Hallo @all,
da die Umgangsrechtsregelung meines Mannes zu seinen drei Kindern aus 1. Ehe weiterhin nicht eingehalten wird, bzw. immer weniger wurde und derzeit ganz abgebrochen ist, erwäge ich nun eine Klage auf Umgangsrecht zu unserem neuen Kind, ihrem (Halb)Bruder, 9 Monate alt.
Zum Thema Umgangsrecht mit Verwandten gibt es entsprechende Beispiele zum Umgang mit den Großeltern/Großmutter, hierin allerdings wird immer von einer 'bestehenden' Bindung zur Großmutter gesprochen, die es aufrecht zu erhalten gilt, zum Wohle der Kinder.
Auch wollen die Kinder in diesem Fall einen Kontakt zur Oma.
In unserem Fall befürchte ich (eines der Kinder lehnt aus Gründen, die die Mutter zu verantworten hat, derzeit den Kontakt zum Vater ganz ab, die anderen beiden solidarisieren sich), dass sie evtl. den Kontakt zum kleinen Bruder auch ablehnen, da der Vater hier ja auch anwesend sein könnte.
Und kann hier bei einem 9 Monate altem Kleinkind von einer bestehenden Bindung gesprochen werden, Kontakt hatten die 3 Kinder zu dem Bruder seit der Geburt am 26.07.03 bis zum 10.02.04 ca. 8 bis 10 WE (je nach Kind).
Ist eine bestehende Bindung vorab Voraussetzung auf eine Klage oder gilt es hier, eine Bindung im Sinne der Kinder erst möglich zu machen.
Da es für die drei anderen Kinder meines Mannes auch eine Möglichkeit sein könnte, sozusagen versteckten Kontakt (gegen den die Mutter schlechter argumentieren und beeinflussen kann) somit auch zum Vater zu bekommen, möchte ich diesen Versuch evtl. wagen. Zum anderen und hauptsächlich möchte ich unserem Jüngsten natürlich die Möglichkeit geben, Kontakt zu seinen Halbgeschwistern zu halten und zu vertiefen. Und die Zeit (gerade bei so einem kleinen Kind) rennt uns davon...Hinzu kommt ein seit 1 Jahr laufendes Adoptionsverfahren für meine 2 weiteren Kinder aus meiner ersten Ehe, habe diese dann als Stiefgeschwister auch das Recht auf Umgang (Kontakt aller Kinder untereinander besteht seit 6 Jahren) oder schiesse ich hier zu hoch hinaus?
Wie ist eure Einschätzung hierzu aus emotionaler und aus rechtlicher Sicht, hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Klage?
Biene
Hier die entsprechenden Paragraphen:
BGB § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Moin Biene,
die Idee ist nicht schlecht, nur vor Gericht schwer umsetzbar denke ich mir.
Wenn der Umgang mit dem KV nicht klappt weil die KM boykottiert, wird sie dies beim Umgang mit eurem gemeinsamen Kind erst recht machen. Es hilft euch wenig, noch ein Urteil an die Wand zu nageln.
Der KV soll erneut sein Recht auf Umgang einklagen und Zwangsmittel im Urteil festsetzen lassen. Alles andere ist ist in meinem Augen Spielkram.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep Thougt,
dies ist bereits die 2. Umgangsregelung des Vaters, die er sich an die Wand nageln kann.
Leider kam bei der 2. Regelung vom Mai 2003 noch weniger Umgang als vorher heraus. Nur 1 statt vorher 2 WE im Monat, Ferien nun 1/3 statt die Hälfte, da der 'Wille' der Kinder aufgrund des Alters (die Große jetzt 16, taucht in der Regelung gar nicht mehr auf, die Mittlere nun 14, der Jüngste nun 12) sehr berücksichtigt wurde. Da die Mutter nicht mehr aktiv und offensichtlich selbst boykottieren muss (tun die Kinder von allein inzwischen, konkurrierende Angebote der Mutter, absolute Freiheit a la laissez faire, Negation des Vaters seit 6 Jahren) und dies weder durch JA oder Richter erkannt wurde oder werden wollte, beriefen sich alle auf den Wunsch der Kinder, doch lieber bei Freunden oder beim Sport etc. zu sein.
Lediglich die Verfahrenspflegerin erkannte teilweise das Verhalten der Mutter, die Aussagen der Kinder auf Manipulation/Negation hat sie leider auch nicht überprüft. Eine Sanktion gegen die Mutter oder eine Aufforderung, den Umgang aktiv zu fördern erfolgte nicht, im Gegenteil. Der Vater wurde mit noch weniger Besuchzeit als vorher bestraft, die Mutter in ihrem Verhalten bestätigt und den Kinder auch von seiten des Gerichts deutlich gemacht, wie unwichtig Väter doch sind.
Bis die nächste Regelung, die ihm wahrscheinlich gar keinen Umgang mehr bringt, durch wäre, sind die Kinder in den Augen des Gerichts schon fast erwachsen und brauchen keinen Vater mehr, befürchten wir.
Biene
