Hallo,
bin neu hier, habe schon viel gelesen und finde das Forum hier sehr gut. Aber ich möchte meinen Fall doch mal selber schildern.
Habe die Kindesmutter im 7.Monat der Schwangerschaft kennen gelernt, dann kam der Sohn und ich habe ihn als meinen angesehen.
Nach gut 1 1/2 Jahren kam dann unsere gemeinsamme Tochter, wir hatten kurz zuvor geheiratet. Meinen nicht leiblichen Sohn konnte ich
leider nicht adoptieren.
Als meine Tochter 2 und mein Sohn 3 1/2 waren haben wir uns getrennt und genau ein Jahr später haben wir uns scheiden lassen. Bei meiner Tochter
haben wir das gemeinsamme Sorgerecht, bei dem Sohn hat die KM das alleinige. Von unserem damaligen Wohnsitz zog die KM mit den Kids
dann in Ihre Heimat zurück, ca. 110 km.
Von dem Tag der Trennung habe ich die Kinder alle 2 Wochen am WE von Freitags abends bis Sonntags abends gehabt, zusätzlich jede Ferien eine Woche
und im Sommer 2 Wochen. Nebenher habe ich die Kids auch genommen wenn es ging, quasi so oft wie möglich.
Jetzt habe ich mich nach 3 Jahren dazu entschlossen, auch in meine Heimat zurück zu ziehen. Somit hat sich die Entfernung von jetzt 110 auf 160 km je Wegstrecke erhöht. Allerdings wohnen dann Opa und Oma sowie die Qusinen und Qusengs nur noch ein paar Minuten entfernt. Die Kids fühlen sich dort wohl und freuen sich auch darauf.
Weiterhin habe ich eine neue Lebensgefährtin. Mit der Frau war ich schon mal 6 Jahre zusammen, und zwar genau bevor ich die KM kennen gelernt habe. Das ist natürlich ein rotes Tuch für Sie.
Jetzt hat die KM beschlossen, dass der Umzug nicht gut für die Kids ist und ich die Kinder nur noch alle 2 Wochen am WE sehen darf. Das haben wir einmal so gemacht. Dann kamen die Osterferien und die Kids durften doch die Woche zu mir. Natürlich haben wir auch was mit meiner neuen LG unternommen. Dies hat die KM aufgeregt.
Sie will den Kontakt von meinen Kids mit meiner neuen LG unterbinden und deshalb darf ich die Kids nur alle 2 Wochen am WE sehen. Das war dann an diesem WE soweit.
Ich habe mit den Kids über die Situation gesprochen. Ich denke, dass Sie das soweit verstanden haben und finden es ungerecht, dass Sie nicht bei mir übernachten dürfen. Meine Tochter fragte mich heute sogar, wann wir uns endlich wieder sehen weil Sie mich so sehr vermisst. Und mein Sohn will schon seit einem Jahr zu mir ziehen weil er sich so wohl bei mir fühlt.....
Wie auch immer. Mein nächster Schritt wird wohl der Gang zum JA sein und um Mediation bitten. Das wird aller voraussicht nach fehlschlagen und dann bleibt mir wohl nur der Gang zum Gericht und die Beantragung einer einstweiligen Verfügung um den Umgang zum Wohl der Kinder sicher zu stellen.
Liege ich da richtig mit, hat einer von euch ähnlich Erfahrungen gemacht, was ist der beste Weg?
Ich freue mich schon jetzt auf eure Antworten.
Gruß
Bernd
Hi,
nur der Interessehalber. Die Kids sind 2 und 3,5 Jahre alt?
Nichtplatt
Hallo nichtplatt,
die Kinder sind jetzt fast 6 und 7 1/2.
Gruß
Bernd
Moin
Nicht ganz.
Gespräch beim JA, und dann einen Antrag auf persöhnlichen Umgang nach § 1684 BGB und (ganz wichtig) § 1685 BGB stellen.
Du hast gute Chance das volle Umgangsrecht für den ältesten zu bekommen, da du als sozialer Vater anzusehen bist und scheinbar zum leiblichen kein Kontakt besteht.
Leider kann die KM den Umgang kürzen wenn sie den Kontakt zum leiblichen Vater herstellt. (so war es bei mir)
Gruß
Martin
Hallo,
zunächst mal recht herzlichen Dank für eure Nachrichten. Zumindest weiß ich jetzt wo der Weg hin geht.
Habe heute beim JA angerufen und um ein Vermittlungsgespräch gebeten. Wir haben direkt einen
Termin ausgemacht.....23.04. .... da bin ich ja mal gespannt ob die KM auch kommt. Warten wir es ab.
Gruß
Bernd
Hallo noch mal,
habe in anderen Beträge hier gelesen, dass es sinnvoll ist eine Umgangsregelung schon mit in das Gespräch beim
JA zu nehmen.
Meine Forderungen sind klar, alle 2 Wochen von Freitags 18:00 bis Sonntags 17:00 und jede Ferien eine Woche, dann
noch die Feiertage wie Weihnachten, Ostern je zur Hälfte.
Woher bekomme ich so eine Umgangsregelung?
@PHoeniX, da sind wir ja bald Nachbarn, ich ziehe in 2 Wochen nach Stadtlohn 🙂
Und noch mal DANKE für eure Antworten.
Gruß
Bernd
Servis Bernd!
Meine Forderungen sind klar, alle 2 Wochen von Freitags 18:00 bis Sonntags 17:00 und jede Ferien eine Woche, dann
noch die Feiertage wie Weihnachten, Ostern je zur Hälfte.
Woher bekomme ich so eine Umgangsregelung?
Vorneweg:
In der deutschen Gesetzgebung gibt es keine Umgangsregelung (leider oder Gott sei Dank, je nach Perspektive).
Die gängige Rechtsprechung sagt:
alle 14 Tage ein Wochenende, Ferien hälftig. Deine Vorstellung weichen schon mal nach unten davon ab ... kriegst Du die hälftige Ferienbetreuung nicht gebacken??
Unabhängig davon würdeich auch die Wünsche der Kids versuchen zu eroieren (möglicherweise wollen sie mehr Zeit -vor allem der Junge- mit Dir verbringen??
Eine Umgangsregelung kriegst Du durch Gespräch mit KM (Vereinbarung), wenn das nicht funzt, Mediation über JA oder gleichwertige Institution. Worst case: gerichtliche Umgangsregelung, falls alle gütlichen Einigubgsversuche fürdie Katz waren.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
so, mal wieder den Stand der Dinge aktuallisieren.
@ Marco, das mit der hälftigen Ferienregelung wird schwer, ich bin berufstätig und bekomme nicht soviel Urlaub.
Und wenn Opa und Oma mit aufpassen müssen, das ist ja nicht so toll.
Dass der kleine mehr zu mir will ist ein guter Hinweis, vielleicht sollte ich da genauer drauf eingehen, Danke.
Heute ist der Brief mit der Einladung zum Vermittlungsgespräch vom JA bei der KM angekommen. Sie hat direkt angerufen und mir mitgeteilt, dass Sie zu den
Termin nicht kommen wird. Sie würde mich mit allen Mitteln fertig machen.
Nach gut einer Stunde rief Sie erneut an, ich hätte gewonnen und könnte die Kleine haben, sollte Sie am Freitag
Abend abholen, dann könnte Sie für immer bei mir bleiben. Das ist doch der Hammer.
Ich habe Ihr nur gesagt dass die Kinder nicht getrennt werden sollen und ich nur einen geregelten Umgang
mit den beiden haben möchte. Das hat Sie nicht wirklich interessiert.
Wie auch immer, nachdem die ganzen guten Beiträge hier mich gut auf diese Situation vorbereitet haben, halte
ich mein Ziel fest in den Augen, einen geregelten Umgang mit den Kindern zu Ihrem und natürlich auch meinem Wohl.
Nochmals recht herzlichen Dank an alle.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
Cave canem!
Vielleicht war es nur ein PMS, vielleicht dreht sich der Wind aber morgen wieder und Du hast ein Problem.
Sprich mal mit dem JA am Ort des Kindes. Erst mal nur zur Info. Und dann kannst Du Dir überlegen, wie Du da weiter vorgehen willst, denn gute Regelungen findet man eigentlich immer außerhalb Kriegszeiten.
Deine Ex scheint aber irgendwie Angst vor dem JA zu haben. Prinzipiell könnt ihr auch eine Umgangsvereinbarung z.B. bei der Erziehungsberatung der Caritas, Awo, Diakonie etc. machen. Die ist allerdings nur solange das Papier nicht wert, solange sie nicht nach §33FGG beim Amtsgericht zwangsbewehrt ist.
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
um da mal was klar zu stellen, ich habe nach wie vor ein Problem. Sie will mir die Kinder nicht wie gewohnt geben und macht deswegen Ärger, Sie behält mir die kinder vor.
Weil die KM mit der Situation überfordert ist will Sie mir die Kleine geben, aber meinen Sohn nicht, da er nicht leiblich von mir ist.
Beim JA habe ich schon angerufen, wir haben auch den Termin am 23.04.08. Den werde ich auch definitiv wahrnehmen, denn das ist die Grundlage um
zum Gericht zu gehen.
Ich kenne meine Ex gut genug, Sie wird sich keiner Einigung hingeben, nicht freiwillig.......
Ich würde diesem ganzen Stress und Streit gern aus dem Weg gehen, was ich auch lange gemacht habe, aber irgendwann mal ist auch vorbei.
Gruß
Bernd
Hallo,
leider läuft alles nicht so glatt, ich bräuchte noch mal eure Hilfe.
Also, erst einmal muss ich eine Korrektur geben, die KM lässt mich die Kids nur alle zwei Wochen Sonntags von morgens bis abends sehen.....nicht wie sonst das ganze WE.
Den Termin beim JA hat die KM abgesagt mit den folgenden Begründungen:
1. Die Entfernung von der KM bis zu mir wäre zu weit, 160 km, obwohl ich die Kids abhole und auch wieder zurück bringe.
2. Ich hätte zu viele wechselnde Partner, vor 2 Jahren eine Beziehung mit 11 Monaten dauer, danach eine Beziehung mit ca. 2 1/2 Monaten wobei die KM mich mit
der Frau verkuppelt hat und dann seit 6 Monaten meine jetzige Freundin. Sind das viele wechselnde Beziehungen?
3. Ich würde mich zu wenig um die Kinder kümmern, alle zwei Wochen am WE wäre zu wenig.
Jetzt muss ich dazu sagen, dass meine Tochter ein Problem bei der Einschulung hat. Sie muss gefördert werden bzw. auf die Förderschule. Aber ich bin doch sowieso arbeiten, abends habe ich keine Zeit mehr dafür, und ich brauche doch auch mal ein WE für mich, oder?
Laut der KM könnte ich gern zum Familiengericht gehen und das Umgangsrecht einklagen. Aufgrund der emotional Schwachen Situation meiner Tochter würde die kleine nicht zu mir dürfen, sondern ich dürfte Sie nur alle zwei Wochen Sonntags sehen.
Hat jemand schon mal was davon gehört? Wie soll ich eurer Meinung nach weiter vorgehen?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd
Laut der KM könnte ich gern zum Familiengericht gehen und das Umgangsrecht einklagen. Aufgrund der emotional Schwachen Situation meiner Tochter würde die kleine nicht zu mir dürfen, sondern ich dürfte Sie nur alle zwei Wochen Sonntags sehen.
Na das ist doch klasse! Da würde ich an deiner stelle der EX zustimmen und sagen, dass daran die Tatsache schuld ist, dass dein Kind den Vater nicht oft genug sieht und das man das schnell ändern muss, damit es Töchting schnell wieder besser geht. 😉
Hör auf den Rat deiner EX und geh zum Gericht. Dein Privatleben geht die EX nichts an. Bei GSR obliegt dir die Gestaltung des Umganges. Ihre Strichliste über deine Partner, na, ich sag jetzt mal nicht, was sie damit machen kann...
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Bernd,
wohl doch kein PMS.
Den Termin beim JA hat die KM abgesagt mit den folgenden Begründungen:
Dann ist doch alles OK. Ab zum RA mit dir! Wenn Du im nördlichen Ruhrgebiet wohnst, hätte ich einen Tipp.
1. Die Entfernung von der KM bis zu mir wäre zu weit, 160 km, obwohl ich die Kids abhole und auch wieder zurück bringe.
2. Ich hätte zu viele wechselnde Partner, vor 2 Jahren eine Beziehung mit 11 Monaten dauer, danach eine Beziehung mit ca. 2 1/2 Monaten wobei die KM mich mit
der Frau verkuppelt hat und dann seit 6 Monaten meine jetzige Freundin. Sind das viele wechselnde Beziehungen?
3. Ich würde mich zu wenig um die Kinder kümmern, alle zwei Wochen am WE wäre zu wenig.
Das ist erst der Abfang. Es kommen noch schlimmere Argumente. Das BVerfG ist da übrigens ganz anderer Meinung. Goggle mal nach Umgang und BVerfG. Da hat sich mal ein Vatti in einer ähnlichen Situation hochgeklagt.
Jetzt muss ich dazu sagen, dass meine Tochter ein Problem bei der Einschulung hat. Sie muss gefördert werden bzw. auf die Förderschule.
Das und nur das solltest Du zügig im Konsens zu klären suchen, wenn deine Tochter nicht eigentlich zu jung ist. Irgendwie! Dafür darfst Du dir auch ruhig mal den Popo aufreißen.
Aber ich bin doch sowieso arbeiten, abends habe ich keine Zeit mehr dafür, und ich brauche doch auch mal ein WE für mich, oder?
Sach mal, willst Du jammern, oder was? Gibt es nicht!
Also meinen Eltern bin ich sehr dankbar, weil sie immer dann, wenn ich Hilfe brauchte bedingungslos geholfen haben. Hätte sich mein Vatter nicht in den Ring geworfen und sich reichlich mit Dreck beschmeißen lassen, hätte ich heute statt akademischer Ausbildung einen Hauptschulabschluss ohne Lehre.
Laut der KM könnte ich gern zum Familiengericht gehen und das Umgangsrecht einklagen. Aufgrund der emotional Schwachen Situation meiner Tochter würde die kleine nicht zu mir dürfen, sondern ich dürfte Sie nur alle zwei Wochen Sonntags sehen.
Hat jemand schon mal was davon gehört? Wie soll ich eurer Meinung nach weiter vorgehen?
Was wir schon an dolldreisten Exxen-Forderungen gehört haben, passt auf keine Kuhhaut. Meine Fordert gerade 6 Monate Umgangsausschluss. Na und? Wichtig ist, was der Richter sagt. Damit der aber das richtige sagen kann, brauchst Du einen gescheiten Fachanwalt für Familienrecht und eine fixe Regelung des Umgangsrechts ggf. mit einstweiliger Anordnung (hört sich schlimm an, bringt aber eigentlich nix außer Schnelligkeit).
Gruß
Michael
Hallo Michael,
zunächst mal Danke für deine Antwort.
Auf den Tipp mit dem RA komm ich gern zurück, kannst mir ja mailen unter *email gelöscht*
Mit der Einschulung meiner Tochter habe ich mich intensivst beschäftigt, aktiv vor Ort, Gespräche mit der Schule, dem Kindergarten, dem Jugendamt etc. Alles ging auch gut bis zu dem Zeitpunkt wo meine Ex mit den Streit erklärt hat. Seit dem Tage bin ich außen vor und erfahre nichts mehr, auch nicht auf nachfragen hin. Zu Jung, genau das war unser argument, aber leider ist die deutsche Rechtslage da ein wenig verzwickt. Entweder Regelschule mit Förderung oder Förderschule, ein Jahr zurückstellen in den Kindergarten gibt es nicht mehr, außer in besonders Schwerwiegenden Fällen, dazu zählt Töchting aber nicht......Aber ich und meine Ex halten es für das beste wenn Sie noch ein Jahr im Kindergarten bleibt.....aber das ist eine andere, auch sehr lange geschichte.
Ich bin ja auch immer da wenn Hilfe notwendig ist. Ich meinte jetzt in der normalen Zeit, also der Umgang alle zwei Wochen. Das ist doch normal, oder?
Es ist echt enttäuschend, 3 Jahre lang lieg alles gut, alles in bester Ordnung, und jetzt auf einmal fängt Sie an zu spinnen, also meine Ex, ich könnte ihr.........
Gruß
Bernd
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Anm.: RA-Adressen und sonstiges könnt ihr per PN austauschen
Hallo noch mal,
den Termin beim Jugendamt hat die KM abgesagt. Sie müsste dort nicht hin und es würde auch gar nichts bringen. Soweit so gut.
Das JA fertigt eine interne Notiz an und hält sich raus.
Ich habe noch mal versucht meine Kinder über Telefon zu erreichen, das wird ganz abgeblockt von der KM. Ich könnte die Kinder sehen,
wenn die Kinder nichts mit meiner neuen LG machen müssten. Das ist doch pure Erpressung. Es tut mir leid für die Kinder, aber auf den
Kuhhandel lasse ich mich nicht ein.
Jetzt habe ich gestern mit meinem RA gesprochen. Der verfasst zunächst einen Brief an die KM und will dann die Reaktion abwarten. Der
nächste Schritt wird dann wohl der Antrag auf Umgang beim Familiengericht sein.
Laut meinem RA habe ich auf meinen nicht leiglichen Sohn kein Umgangsrecht, auch dann nicht wenn ich mit Ihm 3 1/2 Jahr zusammen gelebt
habe und Ihn danach regelmäßig gesehen habe. Das hatte ich hier im Forum aber anders verstanden.
Wer kann mir in dieser Sache Rat geben was zu tun ist?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Bernd
Hi Bernd,
dann gib Deinem RA doch mal folgenden Tip: §1685 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen insb. Abs. 3, welcher sich wiederrum auf § 1684 bezieht. Das sollte wohl eindeutig sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Edit: Bis Du Dir sicher dass dies ein Fachanwalt ist? Diese beiden Paragraphen gehören bei Umgang zum kleinen 1x1.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Bernd,
erst einmal gibt es da ja nicht nur das Stiefkind, sondern ja auch eine Tochter.
Das, was die Kindesmutter da vorhat, kann und wird nicht funktionieren. Ein einigermaßen pfiffiger RA wird auch den 1685er dazu benutzen, beide Geschwister zum Umgang zu bekommen.
Nur irgendwas läuft da bei euch nicht optimal. Vor einem Monat kamst Du zu uns und jetzt seid ihr bei:
Jetzt habe ich gestern mit meinem RA gesprochen. Der verfasst zunächst einen Brief an die KM und will dann die Reaktion abwarten. Der
nächste Schritt wird dann wohl der Antrag auf Umgang beim Familiengericht sein.
Also den Kuschelkurs hast Du der KM schon in Form eines JA-Gesprächs angeboten. Was wollt ihr denn nun Briefe an die Km schreiben? Es wäre das erste Mal, dass ich davon höre, dass ein Gegen-RA eine boykottierende Mutter bekehrt.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass da Zug in die Sache muss. Ich habe in einer ähnlichen Situation einen Antrag mit einstweiliger Anordnung stellen lassen. Die EA sorgt dabei allein dafür, dass das Verfahren beschleunigt wird.
Gib Gas und wenn Du was zum Kuscheln brauchst, kaufe Dir nen Teddy.
Gruß,
Michael
Moin,
Was wir schon an dolldreisten Exxen-Forderungen gehört haben, passt auf keine Kuhhaut. Meine Fordert gerade 6 Monate Umgangsausschluss. Na und? Wichtig ist, was der Richter sagt.
nur um mal noch eins auf die zitierte Kuhhaut drauf zu setzen:
Meine EXE fordert gerade Umgangsausschluss bis meine Kleine sprechen und sich artikulieren kann :puzz:
Noch Fragen? 😉
Gruß
Ariba
Hallo,
auch Du solltest Dir mal den § 235 STGB durchlesen wenn Du ein gerichtliches Umgangsrecht hast! Habe ich auch gemacht. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen KM. Behalte es wenn Du noch keinen geregelten Umgang hast. Gehe zum FG und fordere Dein Recht und auch das Recht des Kindes ein. Grundrecht !!! Nicht zu lange zögern !! Mein Streit geht nun sechs Jahre und die Kindheit der Kleinen geht sehr schnell vorbei!!! 😡
LG Thomas