Hallo,
mal ein Ausschnitt über den Umgang mit dem Jugendamt. Nach meinem Schreiben kam keine Reaktion ausser die Frage ob mein Bieif weitergeleitet werden darf.
Aber schaut selber.
Brief vom Kreisjugendamt:
Sehr geehrter Herr ....,
aufgrund des Anliegens der Eltern des Kindesvaters ( Herr T. u. Frau M.) wurde die Kindesmutter von mir angeschrieben.
Am 19.01.2009 sprach KM mit ihrer Mutter im Kreisjugendamt vor.
Bezüglich des Anliegens der Eltern des Kindesvaters ( Herr T. u. Frau M.) legte KM dar, dass Herr T. (Großvater) einmal pro Monat jeweils am Sonntag gegen 16:00 Uhr die Möglichkeit des Anrufens habe. Da bei einer Unternehmung allerdings nicht flächendeckend ein Handyempfang gewährleistet sei, sei eine Rufumleitung zum Haushalt ihrer Mutter eingerichtet. Sollte der Telefonkontakt nicht zustande kommen, habe Herr T. (Großvater) am darauffolgenden Sonntag die Möglichkeit, den Telefonkontakt wahrzunehmen.
Bezüglich des letzten Besuchskontaktes hat KM von Kind H. die Information, dass diese im Haushalt der Großeltern im Doppelbett mit Herr T. (Großvater) übernachtet habe, während Frau M. (Großmutter) auf der Couch im Wohnzimmer schlief.
Falls dies so zutreffen sollte, ist dieser Zustand aus der Sicht des Kreisjugendamtes nicht hinnehmbar.
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass bei zukünftigen Übernachtungen eine andere Regelung gefunden wird.
Für die Zukunft hofft KM, dass es möglich ist, mit Ihnen einvernehmliche Besuchsregelungen zu finden,. damit nicht mehr der Weg über Anwälte und Gericht gegangen werden muss - zumal Kind H. vom Alter her mittlerweile mit in ein Verfahren einbezogen werden müsste.
Den Angaben der Mutter zufolge entscheidet sich demnächst, ob Kind H. im September 2009 oder erst im September 2010 eingeschult wird.
Sie hofft, dass der mitsorgeberechtigte Vater dann gegebenenfalls auf die veränderte Situation eingeht, damit eine an dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes orientierte Besuchspraxis entwickelt werden kann.
Als Entgegenkommen bei häufigeren - aber dann kürzeren - Besuchsaufenthalten beim Vater stellt KM in Aussicht, dann - in Absprache - auch z. B, eine Fahrt zu übernehmen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich das Konfliktniveau zwischen den Elternteilen noch weiter absenken lässt, damit Hanna von de.r Trennungssituation ihrer Eltern so wenig wie möglich belastet wird.
KM erhält dieses Schreiben an Sie in Abdruck.
Mit freundlichen Grüßen
bla....bla...bla...
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau ...
Ich kann nicht so ganz nachvollziehen was Sie mit häufigeren Kontakten gemeint haben.
Tatsache ist doch wenn Kind H. in die Schule geht, dass die Kontakte von der Schulferienregelung abhängig sind. Es bietet sich an das Kind H. dann 3 Wochen in den Sommerferien und 2 Wochen über Ostern zu mir kommen würde. Man könnte dann noch mal über eine Woche in den Pfingstferien bzw. Herbstferien reden. Die Winterferien und Weihnachtsferien kommen fiir mich Angesicht der Witterung zu dieser Jahreszeit nicht in Betracht. Auch sollte man angesichts der weiten Entfernung über betreutes fahren mit der Bahn nachdenken.
Aus meinen Erfahrungen mit KM ist es doch so, das sie immer eine gerichtliche Entscheidung braucht damit es zu einem geregelten Besuchkontakt kommt. Außerdem nutzt KM ihre Machtposition aus um Umgangskontakte zu verhindern. Für den geplanten Kontakt im August 2008, der wegen Krankheit ausgefallen ist, gab es keinen Ersatzkontakt.
KM verweigerte nach mehrfachen nachfragen einen Ersatztermin. Auch als mein Rechtsanwalt eine gerichtlich Entscheidung suchen wollte lenkte KM nicht ein.
Gerne reiche ich Ihnen diesbezüglich die Atteste nach. Zudem wird mir bis Heute die Auskunft über den Wohnsitz meiner Tochter verweigert.
Auch das Kind H. überwiegend bei den Großeltern in Nürnberg lebt ist nicht akzeptabel, da es KM so wichtig war mehr Zeit für Kind H. zuhaben und nur deshalb der Umzug nach Bayern stattgefunden habe. Diese Aussage tätigte KM auch vor dem Amtsgericht doch durch dieses Verhalten bestätigt sich doch nur das KM nur die Absicht verfolgte mir das Kind zu entziehen. Solches Verhalten dient nicht dem Kindeswohl. In angesichts dieser Tatsachen liegt es mir fern mit KM eine außergerichtliche Einigung zu treffen.
Das Kind H. mit ihrem Großvater alleine im Ehebett übernachtet hat war mir nicht bekannt und wird in Zukunft auch nicht mehr vorkommen. Aber wenn Sie den Aussagen von Kind H. soviel Gewicht beimessen, muss mir die Aussage von Kind H. im letzten November doch zu denken geben, dass Kind H. mehrmals erzählt hatte dass sie von ihrem Stiefgroßvater gehauen wird.
Ich mag mir kein Urteil darüber bilden in welcher Art und Weise Gewalt an dem Kind ausgeübt wird, aber die Aussagen des Kindes sollten dann doch Gehör finden.
Gewalt in welcher Form auch immer (mal einen Klaps auf den Hintern) steht dem Stiefgroßvater mit Sicherheit nicht zu und ist Ausnahmelos zu unterlassen.
Unteranderem finde ich es sehr merkwürdig, dass Kind H. erzählt, dass sie rur ihren toten Bruder beten muss. Bei diesem toten Bruder handelt es sich um eine Todgeburt in der 21 oder 22 Schwangerschaftswoche die KM erleiden musste.
Auch wäre es wünschenswert das bei einer Übergabe von Kind H. nicht der Stiefgroßvater anwesend ist sondern KM selber. Als ich Kind H. die letzten zweimal zurückgebracht habe, war nur der Stiefgroßvater anwesend. Mir wurde dann gesagt dass KM gleich kommen werde. In Zukunft sollte sich KM etwas mehr Zeit nehmen um bei der Übergabe da zu sein.
Ich wünsche auch keinen weiteren Kontakte zum Stiefgroßvater oder zu der Mutter von KM.
Falls Sie noch irgendwelche Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bla.. bla... bla...
Gruß Selajet
Hallo Sealjet,
"Die Winterferien und Weihnachtsferien kommen fiir mich Angesicht der Witterung zu dieser Jahreszeit nicht in Betracht."
Wie bitte? Hab ich was verpasst, kann man Kinder wegen der Winterung nicht haben?
Mein Kind ist das ganze Jahr bei mir...
verwunderte Grüße
Pinkus
Hi Pinkus,
ich spreche vom abholen zu dieser Jahreszeit. Immerhin muss ich bis nach Bayern und zurück fahren (insgesamt ca. 2050 km holen u. zurück bringen) und das ist für mich nicht zu verantworten.
Gruß Sealjet
Hallo Sealjet
ich spreche vom abholen zu dieser Jahreszeit. Immerhin muss ich bis nach Bayern und zurück fahren (insgesamt ca. 2050 km holen u. zurück bringen) und das ist für mich nicht zu verantworten.
Mit der Bahn wäre das doch kein größeres Problem, oder?
Früh gebucht wäre das vermutlich auch nicht so kostenintensiv und du würdest dich damit auch positiver in Erscheinung bringen als wenn du den Umgang in der Winterzeit ganz ablehnen würdest.
Viele Grüße,
Cor
Hi Cor,
leider gibt es auf dieser Strecke kein betreutes fahren. Ansonsten wäre es doch etwas teuer. Und KM würde auch nicht zum Bahnhof kommen um das Kind zu bringen und abzuholen.
Gruß
Hallo Sealjet,
Sie hofft, dass der mitsorgeberechtigte Vater
Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht.
da es KM so wichtig war mehr Zeit für Kind H. zuhaben und nur deshalb der Umzug nach Bayern stattgefunden habe.
Das musst du genauer erklären, so versteht es keiner.
Dieser Umzug ist ausschlaggebend für deinen Umgang in betracht der Entfernung.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Guten Morgen,
ja, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
KM hatte halt gesagt das die Luft in Bayern so gut wäre und KM dort mehr Zeit für ihr Kind hätte.
Mehr gibts dazu nicht zusagen, es hat auch niemanden wirklich interessiert, warum und weshalb sie einfach nach Bayern gezogen ist.
Gruß Sealjet
Sealjet,
KM hatte halt gesagt das die Luft in Bayern so gut wäre und KM dort mehr Zeit für ihr Kind hätte.
Das ist kein Grund weit entfernt von KV wegzuziehen.
es hat auch niemanden wirklich interessiert, warum und weshalb sie einfach nach Bayern gezogen ist.
Also mich hätte es höchst interessiert, sofort Gericht, JA, RA. KM könnte nur aus beruflichen gründen einen Antrag stellen und vielleicht genehmigt bekommen.
Mann Sealjet, rette schnell so lange noch was zu retten ist. Die Luft in Bayern riecht für KM weniger nach KV.
Habt Ihr vor dem Umzug so etwas wie eine Umgangsvereinbarung getroffen?
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hi,
Ex ist im April 2007 nach Bayern gezogen und im August 2007 hatte ich schon die Umgangsklage vor Gericht.
Das Gericht hatte nur interessiert das ich 6 Wochen im Jahr Umgang haben werden und der mir auch so zusteht.
Alles andere hat niemanden interessiert.
Alleine meine Umgangskosten sind von ca. 300 € im Jahr, auf ein vielfaches angestiegen.
Nur die Fahrkosten sind von ca. 500 km auf 6000 km im Jahr gestiegen.
So ist das wenn man ein Mann ist.
Gruß Sealjet
Hallo Sealjet,
Ex ist im April 2007 nach Bayern gezogen und im August 2007 hatte ich schon die Umgangsklage vor Gericht.
Also hattest du vor Umzug der KM keine Umgangsvereinbarung und das ist schlecht für dich.
Das Gericht hatte nur interessiert das ich 6 Wochen im Jahr Umgang haben werden und der mir auch so zusteht.
Euer Kind hat recht auf Umgang jedes zweite Wochenende und halbe Ferien. Du und dein RA haben den Umzug von KM hingenommen. Ein grosser Fehler.
KM hat nicht das ABR.
So ist das wenn man ein Mann ist.
Also, wäre ich dein Kind, so würde ich dir eines tages vorhalten, dass du als Sorgeberechtigter deine Sorgepflicht und vermutlich deine Umgangspflicht mir gegenüber vernachlässigt hast.
Sealjet, meine KM darf nicht aus München ohne Grund wegziehen, muss sich eine Gerichtliche genehmigung einholen wenn sie im Ausland Urlaub mit Kind machen will und eine Umgangspflegerin garantiert mir regelmäsigen Umgang.
Auch das Jugendamt hat mir am Ende geholfen und nicht geschadet.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Also hattest du vor Umzug der KM keine Umgangsvereinbarung und das ist schlecht für dich.
Moin,
natürlich hatte ich eine vom Familiengericht bestehende Umgangsvereinbarung für alle 14 Tage von Freitags 17 Uhr bis Sonntags 17 Uhr. Die Vereinbarung war von April 2005.
Durch den Umzug von Ex nach Bayern, wollte Ex den Umgang dann blockieren. Es war klar das die bestehende Umgangsregelung nicht mehr durchzuführen war bei einer Entfernung von über 500 km.
Gruß Sealjet
Guten Morgen,
ja, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
KM hatte halt gesagt das die Luft in Bayern so gut wäre und KM dort mehr Zeit für ihr Kind hätte.
In Nürnberg ..... :againstwall:
Nichts gegen Nürnberg, aber die Stadt bekommt die ganze Fürther Abluft ab.
Ich würd ja nichts sagen, wenn KM an den Fürther Westen gezogen wäre, da ist nachgewiesen eine saubere Luft.
Aber so .....
Hallo Sealjet,
natürlich hatte ich eine vom Familiengericht bestehende Umgangsvereinbarung für alle 14 Tage
Steht dort auch drin wo die Übergabe stattfindet?
Auch wenn das nicht drinn steht, so muss KM doch den Umgang ermöglichen bzw. wenn wichtige Gründe für einen Umzug auf große Distanz gegeben sind, dem KV entgegenkommen.
Eines dürfte klar sein, du und dein RA haben nicht richtig reagiert.
Hättest du das JA richtig informiert, so hätten die auch etwas unternommen.
Ob jetzt noch etwas rückgängig zu machen ist weis ich nicht da mein Sorgerechtsstreit etwas anders ist.
Ich hoffe, dass andere im Forum weiterhelfen können.
Es war klar das die bestehende Umgangsregelung nicht mehr durchzuführen war bei einer Entfernung von über 500 km.
Du selbst sagst es.
Aber unmöglich ist es nicht.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Moin Kuno,
das JA in meiner Stadt und das in der neuen Stadt waren von Anfang an mit im Boot. Ich habe ja direkt nachdem Umzug Klage eingereicht.
Gruß Sealjet
Hallo Sealjet,
ich wollt fragen, ob Du bevor die Ex umgezogen ist, darüber informiert worden bist. Denn da hätte man doch, glaube ich, einen Antrag stellen können, dass bis zur Entscheidung über Umgangsrecht etc., vom Gericht untersagt wird mit dem Kind zu verziehen. Oder war das ein heimlicher Umzug? Ich denke uns steht sowas bevor! Aber der Anwalt und mein Freund sind dahingehend gewappnet, denn wenn der Ex von meinem Freund was nicht passt , macht sie prinzipiell Dinge/Entscheidungen heimlich und berechnend scheinen manche Ex ja nunmal zu sein. Kann übrigens sein das das nicht so ganz richtig ist was ich da geschrieben habe bezüglich des Antrags, aber sowas in der Art meine ich vor ein paar Tagen gelesen bzw. aufgeschnappt zu haben. Ach, und da sie ja eh´schon verzogen ist, denke ich auch, das beste ist soviel Kontakt/Umgang mit deinem Kind zu ermöglichen, wie möglich.
Alles Gute
LG
Hi mariposa,
Ex hat mir ca. 1 Woche vor dem Umzug bescheid gesagt. Mein RA und das JA meinten das es nicht so einfach wäre sie daran zuhindern. Sie dürfte es zwar nicht aber ....., naja so ist es halt.
Ex darf auch nicht Kind ohne mein Wissen Taufen lassen, Kindergarten anmelden, Operationen machen lassen usw. Alles macht Ex ohne meine Zustimmung und keinen Interessiert es. Das einzigste wo ih gefragt wurde war beim Reisepass. Den hat Ex wohl nicht ohne meine Zustimmung bekommen. Auch ist Ex in Bayern wieder umgezogen und nicht mal das JA sagt mir wo die kleine wohnt.
Nur mal so zur Praxis des JA und die möglichkeiten die Ex so hat.
Gruß Sealjet
Hallo,
hm...., mein Freund und die Ex haben gemeinsames Sorgerecht, aber wenn es um den Reisepass geht, kann es wohl sein, das wir da auch "mal wieder" ein Problem kriegen könnten, da wir ihn brauchen, wegen Auslandsaufenthalt. Aber mal sehen. Nächste Woche DI kommt die Frau vom JA bei uns vorbei, da Sie mit meinem Freund über das Verhalten von der Ex reden will und am telefon zu ihm meinte, das die Ex auf keinen Fall ihn ein stück entgegenkommen will, bzw. die Vater-Kind-Beziehung fördern möchte als das minimum an recht was er hat. Aus meiner Sicht haben JA und RA sowie Richter ein Problem mit dem Verhalten von Fr. ....., aber keiner will so recht was unternehmen. Wie Du schon sagst, die Praxis der Ex wird sozusagen unterstützt. Und dann wird gesagt es ist zum wohl eines Kindes und in unserem Fall wird von Seiten der Ex gesagt, das alles ins Rollen zu bringen , um eigene Bedürfnisse zu befriedigen...so ein bullshit. Es ist doch verständlich, dass ein Vater sein Kind mit erziehen will, aufwachsen sehen will...und...und...und... (wie bei uns zumindest)...
Naja, mal sehen was DI so gesagt/besprochen wird.
LG
