Jetzt wird einiges klarer........ 😉
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
es gibt ausnahmeregelungen die auch die Mutter in Pflicht nehmen sich an den Umgang zu beteiligen.
Man schaue OLG Brandeburg, Beschluss vom 11.11.2009 - 13UF 58/09=BeckRS 2009 86688 unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 2002, 1863)
In diesem Urteil ist die Frage der Kostenbeteiligung/-übernahme durch den Betreuungselternteil verneint worden (>hier<)
Auch OLG in Hessen hat zugunsten des Vaters entschieden,
Welches, wann, unter welchem Aktenzeichen?
es gibt also einzelurteile wonach sich die Gerichte anschliessen können.
Unbenommen, die Rechtsprechung entwickelt sich in dem einen oder anderen Thema sicherlich, wenn auch in Zeitlupe.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!