Kindesausreise ins ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesausreise ins Ausland _Berichtspflicht

Seite 1 / 2
 
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

was soll ich machen?

Ich lebe in Polen. Meine Ex und unsere drei Kinder (zwei davon schon erwachsen) leben in Deutschland.  Seit einiger Zeit behauptet die Ex dass die Kinder nach Ecuador.  Sie (die Ex) sollte immer noch in Deutschland leben. 2003 hat das Gericht die Kindesmutter verpflichtet, mi vierteljährlich schriftlich über den Gesundheitszustand, insbesondere über erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, sowie den allgemeinen Entwicklungszustand der drei Kinder zu informieren und ihm halbjährlich aktuelle Fotos der Kinder zu übersenden. Jetzt gilt das nur noch für den minderjährigen (16 Jahre) Sohn

Seit 2008 geht die KM diesen Verpflichtungen nicht nach. Ich habe sie dazu mehrfach aufgefordert. Dazu muss ich noch schreiben, dass sie jeden Kontakt mit mir ablehnt. Oft wechselt Wohnorte und antwortet meine Briefe.

Vor einigen Monaten habe ich durch Suchdienst der deutschen Polizei ihre und des minderjährigen Sohnes Adresse erfahren.

Nach einigen schriftlichen Aufforderungen habe ich bei dem zuständigem deutschen Familiengerecht Antrag auf Zwangsgeld (vorgesehen in dem Gerichtsbeschluss vom 2003) gestellt. Heute habe ich ein Schreiben von dem Gericht bekommen. Mein Antrag wurde zurückgestellt. Ich sollte mich an das ausländische Gericht wenden. Meine Vermutung ist dass der Junge weiter in Deutschland lebt und den Auslandsaufenthalt in seiner erwachsener Schwester nur vorgetäuscht ist.

Was ratet ihr?

Gruß

SALI


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2015 19:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Welches ausländische Gericht denn?

Weiß das Gericht, wo sich dein Sohn aufhält?

Wenn ja, woher?

Zahlst du immernoch Unterhalt?
Wohin?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2015 20:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stell doch endlich mal den Unterhalt ein. Du eierst jetzt schon seit Jahren rum.

Zahlst du denn immernoch für die erwachsenen Kinder?

Du selber lebst in Polen. Was befürchtest du denn? Zahl an keinen mehr was und warte ab was passiert


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2015 20:53
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Beppo, "die Information" über den Aufenthalt in Ecuador hat das Gericht von einer Erklärung meiner Ex. 
Unterhalt zahle ich immer noch. Ich habe es eingestellt, dann hat die Ex einen polnischen Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Ich kann nicht untertauchen. Keine Chance nicht zu zahlen. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2015 21:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, aber du kannst doch nicht bis zum St. Nimmerleinstag für alle Kinder Unterhalt zahlen?!

Für die über 18 jährigen würde ich nix mehr zahlen. Da kann mama auf keinen Fall jemanden losschicken. Das müssen die Kinder dann schon selbst klären


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2015 21:49
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Mama hat eine Vollmacht von den erwachsenen Kindern. Ich habe ein Unterhaltsurteil auf dem Buckel. Ich muss zahlen auch wenn sie erwachsen sind und studieren. Um das zu wissen muss ich ihre Adresse haben. Die Mama erklärt, dass Sie Medizin in Ecuador studieren. Die Adresse will sie nicht bekanntgeben, weil ich "gefährlich" für die Kinder bin. Die Gerichte und Ämter in Deutschland sind damit zufrieden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2015 22:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube du wirst nicht drumherumkommen eine entsprechende Klage einzureichen. Du wirst wohl sonst auch noch in 30 jahren Unterhalt zahlen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2015 22:15
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Eigentlich, wollte ich keinen Rat über meine Unterhaltspflichten, sondern mich erkundigen, ob das in DE wirklich so ist, dass ein Elternteil einfach vor einem Familiengericht erklären kann, dass sein Kind irgendwo in Südamerika ist und auf Grund dessen das Gericht entscheidet, dass sein früherer Beschluss über Auskunftspflicht in DE nicht mehr realisierbar ist und schickt den anderen Elternteil zum Teufel. Ich bereite mich vor auf zweite Instanz und brauche Tipps woran ich die Klage stützen kann.       


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2015 22:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also konkret kann ich auch diese Frage nicht beantworten aber im deutschen Familienrecht ist alles möglich.

Und wenn das Gericht dich auf diese Art los werden kann, so wird es das sicher tun.

Du wirst jedenfalls in D niemand finden, der sich für deine Interessen von Nachtmatte auf die Tagesmatte wälzt.

Die Kinder sind bei der Mutter und du zahlst Unterhalt.
Damit ist für die deutsche Justiz alles in Butter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2015 22:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich weiss es natürlich auch nicht, aber ich glaube, dass die Auskunftspflicht keine großen Auswirkungen hat.
Welche Nachweise über die Bedürftigkeit Deiner Kinder hast Du denn?

Aus meiner Sicht solltest Du eine Klage auf Abänderung des Unterhalts stellen, da keine Bedürftigkeit der Kinder mehr vorliegt. Darauf müsste es dann doch Reaktionen geben. Da offensichtlich ein Titel besteht, kannst Du die Zahlungen zwar nicht einstellen, aber Klagen kannst Du.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2015 23:01




 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Noch eine andere Frage, die damit verbunden ist:
- hätte die Mutter ihr Sorgerecht indem sie einen sechzehnjährigen Sohn nach Ecuador zu seiner zweiundzwanzigjähriger Schwester schickt, und zwar dauerhaft (für Schulausbildung) verletzt?   
- würde in solchem Fall einen formelle Sorgerechtsübergabe (z.B. in Form von einer Notarakt) nicht notwendig? 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 16:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Sorgerecht ist sehr formal und dagegen hat die KM nicht verstoßen, es ist auch keine Übertragung erforderlich, da sie weiterhin die rechtliche Vertretung warnimmt. Wenn ein Kind bei den Großeltern oder im Internat lebt erfolgt auch keine Sorgerechtsübertragung.

Die Frage wäre sicher ob der Aufenthalt in Ecuador dem Kindswohl dient. Also wie lebt das Kind dort, Lebensumstände, Sprachkenntnisse, Schulausbildung. Nur, wenn das Ziel ist, dass er in Ecuador Medizin studieren soll, dann ist der Aufenthalt dort sinnvoll. U.U. fangen in Ecuador die Studien an der Uni auch bereits mit 16 an, z.B. in Mexiko gehört das Abitur zur Hochschulausbildung.
Bei einem 16jährigen wird das JA auch nicht in Ecuador nachfragen wie es ihm geht. In diesem Alter absolvieren auch andere Kinder Auslandsjahre.

Ich denke nicht, dass auf diese Weise irgendetwas rumkommt.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 17:02
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Susi. Was ich aber immer noch nicht begreifen kann, was kann einen deutschen Kind bewegen in Ecuador Medizin zu studieren. Soviel ich weiß ist das Studium dort nicht billig. Er ist nicht reicht und in der Botschaft habe ich schon nachgefragt, er bekommt kein deutsches Stipendium. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 17:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

evtl Zulassungsbeschränkungen aka Numerus Clausus in Deutschland?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 17:47
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

er ist ein sehr guter Schuler, ich glaube nicht, dass er damit Probleme hätte


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 17:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gründe nach Ecuador zu gehen gibt es viele. Dahinter würde ich kein Hexenwerk vermuten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 18:07
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Zu deiner Ausgangsfrage: Klar darf die KM, insbesondere, wenn sie alleiniges GSR hat, ihren Sohn einen Auslandsaufenthalt gestatten, dass ist nichts ungewöhnliches.

2003 hat das Gericht die Kindesmutter verpflichtet, mi vierteljährlich schriftlich über den Gesundheitszustand, insbesondere über erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, sowie den allgemeinen Entwicklungszustand der drei Kinder zu informieren und ihm halbjährlich aktuelle Fotos der Kinder zu übersenden. Jetzt gilt das nur noch für den minderjährigen (16 Jahre) Sohn

Seit 2008 geht die KM diesen Verpflichtungen nicht nach.

Warum hast du das nicht schon viel früher über einen deutschen Anwalt Zwangsgeld beantragt? Diesen Zustand sieben Jahre hinzunehmen könnte als Gleichgültigkeit ausgelegt werden.

Nach einigen schriftlichen Aufforderungen habe ich bei dem zuständigem deutschen Familiengerecht Antrag auf Zwangsgeld (vorgesehen in dem Gerichtsbeschluss vom 2003) gestellt. Heute habe ich ein Schreiben von dem Gericht bekommen. Mein Antrag wurde zurückgestellt. Ich sollte mich an das ausländische Gericht wenden.

Wieso soll ein sich ausländisches (polnisches?) Gericht um die Durchsetzung eines Urteils von einem deutschen Gericht kümmern? Auch dies würde ich von einem deutschen Anwalt prüfen lassen.

Vor einigen Monaten habe ich durch Suchdienst der deutschen Polizei ihre und des minderjährigen Sohnes Adresse erfahren.
[...]
Meine Vermutung ist dass der Junge weiter in Deutschland lebt und den Auslandsaufenthalt in seiner erwachsener Schwester nur vorgetäuscht ist.

Und war das jetzt eine Adresse in Ecuador?

Auslandsaufenthalte sind für Schüler heute üblich und die Länder klingen dabei manchmal abenteuerlich. In meinem Bekanntenkreis sind einige Jugendliche vor dem Abitur in alle möglichen Länder gegangen, Ecuador war übrigens auch dabei. Allerdings waren das kurze Aufenthalte, das Abi wurde in Deutschland gemacht. Ich denke auch, dir bleibt nur auf Abänderung der Titel zu klagen, natürlich in Deutschland. Und für den minderjährigen Sohn solltest du einen Ausbildungsnachweis fordern.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 18:36
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

MontyPython:

Warum hast du das nicht schon viel früher über einen deutschen Anwalt Zwangsgeld beantragt? Diesen Zustand sieben Jahre hinzunehmen könnte als Gleichgültigkeit ausgelegt werden.

weil sie untergetaucht waren, Katze und Maus spielen sie immer noch

Wieso soll ein sich ausländisches (polnisches?) Gericht um die Durchsetzung eines Urteils von einem deutschen Gericht kümmern? Auch dies würde ich von einem deutschen Anwalt prüfen lassen.

ich spreche von einem deutschem Gerichtsbeschluss, den ich in diesem deutschen Gericht durchsetzen möchte

Und war das jetzt eine Adresse in Ecuador?

nein, Deutschland


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 19:03
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, ich habe noch eine für mich wichtige Frage. Für die örtliche (internationale) Gerichtszuständigkeit  ist der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts entscheiden. Der soll nach den Kriterien des Haager Übereinkommens vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ)  geprüft werden. Ecuador ist seit dem 1.09.2003 Vertragsstaats dieser Übereinkommen.

Angenommen, der Junge befindet sich in Ecuador und geht dort in die Schule. Wie soll solcher Aufenthalt nach den Kriterien bewertet werden. Dabei wäre zu beachten, dass er laut Erklärungen seiner Mutter, nur vorübergehend, für Ausbildungszwecken, sich im Ausland befindet, seine Mutter lebt immer noch in Deutschland und er ist ein deutscher Staatsbürger. Hat nach den Kriterien des KSÜ der Junge seinen der gewöhnliche Aufenthalt in Ecuador oder in Deutschland?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2015 22:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein OLG hat schon mal entschieden, dass ein Auslandsaufenthalt von einem Jahr nichts an der Unterhatspflicht ändern würde.

Insofern kämst du an der Front auch nicht weiter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2015 22:28




Seite 1 / 2