Hallo zusammen!
Meine liebe Exe spielt neuerdings mit dem Gedanken, dass wir uns ja wöchentlich mit der Betreuung meines 7 jährigen Kindes abwechseln können. 🙄 Eigentlich nicht unbedingt schlecht...
Da ich natürlich Vollzeit arbeite, wäre das nur mit Hilfe der Großeltern möglich. Ausserdem habe ich da auch noch ein paar offene Punkte, die Ihr mir vielleicht erklären könnt. :redhead:
Sollte so ein Betreuungssystem schriftlich vereinbart werden, nicht das sich das die Dame noch 2 Monaten wieder anders überlegt?
Wie sieht die finanzielle Seite mit Kindesunterhalt und Kindergeld in diesem Fall aus? Würde sich etwas am Ehegattenunterhalt ändern?
Wie wäre das mit dem Wohnsitz des Kindes?
Danke für Eure Hilfe
GAMEBIT
Moin,
es steht das sog. Wechselmodell an. Super Sache! :thumbup:
Schriftlich würde ich es fixieren unter Zuhilfenahme einer sog. Elternvereinbarung. Muster findest du >hier<.
Ansonsten mal das Forum nach "Wechselmodell" durchflöhen 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Gamebit!
Meine liebe Exe spielt neuerdings mit dem Gedanken, dass wir uns ja wöchentlich mit der Betreuung meines 7 jährigen Kindes abwechseln können
Schön! Das ist ja das Beste was dir passieren kann! Gratuliere!
Die Beweggründe können /müssen dir egal sein...es sei den sie führt was schlimmes im Schilde
Hauptsache du hast mehr Zeit mit eurem Kind.
Da ich natürlich Vollzeit arbeite,
Was ist daran natürlich...natürlich für Väter???
Scherz beiseite..:
Da ich natürlich Vollzeit arbeite, wäre das nur mit Hilfe der Großeltern möglich.
DAS ist kein Problem, wenn du es gut organisieren kannst.
Sollte so ein Betreuungssystem schriftlich vereinbart werden, nicht das sich das die Dame noch 2 Monaten wieder anders überlegt?
Das ist nie verkehrt!
Wie sieht die finanzielle Seite mit Kindesunterhalt und Kindergeld in diesem Fall aus? Würde sich etwas am Ehegattenunterhalt ändern?
Zum EU kann ich nix sagen.
Zum KU...wenn ihr euch in den Umgangszeiten auf 50/50 einigt...euch um die anderen Lebenshaltungskosten ...Sonderbedarf einig seit...fällt der KU weg.
ABER...das müsst ihr BEIDE wollen.
Wie wäre das mit dem Wohnsitz des Kindes?
Doppelwohnitz ist möglich. Hat aber direkt nix mit dem Wechselmodell zu tun.
Der Doppelwohnsitz erleichtert oft nur andere Dinge:
Kostenfreie Schülerbeförderung, Müllgebühren (die steigen dann evtl. *g*), "Beweis" bei Behörden, wo eurer Kind wohnt,
außerdem ist es eine weitere "Festigung" des WM...aber der Doppelwohnsitz ist kein "muss" für das WM.
Kindergeld wird geteilt.(?)
Ein Tipp:
Mach DU dir Gedanken wie dir die Umgangszeiten am liebsten sind, dann hast du etwas womit du orgumentieren kannst.
Mach dir Gedanken, was mit eurem Kind ist, während du arbeitest...Großeltern...evtl. andere Betreuung?
Viel Glück...ich drück die Daumen
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hallo Gamebit,
ich habe mit meinem Ex-Mann eine hälftige Regelung was die Kinderbetreuung betrifft. Wir arbeiten beide 30 Stunden, wohnen im gleichen Ort (wegen dem Weg zur Grundschule für die Kleine) und wechseln immer nach 3,5 Tagen die Kinderbetreung.
Wir haben nichts schriftlich vereinbart, aber da wir ja beide das Wohl der Kinder im Blick haben, schien mir das auch nie notwendig. Es gibt immer mal Ausnahmen - berufliche Termine, Urlaube etc. Da haben wir immer eine Regelung gefunden.
Finanziell gab es bei und auch nichts zu regeln. Jeder bekommt ein Kindergeld, es gibt keinen Kinds- oder Ehegattenunterhalt. Das war aber auch vor allem so unkompliziert möglich, weil wir ähnlich viel verdienen. Bei jedem von uns ist ein Kind gemeldet (ist halt praktisch bei Zweien 😉 ).
Um es klarer und verbindlicher zu machen, sollte man es aber vielleicht wirklich schriftlich festhalten und ich würde vermute, wenn beide gleich betreuen entfällt Kindsunterhalt. Wir setzen uns regelmäßig zusammen und schauen wer was für die Kinder ausgegeben hat, damit es kein Ungleichgewicht gibt (z.B. einer kauft Brille und Schulbücher und der andere nur die Fahrkarten).
Ich wünsche euch viel Glück. Ich finde das Wechselmodell eine echte Chance für die Kinder, aber es erfordert viel Disziplin und Absprachen.
Viel Grüße,
Sanne
Hallo,
wir praktizieren seit kurzem mit unserer 13jährigen Tochter ein 50/50-Modell. Wir haben die Regelungen dazu zwar notiert, aber nicht mit Unterschriften versehen oder so. Finanziell läuft das bei uns so, dass wir ein extra Konto eingerichtet haben (kostenloses online-Konto) auf das ich monatlich das Kindergeld überweise und jeder Elternteil noch einmal etwa die hälftigen (bisher allein vom Vater getragenen) Unterhaltskosten. Davon wird dann alles außer Verpflegung und Wohnen bestritten. Rücklagen die sich eventuell bilden werden für Urlaub und Sonderausgaben (Konfirmation/Jugendweihe etc.) genutzt.
Bis jetzt klappt das ganz gut. Vielleicht auch ein Ansatz für dich.
Gruß Kathrin
Doppelwohnitz ist möglich. Hat aber direkt nix mit dem Wechselmodell zu tun.
Der Doppelwohnsitz erleichtert oft nur andere Dinge:
Kostenfreie Schülerbeförderung, Müllgebühren (die steigen dann evtl. *g*), "Beweis" bei Behörden, wo eurer Kind wohnt,
außerdem ist es eine weitere "Festigung" des WM...aber der Doppelwohnsitz ist kein "muss" für das WM.Kindergeld wird geteilt.(?)
Lieber BMRK,
du hast jetzt schon desöfteren von einem existierenden Doppelwohnsitz geschrieben, nur leider gibt es einen solchen definitiv nicht!
In keinem Melderecht in der BRD gibt es 2 Wohnsitze, welche formal gleichberechtigt sind. (ich wäre froh, wenn du dass widerlegen könntest)
Es gibt zwar Urteile, die sinngemäss lauten "eine Trennung der Eltern begründet automatisch einen doppelten Wohnsitz der Kinder", aber diese (beiden) Urteile behandelten nur die Zuständigkeitsfragen der Fam-Gerichts-bezirke und hatten in ihrer Wirkung rein gar nichts mit der Wohnsitzmeldung zu tun.
Du hast doch selber das Wechselmodell? Wie habt ihr denn die Meldefrage erledigt?
Solltest du schriftlich haben, dass deine Kinder an 2 gleichberechtigten Wohnsitzen (Doppelwohnsitz) gemeldet sind, stelle das bitte hier rein - es wäre eine Revolution bzgl. der 50/50-Problematik, und würde vielen helfen, die sich einfach nicht einigen können, wo das Kind gemeldet sein soll.
@gamebit:
ich habe auch 50/50 und in Sachen WS ist das so geregelt: Sohn ist bei mir gemeldet mit Hauptwohnsitz, den Steuervorteil (ST-Klasse 2 - alleinerziehend teile ich mit der KM), bei der KM ist er mit 2. oder Nebenwohnsitz gemeldet.
Theoretisch hätten meine Ex und ich uns auch darauf einigen können: 1 Jahr bei mir 1 Jahr bei ihr mit Hauptwohnsitz.
Egal wies gemacht wird - man muß sich nur einigen und : wo kein Kläger, da kein Richter.
Wichtig ist der WS auch in Fragen der Förderung eine KiGa- oder Hortplatzes. Da unser Sohn bei mir gemeldet ist, bin ich auch der Hort-Vertragspartner. Den Elternanteil zahle ich offiziell alleine - iun Wirklichkeit zahlt KM die Hälfte.
Kindergeld wird von der Kindergeldstelle immer nur auf ein Konto überwiesen. Ich mache es so, dass ich die Hälfte an die Ex. überweise. Auch hier gilt: man muß sich nur einigen.
Was den Unterhalt angeht, E-U. wird unberücksichtigt bleiben - d.h. weiterlaufgen müssen.
KU fällt nur an, wenn eine Seite markant viel mehr verdient - dann ist ein gewisser Ausgleich fällig - das ist aber komplizierte Materie. Auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Abschliessend 2 Tipps und eine Anmerkung:
Führe minutengenau Buch, wann sich deine Kinder in deiner Verantwortung befinden - kann bei evtl. späteren Streitigkeiten von Nutzen sein, und du hast immer schön den Überblick, wieviel deine Kinder bei dir sind (bei entsprechenden Prozent-Berechnungsformeln)
Haltet möglichst Rechtsanwälte, JÄmter und Gerichte raus - die verkomplizieren das ohnehin schwierige Wechselmodell nur unnötig.
Anmerkung: Solltet ihr das WM dann haben, beobachtet, wie es den Kinder dabei geht - nicht für alle Kinder ist das WM geeignet. Seid offen dafür, die Betreuung auch wieder anders zu handhaben wenn ihr das Gefühl habt, dass es im Interesse der Kinder ist.
Ich drück die Daumen für gutes Gelingen
Gruß
haddock
Hallo haddack,
Klick für: OLG Karlsruhe: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wohnsitz des Kindes
Ziemlich am Anfang heißt es:
Zwar hätten in die Kinder zunächst einen Doppelwohnsitz gehabt.
Daraus schließe ich, dass es einen Doppelwohnsitz gibt.
Klick hier:
OLG Koblenz
oder hier:
OLG Brandenburg
@ Deep...wär das was für die Urteilsdatenbank??
Wobei ich mich jetzt wieder frage:
Doppelwohnsitz des Kindes nach Trennung
Die Trennung der sorgeberechtigten Eltern begründet für gemeinsame Kinder einen Doppelwohnsitz. Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an.
Wenn es auf den tatsächlichen Aufenthaltsort nicht ankommt, ja,...worauf denn dann??
:question:
Oder kapier ich jetzt den Begriff "Doppelwohnitz" nicht so richtig?
edit:
Hm...ich sollte zunächst weiter lesen...sorry.
Mist-Gerichtssprache
Zu deiner Frage:
Wir haben noch nichts gerichtlich oder schriftlich vereinbart.
Ich werde mich auch erstmal hüten...die Kids sind bei mir gemeldet.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.