gesagt hätten.
Und wie es der Zufall so will, hatte Sie ihr Handy griffbereit um das auch noch aufzuzeichnen.
Leider war es nicht möglich, direkt bei dem Verfahrensbeistand es anzuhören, da die Aufzeichnung schon auf Ihren Rechner gesichert war.
Natürlich war der VB nicht über die Behauptung begeistert.

Der Verfahrensbeistand war somit schon in eine Richtung vorgespannt.
Und nun fing das "geschachere" (traurig das ich so ein Wort verwenden muss) um die Umgangsregelung an.
Bisher habe ich 3 Wochenenden im Monat von Fr mittag bis Mo mittag unser Kind bei mir. Diese Regelung wurde vom Gericht festgelegt bis eine Regelung gefunden ist.
Ihr Vorschlag ist natürlich deutlich darunter 2x 2 Tage + 1 halber Wochentag, welcher aber aufgrund der Entfernung nicht praktikabel ist.
Ich habe Ihren Vorschlag abgelehnt, da ich keine Sekunde hergeben möchte.

Die neue Regelung denkt sich nun der Verfahrensbeistand aus........

Und da ist mein Problem, soll ich nochmals mit Ihm in Kontakt treten um die Sachlage meinerseits zu klären???
Ich habe meine Exe sofort im beisein des Verfahrensbeistandes gebeten, mir die Datei zukommen zu lassen, logischerweise ist das bis jetzt nicht passiert.

Ich habe dann mit meinen Eltern darüber geredet, beide haben mir versichert, dies nie getan zu haben und sind auch bereit dies vor Gericht zu bezeugen.
Da meine Exe es nicht ganz so mit der Wahrheit hat und durch geschicktes weglassen von Tatsachen höchst manipulativ unterwegs ist, bin ich mir nicht mehr sicher was ich jetzt machen soll.

Grüsse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 11:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Nobody,

erstmal willkommen bei vatersein.de!

Könntest Du noch ein wenig zum Werdegang erzählen?

Warum braucht ihr nun einen Verfahrensbeistand und weshalb wird die bisherige Regelung nicht mehr weitergeführt?
Wie groß ist denn die Entfernung?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 11:42
(@nobody_at_home)
Schon was gesagt Registriert

Servus an alle.

Meine Exe hat mich vor Gericht gezerrt und das Alleinige AR beantragt.
Da Sie aber ausgezogen ist und das Kind einfach mitgenommen hat, ca. 1h Fahrt entfernt, hat der Richter mir ein UR von 3 WE a 3 Tage im Monat zugeteilt.
Er wollte aber nicht eine sofortige Regelung festlegen, deshalb der Verfahrensbeistand.
Die bisherige Regelung ist meiner Exe ein Dorn im Auge, denke mal Sie versucht alles auf ein minimum zu reduzieren. 

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 11:55
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vorab wäre auch noch wichtig, ob ihr verheiratet wart und ob GSR (gemeinsames Sorgerecht) besteht.

>>Verfahrensbeistand<< wurde dann bei euch scheinbar aufgrund
der Interessenskonflikte gewählt.

Das Kind hat sozusagen einen eigenen Anwalt. Das kann positiv sein und auch negativ. Es werden eben Vordergründig die
Interessen des Kindes gewahrt.

Und wie es der Zufall so will, hatte Sie ihr Handy griffbereit um das auch noch aufzuzeichnen.

Das ist rechtswidrig und verboten. Man darf das Gespräch nur aufzeichnen, wenn der andere Gesprächsteilnehmer darüber informiert wurde und seine Zustimmung dazu erteilt hat.

Die neue Regelung denkt sich nun der Verfahrensbeistand aus........

Was nicht bedeutet, dass du das dann auch so annehmen musst. Der Verfahrensbeistand wird einen Regelungsvorschlag unterbreiten. Dann gilt es eine Einigung zu finden.

Da meine Exe es nicht ganz so mit der Wahrheit hat und durch geschicktes weglassen von Tatsachen höchst manipulativ unterwegs ist, bin ich mir nicht mehr sicher was ich jetzt machen soll.

Keine schlafenden Hunde wecken und erst einmal abwarten. Lass dich von solchen Spielchen der Ex nicht aus der Bahn werfen. Nämlich genau diesen Sinn und Zweck hat sie mit ihren Spielchen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 11:58
(@nobody_at_home)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag zu meinem Fall:

Fangeisen - vorhanden (noch)
Gemeinsames Sorgerecht - Ja
Aufenthaltsbestimmungsrecht - vor Gericht
Kind gemeldet - bei mir (nach Rückmeldung)
Umgangsregelung mit Terminen und Ferien bis 06/10 - vorhanden
Arbeitgeber - informiert und unterstützt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 12:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Nobody,

ich kann mir gut vorstellen, dass der Verfahrensbeistand einen Kompromiss für alle Beteiligten suchen wird.
Der Vorschlag Deiner Ex entspricht ja so ziemlich dem Standard.
Warte mal ab, was er auf den Tisch bringt.

Du wirst Dir überlegen müssen, ob Du einem Vorschlag zustimmst.
Klappt das nicht, wird das Gericht etwas ausurteilen. Hier sollte auf jeden Fall dann ein Beschluss und kein Vergleich zustande kommen.

Wichtig für Dich sollte in jedem Fall noch sein, dass es keine schwammigen sondern klare Regelungen gibt. Also, z.B. "jedes 1. und 3. Wochenende im Monat" und nicht "2 Wochenenden im Monat". Auch wie es sich mit den üblichen Feiertagen und Geburtstagen verhält etc.
Außerdem ein Hinweis darauf, was passiert, wenn sich eine Seite nicht an die Regeln hält.

Aber zunächst einmal würde ich eben den Vorschlag des Verfahrensbeistandes abwarten. Willige aber nicht gleich in etwas ein. Lass Dir Bedenkzeit geben und frag auch gern hier nochmals nach.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 12:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NAH,

vielleicht sollte man das Ganze mal ein Stockwerk tiefer hängen? Zum einen bist Du nicht verantwortlich für das, was andere sagen (auch wenn sie mit Dir verwandt sind); zum anderen erzählen 3-Jährige auch, dass Oma ein Gespenst im Keller hat oder nachts immer ein grüner feuerspeiender Drache zu Besuch kommt...

Ich persönlich hätte jedenfalls kein Problem damit, einen 3-Jährigen innerhalb weniger Minuten dahingehend zu dressieren, dass er so etwas nachplappert (samt angeblicher "Quelle") und es dann mitzuschneiden. Nur: Was genau wäre damit "bewiesen"? Nicht mehr als dann man mit 3-Jährigen eine Menge Unfug anstellen kann.

Käme irgendwer auf die Idee, von einem solchen Knirps nach einem Autounfall eine echte und "wahre" Zeugenaussage zu erwarten? Vielleicht sollte Deine Ex mal ein bisschen weniger fernsehen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 13:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also grundsätzlich kann ich sagen, dass die Aussage eines 3 jährigen Kindes vor Gericht "nicht" verwertbar ist. Es scheitert
zum einem wahrscheinlich an der Glaubwürdigkeit und zum anderen dürften einige Aussagen wohl auch implementiert sein.

Ferner sollte man auch einen eventuellen Loyalitätskonflikt des Kindes mit in Betracht ziehen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 13:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verwechselt aber bitte nicht juristische Theorie mit dem wahren Leben.

Niemand hindert die VP daran, sich das Gehörte zu Eigen zu machen und in ihre Bewertung mit einfließen zu lassen.

Dass ihre Beurteilung auf einem illegal erstellten Mitschnitt einer 3-Jährigen basiert, wird sie da sicher nicht mit rein schreiben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 13:30
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Verwechselt aber bitte nicht juristische Theorie mit dem wahren Leben.

Klar Beppo. Ich meine, die Gutachter würden so argumentieren. Wenn jedoch eine Kindesanhörung stattfindet, schaut
das u.U. schon wieder ganz anders aus.

Der Richter kann sich durchaus seine eigene Meinung zu eigen machen und einen GA oder das JA im Regen stehen lassen.
So ist die Realität.

Dass ihre Beurteilung auf einem illegal erstellten Mitschnitt einer 3-Jährigen basiert, wird sie da sicher nicht mit rein schreiben.

Jedoch würde ich es als KV mit einfließen lassen, wenn ich es beweisen könnte. Bzw. auf jeden Fall im Hinterkopf behalten.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 13:38




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich finde, das Ganze hängt immer noch viel zu hoch. Die juristische Theorie ist das eine; das praktische Leben etwas ganz anderes (auch wenn's bei dauernder Beschäftigung mit Anwälten, Gerichten und Paragraphen gelegentlich etwas vernebelt wird).

Theoretisch müsste man vor jedem Video- oder Audio-Mitschnitt den/die Aufgenommenen nach ihrer Einwilligung fragen. Praktisch filmen Eltern ihre Kinder einfach ohne eine solche Genehmigung oder nehmen ihr Geplapper auf. Man präsentiert sich daher vor allem als rechthaberischer Streithansel, wenn man hier ein "das hätte die aber nicht tun dürfen; deshalb darf das nicht als Beweismittel zugelassen werden!" einwendet. Die korrekte Antwort lautet: "Kinder erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Zum Beispiel, dass Spiderman der Oma den Kopf abgebissen hat!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 13:49
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zum Beispiel, dass Spiderman der Oma den Kopf abgebissen hat!"

Stimmt nicht!!! Das war Batman  :puzz:

Ich stimme brille zu.

Wir reden hier immerhin von einem Kind mit 3 Jahren!
Jeder vernünftige Mensch (sogar Richter hier mit eingeschlossen) weiß, wieviel Glauben man diesen Aussagen schenken kann.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 13:56