@ Thomas,
auch Du solltest Dir mal den § 235 STGB durchlesen wenn Du ein gerichtliches Umgangsrecht hast! Habe ich auch gemacht. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen KM.
[...]
Mein Streit geht nun sechs Jahre
und was genau hat Dir die Kenntnis dieses Paragraphen gebracht, wenn das Ganze jetzt schon 6 Jahre dauert? (Anmerkung: Damals gab es diesen Paragraphen auch schon...) Was die Staatsanwaltschaft im Detail tut, ob sie das Verfahren überhaupt verfolgt, ob sie tatsächlich eine Kindesentziehung erkennt oder ob sie das Verfahren einfach einstellt, wirst Du sehen.
Wenn es so einfach wäre, dass man bei Umgangsboykott einfach auf einen Knopf namens "§ 235 StGB" drücken muss, um "sein Recht" durchzusetzen, gäbe es dieses Forum (und viele andere) vermutlich überhaupt nicht...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich wurde erst dieses Jahr auf diesen § aufmeksam gemacht Durch das Buch der Frau Dr. Karin Jäckel ( Der gebrauchte Mann Seite 110 ) und dann habe ich das auch in die Tat umgesetzt !!
Anzeigen was Sache ist und gut !!!
Wer sein Kind trotz Urteil nicht bekommt kann sich darauf berufen und Strafanzeige stellen !!!
LG Thomas
@ Thomas,
dass Du diesen Paragraphen des Strafgesetzbuches nicht kanntest, bedeutet ja nicht, dass -zigtausende von ausgegrenzten Vätern und ihre Anwälte genauso ahnungslos wären. Die hier im Forum sehr geschätzte Frau Dr. Jäckel zeigt mit diesem Paragraphen nur einen möglichen Weg auf, den man versuchen kann. So, wie man in dieser Frage einen Geistheiler besuchen oder in eine Vodoo-Puppe stechen kann. Ergebnis: Mehr als ungewiss.
Vielleicht beliest Du Dich erst einmal ein wenig hier im Forum bzw. wartest das Ergebnis Deiner eigenen Strafanzeige ab, bevor Du solche "Allheilmittel" verkündest. Denn Strafanzeigen im Verbund mit familienrechtlichen Streitigkeiten werden in der Regel einfach abgebügelt und nicht weiterverfolgt. Häufigste Begründung: Kein öffentliches Interesse. Empfehlung: Klärung über das zuständige Familiengericht. Und dann?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
zuächst mal was an Thomas.
Generell bin ich mir im Klaren, dass eine Konfrontation, egal welcher Art, nie gut ist. Selbt die Entscheidung zum Anwalt und später ggf. auch zum Gericht zu gehen hat mich viel überwindung gekostet, leider habe ich aber keine andere Wahl. Konfrontationen sind nie gut, sie zerstörn das Verhältnis, und automatisch auch das Verhältnis zum Kind.
Deshalb finde ich den Rat mit dem Strafgesetzbuch nicht so wirklich toll, aber trotzdem Danke. Letztlich geht es doch nur und ausschließlich um das Wohl des Kindes. Wenn du die KM angreifst ist dir und dem Kind auch nicht wirklich geholfen, oder meinst du das im Ernst?
So, und jetzt ein bisschen was zu meiner Geschichte.
Nachdem der Anwalt und ich das Schreiben bezüglich unserer Vorstellung des zukünftigen Umgangsrecht der KM gesendet haben, mit einer angemessenen Frist und der Androhung weiterer gerichtlicher Schritte nach verstreichen der Frist, hat sich die KM bei mir gemeldet.
Wir hatten ein langes Telefonat. Zusammenfassend kann ich sagen, dass Sie sich nicht schlüssig ist über dass, was Sie will.
Zum einen ist Sie enttäuscht darüber dass ich weg gezogen bin (von einst 90 km auf jetzt 160 km Entfernung) und befürchtet wahrscheinlich, dass mein Interesse an den Kinder nicht
mehr so groß ist. Aus der Enttäuschung heraus will Sie mir einfach die Kinder, wie bis jetzt geschehen, vorenthalten.
Des Weiteren hat Sie wohl ein Problem mit meiner neuen Lebensgefährtin. Diese soll keinen Umgang mit den Kindern haben, von daher darf ich die
Kinder nur Sonntags allein in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr sehen.
Nach langer Diskussion wünscht Sie zum anderen doch den Umgang und hat mir angeboten, die Kinder jedes Wochenende von Freitags bis
Sonntags sehen zu dürften, auch wenn meine LG dabei ist und wir die Strecke zu mir nach Hause fahren. Darüber hinaus soll ich einen Tag in der Woche nach der Arbeit vorbei kommen und die Kinder ins Bett bringen. Wir sind so verblieben, dass ich darüber nachdenken werde.
Definitiv kann und will ich diese Regelung nicht eingehen, dass schaffe ich zeitlich nicht (noch nicht) und ein privatleben habe ich dann auch nicht mehr. Dauerhaft wäre das ggf. ein Weg.
Leider wollte sie mir diesen Vorschlag nicht schriftlich geben. Macht es Sinn, den Inhalt kurz als Gesprächsnotiz zusammen zu fassen
und Ihr schriftlich zuzusenden?
Was meint Ihr ist die beste Vorgehensweise.
Ich bin ja mal gespannt auf eure Antworten.
Vielen Dank, das Forum hier ist sehr gut und hat mir schon sehr oft geholfen. Danke noch mal.
Gruß
Bernd
Hallo Brille007,
ich bin nun schon zum dritten mal auf den Weg zum OLG !!!! Ich habe einen Beschluss auf Umgang !!!! Keiner setzt ihn durch !!! Und unsere Laufzeiten bei Gericht sind einfach viel zu Lang !!! Bis sich die Richter bewegen sind die Kleinen schon fast erwachsen !!! Widersprüchliche, von KM selbst getäätigte Aussagen, werden vom FG einfach übergangen !!! Lügen erlaubt !!! Kinder werden gezwungen die Richter anzulügen !!! Sie werden durch KM und das Umfeld traumatisiert, was für mich schwerste Kindesmisshandlung ist, und keiner hilft ihnen ??? KM redet schon lange mit keinem Amt . Behörde oder Beratungsstelle mehr !!!! Hat sie nicht nötig und auch keine Lust zu.
KM schaft nur Fakten und dazu zählt auch das sie mich schon vor Jahren Strafrechtlich angezeigt hat !!!! Und das nicht nur einmal !!! :note: Was ich möcht, ist ein verbintlich geregelter Umgang mit meinem Kind. Schwer genug war es immer Ihm bezubringen das ich es wieder zur KM zurück bringen muß, obwohl es nie wieder da hin wollte.
Anwälten die solche durchschaubare KM vertreten sollte die Litzens entzogen werden. Unter dennen leiden unsere Kinder genauso wie unter solchen KMs :note:
Wohl dennen die an der Mosel in Cochem leben !!
Thomas
Hallo Bernd2678!
Ich würde auf jedenfall eine schriftliche Umgangsregelung machen. Alles was geregelt ist und auf dem Papier steht, führt zu keine weiteren Konflikten. Und ich würde alles Regeln. Ferien, Ostern, Weihnachten, Geburtstag... usw.
Ein Muster einer solchen Umgangsvereinbarung findes du hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1512.html
Gruß
Zauberlehrling
Hallo Zauberlerling,
was würdest Du denn machen wenn das sogar in einem Urteil steht !!! Aber das keinen Interessiert !!! Kein JA keine Polizei einfach niemanden !!! Alle verweisen wieder aufs Fa Gericht !!! Gegen die Willkür einer Mutter gibt es keine Gesetze !!! Außer § 235 STGB !!! Wenn einem keiner hilft und man keinen Rat mehr weiss probiert man das eben aus. Irgendwie haben Kinder auch ein Verbrieftes Grundrecht auf beide Eltern !!!! :note:
Thomas
Hallo
Dein verbreiten des STGB in mehreren Threads ist unnötig und nicht zielführend. Jeder Fall ist anders. Mach einen eigenen Thread auf, mit einer eindeutigen Fragestellung, dann kann und wird darauf eingegangen werden.
Wenn sie dir schon etwas schriftliches verweigert hat, ist es unwahrscheinlich, dass sie ein Gedächtnisprotokoll unterschreibt. Letzten endes wirst du wohl um einen Gerichtssaal nicht herum kommen, um den Umgang zu regeln. Blindwütige Anzeigen helfen da nicht weiter. Da gebe ich dir Recht.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Bernd,
vor einigen Tagen schreibe ich Dir
Nur irgendwas läuft da bei euch nicht optimal. Vor einem Monat kamst Du zu uns und jetzt seid ihr bei:
Also den Kuschelkurs hast Du der KM schon in Form eines JA-Gesprächs angeboten. Was wollt ihr denn nun Briefe an die Km schreiben? Es wäre das erste Mal, dass ich davon höre, dass ein Gegen-RA eine boykottierende Mutter bekehrt.
Gut, ich bekomme keine Antwort.
Nun wurschtelt ihr weiter, bekommt irgendwelche Zusagen der Ex, die sie aus der Hüfte schießt und nicht schriftlich (noch gerichtlich) fixieren will und du fragst dich, ob du ihr nicht eine Notiz zusenden sollst. :knockout: :knockout:
Bernd. Bei aller Liebe. Selbst wenn sie dir ein Protokoll unterschreibt hat das rechtlich keine Relevanz. Relevant wäre ein Beschluss, gegen den sie verstoßen könnte. In diesem Fall könntest Du das eskalieren.
Ich kann dir ganz genau sagen, was du erreicht hast: Du hast noch einen Monat verloren.
HAAAALOOOOO!!! AAAAAAUUUUUFWAAAAAACHEN!!!
Lass Dich nicht einduseln und aufhalten, sondern gehe deinen Weg. Der dauert dank der Bearbeitungszeiten vor Gericht lang genug.
@Thomas
Ja, du hast einmal von 235er gelesen und meinst ihn auch verstanden zu haben. Lass Dir sagen, dass dem nicht so ist. Dein Tipp bringt Ärger und sonst gar nichts zumal notwendige Grundlagen zur Durchsetzung bei Bernd fehlen. Verschone uns mit diesen destruktiven Vorschlägen.
Kopfschüttelnde Grüße,
Michael
Hallo,
@ Weisnich, du hast Recht, ich habe einen Monat verloren und es ist mir jetzt auch klar geworden.
Es ist wohl so, dass man erst in so eine Sache hineinwachsen muss und Anfangs recht naiv ist, ich zumindest. Ich hoffe immer auf das Gute....
Ich habe mir die Vorlage der Umgangsregelung besorgt und werde diese entsprechend für mich abändern.
Diese wird dann zusammen mit dem Antrag auf Umgangsrecht entsprechend der BGB §§ 1684 / 1685 beim FG eingereicht.
Dies habe ich der KM so mitgeilt. Sie ist mal wieder ausfallend geworden und hat mir folgendes Angeboten:
Ich solle die Kinder 3 x im Monat am WE nehmen, dann wäre alles wieder in bester Ordnung.
Was meint Ihr, ist es sinnvoll das Angebot anzunehmen? Ich habe ein bisschen Sorge dass ich das Sorgerecht nicht bekommen
werden.....
Dann stände ich letztlich mit weniger da als bishher...
Gruß
Bernd
Hallo Bernd
Ich solle die Kinder 3 x im Monat am WE nehmen, dann wäre alles wieder in bester Ordnung.
Du musst endlich verstehen, dass du in solch einer Lage kühl und taktisch vorgehen musst. Ruf sie an und sage ihr, dass dieses Angebot von ihr eine Überlegung wert ist und sie es dir schriftlich, so schnell wie möglich, zukommen lassen soll. Wird sie vermutlich nicht tun.
Wenn sie es aber doch tut, hast du etwas nettes in der Hand um bei einer Klage auf Umgang mehr als nur den Standard herauszuholen. Denn dann kannst du argumentieren und nachweisen, dass 3 WE`s doch ihr Angebot waren. Da kommt sie in Erklärungsnot, wenn sie dann nur 2 WE`s zustimmt.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy,
danke für die schnelle Antwort.
Sie wird es mir nicht schriftlich geben, da hast du vollkommen recht.
Aber Sie wird die Regelung so akzeptieren, dass ist das was Sie möchte.
Also gut, dann werde ich Sie bitten mir das Schrifltich zu senden.
Das wird dann auch Gerichtlich beschlossen, damit nicht immer ein hin und her ist wie sie es sich gerade vorstellt.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd
Das wird dann auch Gerichtlich beschlossen, damit nicht immer ein hin und her ist wie sie es sich gerade vorstellt.
:thumbup: So soll es sein. Lass das Ganze gerichtlich zunageln und gut is.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo,
tja, jetzt gibt es noch ein paar neue Informationen.
Sie (die Ex) hat Ihren Vorschlag, dass ich die Kinder 3 WE im Monat nehme, noch mal bekräftigt. Ich sollte das doch bitte machen.
Die Begründung ist jetzt, die Kleine wäre Verhaltensgestört, was auch z.T. zutrifft. Allerdings habe ich noch kein Gutachten
oder eine Feststellung darüber gesehen. Bis jetzt hieß es nur Entwicklungsverzögert.
Ich habe ein wenig Angst davor, dass das Gericht nicht nach meinen Vorstellungen entscheidet. Ich habe die
Umgangsvereinbarung soweit fertig gemacht, alle 2 Wochen am WE, Ferien hälftig, Sommerferien 2 Wochen, Feiertage
Geburtstage etc. Der Antrag zu Gericht sollte morgen raus.
Hat einer von euch Erfahrungen, ob die Fahrtstrecke von 160 km zu weit ist für ein Kind mit Verhaltensstörung?
Dies gibt meine Ex an als Grund warum Sie nicht zu mir dürfte.
Auch die Tatsache, ich sollte die Kinder 3 WE im Monat nehmen (was Sie mir nicht schriftlich gibt) aber vor Gericht dann
darauf bestehen dass ich die Kinder nur alle 2 Wochen Sonntags von 10 - 19 Uhr sehen darf, ist mächtig verwirrend.
Ich bin mir mittlerweile sicher, dass Sie sich wünscht dass ich mich mehr um die Kinder kümmere. Einfach aus der Tatsache
heraus, dass Sie völlig überfordert ist.
Hat einer von euch die Regelung, dass er an 3 WE im Monat seine Kinder sieht? Was ist dann mit dem Privatleben?
Ich habe das schon manchmal gemacht, aber dann hatte ich nur noch Stress (50 Std. arbeiten in der Woche + Abendstudium)
und den Kopf für die Kinder nicht so richtig frei, und letzlich auch nicht so viel Zeit, da ich an meinem freien WE immer alles das
erledige, was ich in der Woche nicht schaffe. Sicherlich, was können die Kinder dafür wenn ich in der Woche nicht alles geregelt
bekomme. Aber deshalb war doch die Regelung mit den 2 WE im Monat perfekt.
Bin mal gespannt auf eure Antworten. Danke,
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
hast Du Angst vor deiner eigenen Courage?
Also Kinder sind wirklich nicht schlimm, speziell eigene. Ich habe 2 von 3en an vier Wochenenden im Monat. Mein Privatleben existiert trotzdem noch.
Mama ist überfordert und gibt das an die Kinder weiter. Einerseits kannst Du nun für Ausgleich sorgen und davon ausgehen, das Mama nie wieder so froh sein wird, die Kids "entsorgt zu haben".
Ich würde 3 Wochenenden fordern. Vielleicht kriegste die, vielleicht verlierst Du und bekommst "nur" deinen derzeitigen Antrag.
Gruß,
Michael