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Kindesausreise ins Ausland _Berichtspflicht

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 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Es geht um Berichtpflicht (Sorgerecht) - das Gericht hat meinen Antrag zurückgewiesen, weil er sich für international nicht zuständig erklärt (das Kind im Ausland). Noch Mal, meine Frage ist wenn ein Junge für Ausbildungszwecke vorübergehend ins Ausland zieht, hat er dort seinen gewöhnliche Aufenthalt und dadurch sind die deutschen Gerichte für die Sorgerecht nicht mehr zuständig?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 22:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo SALI,

meine Einschätzung ist, dass Du wissen willst wo sich Dein Sohn aufhält und Du möchtest auch Kontakt zu ihm haben. Das alles wird von der KM boykottiert und sucht jetzt einen Weg doch an die Informationen zu kommen.
Das Gericht hat entschieden, weil sich das Kind Ecuador befindet entfällt die Auskunftspflicht und dagegen willst Du vorgehen.

Dazu habe ich <a href="http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=142511&spid=1290&spk=1288&sfk=30>das</a>" gefunden.
Dabei geht es um den §1686 BGB nachdem die Eltern zur Auskunft über die Lebensumstände des Kindes gegenseitig verpflichtet sind.
Das Problem ist, dass wenn die KM sagt Kind ist in Ecuador ist die Sache im Pinzip erledigt. Trotzdem solltest Du auf einer Adresse in Ecuador bestehen, ob das Gericht das so sieht kann ich nicht sagen.
Letzlich können Auskünfte über das JA oder einen Anwalt übermittelt werden, wenn die KM keinen Kontakt zu Dir will. Auch ist das Einverständnis des Kindes nicht erforderlich.
Die Auskunft kann eigentlich nur versagt werden, wenn es dem Kindswohl schadet.

Juristisch bin ich nicht so bewandert, aber ich kann nachvollziehen, dass ein Verstoß gegen das Gerichtsurteil nicht geahndet wird. Ob eine Klage auf Erteilung der Auskunft über den Aufenthaltsort des Kindes mehr bringt, müsstest Du einen Anwalt fragen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 22:54
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Susi,

die Nichterfüllung der Berichtpflicht ist mit einem Zwangsgeld bedroht. Das habe ich beantragt. Das Gericht sagte, ich bin nicht zuständig, das Kind ist im Ausland. Das konnte aber er nur dann sagen, wenn der Junge im Auslandseinen gewöhnliche Aufenthalt. Die Frage ist - wenn er dort ist, hat er dort den  gewöhnliche Aufenthalt?

Gruss

SALI


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 23:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Kind in Deutschland gemeldet ist, dann nicht. Dann hält es sich nur vorübergehend im Ausland auf.
Außerdem muss der Aufenthalt im Ausland irgendwie passtechnisch geregelt sein. Normalerweise kann man sich nicht ohne Visum längere Zeit im Ausland aufhalten.
Wenn er natürlich die Staatsbürgerschaft von Ecuador hätte, dann wäre das durchaus etwas anderes.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 23:20
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