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Kann eine Richterin eine KM nicht zu einer Kommunikation zwingen?

 
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Gestern hatte ich ein Umgangsverfahren beim Amtsgericht, da Exlein mir im März den Umgang eigenmächtig gekürzt hat. (Vorher 1 Übernachtung pro Woche plus aller 2 Wochen Fr.-Mo auf nur noch 14tägig Fr.-Mo) mit der Begründung unserer Tochter gehe es schlecht damit und sie nässe sich ein. Am anfang hies es sie hat sich nur einmal eingenässt, jetzt heißt es schon öfters. Obwohl sie nach der ersten Aussage gleich den Umgang reduziert hat.
Sie hat natürlich gemerkt das dies ein gutes Argument für weniger Umgang ist.
Zur Klarstellung unser Tochter hat sich bei mir in der ganzen Zeit nicht eingenäßt (sie wird im August 4 Jahre alt).

Die verhandlung gestern verlief wie erwartet pro Mutter, ich habe mir die Ratschläge zu Herzen genommen. Habe sachlich argumentiert und hab mich durch die ständigen Vorwürfe der Mutter nicht provozieren gelassen.
Ich habe aufgezeigt das unsere Tochter sehr gern bei mir ist und das auch eine Kommunikation zwischen KM und mir möglich ist, wenn sie nur will.
Momentan herrscht aber wieder Eiszeit und alle beteiligten haben mitbekommen das die Elterteile sehr zerstritten sind. Das ist immer schön zuhören, wenn man seit 3 Jahren versucht über Beratungen das Verhältnis zu verbessern aber die KM es null interessiert und sich einer Konstruktiven Lösung vehement verweigert.

Jetzt ist es so, das die Richterin sehr früh in der Verhandlung klar geäußert hat, das die der Umgangsregelung Fr-Mo voll zustimmt und meiner Ex den Rücken gestärkt hat. Nachdem das Thema Elternkommunikations diskutiert wurde und sich alle beteiligten klar waren, das hier eine verbindliche Beratung stattfinden muss. Erwiederte meine Ex " Mit dem rede ich nicht mehr", daraufhin versuchte die Richterin ihr ins gewissen zu reden, was einem bettelte gleich kam. Ob sich meine Ex sich nicht doch irgendwie überreden lassen könne und die doch sehr wichtige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Seit 3 Jahren steht in jeden Gerichtlichen Vergleich die Klausel der Beratung drin, immer wieder durch meine initiative eingebracht. Hat aber bis heute nie etwas gebracht. Sie verweigert sich der Beratung voll.

Dann kam die Aussage der Richterin, das sie meine Ex ja nicht zwingen könne eine Beratung in anspruch zu nehmen. Bei dieser Aussage platzte mir fast die Hutschnur.
Meine Ex braucht Druck damit sie sich bewegt und keine Streicheleinheiten.

Zum Schluss gab es den vorschlag für den Vergleich: 14tägig Fr-Mo und eine "verbindliche Beratung" Geltungszeitraum sollte 2 Jahre betragen. was passiert wenn einer von beiden die Beratung unterbricht wurde nicht geklärt.

Ich neinte das Angebot.

Jetzt hat die Richterin einen Verfahrenbeistand für unsere TOchter eingesetzt.

So nun zu meinen Fragen:

Kann eine Richterin wirklich niemand zu einer Beratung zwischen, bzw. sie positiv dazu "nötigen". Wenn doch gibt es dafür Beispiele.
Wie geht es jetzt weiter. Was macht der verfahrenbeistand jetzt, bzw. gibt es danach nochmals eine Verhandlung oder fällt die Richterin dann direkt ein Urteil?

Gruss seb

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2013 10:38
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Seb,

war ja alles wie erwartet.

Niemand kann die Mutti zu einer Beratung zwingen, mit was soll sie denn sanktioniert werden wenn die nicht hingeht? Mit Beugehaft  :rofl2: ?

Sei froh dass du überhaupt noch Umgang hast und Babysitter sein kannst, das kann dir auch ganz schnell gestrichen werden. Der Verfahrensbeistand wird im Prinzip nicht viel machen, außer evtl. einem Gespräch mit Kind und euch und dafür Geld zu kassieren, dass du evtl. zu bezahlen hast.

Ich würde dir folgendes empfehlen:
- während des Umgangs: absolute Konzentration auf das Kind, versuch dich aber nicht psychisch an das Kind zu binden, die Vaterschaft kann bei dir von heute auf morgen grundlos vorbei sein.
- außerhalb des Umgangs: genieße die Freizeit und mach was du willst und nimm auf keinen mehr Rücksicht.

Grüße

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 11:04
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich neinte das Angebot.

Jetzt hat die Richterin einen Verfahrenbeistand für unsere TOchter eingesetzt.

Guten Morgen,

das hätte ich an deiner Stelle auch getan. Die Kürzung des Umgangs würde ich nicht hinnehmen.

Kann eine Richterin wirklich niemand zu einer Beratung zwischen, bzw. sie positiv dazu "nötigen". Wenn doch gibt es dafür Beispiele.
Wie geht es jetzt weiter. Was macht der verfahrenbeistand jetzt, bzw. gibt es danach nochmals eine Verhandlung oder fällt die Richterin dann direkt ein Urteil?

Warum setzt du so auf die Kommunikation mit der KM. Lass sie wenn sie nicht will. Wichtig ist, dass du ausgewogenen Umgang zu deinem Kind hast. Die Vater-Kind-Rolle kannst du beeinflussen und da solltest du deine Kraft rein setzen.

Ein Verfahrensbeistand wird Gespräche mit der KM und dir führen sowie sich ein Bild über die Gesamtsituation in Hinsicht deiner Tcohter machen und dem Gericht die Situation beschreiben.

An deiner Stelle würde ich weiter auf die Fr-Mo-Regelung bestehen. Zudem würde ich auf die zusaätzliche Übernachtung verzichten und vorschlagen dein Kind zusätzlich noch 1 Tag alle 2 Wochen zu dir zu nehmen. Ich würde direkt eine Ferienregelung sowie Feiertagsregelung mit rein nehmen lassen.
Ich würde dir mehr Hoffnung machen aber die Signale der Richterin sehen leider nicht erfolgsversprechender aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 11:17
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

Zwingen kann die KM niemand zur Kommunikation.
Wenn es aber einen Beschluss zu Elterngesprächen gibt, dann muss sie da auch hin.
Nur bleibt es sanktionslos, wenn sie da nicht hingeht.

Ich finde es dämlich, dass die Richterin ihr das nicht deutlicher gesagt hat.
Bei mir meinte die KM auch in der Verhandlung, dass sie nicht zu Elterngesprächen gehe.
Worauf die Richterin sagte:"Wenn ich das anordne, dann aber schon".

Als wir uns wegen ihrer Beschwerde vor dem OLG wiedertrafen, flog ihr die Tatsache, dass sie sich um die Gespräche noch nicht gekümmert hatte, ziemlich um die Ohren. Die dortige Richterin machte ihr mehr als deutlich, dass sie da hinzugehen habe.

Tja nun geht sie zu den Gesprächen mit dem Ergebnis, dass wir die Umgänge deutlich ausweiten konnten.

So resolute Auftreten erwarte ich eigentlich von jedem Richter,wenn er schon weiss,dass er die KM im Endeffekt nicht zwingen kann.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 12:15
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Ich verstehe nicht wie man eine Mutter nicht zwingen kann. Klar will sie nicht kommunizieren dann will sie nicht, aber dann muss eine Richterin halt mal laut denken.

An meinem Beispiel.

Die Mutter will auf gedeih und verderben nicht mehr Umgang sagt stolz das sie nicht mehr kommunizieren will.

Jetzt hat sie aus meiner sich 2 Möglichkeiten. 1 Ich ordne eine Beratung an und gleichzeit gebe ich dem antrag des Vaters statt und siganlisiere das ein einseitiger Kommunikationboykott dem Kindeswohl nicht entspräche.
Km hat angst ihr kind zu verlieren und stellt sich massiv auf die Hinterbein das sie nicht noch mehr ärger mit der richterin bekommt und evtl. sogar ein erziehungsfähigkeitsgutachten aufgebrummt bekommt.

Ich sehe schon das Richter sehr viele Druckmittel haben, wer wenn nicht sie.
Aber die meisten haben nicht den MUmm dazu, weil sie angst haben oder ihre Karriere ind gefahr sehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2013 12:32
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin seb,

1 Ich ordne eine Beratung an und gleichzeit gebe ich dem antrag des Vaters statt und siganlisiere das ein einseitiger Kommunikationboykott dem Kindeswohl nicht entspräche.
Km hat angst ihr kind zu verlieren und stellt sich massiv auf die Hinterbein das sie nicht noch mehr ärger mit der richterin bekommt und evtl. sogar ein erziehungsfähigkeitsgutachten aufgebrummt bekommt.

Richter haben Handlungsspielraum, aber eben nicht unbegrenzt. Es gibt diesen von Dir geschilderten Fall. Das angerufene OLG hob die Entscheidung des Amtsrichters auf, der die Eltern in eine päd.-pychologische Beratung gezwungen hatte.

Für mich ist das Herumreiten auf der Kommunikation nicht nachvollziehbar. Was erhoffst Du Dir davon? Versuch einen wasserdichten Umgangsbeschluss zu kriegen oder meinetwegen einen Vergleich, wenn die KM in der Verhandlung Entgegenkommen zeigt und gut ist.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 13:14
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Moin,

also zumindest theoretisch gibt es ja für das Gericht die Möglichkeit, Beratungsverweigerung zu sanktionieren:

§ 81 FamFG - Grundsatz der Kostenpflicht

(1) Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. In Familiensachen ist stets über die Kosten zu entscheiden.

(2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wenn
1. der Beteiligte durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hat;
2. der Antrag des Beteiligten von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte und der Beteiligte dies erkennen musste;
3. der Beteiligte zu einer wesentlichen Tatsache schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat;
4. der Beteiligte durch schuldhaftes Verletzen seiner Mitwirkungspflichten das Verfahren erheblich verzögert hat;
5. der Beteiligte einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nach § 156 Absatz 1 Satz 3 oder einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einer Beratung nach § 156 Absatz 1 Satz 4 nicht nachgekommen ist, sofern der Beteiligte dies nicht genügend entschuldigt hat.

In der Praxis wird Mutti aber wohl selten mit den Kosten belegt, weil das trifft ja indirekt auch wieder die Kinder.

Viele Grüße

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 15:01
(@Inselreif)

Den § 81 II Nr. 5 kann man nur dann ziehen, wenn das Verfahren ruhte, die Eltern zur Konfliktbeilegung geschickt wurden und dann das Verfahren weitergeführt wird. Der Fall ist ganz selten.
Wenn das Verfahren beendet ist kann die Kostenregelung / Kostenentscheidung nicht mehr abgeändert werden, weil sich jemand nicht an das hält was im Beschluss oder Vergleich steht. Das muss man anders sanktionieren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 19:37
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, klar kann die Richterin es anordnen  und die Mutter geht vielleicht auch brav hin. Aber sie kann sich trotzdem verweigern oder danach ins alte Muster zurück kehren. Sie macht das dann nur, um ihre Ruhe zu haben. Es bringt nix, wenn einer von beiden nicht will. So ist das leider

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 19:40