Keine Ferien beim P...
 
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Keine Ferien beim Papa? Zwangsgeld beantragen?

 
(@elternteil_m)
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Hallo zusammen,

ich hab mal wieder eine Frage, zu der ich erst mit eurer Meinung weiteragieren möchte:

Situation:
Ich habe mit der KM GSR für nen 8jährigen,
wir sind seit 7 Jahren getrennt.
KM hat das ABR, Sohnemann und wohnen NRW. (300km Abstand. . . )
Ich wohne in Nds.

Seit Dez. 09 haben wir mittels vom Gericht als beschlossen angenommene Umgangsvergleich:
14tägig - Fr 12 Uhr Abholung durch mich von der Schule, Abgabe durch mich an der KM-Haustür So. 19Uhr (klappt ohne Ausfälle und ohne Kommunikation. . . )
Ferienregelungen:
25.12. mittags bis einen Tag vor Schulbeginn 19 Uhr (hat ohne Kommunikation geklappt)

Osterferien nach Unterrichtsende bis Tag vor Schulbeginn 19Uhr (hat ohne Kommunikation geklappt)

Sommerferien dazu wörtlich im Beschluss:

bezüglich der Sommerferien sind sich die Eltern darüber einig, das Sohnemannsname sie hälftig beim Kindesvater verbringen wird

Herbstferien bei KM

Telefonkontakt: Donnerstags 17 - 17:30 ruft der Kindesvater seinen Sohn an....
(klappt so lala. . . sporadisch wegen erheblicher Störungen, bis hin zu kompletten Ausfällen, die im Verhalten der KM liegen. Ich rufe spätestens 17:01 Uhr an . . .am Festnetz und hinterlasse ggf. Nachricht für Sohn. . .und bei  Nichterreichen zusätzlich das Handy der KM, wo niemals abgenommen wird....
wenn Ausfall wirft mir der Sohn vor, nicht angerufen zuhaben . . .seine Mama hätte ihm gesagt, das ich nciht angerufenhätte. . . er galubt mir dann aber irgendwann doch immer...

Sommerferien sind in NRW vom 15.7. - 27.08. (erster und letzter Ferientag)

Seit zwei Monaten versuche ich, mich mit KM per e-mail darüber auszutauschen, welche Hälfte und wann genau Übergabe....
Beim letzten Umgang (9.-11.7.) erfuhr ich vom Sohn, das er während der ersten drei Wochen für zwei Wochen mit seiner dortigen Oma (Mutter der KM) an die Ostsee fährt.
(wie auch in 2009, nur das war er die erste Hälfte bei mir und die zweite Ferienhälfte an der Ostsee)

Ich habe Sohnemann rechtzeitig zu Ferienbeginn 20€ Taschengeld mit der Post und viel Spaß Wünschen geschickt...

Da die KM jede Kommunikation verweigert (war auch mit der Grund für einen ABR-Antrag nach altem Recht in 2009, in dem sie jedoch das ABR behalten hat)
gehe ich davon aus, das Sohnemann die zweite Hälfte bei mir sein wird, und diese beginnt für mich am 6.8. . . .

Nun kam bereits Wochen vor den Ferien der Sohn auf die Idee, sich von der Oma auf der Rückfahrt von der Ostsee zur zweiten Ferienhälfte bei mir absetzen zu lassen, da sie genau hier vorbeifahren würde...und dann ich nicht am darauffolgenden Tag 11 Stunden mit dem Zug ihn abholen müsste...
(Oma schliesst sich der Kommunikationsverweigerung der KM an)
Ich sagte dem Sohnemann zu, das ich sein Begehren an die KM frage, und er dann Bescheid bekommt. . .

Tja, und nun ist einfach nix passiert. . .

Heute erfuhr ich von der Schwester der KM (deren Tochter ebenfalls mit der Oma an der Ostsee ist. . . ),
1.) das die Oma frühestens am 10.08. von der Ostsee zurückkommt, sie aber nix davon gehört hat, das die Oma den Sohn hier absetzen will,
2.) das die KM (entgegen meiner Annahme nicht selbst im Urlaub sei, sondern zu Hause sitzt)
3.) die Schwester weder die Oma anruft noch die KM, da sie sich auch weiterhin aus dem Theater raushalten will. . .

Meine letzte Mail vom 2.8. an die KM war so:

Hallo Vorname,

bitte gib mir die Details der Übergabe von Vorname Sohnemann zur 2. Ferienhälfte bei mir.
Gibt Deine Mutter Vorname des Sohnemanns auf der Rückfahrt von Fehmarn hier ab? Wenn ja, wann?

Findet diesen Donnerstag der Telefontermin statt ?
Unter welcher Nr. kann ich Vorname des Sohnemannes erreichen ?

Gruß E.

Lesebestätigung hab ich heute, 4.8. 10 Uhr erhalten . .
aber keine Reaktion . . .
KM nimmt auch heute am Festnetzanschluss nicht ab, Handy ist aus.
Von "Unbekannt" will ich nicht anrufen, denn das würde nur eskalieren, da sie sich ja deutlich verweigert.

Ach so:
Nach meinem ABR Antrag hat sie 4 Monate Kontaktabbruch zwischen Kind und mir durchgezogen, der erst durch den o.g. Gerichtsvergleich beendet werden konnte. . .
in dem Umgangstermin wollte sie erreichen, das Sohnemann nurnoch alle 4 Wochen zu mir darf. . .
Im ABR Verfahren hat sie (ohne Anwalt) mündlich das ASR beantragt. . .
(was ihr aber beides von der Richterin (mündlich und natürlich unprotokolliert) abgelehnt wurde. . .
Im ASR Verfahren hat sie deutlich im Termin gesagt, das sie den Kindesvater am liebsten ganz ausschliessen würde. . .
Was aber die Amtsrichterin auch nicht protokollierte. . . Meine OLG Beschwerde ist wegen Anwaltsverschulden nicht angenommen worden. . .

Nun steh ich vor der Frage:

Nächste Woche wird der Zeitpunkt sein, das der Sohn entweder hier ist oder nicht. . .
Dann Zwangsgeld beantragen ?

Pro: Die PAS belastete (nicht diagostiziert, sondern nur von mir erfahren) KM würde festes Gut vor die Nase bekommen. . .
Kontra: Der Junge würde drunter leiden . . .

Jugendamt einschalten ???
Dort hat sie reichlich im ABR Verfahren jede Kommunikation verweigert (ist auch vom JA ans AG geschrieben)
und wenn das JA tatsächlich die KM zum jetzigen Zeitpunkt anrufen würde, laufe ich Gefahr, das dem Jungen die Ferien bei mir ganz verweigert werden. . .

Was tun?

Danke fürs Lesen

E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2010 16:04
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo E,

blöde Situation. Viel mehr Ideen habe ich nicht. Außer vielleicht noch eine SMS schreiben oder doch mit unterdrückter Nummer anrufen.

Könntest du Sohnemann nicht für die Zukunft ein Handy besorgen damit wenigstens die Kommunikation mit ihm funktioniert.

Aufmunternde Grüße

Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 16:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Zwangsgeld resp das neue Ordnungsgeld kann nur im Nachhinein ausgesprochen werden, also für einen begangenen Verstoß.

Und ja, ich würde es dann machen, weil es langfristig Wirkung entfalten wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 16:57
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus E,

ergänzend:

ich würde ihr auf jeden Fall noch eine Nachricht zukommen lassen, dass Du davon ausgehst, dass Sohnemann ab dem 06.08 den Rest der Ferien entsprechend der Absprache bei Dir verbringen wird.
Du bittest um sofortige Mitteilung, wo Du ihn an diesem Tag abholen kannst.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 17:01
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Danke!

Das Handy liegt hier schon für ihn. . .ich will es ihm in den Ferien beibringen. . .
Bislang tat es jedoch nicht Not, und ich könnte mir gut vorstellen, das es plötzlich verschwindet. . .der Handywert ist gering, das wär nicht schlimm. . .
aber de facto unterwander ich ja damit ihre Boykottversuche, und sie wird angenervt sein, und es am Sohn auslassen....

Die Idee der E-Mail von Staengler find ich gut . . .

KM hat offensichtlich ein Problem, denn sie weiß genau, das sie einen Fehler gemacht hat, indem sie den Sohn mit der Oma zulange weg lässt...
und sowas wie eine Bitte Entschuldigung kann sie gar nicht. . .

Unterdrückter Nummer. . .
Ich habe heute zwei mal am Festnetz und zweimal am Handy versucht. . .
wenn ich sie nun mit unterdrückter Nr. erreiche, wird sie aggressiv. . .
dann hab ich sie ja ausgetrickst. . . 
das führt grundsätzlich zu Sanktionen.
und ich kann mir gut vorstellen, das sie es mir per Anwalt untersagen will . . . und es als Stalking darstellt...

Ich mail ihr was. . .

Danke E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2010 19:53
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

die mail ist 4.8. 17:58 Uhr raus:

Hallo XY,

ich gehe davon aus, das XX ab dem 6.8. die zweite Hälfte der Ferien bei mir verbringt.

Bitte gib mir umgehend an, wo ich XX an dem Tag abholen kann.

Gruß

E.

Ich nehme noch wetten an, ob sie reagiert! 😉
Nicht das ich das pessimistisch sehe, aber normaler Weise blockt sie vollkommen und tut das Gegenteil von dem. was ich vorschlage. . . PAS halt.

In diesem Fall hat sie sich die Grube selbst gebaut und wird nun nicht sagen: "Sorry, da ist was schiefgelaufen, XX ist erst am . . .wieder hier. . ."

@Deep

Ja, das mit dem Ordnungsgeld ist mir schon klar, kannste den Topic Namen ändern?

Klar ist auch, das ich erstmal nen Antrag auf Beschluss von Ordnungsgeld stellen muss.
Wenn der Beschluss da ist und wenn sie dann nochmal zickt erst das Ordnungsgeld erhoben werden kann.

Wieviel Ordnungsgeld beantragt man denn so, pro ausgefallenen Telefontermin, pro ausgefallenen Umgangstag?
Oder beantrage ich ersatzweise Teilnahme an "Starke Eltern, Starke Kinder" beim KSB ?  :rofl2:

Greetz E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2010 22:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wieviel Ordnungsgeld beantragt man denn so ...

Echte Erfahrungswerte wird es wohl nicht geben. Damit es einigermaßen akzeptabel ist einen Wert zw. schmerzhaft und auch vollstreckbar. Das können 50€, 500€ oder sonstwas sein. Wenn jemand, dann Du, hat da Kenntnis. Und ich würde mich da auch nicht auf irgendwelche Geflogenheiten beziehen sondern versuchen, genau dieses eben geschilderte Maß zu erreichen. Wobei der Tenor auf vollstreckbar liegt. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 00:30
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

bei mir steht im Beschluss:

5) Für den Fall, dass die Mutter ihrer Verpflichtung gemäß Ziffer 3) nicht nachkommt, wird ein Zwangsgeld bzw. nach FamFG ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 2.000,00 € für jeden einzelnen Fall der Festsetzung angedroht. Für den Fall, dass die Mutter ihrer Verpflichtung zur Herausgabe des Kindes nicht nachkommt, wird ihr Zwangshaft bzw. Ordnungshaft nach FamFG angedroht.

Nun gut so isses bei mir, aber im Grunde egal welche Summe, wenn KM nicht sofort zahlen kann, wird ja eh´ eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Und wenn die mit 5,-€ angenommen wird, hat es nicht wirklich was gebracht.

Ich würde den Termin mitteilen (so wie Du es schon gemacht hast), ausdrucken oder ne Ansage auf einem AB
- mit einem Telefonnachweis sogar noch beweisbar-.
Das ganze dem JA mitteilen und für den Fall der Fälle eine Telefonnummer rausbekommen wo man sich bei nichtherausgabe melden kann.

MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 01:17
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

KM hat gemailt:

Vornamesohn Ferien auf Fehmarn enden am 08.08. und er wird sich am 08.08. ab ca.
11.00 Uhr auf deinem Mobilfunk melden.

Die Rückfahrt geht über die A7, meine Mutter rechnet damit zwischen 12 und
14 Uhr an der Raststätte Allertal West zu sein.

vorname

Somit hat sie uns voll bewusst 2 Tage geklaut und 3 Telefontermine verhindert.

Nächste Woche beantrage ich 500€ pro Tag/Telefonat.

e.

Nachtrag: Ihre E-Mail ist hier vollständig wiedergegeben, auf Begrüssungen legt sie keinen Wert. . .

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2010 11:47
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Elternteil_m,

Nächste Woche beantrage ich 500€ pro Tag/Telefonat.

Mach das! Aber achte darauf, dasss es auch durchsetzbar ist und nicht nur eine Nebelkerze wird.

KM muss aber auf jeden Fall wissen, dass Du nicht mit Dir machen lässt, wie es ihr beliebt.

Freu Dich trotzdem auf Euer Kind und die gemeinsame Zeit mit ihm. Und lass ihn mit der Geschichte in Ruhe!
Er will Spaß haben und nichts von Ärger zwischen Papa und Mama wissen.

Grüße, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 12:11




(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Staengler,

ganz klar, der hat eh die Nase voll, drei Richter haben nicht das gemacht, was er ihnen gesagt hat . . .
KM involviert ihn immer übermässig, liest ihm alles vor, was Papa wieder schlechtes gemacht hat . . .

Die Ferien lassen wir uns zwar (dieses eine Mal und zum letzten Mal) verkürzen, aber nicht versauen . . .

Grüsse E.

btw:
Auf meine Anfragen nach Erreichbarkeit des Sohnes zum gerichtlich verfügten Telefontermin habe ich immernoch keine Antwort.
d.h. indirekt schon, denn er ist auf Fehmarn, da brauch ich bei KM nicht anrufen. . .
4 Telefontermine innerhalb zwei Monaten verhindert. . .

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2010 12:29
 Bart
(@bart)
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Hallo,

ich weiß nicht ob das so schlau ist. Angenommen es etabliert sich nach den Sommerferien das er ständig (d)ein Handy bei sich hat. Dann erledigen sich die gerichtlich angeordneten Telefontermine.

Deine Entscheidung. Du kennst KM am besten.

Gruß

Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 00:31