Klage auf Umgangsre...
 
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Klage auf Umgangsrecht-----hillflos vor dem Gerichtstermin

 
(@kleiner-lg)
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Ein freundliches Hallo,

meine Freundin wird auf einen festes Umgangsrecht alle 3 Wochen in Kombination mit eine fünfstündigen Zugfahrt für ein 12 J altes Mädchen verklagt. Sie steht der Klage ziemlich hilflos gegenüber und erhofft sich hier einen schlauen Rat. Sie hat Angst um Ihre Tochter, wenn diese allein fünf Stunden Zug fahren soll, möchte aber gleichzeitig nicht als die Umgangsverweigerin gelten.

Zum Hintergrund: KM wurde wg einer jüngeren verlassen, das ist 2 1/2 Jahre her. Seit zwei Jahren wohnt die KM aus beruflichen Gründen in Düsseldorf, während der KV in Lübeck geblieben ist. Er hat regelmäßigen Umgang mit seiner Tochter, häufig in Ddorf, 3-4 mal im Jahr wenn Besuche in SH anstehen aber auch an seinem Wohnort. Im Durch-schnitt kommt so etwa ein Wochenendkontakt im Monat zustande. Ferienregelung normal, hälftig geteilt.

Die Klage holt ziemlich weit aus und schildert teils auch unwahre Geschehnisse aus der Vergangenheit, um ein schlechtes Licht auf die KM zu werfen. Gipfelt in dem Vorwurf, sie habe nur ihre Interessen und nicht das Kindeswohl im Sinn und sei deshalb unfähig, sachdienlich zu handeln. Es wird Einschaltung des JA sowie Bestellung einer Umgangspflegschaft oder so ähnlich gefordert.

Das hat die KM vollends aus den Socken gehauen. Das JA hat Ihr geraten, sachlich zu bleiben und sie bestärkt, die Tochter nicht allein fahren zu lassen. Das müsse sie nicht zulassen. Eine Begründung dafür gab es jedoch nicht.

Die Ängste der KM speisen sich einerseits aus der bisherigen Unselbständigkeit der Tochter im täglichen Leben und dann aus dem "optischen" Alter der Tochter. Sie ist bereits 1,80m groß und wird auch deshalb für wesentlich älter gehalten als ihre gerade mal 12 Jahre. Ein gut entwickeltes Mädchen 5 Stunden allein im Zug, das weckt viele unterschwellige Ängste und Sorgen, der Tochter könne etwas passieren. Gewalt scheint heute keine Seltenheit mehr zu sein. Zudem kennt das Mädchen solche Situationen nicht, allein Zug zu fahren und hat damit keinerlei Erfahrung.

Zudem befürchtet die Mutter bei einem 3-Wochen-Rhythmus eine destabilisierende Wirkung der Besuche. Da meistens noch ein Wochenende im Monat mit Ausflügen/Reisen von Mutter/Tochter belegt ist, sieht Sie das Kind nur noch unterwegs. Die Integration in die neue Umgebung in Ddorf ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus erschließt sich Ihr der Sinn von 10 Stunden Bahnfahren am Wochenende für Besuche beim KV noch nicht so richtig. Sie möchte den Kontakt des Kindes zum KV fördern, dabei sollte das Eingewöhnen in die neue Heimat Ddorf jedoch nicht zu kurz kommen.

Vielleicht sind es finanzielle Motive des KV, das wird zumindest unterschwellig in der Klage angedeutet (Hotel- und Fahrtkosten werden erwähnt). Obwohl er bei einem sechsstelligen Netto-Jahreseinkommen damit nicht so große Probleme haben dürfte. Die KM vermutet, es geht dem KV um Bequemlichkeit für sich und mittelfristig einen Umzug der Tochter nach Lübeck, denn dort ist keine strenge Mama sondern der eher nachsichtige Vater plus umsorgende Großeltern.

Gibt es zu einem so gelagerten Fall vergleichbare Rechtsprechung, auf die sich meine Freundin stützen könnte?
Welche Kompromissvorschläge könnten Ihr helfen, die Klage möglichst elegant abzuwehren? Sie weiß, es gibt betreutes Bahnfahren, das allein verkürzt aber die Reisezeit nicht. Fliegen wäre nur eine halbe Alternative, da dies nur bis Hamburg geht. Dann bleibt noch die ca 1 h Fahrt HH-Lübeck.

Ich weiß, dies ist in erster Linie ein Forum für uns arme Väter, doch hier scheint es mir eher anders verteilt zu sein. KV verlässt w/jüngerer Frau und kämpft bis heute um jeden Cent, den er im Zugewinn ausgleichen soll. KU wird gezahlt, TU trotz mehrfacher anwaltlicher Aufforderung bisher nicht. Alles finanzielle wird streitig gestellt.

Emotional ist die KM vielleicht in einer ähnlichen Situation wie mancher KV, der die Welt nicht mehr versteht.

Wäre sehr schön, wenn es ein paar hilfreiche Tips gibt.

Grüße aus dem hohen Norden
Kleiner LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2011 00:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kleiner LG.

Sie möchte den Kontakt des Kindes zum KV fördern, dabei sollte das Eingewöhnen in die neue Heimat Ddorf jedoch nicht zu kurz kommen.

Wie genau stellt sie sich das denn vor?

Nur die Klage des Vaters zurück zu weisen, ohne eigene Vorschläge zu machen, wie denn wohl das von ihr geschaffene Problem zu lösen sei, finde ich etwas dünn.

Genauso drängt sich mir die Frage auf, warum sie denn noch EU braucht, wenn die Tochter schon 12 ist und sie einen Job hat?

Ich finde sie mit 12 Jahren auch nicht zu jung um mit der Bahn zu fahren.
Wie sieht sie selbst das denn?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 00:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey,

willkommen hier. Ich denke mal Du wirst sehr schnell einen guten Tipp hier erhalten: Dass sich nämlich die Betroffene hier selbst anmelden soll - genau wie es auch die betroffenen Väter tun sollen. Dieses, auch wenn es lieb gemeint ist, für den andern reden bringt nix. Es werden immer wichtige Details weggelassen (gerade die, die einem selber unangenehm sind) und schon kommt eine ganz andere Geschichte dabei heraus.

Das Mädel ist 12 Jahre alt. Natürlich kann es im Zug fahren, warum nicht. Wir leben heute in einer Zeit, in der mit Hilfe von Handies ein dichtes Sicherheitsnetz gewoben werden kann. Denk mal bitte nur 15-20 Jahre zurück. Da sind wir alle auch in dem Alter mit dem Zug gefahren. Und da war nix mit Handy in der Tasche. Da hatte man maximal 30 Pfennig zum telefonieren dabei, das wars.

Der betreute Bahnverkehr ist Euch auch bekannt. Was sagt denn eigentlich die Tochter dazu? In dem Alter sollte sie auch schon ein Wörtchen mitreden können.

Und sorry, dieses ganze "muss sich erst in Düsseldorf einleben"-Gerede ist typischer KM-Slang, der dazu benutzt wird, Umgänge zu blockieren. Ich finds eher gut von dem Vater, dass er den Kontakt aufrecht erhalten will.

Natürlich sollte der Vater auch seinen Teil dazu beitragen. Auch er sollte sich von Zeit zur Zeit in Marsch setzen und die Distanz mal befahren, bzw. den Flieger von HH nach DUS nehmen (sind 45 min). Dann muss das Auto halt mal in Fuhlsbüttel am Flughafen stehen.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 00:43
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

meine Freundin wird auf einen festes Umgangsrecht alle 3 Wochen in Kombination mit eine fünfstündigen Zugfahrt für ein 12 J altes Mädchen verklagt. Sie steht der Klage ziemlich hilflos gegenüber und erhofft sich hier einen schlauen Rat. Sie hat Angst um Ihre Tochter, wenn diese allein fünf Stunden Zug fahren soll, möchte aber gleichzeitig nicht als die Umgangsverweigerin gelten.

Wenn sie nicht als Umgangsverweigerin gelten will, warum lässt sie sie dann nicht Zugfahren?

Zum Hintergrund: KM wurde wg einer jüngeren verlassen, das ist 2 1/2 Jahre her. Seit zwei Jahren wohnt die KM aus beruflichen Gründen in Düsseldorf, während der KV in Lübeck geblieben ist. Er hat regelmäßigen Umgang mit seiner Tochter, häufig in Ddorf, 3-4 mal im Jahr wenn Besuche in SH anstehen aber auch an seinem Wohnort. Im Durch-schnitt kommt so etwa ein Wochenendkontakt im Monat zustande. Ferienregelung normal, hälftig geteilt.

Normal sind alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag, sie ist weggezogen aus beruflichen Gründen und hat dann:

KV verlässt w/jüngerer Frau und kämpft bis heute um jeden Cent, den er im Zugewinn ausgleichen soll. KU wird gezahlt, TU trotz mehrfacher anwaltlicher Aufforderung bisher nicht. Alles finanzielle wird streitig gestellt.

Finanzielle Schwierigkeiten?

Zudem befürchtet die Mutter bei einem 3-Wochen-Rhythmus eine destabilisierende Wirkung der Besuche. Da meistens noch ein Wochenende im Monat mit Ausflügen/Reisen von Mutter/Tochter belegt ist, sieht Sie das Kind nur noch unterwegs. Die Integration in die neue Umgebung in Ddorf ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus erschließt sich Ihr der Sinn von 10 Stunden Bahnfahren am Wochenende für Besuche beim KV noch nicht so richtig. Sie möchte den Kontakt des Kindes zum KV fördern, dabei sollte das Eingewöhnen in die neue Heimat Ddorf jedoch nicht zu kurz kommen.

Wie oben schon geschrieben, steht der Tochter ein Umgangsrecht alle 14 Tage zu, aktivitäten der Mutter sind demensprechend anzupassen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 00:59
(@bagger1975)

Hallo Kleiner LG,

erst einmal möchte ich den Hinweis geben, dass es grds. besser ist, wenn sich die Betroffenen hier selbst melden und fragen. Das vermeidet Missverständnisse.

Als allererstes ist mir in den Darstellungen schon aufgefallen, dass hier offenkundig Umgangs- mit Unterhaltsfragen vermengt werden. Diese sind grds. strikt voneinander zu trennen.

Und prinizipiell kann ich die angemeldeten Bedenken (betreffend die Zugfahrten im Zusammenhang mit der vorangestellten körperlichen Entwicklung der Tochter) persönlich nicht so ganz nachvollziehen.

Dies hier z.B.:

Er hat regelmäßigen Umgang mit seiner Tochter, häufig in Ddorf, 3-4 mal im Jahr wenn Besuche in SH anstehen aber auch an seinem Wohnort. Im Durch-schnitt kommt so etwa ein Wochenendkontakt im Monat zustande. Ferienregelung normal, hälftig geteilt.

ist für mich kein "regelmäßiger und ausreichender" Umgang. Deswegen wurde offenkundig jetzt geklagt.

Und das hier:

Zudem befürchtet die Mutter bei einem 3-Wochen-Rhythmus eine destabilisierende Wirkung der Besuche. Da meistens noch ein Wochenende im Monat mit Ausflügen/Reisen von Mutter/Tochter belegt ist, sieht Sie das Kind nur noch unterwegs. Die Integration in die neue Umgebung in Ddorf ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus erschließt sich Ihr der Sinn von 10 Stunden Bahnfahren am Wochenende für Besuche beim KV noch nicht so richtig. Sie möchte den Kontakt des Kindes zum KV fördern, dabei sollte das Eingewöhnen in die neue Heimat Ddorf jedoch nicht zu kurz kommen.

sollte einmal genau seziert werden:

1. Was ist beim Kontakt zum anderen Elternteil (Vater), der sich kümmert, destabilisierend?
2. Warum hat die KM Probleme mit den Konsequenzen ihrer eigenen Entscheidung, nämlich räumliche Entfernung zum anderen Elternteil zu schaffen, was natürlich durch vermehrte Reisezeit kompensiert werden muss?
3. Wann überhaupt ist eine Integration jemals abgeschlossen?
4. Wie lässt sich die Sinnhaftigkeit, ausreichenden Kontakt zu beiden(!) Elternteilen zu haben, überhaupt erschließen?

Insgesamt drängt sich mir der Eindruck auf, die angeführten Argumente gegen die Zugfahrt und den vermehrten Umgang sind rein vorgeschoben. Vielleicht mag meine Einschätzung auch ungerecht sein.

Aber wenn zu lesen ist, die Trennung sei wegen einer "Jüngeren" erfolgt, lässt das m.E. darauf schließen, dass hier Paar- und Elternebene noch nicht klar voneinander getrennt sind und die neuen Rollen noch nicht gefunden wurden bzw. hier noch so einiges aufzuarbeiten ist.

Und Rechtsprechung hierzu gibt es m.K. nach wenig.

Ich bitte um Nachsicht, dass ich hier deutlich meine salzigen Finger in die m.E. vorhandenen "Wunden" lege.

Viele Grüsse 


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 01:03
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Kleiner LG,

wenn ich so die Argumente der KM lese, fühle ich mich in meine eigene Situation wieder versetzt. Es sind die identischen Argumente und
es ist typisch, dass Ängste und Argumente gebracht werden, die, würde man sie als KV berücksichtigen, faktisch zu kaum Umgang führen
würden.

Im einzelnen:

Zum Hintergrund: KM wurde wg einer jüngeren verlassen, das ist 2 1/2 Jahre her. Seit zwei Jahren wohnt die KM aus beruflichen Gründen in Düsseldorf, während der KV in Lübeck geblieben ist.

Wer wen verlassen hat, kann nicht zu Lasten der Beziehung des Kindes mit dem jeweiligen Elternteil gehen; spielt also keine Rolle. Die KM hat also die Entfernung von Lübeck nach Düsseldorf geschaffen?

Es wird Einschaltung des JA sowie Bestellung einer Umgangspflegschaft oder so ähnlich gefordert.

Das hat die KM vollends aus den Socken gehauen. Das JA hat Ihr geraten, sachlich zu bleiben und sie bestärkt, die Tochter nicht allein fahren zu lassen. Das müsse sie nicht zulassen. Eine Begründung dafür gab es jedoch nicht.

Die Einbindung des JA in einem Umgangsverfahren ist normal. Das eine Umgangspflegschaft geforrdert wird, läßt darauf schließen, dass der Umgang auch der Sicht des KV verweigert wird. Dass das JA Dünnsinn absondert sind viele hier gewohnt. Diese Aussage ist genau so lange richtig, bis ein Richter sagt, dass sie es zulassen muss.

Die Ängste der KM speisen sich einerseits aus der bisherigen Unselbständigkeit der Tochter im täglichen Leben und dann aus dem "optischen" Alter der Tochter. Sie ist bereits 1,80m groß und wird auch deshalb für wesentlich älter gehalten als ihre gerade mal 12 Jahre. Ein gut entwickeltes Mädchen 5 Stunden allein im Zug, das weckt viele unterschwellige Ängste und Sorgen, der Tochter könne etwas passieren. Gewalt scheint heute keine Seltenheit mehr zu sein. Zudem kennt das Mädchen solche Situationen nicht, allein Zug zu fahren und hat damit keinerlei Erfahrung.

Man könnte hier die Frage nach der Erziehungsfähigkeit der KM stellen, die offensichtlich eine darartige Unselbstständigkeit fördert, statt zu bekämpfen. Ich habe übrigens in meinem Fall gefordert, dass mein sechsjähriger Sohn mit dem Flieger die Entfernung zurücklegt und habe vor Gericht Recht bekommen. Ab 11 Jahren kann sie sogar ohne zusätlichen Begleitservice fliegen.   

Zudem befürchtet die Mutter bei einem 3-Wochen-Rhythmus eine destabilisierende Wirkung der Besuche. Da meistens noch ein Wochenende im Monat mit Ausflügen/Reisen von Mutter/Tochter belegt ist, sieht Sie das Kind nur noch unterwegs. Die Integration in die neue Umgebung in Ddorf ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus erschließt sich Ihr der Sinn von 10 Stunden Bahnfahren am Wochenende für Besuche beim KV noch nicht so richtig. Sie möchte den Kontakt des Kindes zum KV fördern, dabei sollte das Eingewöhnen in die neue Heimat Ddorf jedoch nicht zu kurz kommen.

Die einzige Furcht, die solche Mütter nicht haben, ist, dass das Kind den Vater vermissen könnte, die Beziehung leiden könnte, wenn Besuche nur in geologischen Zeiträuimen stattfinden und dass eine immer losere Beziehnung zum Vater die Tochter detabiliseren könnte.

Gibt es zu einem so gelagerten Fall vergleichbare Rechtsprechung, auf die sich meine Freundin stützen könnte?
Welche Kompromissvorschläge könnten Ihr helfen, die Klage möglichst elegant abzuwehren? Sie weiß, es gibt betreutes Bahnfahren, das allein verkürzt aber die Reisezeit nicht. Fliegen wäre nur eine halbe Alternative, da dies nur bis Hamburg geht. Dann bleibt noch die ca 1 h Fahrt HH-Lübeck.

Ja, die meines Falles. Zwar gab es einen Vergleich, aber der Richter hat der KM klargemacht, dass sie den Sohn zum FLughafen zu bringen hat (125 km entfernt), die Flüge unterstützen muss und sie sich auch finanziell zu beteiligen hat, da die Entfernung von ihr geschaffen wurde.

Sorry das so zu sagen: Deine Freundin boykottiert den Umgang. Es ist faktisch das gleiche zu sagen: Du siehst die Tcchter nicht oder zu sagen, sorry, Du kannst sie sehen, wann Du willst, aber leider, leider....

Es ist Deiner LG dringend angeraten hier gangbare Lösungen zu finden. In eurem Fall, um mal eine konstruktive Lösung in den Raum zustellen, würde ich folgendes vorschlagen:

Die Tochter reist mit dem Flieger einmal im Monat an. Strecke Düsseldorf - Flughafen Köln/Bonn sind: 55 km, Flughafen Hamburg -Lübeck: ca. 70 km. Kein Problem also. 
Gesamtreisezeit: ca 4 Stunden, vielleicht etwaas weniger. Die Kosten teilen sich die Eltern. Ein anderes Wochenende reist der Vater an, und verbringt ein Wochenende in Düsseldorf mit der Tochter. So bliebe 14tägiger Umgang gewahrt. Die Tochter müsste nur eine WE außerhalb verbringen, der KV auch. Es gibt hier viele Möglichkeiten, nach Abwehr zu suchen ist die schlechtstmögliche Empfehlung. Sucht Lösungen. 

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 10:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Die Tochter reist mit dem Flieger einmal im Monat an. Strecke Düsseldorf - Flughafen Köln/Bonn sind: 55 km, Flughafen Hamburg -Lübeck: ca. 70 km. Kein Problem also.   

Düsseldorf hat sogar selbst einen Flughafen! 🙂

Vielleicht gibt es sogar ne Verbindung nach Lübeck, z.B. mit Ryan Air.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 11:13
(@nadda)
Registriert

Hi Kleiner LG,

hoffe du liest hier noch freiwillig mit, nachdem du gar nicht zu hören bekommen hast was du hören wolltest.....

Auch als Mutter muss ich sagen das ihr Beide nochmal drüber nachdenken solltet. Ja ich weis das Trennungen unschön laufen und ich weis auch das man immer zu hören kriegt: "der kümmert sich nicht ums Geld also soll er das Kind nicht sehen". Allerdings ist das einfach Blödsinn.
Das Gefühl dazu kann ich nachvollziehen, aber wir müssen als Eltern immer trennen ob es um unsere Gefühle geht oder um die Kinder!

Warum wer wen verlassen hat ist unwichtig, zwischen den Beiden hat es nicht mehr geklappt - fertig.

Auch die Sache mit dem Unterhalt ist nicht die Tragik, wenn auch vielleicht nervend. Aber so wie ich das kapiere bezahlt er ja Unterhalt für sein Kind - somit tut er schon mehr als so mancher andere Vater. Da die Tochter 12 Jahre alt ist muss die Mutter einfach arbeiten und selbst sehen wie sie ihren Lebensunterhalt verdient.
Klar will das keiner hören, aber das ist einfach die Realität, deine Freundin kann für sich selbst sorgen!
Das es mit Kind nicht immer einfach ist ist klar.

Zum Thema Versorgungsausgleich kann ich nur sagen es lebt sich einfacher wenn man loslassen kann. Mein Ex hat von mir Rentenpunkte bekommen, er hat Kohle gekriegt die ihm nicht zustand - aber zumindest konnten wir das Thema einfach mal abhaken. Das Leben geht weiter und nach der Trennung sind die Erwachsenen erstmal jeder für sich selbst verantwortlich und gemeinsam verantwortlich für die Kinder.

Möchtest du der Mann sein, der nach einer Trennung zu hören kriegt das er nur noch zahlen soll?

Zur Umgangsregelung muss ich sagen, dass ich den Vorschlag von Mux sehr gut finde. Jedes zweite Wochenende Kontakt solle schon sein, dazu die halben Ferien und ihr habt eine auf diese Entfernung tragbare Umgangsregelung. Der Vater wird für die Tochter immer wichtig sein, er soll es auch sein und genauso wie der Vater die Mutter nicht schlecht machen darf und soll, darf die Mutter der Tochter gegenüber niemals negativ über den Vater sprechen. Unsere Kinder haben es durch die Trennung schon schwer genug da sollten wir uns wenigstens ein bisschen zusammenreißen und es ihnen einfacher machen.

Gängige Rechtssprechung ist bei großen Entfernungen einfach folgende: Wer die Entfernung schafft hat für eine vernünftige Umgangsregelung auch nach dem Umzug zu sorgen und sich mindestens an den Kosten für den Umgang zu beteiligen.

Die Kosten für Flug und 2 Tage Übernachtung sind ja entstanden weil die Mutter umgezogen ist (was sie hoffentlich vorher mit dem Vater des Kindes abgesprochen hatte?). Bei gemeinsamem Sorgerecht kann keiner sich das Recht herausnehmen alleine solche Entscheidungen zu treffen.

Klar ist es ein seltsames Gefühl ein Kind das erste Mal eine so lange Strecke alleine fahren zu lassen, aber wann glaubt ihr soll sie das zum ersten Mal tun? Kinder müssen auch lernen selbstständig zu werden. Ihr könnt mit ihr diese Zugfahrt einmal üben, könnt sie zu einem Selbstverteidigungskurs schicken, damit sie sich wehren kann und dann rein ins Leben!

Bedenken beim Umgang kenn ich nur zu gut, trotzdem musste ich lernen auch hin und wieder nachzugeben. Einfach weil es für die Kinder wichtig ist beide Eltern auch nach einer Trennung haben zu dürfen.

Es ist oft sehr hilfreich gemeinsame Elterngespräche bei einer neutralen Stelle zu führen. Einfach um zu lernen miteinander das Beste für die Kinder zu tun. Wenn ihr einen guten Sachbearbeiter am JA habt sind dort unter Umständen solche Gespräche möglich, wenn nicht würde ich dazu raten sich hilfe an einer Erziehungsberatungsstelle zu holen.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 12:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

noch eine Ergänzung: Ich habe den Eindruck, dass hier Umgangsverhinderungs-Argumente auf Flaschen gezogen werden, weil die mütterliche Angst im Raum steht, das Kind könnte irgendwann sagen "eigentlich wollte ich da sowieso gar nicht weg, und bei Papa gefällt es mir sowieso besser." Ja, das kann passieren. Wer einen Ehepartner wegen eines/einer anderen verlassen hat, ist deswegen als Elternteil ja keineswegs disqualifiziert; das eine hat mit dem anderen nicht das Geringste zu tun.

Mal weitergedacht: Wenn Töchting irgendwann diesen Entschluss fassen würde, hätte die Mutter 24 Stunden am Tag Zeit, durch eigene Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt in beliebiger Höhe zu erwirtschaften und bräuchte sich über Finanzielles gar keine Gedanken mehr machen. Aber ich habe den Eindruck: Das ist gar nicht der Plan...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 13:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dumme Frage:

Seit zwei Jahren wohnt die KM aus beruflichen Gründen in Düsseldorf, während der KV in Lübeck geblieben ist.

Außerdem hat sie dich als LG.

Sie arbeitet und lebt in einer gefestigten Beziehung. Aus welchem Grund soll der Exmann denn da noch TU/EU zahlen? Ja, er hat sie verlassen. Das ist sicher alles andere als schön. Aber zu diesme Schritt haben sicher beide beigetragen.

Sie hat sich dann dazu entschieden aus beruflichen Gründen wegzuziehen und das Kind mitzunehmen. Berufliche Gründe heißen aber ja hoffentlich auch, das sie soviel verdient, um sich selbst zu unterhalten. Für einen 400 €-Job muß man nicht umziehen.

Und zum Thema Zugfahren, fliegen etc. Mit 12 sollte ein Kind schon soweit sein, das es alleine fahren kann (es wird eine weiterführende Schule besuchen und von daher ja da auch selbständig dorthinkommen). Mit einem Handy für Notfälle ausgestattet und vielen Mitreisenden sollte es auch kein Problem sein, sich gegen dumme Anmache etc. zur Wehr zu setzen. Wenn sie bisher mit Strategien und "Anweisungen" nicht ausgerüstet wurde, dann hat ihre Mutter gewaltig was versäumt.

Grade Kinder in diesem Alter freuen sich über ein wenig Seelbständigkeit und dem Vertrauen der Eltern, das sie das schon können. Auf den ersten Zugfahrten könnte sie auch auch noch begleitet werden.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 13:38




(@diskurso)
Registriert

Hallo Kleiner LG,

auch ich hoffe, dass Du Dich jetzt nicht zurückziehst, weil Du hier nicht das lesen konntest, was Du erhofft hast.
Es wurde ja schon viel geschrieben, einiges noch von mir:

Das JA hat Ihr geraten, sachlich zu bleiben und sie bestärkt, die Tochter nicht allein fahren zu lassen. Das müsse sie nicht zulassen. Eine Begründung dafür gab es jedoch nicht.

Das ist keine besonders überzeugende Argumentation, die aber nicht verwundert, denn die meisten JA sind grundsätzlich aus ideologischen Gründen Mütterorientiert.

Gewalt scheint heute keine Seltenheit mehr zu sein. Zudem kennt das Mädchen solche Situationen nicht, allein Zug zu fahren und hat damit keinerlei Erfahrung.

Sie weiß, es gibt betreutes Bahnfahren, das allein verkürzt aber die Reisezeit nicht.

Ja was denn nun, geht es um die Angst wegen möglicher Gewalt oder um die paar Stunden Zugfahrt ?

Zudem kennt das Mädchen solche Situationen nicht, allein Zug zu fahren und hat damit keinerlei Erfahrung.

Dann muss sie das eben lernen, alt genug ist sie dazu. Betreutes Bahnfahren ist als "Anlernphase" doch eine gute Idee !
Alternativ könnte die Mutter das Kind auch anfangs selbst begleiten.

Die Integration in die neue Umgebung in Ddorf ist noch nicht abgeschlossen.

Nach 2 1/2 Jahren ? Abgesehen davon, ist das kein Grund, um den Umgang zum Vater nur auf Sparflamme laufen zu lassen.

Darüber hinaus erschließt sich Ihr der Sinn von 10 Stunden Bahnfahren am Wochenende für Besuche beim KV noch nicht so richtig.

Das scheint mir die Hauptursache ihres Widerstandes zu sein.
Der Sinn besteht schlicht darin, die scheinbar gute Bindung an den Vater aufrecht zu erhalten und so eine gesunde Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.

Er hat regelmäßigen Umgang mit seiner Tochter, häufig in Ddorf, 3-4 mal im Jahr wenn Besuche in SH anstehen aber auch an seinem Wohnort.

Wie kommt denn bisher das Kind nach Lübeck?

Emotional ist die KM vielleicht in einer ähnlichen Situation wie mancher KV, der die Welt nicht mehr versteht.

Irrtum.
Es gibt erfahrungsgemäß eher wenig Väter, die - mit welchen Argumenten auch immer - den Umgang der Mutter zum Kind drastisch reduzieren wollen.

PS
Den Vorschlag von Mux finde ich eine gute Alternative.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 15:24
(@kleiner-lg)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo und danke an alle Beantworter,

mit den hilfreichen Ideen und Kommentaren ist uns sehr geholfen. Erweitern den Horizont und regen zum Überdenken der eigenen Position an. Denn natürlich haben wir auch überlegt, wie wir darauf reagieren können und fühlen uns teilweise bestätigt, das gibt Mut, doch nicht so verkehrt zu denken.

@mux: danke für den pragmatischen konstruktiven Vorschlag
@ nadda: die einfühlsamen Zeilen haben gutgetan

Klar lese ich weiter mit und freue mich auf weitere Postings. Kritische Meinungen sind erwünscht, regen sie doch zum Nachdenken und reflektieren der eigenen Ansicht an.

Weniger gefallen haben mir die Äußerungen zum Thema Finanzen und Erziehungsfähigkeit. Warum die Parteien sich über Zugewinn und TU streiten geht nur die beiden etwas an. Nicht mich und auch nicht das Forum. Ich bin mit allen einer Meinung, dies sollte nicht auf die Tochter übertragen werden. Das ist bisher auch nicht passiert.

In einer völlig fremden Stadt mit einem neuen Job und einem Schulwechsel der Tochter aufs Gym neu anzufangen ist ein hartes Stück Arbeit. Von halbtags auf Vollzeit zu wechseln, um gerade nicht auf TU angewiesen zu sein, ist eben nicht mal so eben mit links gemacht. Da finde ich es verständlich, wenn nicht alles perfekt ist und vielleicht auch die Kindeserziehung nicht dem gewohnten Schema entspricht. Zudem ist das Kind aufgrund einer Hormonbehandlung bereits jetzt in der pubertären Phase. Das soll jetzt keine Entschuldigung sein, erklärt aber vielleicht etwas die Probleme.

Die Klage kommt völlig überraschend, denn bisher reichte dem KV der Umgang aus, den er häufig mit beruflichen Terminen vorher/nachher im Großraum Düsseldorf verbunden hat. Zudem hat er sich in den ersten zehn Jahren kaum mit der Kindererziehung beschäftigt. Da mutet das plötzliche verstärkte Interesse schon etwas komisch an.

Mein persönlicher Eindruck ist, hier soll Druck auf die KM ausgeübt werden, die sehr an der Tochter hängt, um in den finanziellen Dingen voranzukommen.

Freue mich auf weitere Meinungen zum Thema.

Einstweilen sonnige Grüße
Kleiner LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2011 17:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey,

es ist ja schön, dass Du Dich so für Deine Partnerin einsetzt. Ich finde trotzdem, dass es wenn, ihre Sache ist diese Punkte hier zu erfragen oder auch richtig zu stellen. Des Weiteren schwingt durch alle Deine Beiträge die körperliche Entwicklung der Tochter und mitunter die "Angst" (da ist sie ja schon wieder, die liebe Angst) vor sexuellem Missbrauch oder ähnlichem mit. Natürlich wieder ein schönes "Argument", Umgänge mit dem KV zu verhindern.

Ich finde soetwas sollte auch primär nur die Sorgeberechtigten (sprich KM und KV) etwas angehen. Ich fände es persönlich nicht so prikelnd, wenn sich der Next sprichwörtlich um die BH-Größe meiner Tochter sorgen würde oder wie "weit sie denn entwickelt ist".


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 18:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Denn natürlich haben wir auch überlegt, wie wir darauf reagieren können und fühlen uns teilweise bestätigt, das gibt Mut, doch nicht so verkehrt zu denken.

auch hier der Rat aus vielen "Zweitfrauen"-Threads: Die Entscheidungen muss Deine Partnerin treffen; nicht "Ihr". So lange ist Deine eigene Trennung ja auch noch nicht her, dass Du Deine eigenen >>>Klagen<<< über die Einmischung Dritter bereits vergessen haben müsstest.

Weniger gefallen haben mir die Äußerungen zum Thema Finanzen und Erziehungsfähigkeit.
[...]
Ich bin mit allen einer Meinung, dies sollte nicht auf die Tochter übertragen werden. Das ist bisher auch nicht passiert.

möglicherweise passiert es trotzdem; ggf. unbewusst. Zum Beispiel auf der Schiene "der hat mich verlassen; wenn unser Kind durch regelmässige Besuche beim Vater in der alten Heimat jetzt auf die Idee kommt, dass es ihr dort besser gefällt als hier, wo sie noch nicht einmal richtig angekommen ist, will sie vielleicht irgendwann zum Vater ziehen."

In einer völlig fremden Stadt mit einem neuen Job und einem Schulwechsel der Tochter aufs Gym neu anzufangen ist ein hartes Stück Arbeit. Von halbtags auf Vollzeit zu wechseln, um gerade nicht auf TU angewiesen zu sein, ist eben nicht mal so eben mit links gemacht.

naja, zu einem Umzug über diese Distanz hat sie ja niemand gezwungen; das war ihre ureigene Entscheidung. Und in Düsseldorf wird es nicht den einzigen Fulltime-Job der Republik gegeben haben. Insofern trifft an ihrem Umzug den Ex sicher keine Schuld.

Zudem hat er sich in den ersten zehn Jahren kaum mit der Kindererziehung beschäftigt. Da mutet das plötzliche verstärkte Interesse schon etwas komisch an.

dieses Argument wundert mich immer wieder: Warum bitte soll ein früheres Verhalten zwingend nahtlos fortgesetzt werden? Die eheliche Rollenverteilung mag den Schwerpunkt Deiner Partnerin in Haus, Hof und Kind und den ihres Ehemannes im Heranschaffen von Geld beinhaltet haben - aber warum muss das nach einer Trennung/Scheidung so bleiben?

Mein persönlicher Eindruck ist, hier soll Druck auf die KM ausgeübt werden, die sehr an der Tochter hängt, um in den finanziellen Dingen voranzukommen.

kann es sein, dass der Vater genauso an seiner Tochter hängt - und dass das nicht mit "alle paar Monate mal" erledigt ist? Oder anders gefragt: Mit wie wenig Umgang mit Deinem Sohn wärst Du selbst zufrieden? Abgesehen davon ist "mehr Umgang" gleichbedeutend mit "mehr Kosten" - warum sollte der Ex damit "finanziell vorankommen"?

In Summe:
1. Vielleicht solltest Du der jungen Dame, die Deiner Partnerin den Gatten ausgespannt hat, lieber mal einen Strauss Blumen schicken: Ohne sie müsstest Du jetzt vielleicht immer noch alleine schlafen. Es ist alles eine Frage des Standpunktes.
2. Es wäre sinnvoll und hilfreich, wenn Deine Partnerin überlegen würde, wie sie ihrer Tochter "möglichst viel Papa" ermöglichen kann - und nicht, mit welchen "Argumenten" sie das verhindern könnte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2011 19:31
(@kleiner-lg)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo nochmal,

vielen vielen Dank für die hilfreichen Zeilen.

Wie bereits gesagt, ging es mir nicht um Wunschmeinungen, sondern um Erfahrungen aus der selbst erlebten Realität. Die durfte ich lesen und dafür bin ich dankbar.

Klar ist auch, es gibt immer mehrere Standpunkte/Sichtweisen der Dinge.

Vielleicht hat sich manche(r) gewundert, warum ich nicht kommentiert habe. Nun, ich habe keine Mission, jemanden von meiner Ansicht zu überzeugen. Ich muss auch keine Entscheidungen meiner Freundin rechtfertigen oder verteidigen (Umzug nach Düsseldorf, TU-Forderung). Warum das einige kritisch hinterfragen bzw. anmerken hat mich dann doch verwundert. Sind es nicht einfach Fakten, die da sind? Ob und warum sie so sind wie sie sind ist doch jetzt nicht mehr relevant. Wenn der Umzug Auswirkungen auf den Umgang hat und hier Kostenbeteiligung angesagt ist, dann ist das eine notwendige Folge. Deshalb den Umzug zu hinterfragen, halte ich persönlich für falsch. Schließlich war die Kostenfrage gar nicht Thema, sondern die Frage nach einer praktischen Lösung zur Erwiderung der Klage.

Ich bzw. wir wollten einfach nur ein paar Meinungen sammeln. Das ist gelungen. Danke!

Mit besten Grüßen
Kleiner LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2011 01:05
(@ich-habe-angst)

Hallo,

wie ging es eigentlich dem KV, als er vom Umzug nach Düsseldorf erfuhr ?

War er damit einverstanden ?


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2011 01:42
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

zusätzlich noch zu ich-habe-angst:

wie ging es der Tochter als nach Düsseldorf umgezogen wurde und was möchte denn die Tochter jetzt im Bezug auf Umgang mit dem Vater?
Bisher ging es Hauptsächlich um die Eltern.

Gruß
Peter


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2011 09:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Warum das einige kritisch hinterfragen bzw. anmerken hat mich dann doch verwundert. Sind es nicht einfach Fakten, die da sind? Ob und warum sie so sind wie sie sind ist doch jetzt nicht mehr relevant. Wenn der Umzug Auswirkungen auf den Umgang hat und hier Kostenbeteiligung angesagt ist, dann ist das eine notwendige Folge. Deshalb den Umzug zu hinterfragen, halte ich persönlich für falsch. Schließlich war die Kostenfrage gar nicht Thema, sondern die Frage nach einer praktischen Lösung zur Erwiderung der Klage.

Also für mich und meine Antwort spielt das schon eine Rolle, was denn zu dieser Situation geführt hat.

Je nachdem, wer das Problem herbei geführt hat und warum, sehe ich unterschiedliche Verantwortung für die Lösung des Problems.
Ich halte die Vergangenheit durchaus für einen Schlüssel der Erkenntnis und mögliches Hindernis auf dem Weg in eine vernünftige Zukunft.
Für mich macht es eben schon einen Unterschied ob sie oder er die Entfernung geschaffen hat und warum und ob das mit Einverständnis des Anderen erfolgt ist.

Wenn dir oder deiner LG die sich daraus ergebenden Antworten und Vorschläge nicht gefallen, ist das eure Sache.
Ich werde jedenfalls nicht darauf verzichten, meine Meinung zu sagen.

Wenn mich nachts einer bittet, ihm doch beim verladen des Fernsehers zu helfen, frage ich auch, warum denn wohl die Tür des Hauses aufgebrochen ist, bevor ich ihm helfe.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2011 09:44
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich muss auch keine Entscheidungen meiner Freundin rechtfertigen oder verteidigen

Na ja, aber eine Intention steckt schon hinter der Sache - die LG und ihre vermeindlich "Argumente" zu stützen bzw. Munition gegen den Kindsvater zu sammeln. Und sowas find ich persönlich schon etwas grenzwertig und kann auch die anderen User hier verstehen.

Du solltest vielleicht auch mal bedenken, dass Deine LG das selbe Spielchen auch mit Dir durchziehen kann - dann sind die Tränchen groß. Ich finde, eine kritische Einstellung zum Verhalten des Lebenspartners ist ab und zu nicht verkehrt. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2011 21:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du solltest vielleicht auch mal bedenken, dass Deine LG das selbe Spielchen auch mit Dir durchziehen kann - dann sind die Tränchen groß. Ich finde, eine kritische Einstellung zum Verhalten des Lebenspartners ist ab und zu nicht verkehrt.

vor allem: Auch ein/e geliebte/r Lebensgefährt/in ist nicht der/die Erfinder/in der objektiven Wahrheit - und die Geschichten, die er/sie einem über den/die jeweilige/n Vorgänger/in erzählt, sind genauso Zweithand-Informationen wie bei jedem anderen Menschen auch.

Niemand stellt sich hin und sagt "ich habe meine frühere Ehe/Beziehung massgeblich selbst an die Wand gefahren; mein/e Ex kann nichts dafür und muss einem wirklich leid tun". Vielmehr mutiert der/die (nicht anwesende) Ex ganz schnell zum Monster, der jeden Fehler begangen hat, den man nur machen kann. Diese Form der Darstellung ist sicher menschlich verständlich - aber blind verlassen sollten man sich auf solche Informationen trotzdem nicht.

Zweithand-Infos über einen Menschen, den man persönlich kaum oder gar nicht kennt, muss man auch nicht unbedingt in Internet-Foren (oder an Stammtischen oder im Kollegenkreis) als "Tatsachen" verbreiten. Nicht nur, aber auch, weil man tatsächlich selbst irgendwann in der Rolle desjenigen sein könnte, über den unbekannterweise in dieser Weise getratscht wird.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2011 23:39