Kleidung wenn Kind ...
 
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Kleidung wenn Kind bei mir ist.

 
(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Muss die KM Kleidung und andere Sachen stellen wenn unser Kind das Wochenende bei mir verbringt? Wann ja wo ist dies festgelegt?

MfG petersinius

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2014 13:41
(@psoidonuem)
Registriert

Früher oder später wirst Du feststellen, dass es viel besser, nervenschonender und gar nicht so teuer ist, einen Satz Wochenendklamotten zu bevorraten.

Unabhängig davon ist die Antwort

a) Im Prinzip ja

b) In einem gerichtlichen Vergleich, so Du einen hast

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 14:10
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ergänzend zu b) (den Rest unterschriebe ich):

"Festgelegt" ist es letztlich dadurch, das Du mit dem KU für die Klamotten ja schon gezahlt hast.

Aber was willst Du tun, wenn KM keine oder nur unzureichende (zB nicht der Witterung angemessene, kaputte oder zu kleine) Kleidung für Wochenende mitgibt?

Dich aufregen und Zeter und Modrio schreien?

Nutze Deine Lebenszeit und Deine Nerven anders. Freue Dich mit dem Kind, wenn es (günstig gebraucht erworbene) Klamotten speziell für dieWochenende bei und mit Dir hat!

Und ja, Fragen bei der KM ob sie nicht - im Sinne der Gesundheit und zum Wohl der Kindes - weitere angemessene Klamotten mitgeben könne!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 14:20
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

Wir hatten tatsächlich einen gerichtlichen Vergleich, in dem festgehalten wurde, dass die Mutter dem Kind für die Umgangszeit genügend und entsprechende (Winter/ Sommer) Bekleidung mitzugeben hat.

Das fußte auf dem Problem, dass das Kind mehr als zwei Jahre ohne jegliche Wechselsachen zu uns kam. Der Papa hat es dann bei einer Verhandlung zum Umgang vor Gericht mal mit nebenbei angesprochen und der Richter hat die Mutter belehrt und das Thema schriftlich aufgenommen. Und der Mutter aufgetragen, dass sie jedesmal einen Zettel in die Tasche packt, was sie alles mitgegeben hat ... hihi.

Dazu gibt es hier auch schon verschiedene Threads - das Problem (egal in welche Richtung es bei Euch läuft) tritt regelmäßig auf.

Wochenendklamotten sind nicht immer die ideale Lösung des Problems. Wenn man für den Sommerferienumgang erstmal 2 Paar Schuhe kaufen muß, weil das Kind keine Sandalen und nur uralt-Turnies dabei hat, kann das grad dort wo es finanziell eng ist schon ins Geld gehen. Zumal das Kind schnell rauswächst - man vielleicht nicht die Billig-Schuhe aus dem Lidl kaufen will - aber es wäre auch schön, wenn es die Sachen "abträgt".

Ein paar Papasachen gabs trotzdem immer extra.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 14:28
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Das handhabt wohl jeder anders. Meine beiden kommen prinzipiell ohne Wechselwäsche, weswegen sollten sie sich damit belasten? Ich habe ein paar Klamotten bei mir. Wenn sie wechseln bleiben die schmutzigen Sachen bei mir und werden gewaschen. So ergibt sich natürlich eine gewisse Klamottenfluktuation, aber das ist die einfachste Lösung. Einfach mal kein Problem generieren, sondern machen!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 14:56
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin!

Muss die KM Kleidung und andere Sachen stellen wenn unser Kind das Wochenende bei mir verbringt?

Ja. Gesetzlich festgelegt ist dies nicht, da es genau einen § zum Umgangsrecht gibt, nämlich den § 1684 BGB,
der lediglich sehr allgemein das Umgangsrecht festlegt.

Du musst also auf die Rechtsprechung zurückgreifen, z.B.:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1574.html

Den ganzen Text findest Du im I-net. Druck ihn aus und belehr mal Deine widerspenstige KM. Wenn sie das nächste
Mal gar nichts mehr mit gibt oder sich unbeeindruckt zeigt, kaufst Du eigene Klamotten. Denn für die RA-Kosten sind
ne Menge Kindersachen drin. Das Urteil lässt mich aber schmuzeln, wenn ich mir vorstelle, wie ein Richter zu Papier
bringen musste, wieviel Unterhosen und T-Shirts dem Kind mit zum Umgang zu geben sind. In diesem Moment wird er
wahrscheinlich eine zumindest temporäre Sinnkrise durchlebt haben.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 15:27
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Mux, so ein Prozess ist einfach lächerlich, ich fühle auch mit dem Richter 🙂 Aber mit dem Urteil "dürfen" Kinder nun also eine Reisetasche mit Klamotten und Kulturbeutel mit zum Papa schleppen und so wird manifestiert, dass sie dort nur mal kurz zu Besuch sind...

Bedenklich finde ich, dass sich darüber überhaupt gestritten wird, und dann noch vor Gericht. Genau sowas war wohl die Motivation für mw's Beitrag http://www.vatersein.de/Forum-topic-29073.html

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 15:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@montypython
Bei uns war es so, dass ich dachte, es wäre doch schön, wenn die Kinder nicht mehr viel zum KV mitnehmen müssten zum Umgang. Dann wäre es auch einfach gewesen den Umgang bis Montag auszudehnen.
Also habe ich neue Kleidung für die Kinder gekauft, preiswert, aber eben neu und wollte diese dem KV geben mit dem Hinweis, dass die Kinder dann fast nichts mehr mitbringen müssten und ich die Sachen, wenn sie zu klein geworden wären, gegen neue ausgetauscht hätte. Wollte er nicht. Nun gut, egal. Allerdings war es dann auch schwierig den Umgang bis auf Montag auszudehnen, weil beide Kinder in der Grundschule am Montag Schulsport hatten und mit Ranzen, Sporttasche und Wochenendtasche sehr bepackt im Bus gewesen wären. Der Vater war auch nicht bereit mir Montag die Wochenendsachen vorbeizubringen. Und wie gesagt, die neue Kleidung wollte er auch nicht. Und ich wollte nicht, dass die Kleine ständig ihre Sachen vergisst, weil sie zu bepackt ist (sie vergisst auch heute noch viel).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 16:06
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Wollte er nicht [...] war auch nicht bereit [...] wollte er auch nicht

Das sind natürlich super Voraussetzungen, so eine prinzipiell ablehnende Haltung bedeutet nur Stress für alle Beteiligten. Und das sollte sich der TO auch vergegenwärtigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 17:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Freundin von mir hat das umgekehrte Problem: Die bekommt keinen KU, kauft also alles selbst und wenn sie was mit gibt, bekommt sie es nicht zurück. Auch super.

Es sollte wohl für beide Seiten normal sein, anständig mit dem Kind und seiner Kleidung umzugehen. Aber solche Selbstverständlichkeiten sind wohl für viele (m und w) zu viel verlangt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 19:39




(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Da ja auch durchaus auch andere Aktivitäten anstehen als bei der Mutter, haben wir das anders gelöst gehabt. Für besondere Anlässe hatten wir gute Kleidung(also Taufe usw.), und wir haben von einer Freundin viele noch tragbare und sehr gute Kleidung bekommen.
Und manchmal haben die einzelnen Familien andere Kleidungsstile. Ich persönlich stehe halt nicht auf jogginghosen jeden Tag, sondern finde Kleider und Röcke usw. schön. Dementsprechend haben die Mädels von mir auch mal ein Kleid  (auch einfache zum toben) erhalten. Und auch was von mir gestricktes-

Es ist wirklich einfacher sich Sachen zu zulegen und damit keine Zeit zu verschwenden.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 22:47