ist das alles erlau...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

ist das alles erlaubt?

Seite 3 / 5
 
(@jungerdad)
Schon was gesagt Registriert

Kla ist sein Einwand erlaubt
aber es ist mein Kind ich brauche keinen Vaterschaftstest!
Selbst unser Mutter die meiner Ex und der Schwangerschaft kritisch gegenuber steht ist davon uberzeugt
und was sollte den das alles anderen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2014 17:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus jungerdad!

und was sollte den das alles anderen?

Es soll Dir helfen, Lösungswege zu finden:
WENN es Dein leibliches Kind ist, entstehen Dir daraus Rechte (z.B. Sorge- und Umgangsrecht), aber auch Pflichten (z.B. Zahlung von vielleicht Betreuungs- und auf jeden Fall Kindesunterhalt in Höhe von mehreren Zehntausendd Euro). Daher ergibt sich auch eine Grundlage, z.B. um das Umgannsrecht zu kämpfen.

Ist es nicht Dein Kind, entfällt alles.

aber es ist mein Kind ich brauche keinen Vaterschaftstest!aber es ist mein Kind ich brauche keinen Vaterschaftstest!

Entschuldige die Frage: woher nimmst Du die Gewissheit? Und bitte kein "das Kind sieht mir so ähnlich" oder dergleichen...

Grüßung
Marco

P.S. Die Bitten mehrerer User um deine Rechtschreibung sind durchaus ernst gemeint...vergiss bitte nicht, dass wir alle hier unsere Freizeit investieren, um zu helfen. Insofern wäre es wirklich nett, wenn Du unsere Bitten respektieren könntest!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2014 17:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

WENN es Dein leibliches Kind ist, entstehen Dir daraus Rechte (z.B. Sorge- und Umgangsrecht), aber auch Pflichten (z.B. Zahlung von vielleicht Betreuungs- und auf jeden Fall Kindesunterhalt in Höhe von mehreren Zehntausendd Euro). Daher ergibt sich auch eine Grundlage, z.B. um das Umgannsrecht zu kämpfen.
Ist es nicht Dein Kind, entfällt alles.

Da muss ich allerdings deutlich widersprechen - @jungerdad schreibt schließlich:

Ja ich bin der gesetzliche Vater ich bin Engetragen und auch Unterhaltspflichtig !!!

Was ich so verstehe, dass er die Vaterschaft offenbar längst anerkannt hat (z.B. indem er das entsprechende Formular für die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterschrieben hat), und die Kindesmutter dagegen auch keinen Protest eingelegt hat; damit ist er dann aber bereits ohne Wenn und Aber der juristische Vater, und hat alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Die Frage, ob er außerdem der biologische Vater ist, ist davon völlig unabhängig, und spielt für die aktuelle Situation im Grunde genommen auch keine Rolle; weil er selbst nämlich die Frage nach der biologischen Vaterschaft ganz bewusst nicht stellen möchte.

Ich an seiner Stelle würde das zwar völlig anders sehen, und wäre in höchstem Maße daran interessiert, alle Restzweifel zu beseitigen - aber wenn er das nicht will, dann ist das einzig und allein seine Entscheidung, und braucht hier im Forum auch nicht groß diskutiert zu werden: Die Folgen, wenn's denn eine Fehlentscheidung sein sollte und es am Ende doch nicht sein Kind wäre, würde nämlich auch keiner von uns tragen, sondern er ganz allein; nämlich in Form von durchaus ansehlichen Unterhaltszahlungen, die eigentlich nicht nötig gewesen wären. Wie gesagt: seine Entscheidung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2014 18:23
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie gesagt: seine Entscheidung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

seh ich auch so  :thumbup:
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2014 19:33
(@Slycite)

Moin Horst,

Die Frage, ob er außerdem der biologische Vater ist, ist davon völlig unabhängig, und spielt für die aktuelle Situation im Grunde genommen auch keine Rolle; weil er selbst nämlich die Frage nach der biologischen Vaterschaft ganz bewusst nicht stellen möchte.

Ich widerspreche Dir wirklich nur ungerne.

Doch die  Frage, ob er der biologische Vater ist, kann angesichts der von ihm dargelegten "Drohung der Mutter"

Kind nie wieder zu sehen

nicht unabhängig davon ( im Zusammenhang mit dem Umgang ) betrachtet werden und hat für seine aktuelle Situation ( zu "glauben" er sei dér biologische Vater ) durchaus rechtliche Relevanz. Warum?

Nämlich, wenn die Mutter wider seines leichtfertigen Glaubens die Gewissheit hat, dass er nicht biologischer Vater ist und ihre Drohung, ihm dem Umgang zu entziehen, Erfolg nach §§1598 ff BGB haben wird.

Dann produziert er mit einem Umgangsverfahren eine schöne Umgangsvereinbarung für die Mülltonne und die Entscheidung, die er hier nicht treffen möchte ( aus was für Gründen auch immer ) , trifft die Mutter.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2014 20:32
 Mux
(@mux)
Registriert

@Sylcite,
Es wurde doch nochmal von @Malachit darauf hingewiesen, dass der TO bereits der rechtliche Vater ist. Damit hat sich der Punkt Vaterschaft erledigt. Dein Beitrag macht daher keinen Sinn. Man muss auch nicht dauernd mit Paragraphen um sich werfen, Unerfahrene macht das nur wuschig.

LG, Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2014 21:17
(@Slycite)

@mux

Entschuldigung.

Die Äußerung von Malachit habe ich nicht als Moderationshinweis wahrgenommen.

Deinen Tadel, ich werfe dauernd mit Paragraphen rum, als solchen.

Mein Beitrag zielt auf den angepeilten Umgang und dessen Erfolgsaussicht.

...

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2014 22:50
(@jungerdad)
Schon was gesagt Registriert

Danke fuer die kleine Diskussion
Ich Entschuldige mich nochmal fur meine Rechtschreibung.
Aber meine eigentliche Frage war jedoch, welche Erfolgschancen habe ich ?
Welche moglichkeiten habe Ich ?
Und wie wurde so eine Gerichtsverhandlung aussehen dh. Welche Vorwurfe werden beachtet etc?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2014 01:10
(@squallking)

Hallo Herr Junger Vater,

Sie sind Inhaber aller väterlichen Rechte und Pflichten.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen.
Beim Termin wird die Sache zur Verhandlung aufgerufen.
In der Verhandlung werden dann die Parteien vom Gericht angehört.
Ihre Rechtsschreibung wird in dem Zusammenhang nicht beachtet.
Es sei denn, es werden von Ihnen gefertigte Schriftstücke vorgelegt.

Erlauben Sie mir bitte eine Nachfrage:

Welche Vorwürfe erwarten Sie in einer Verhandlung?

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 01:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen zusammen,

Welche Vorwürfe erwarten Sie in einer Verhandlung?

Hier geht es nicht um Vorwürfe. Bislang hat der junge Mann brav nach der Pfeife der KM getanzt. Dabei hat sie den Bogen soweit überspannt, dass sogar ein friedfertiger und unbedarfter junger Mensch sich ganz ernsthaft fragt: "Ist das alles erlaubt?"

Diese Frage hat er als Internet-Native in der typischen WhatsApp-FaceBook-Sprache seiner Generation hier in die Runde erfahrener Erwachsener geworfen.

Er befürchtet intuitiv und zu Recht, dass ein Gerichtsverfahren die persönlichen Beziehungen zwischen den Parteien nachhaltig verschlechtern wird. Das entspricht auch der allgemeinen Lebenserfahrung.

Deshalb ist der Königsweg in Konflikten zwischen Erwachsenen stets die außergerichtliche Einigung.

Dafür fehlt ihm bislang die Erfahrung. Noch vor kurzer Zeit war er Kind bzw. Jugendlicher, dem von Eltern, Lehrern, Ausbildern etc. gesagt wurde, wo's langgeht. Dass die Mutter seines Kindes denselben Anspruch hat - ihm zu sagen, wo's mit dem Kind langgeht - hat er (wie viele junge Väter auch in einer intakten Beziehung) fraglos klaglos hingenommen.

Das würde er wahrscheinlich auch weiterhin tun - so wie viele aktive Beteiligte hier im Forum es über Jahre getan haben - wenn die KM ihm nicht den Next und Nebenbuhler als Aufpasser vor die Nase gesetzt hätte.

mir den umgang dann noch dadurch zu erschweren das ihr neuer dabei sein MUSS

An dem Punkt ist er empfindlich - wie die meisten erwachsenen Männer und Frauen.

Wenn ein/e Next sich Verhaltensweisen und Äußerungen anmaßt, die tief in die Rechte von leiblichen Elternteilen eingreifen, ist es mit der Friedfertigkeit oft vorbei. Wo man/frau gegenüber der KM / der KV dem gemeinsamen Kind zuliebe "eine Faust in der Tasche" gemacht hat, schwillt derselben Person gegenüber der/dem Next der Kamm. Der KM scheint dies bewusst zu sein. Und dem TO ist bewusst, dass ihr das bewusst ist. Und genau an der Stelle drückt ihn der Schuh.

Also praktisch um mich zu provosieren....

Ich finde es klug, dass der junge Mann sich Rat von anderen Betroffenen sucht und zuerst die Vor- und Nachteile einer gerichtlichen Klärung abwägt, bevor er sich blindlings in eine Auseinandersetzung stürzt, bei der er viel verlieren kann.

jungerdad, kannst du dich innerlich von der Mutter deines Kindes soweit distanzieren, dass du nur und ausschließlich abwägen kannst, was für deine Tochter und für dich und für eure Bindung aneinander wichtig ist? Offenbar ist eure Trennung nach 5 Monaten noch so frisch, dass deine Ex durch deine Affäre verletzt ist und du durch deinen Nachfolger verletzt bist. Das mag alles so sein, wie es will und du kannst darum noch eine Million Mal oder öfter einen Boxsack vertrimmen, in dein Kopfkissen weinen oder dich (mit guten Freunden, nicht allein!!!) betrinken. Was sich bei Liebeskummer auch bewährt hat, ist Sport bis zur völligen Erschöpfung. Danach kann man gut schlafen. Sonst wird Schlafmangel zum Problem, das weitere nachzieht. Das alles ist aber kein tagesfüllendes Programm.  Du brauchst auch Zeit, um in Ruhe und mit kühlem Kopf deine Strategie und deine Pläne für die kommenden Jahre zu erwägen.

Eure Tochter bleibt nicht immer ein Baby.

Ich finde es gut, dass du dich um einen vernünftigen Umgang mit Mutter und Kind bemühst - und zwar auch ohne ein Gericht anzurufen. Solange dein freundliches Beharren auf Umgang Erfolg hat, würde ich das scharfe Schwert "Antrag auf Umgang beim Familiengericht" auch stecken lassen. Wichtiger als formaljuristische Kriterien ist deine innere Haltung.

Wer mit der falschen (unsicheren, ängstlichen, unterwürfigen) inneren Haltung zu Gericht geht, kann ebenso verlieren, wie jemand mit der richtigen (d.h. zielstrebigen und selbstsicheren) inneren Haltung seine Konflikte erfolgreich außergerichtlich lösen kann.

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei, eurer Tochter ein guter Vater zu werden.

Ich sehe bei dir viel Entwicklungspotenzial in eine gedeihliche Richtung. Wer mit 25 Jahren die Meisterschule erfolgreich abgeschlossen hat, hat die notwendige Zähigkeit und Belastbarkeit, für den Weg, der eurer Tochter und dir bevorsteht.
Und ich sehe ebensoviel Gefährdungspotenzial für diesen Weg.

Bin rat los wird wohl alles sehr dreckig enden

. Wer seine Problem durch Weglaufen (Affäre, Schiff, Kiffen ...) lösen will, wird mit diesem Verhalten auch künftig nicht nur Erfolge feiern.

Rat-los bist du nun nicht mehr.

Du hast viele wertvolle (und eine Menge unsinnige) Ratschläge hier bekommen. Aus meiner ganz persönlichen Sicht halte ich Oldies Hinweise, der in einem ähnlichen Alter wie du sehr ähnliche Erfahrungen gemacht hat (und dabei weder verbittert ist noch seine Kinder aus den Augen verloren hat  :applaus1:) am wertvollsten für dich.

Du kannst hier immer nachfragen, wenn eine wichtige Entscheidung ansteht. Mehr Einfühlung und Lebenserfahrung zum Thema Kinder in Trennungsfamilien wirst du woanders kaum finden. Ich freue mich, dass du hergefunden hast. Sei willkommen!

Die besten Wünsche von
🙂 Biggi           

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 10:32




(@Slycite)

Moin Biggi,

Hier geht es nicht um Vorwürfe.

Doch. Das war die ausdrückliche Frage des jungen Vaters.

Bislang hat der junge Mann brav nach der Pfeife der KM getanzt.

Nein. Das hat er nicht.

Es sei denn, wenn Du allen Ernstes den Umstand, dass der junge Vater die Beziehung zur Kindesmutter beendet und eine Affäre mit einer anderen Frau hatte als ein nach der Pfeife der Kindesmutter tanzen verkaufen wolltest.

Dabei hat sie den Bogen soweit überspannt, dass sogar ein friedfertiger und unbedarfter junger Mensch sich ganz ernsthaft fragt: "Ist das alles erlaubt?

Achso. Einem friedfertigen unbedarften jungen "Menschen" ( VATER ) darf man es natürlich nicht übelnehmen, durch fremde Betten zu hopsen. Da muss Kindesmutter natürlich voll drüberstehen und darf den Bogen nicht überspannen.

Er befürchtet intuitiv und zu Recht, dass ein Gerichtsverfahren die persönlichen Beziehungen zwischen den Parteien nachhaltig verschlechtern wird.

Ja. Das ist ihm bei dieser Sachlage natürlich nicht zu verdenken, welche Vorwürfe verantwortungslosen Verhaltens seinerseits in einer Verhandlung zur Sprachen kommen könnte.

Ich finde es klug, dass der junge Mann sich Rat von anderen Betroffenen sucht und zuerst die Vor- und Nachteile einer gerichtlichen Klärung abwägt, bevor er sich blindlings in eine Auseinandersetzung stürzt, bei der er viel verlieren kann.

Ja. Kann ich Dir nur beipflichten. Ich für meinen Teil würde allerdings bei der Klärung des leiblichen Vaterseins anfangen, bevor ich mich blindlings in Auseindersetungen über den Umgang stürze.

Mal ehrlich Biggi. Der Zug ist lange abgefahren. Er hat mit ihr Schluss gemacht und war ihr gegenüber Untreu. Zwar erlaubt aber meines Erachtens höchst verwerflich. Das war der Zeitpunkt des Bruchs ohne Rückkehr.

Die aktuelle Situation zwischen den Eltern ( wenn es denn so ist ) ist emotional hochzertritten und durch die neue Beziehung der Mutter hochspannungsgeladen und Du willst den TO erneut da rein jagen. Ins Konfliktzenzrum.

Die nachfolgenden sozialpädagogischen Fachkräfte werden es Dir wohl kaum danken.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 16:13
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Er hat mit ihr Schluss gemacht und war ihr gegenüber Untreu.

ja. und?
dafür kann das kind aber nichts. das ist der punkt.
die eifersüchteleien von ex und next usw. sind völliger schwachsinn.
interessieren außer ex und next keinen menschen.
umgangsdreisprung wie du's geschrieben hast und fertig.
gruss horst
immer noch einhändig

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 16:58
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin jungerdad,

wie alt ist denn eigentlich die Tochter?

Deine Tochter hat ein Grundrecht auf Umgang mit Dir. Das ist die Priorität! Sieht ihre Mutter das nicht ein,
muss es ihr eben von anderen erklärt werden. Das passiert aber nicht von alleine, sondern musst genau
von Dir als ihr Vater angeschoben werden.

Du gehst als erstes zum Jugendamt und bittest um Vermittlung. Die werden dann Deine Ex zu einem Gespräch
einladen. Parallel such Dir schon mal einen Anwalt. Wenn Deine Ex blockt, stellst Du einen Antrag bei Gericht.

Auch hier hat sie immer noch die Möglichkeit einzulenken.

Lässt sie Dich Dein Kind aufgrund des Antrages nicht mehr sehen, stellst Du eine Einstweilige Anordnung bei Gericht.

Vor Gericht kann sie mit allem kommen, es interessiert aber nur, was direkt das Kind betreffen kann und als
ggf. kindeswohlgefährdend eingestuft werden kann. Wenn sie Dir nachweist, dass Du drogenabhängig oder
gewalttätig bist, kann das ggf. in nur begleiteten Umgang münden.

In der Regel gehen aber erfahrene Familienrichter auf solche Anwürfe nicht ein. Die Gerichtsverhandlung hat nichts
mit dem Fernsehen zu tun und kann man sie sich eher als ein durch den Richter moderiertes Gespräch vorstellen, das
in einer Umgangsvereinbarung enden soll.

Es gibt auch noch den Weg der gerichtsnahen Mediation, wo die Verhandlung ausgesetzt wird und ihr beide nit einem
unbeteiligten anderen Richter in mehreren Sitzungen eine Lösung finden könnt. So oder so, die KM kann sich nicht völlig
verweigern und mit "dann siehst Du das Kind nicht mehr", ist es auch nicht getan. Sie wird zu Verhandlungen geladen, wo
sie erscheinen muss und ebenso ihr Verhalten erklären muss. Bei Verstößen gegen Beschlüsse können Ordnungsgelder verhängt
werden.

Du hast übrigens derzeit keinen Umgang, wenn Du Dein Kind nicht alleine mitnehmen kannst. Du besuchst es lediglich. Das hat mit
Vatersein genau gar nichts zu tun.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 17:10
(@Slycite)

ja. und?
dafür kann das kind aber nichts. das ist der punkt.

So war es ( auch nicht ) gemeint.

Gemeint war der überschrittene " point of no return " , was die Paarebende angeht.

Darin labilisiert er ja noch immer mit seinen etwas irriational anmutenden Bedenken rum.

Kommt er denn mal bald auf die Elternebene, wird die Sache dann auch rund.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 18:11
(@squallking)

Hallo Herr JungerDad,

Ihr gegenwärtiges parentales Problem scheint in Ihrer orientierungsbedingten Positionierung gegenüber der Mutter Ihrer Tochter beheimatet zu sein.

Offenbar verfolgt die Mutter schon ansatzweise eine Entfremdungsstrategie, wie es die Ihnen gegenüber  von der Mutter angekündigte Entziehung für den Fall einer von Ihnen intensivierten Umgangsbemühung andeutet.

Ob und in welcher Weise in der gegenwärtigen Situation Gespräche mit der Mutter des Mädchens sinnvoll sind oder ob Sie nicht unverzüglich die nächsten Schritte zur Umgangssicherung einleiten sollten, erschließt sich nicht.

Sie sollten dies mit einem Anwalt besprechen und sich ausgiebig beraten lassen, um Weiterungen zu vermeiden.
Eventuell können Sie Trost und Fürsprache auch in Ihrer Kirchengemeinde im pastoralen Gespräch finden.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute, dass Sie baldmöglichst unbeschwert Umgang haben.

Viele Grüße

P.S.

Sie sind ja Bäckermeister.
Können Sie mir vielleicht ein Rezept für einen Pflaumenkuchen mit Hefeteig nennen?
Dad würde mich sehr freuen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 05:43
(@jungerdad)
Schon was gesagt Registriert

Das Problem liegt darin das Sie sich im Recht sieht,
da leider die beziehung zu meiner Tochter manchmal sehr wechselhaft ist.

Sie sagt das 2 std absolut genug sind und ich sowiso an allem Schuld bin und es mir selber ausgesucht habe.
Ich denke das ich uber die Mutter halbwegs hinweg bin mich jedoch die Trennung zu meinem Kind schmerzt.
Wenn ich sie darauf anspreche kommt von Ihr nur ich wer egoistisch wurde da nur an mich denken und meinem
Kind wurde es ohne mich viel besser gehen!

Drogensuchtig bin absolut nicht habe den Rausch von Gras nur gern genossen das jedoch komplett eingestellt.
Nach einem super Nachmittag letzten Sonntag hat sie es nur wider genutzt mich zu Provozieren wie es so oft passiert
mit kleinen Spitzen sry wenn ich mich hier gerade nen bischen auskotze

Sie gestaltet den Besuchskontakt meist so wie es ihr passt fruher war es absolut ok das Ich 3 std allein auf mein Kind aufgepasst
habe auch wenn ich bedingt durch die Arbeit ubermudet war.

Dann war es ok auch lange zeit ok wenn ich mit meine Kind allein den Spielplatz besuchte und nun behauptet
Sie per Anwaltsschreiben Ich wurde mein Kind anschreien und das unser bez so instabil ist das ein Kontakt allein
unmoeglich ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2014 15:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo jungerdad,

Nach einem super Nachmittag letzten Sonntag hat sie es nur wider genutzt mich zu Provozieren wie es so oft passiert mit kleinen Spitzen sry wenn ich mich hier gerade nen bischen auskotze

Kein Problem. Genauer gesagt, wenn's denn sein muss, dann lieber hier im Forum als gegenüber deiner Ex-Herzallerliebsten.

Gegenüber der bleibst du bitte distanziert-freundlich, auch wenn's manchmal verdammt schwer fällt. (Wobei, es liegt andererseits sogar ein gewisser Reiz darin: auf eine Provokation, von der sie annimmt, sie würde dich ins Mark treffen, einfach mal überhaupt nicht zu reagieren; gerade so, als ob du's nicht einmal gehört hättest ...)

Wenn ich sie darauf anspreche kommt von Ihr nur ich wer egoistisch wurde da nur an mich denken und meinem Kind wurde es ohne mich viel besser gehen!

Ach, das behauptet sie, dass es dem Kind ohne seinen Vater besser gehen würde? Das ist jetzt von ihr natürlich überhaupt kein bisschen egoistisch gedacht. Sie denkt da wirklich nur ans Kind; Mutterliebe in Reinstform, sozusagen ...  

:crash:

Die Wahrheit ist wohl eher diese: Es würde ihr selbst viel besser gehen, wenn sie dich nicht mehr zu sehen bräuchte, also auch nicht anlässlich der Umgangskontakte; und außerdem wäre es für sie natürlich eine erstklassige Rache an dir, wenn sie dir das gemeinsame Kind vorenthalten könnte - auch und gerade weil sie merkt, wie wichtig dir das Kind ist.

Tja - und so etwas wirft dann anderen Leuten vor, egoistisch zu sein ;-(

Drogensuchtig bin absolut nicht habe den Rausch von Gras nur gern genossen das jedoch komplett eingestellt.

Ist auch besser so, dass du damit aufgehört hast. Erstens sowieso, und zweitens, weil Madame sonst versuchen könnte, dir aus dem Joint einen Strick zu drehen. Falls sie's versucht, z.B. wenn ihr beide mal ein Gespräch beim Jugendamt o.ä. habt, kannst du ja wahrheitsgemäß den reumütigen Sünder geben und sinngemäß sagen: Ja, das hast du seinerzeit probiert, aber inzwischen längst eingesehen, was für ein Fehler das war, und dass du jetzt schon seit einiger Zeit und für alle Zukunft die Finger von dem Zeugs lässt. Damit sollte sich die Sache normalerweise eigentlich bereits erledigt haben, und Madames Attacke wäre sauber ins Leere gelaufen.

Sie gestaltet den Besuchskontakt meist so wie es ihr passt (...)

Hier wirst du dir jetzt und in Zukunft überlegen müssen, ob und inwiefern du mit der Unkalkulierbarkeit solch eines durch Mama gesteuerten Umgang leben kannst, sofern es trotzdem genug Umgang ist; oder ob Madame bereits die Grenze überschritten hat, wo du zwingend eine verbindliche Umgangsregelung brauchst (d.h. zunächst Vermittlungsgespräch beim Jugendamt, und wenn das nichts fruchtet, ein Umgangsverfahren vor Gericht). Falls du im Moment meinst, die Grenze ist noch nicht überschritten, dann klebe dir am besten schon mal Merkzettel in deinen Kalender, dass du mindestens einmal im Monat in dich gehst und dir genau diese Frage stellst: Ob es noch akzeptabel ist, so wie es ist, oder ob du eine "offizielle" Umgangsregelung brauchst.

da leider die beziehung zu meiner Tochter manchmal sehr wechselhaft ist.

Was genau meinst du mit "wechselhaft"?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. vermutlich habe ich's in diesem langen Thread nur überlesen - aber wie alt ist euer Kind auch gleich wieder?

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2014 16:49
(@Slycite)

Das Problem liegt darin das Sie sich im Recht sieht,
da leider die beziehung zu meiner Tochter manchmal sehr wechselhaft ist.

Hieraus kommt nunmehr ganz eindeutig der Sachverhalt zum Ausdruck,
dass der Zitierte selbst eine wechselhafte Beziehung zwischen ihm und dem mdj. Mädchen unbekannten Alters einräumt.

Daher dürfte sein, des Zitierten, Problem in der Tat darin liegen, dass sie, die Kindesmutter, sich diesbezüglich möglicherweise sogar berechtigterweise im Recht sieht oder befindet, den Umgang einstweilen einzuschränken bzw. unter Begleitung zu stellen.

Im weiteren kommt es auf die noch aufklärungsbedürftigen Hintergründe für die Wechselhaftigkeit an.

nun behauptet
Sie per Anwaltsschreiben Ich wurde mein Kind anschreien und das unser bez so instabil ist das ein Kontakt allein
unmoeglich ist

Diese anwaltschriftliche Behauptung, er, der Zitierte, schreie das mdj. Mädchen an, kann in der Tat unter Berücksichtigung der möglicherweise Kindeswohl-gefährdenen Anschreiungen als tragfähige Begründung für eine Einschränkung oder Aussetzung des Umganges zureichen; Wobei natürlich auch diesbezüglich die Hintergründe für die Anschreiungen noch aufklärungsbedürftig sind.

... habe den Rausch von Gras nur gern genossen ...

Dieses ist auf jeden Fall ein Eingeständnis des Zitierten, das, im Verfahren so verschriftlicht, prozessual einen hundertprozentigen Genickbruch und eine Steilvorlage für die Gegenseite darstellt, darauf weiter rumzureiten.

Die Beantwortung der von dem Zitierten rubrizierten Frage, ob das alles erlaubt ist, womit der Zitierte aller Wahrscheinlichkeit nach die von der Kindesmutter praktizierte Einschränkung oder Aussetzung des Umganges zwischem dem Zitierten und dem mdj. Mädchen unbekannten Alters meint und nicht seinen Drogenkonsum.

Ob der Zitierte tatsächlich, wie von ihm behauptet, gegenwärtig keine Drogen mehr konsumiert oder das in der Zukunft nicht doch wieder machen würde, kann mit ausschließender Sicherheit nicht ohne weiteres festgestellt werden, sodass es diesbezüglich im Kindeswohlinteresse noch weiteren Klärungsbedarf gibt und mit Blick auf die von dem Zitierten selbst eingeräumte Wechselhaftigkeit der Beziehung zwischen ihm und dem mdj. Mädchen und den im Raume stehenden Anschreiungen des mdj. Mädchens seitens des Zitieren die Einschränkung der Umgangsbegleitung und der Ausschluss eines unbegleiteten Umganges seitens der Kindesmutter zumindest sachgerecht erscheint.

Dagegen spricht insbesondere nicht die weitere Sachverhaltsdarstellung des Zitierten, die Kindesmutter würde ihn, den Zitierten, mit den genannten Vorwürfen und Vorhaltungen, er, der Zitierte, verhalte sich egoistisch und es würde dem mdj. Mädchen ohne ihn besser gehen, nur provozieren wollen.


Anm.: Ich habe die unverfälschten Zitate eingefügt. Solltest du nochmals in den Zitaten eines anderen rumpfuschen werden diese Beiträge kommentarlos gelöscht

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2014 17:19
(@jungerdad)
Schon was gesagt Registriert

Also heute zb durfte ich mit der mutter oma und meiner kleine zsm 2 std vergnuegen, da
ist es fuer mich auch schwer irgendwas aufzubauen weil sich standing irgendjemand
dazwischen draengt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2014 19:28
(@Slycite)

durfte ich mit der mutter oma und meiner kleine zsm 2 std vergnuegen

Hieraus kommt zum Ausdruck, dass die Kindesmutter "vergnügliche" Umgänge zwischen dem mdj. Mädchen unbekannten Alters und dem Zitierten mit einer Dauer von 2 Stunden unter Begleitung der Kindesmutter und einer zur Begleitung bereiten Person, hier die Großmutter des Kindes, aktiv fördert.

Soweit der Zitierte weiter äußert, es wegen dem Dazwischendrängen von Dritten schwer zu haben, etwas aufzubauen, so wird aus seinem Vortrag leider nicht klar, welche Personen sich in welcher Weise und aus welchen Anlass während des begeleiteten Umganges mit dem mdj. Mädchen unbekannten Alters dazwischendrängen.


Anm.: Siehe oben

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2014 19:51




Seite 3 / 5