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ist das alles erlaubt?

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(@jungerdad)
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Moin ich bin ein junger vater von 24jahren
kurz zu meiner geschichte ich und die mutter sind fast 5mon getrennt
ich habe die bez beendet hatte danach eine affaire was die mutter wohl verletzt hat
Sie hat sich danach nen neuen besorgt was mich auch immmoment verletzt naja
ich war dann fur 3 wochen beruflich auf nen schiff da mich die trennnung von meiner tochter sehr belastet hat
und die vorstellung das ein neuer mann mein platz ein nimmt habe ich alles abgebrochen und bin wider gekommen
auf den schiff habe ich es dann leider mit sms ubetrieben bedingt der einsamkeit
naja der fall schaut nun folgt aus sie wirft mir vor psychologischen instabil zu sein und kein personlichen kontakt zu meine n
kind zu besitzen hat dies mich auchh schon durch den anwalt wisssen lassen und will nur noch ein begleitet umgang
um mir es noch schwerer zu machen hockt ihr neuer auch mit dabei

Gesten hatten wir wunderbare 2 std ich habe ihren neune gut ignoriert jedoch kam bei der verabschiedung der vorwurf
ich wurde unter drogen einfluss stehen
ich habe sie dann darauf hingewissen das dies net der falll ist und das es mir langsamm reicht nun droht sie mir

wenn ich eine gerichtsverhandlung anstreben das kind net mehr zu sehen naja ziehmlich dumme sitation immoment

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 01:13
(@jungerdad)
Schon was gesagt Registriert

Nun wurde ich gern ne rat wissen habe nen bischen schiss vor gericht zuziehen
aber ich will auch net alles akzeptieren mussen
habt ihr vllt ne neue idee fur mich ?
vor den 3 wochen auf den schiff war es auch nie ein problem
Sind allein auf spielplatze und als ich neben meiner ex gewohnt habe hat sie die kleine auch gern zu mir "abgeschobn"
Bin rat los wird wohl alles sehr dreckig enden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 02:11
(@Slycite)

Moin JungerDad,

ist das alles erlaubt? Ja.

Weder ist es verboten, dass Du die Beziehung zu Deiner Ex-Freundin beendest und Beziehungen zu anderen Frauen hast oder auf Schiffen arbeitest, noch dass Deine Ex-Freundin andere Männer hat und begleiteten Umgang wünscht oder Dir vorwirft, Drogen zu konsumieren, psychisch labil zu sein und keine persönliche Beziehung zu Deiner Tochter zu besitzen.

Neue Ideen? Ja.

Aufhören Drogen zu konsumieren, psychisch stabilisieren und eine persönliche Beziehung zu Deiner Tochter aufbauen und wenn möglich, Deine Rechtschreibung verbessern.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 02:33
(@jungerdad)
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Es geht mir dabei eher um ihr verhalten
mir den umgang einzuschranken obwohl es voher nie ein problem darstellt
mir den umgang dann noch dadurch zu erschweren das ihr neuer dabei sein MUSS
Also praktisch um mich zu provosieren....
ich bin psychisch stabil jedoch habe ich ein problem damit das sie mir den kontakt erschwert
und irgendeiner typ meinen kind vorgsetzt wird ich  denke auch das dies irgendwo verstandlich ist
Schlieslich sind wir alle nur menschen oder ?
Ich wurde nie irgendwas vor den besuch meiner tochter konsumieren!!!
Sie behauptet dies jedoch einfach um mich zu provosieren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 03:03
(@Slycite)

Es geht mir ...

Moin JungerDad,

Dein Ärger über die Dich provozierenden Verhaltensweisen Deiner Ex-Freundin ist verständlich.
Ebenso Deine Ängste vor der weiteren Entwicklung.

Kannst Du Dir vorstellen, an Deinem Wohnort Kontakt zu einer Trennungs-/Familienberatung aufzunehmen, um Beratung und Unterstützung bezüglich des Umganges mit Deiner Tochter aufzunehmen?

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 03:20
(@jungerdad)
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Wenn ich wusste wo dies ist
die erste idee kontakt mit dem jugendamt aufzunehmen habe ich jedoch abgebrochen
Ich weis jetzt einfach nicht was der richtige weg ist
gestern hat sie mir angedroht das wenn ich es auf ne gerichtsverhandlung ankommen lassen
bin selberschuld wenn ich mein kind garnet mehr sehr ich denke auch das sie anfangen wird dreckigewasche zuwaschen
meine eig frage ist jetzt auch wie muss sollte ein umgang aussehen
welche recht besitze ich was muss ich akzeptieren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 03:36
(@Slycite)

welche recht besitze ich was muss ich akzeptieren?

Das sind zum Beispiel alles Fragen, die Dir bei einer Beratung mitgeteilt werden können.

Warum hast Du Deine Kontaktaufnahme zum Jugendamt abgebrochen?

Dort kannst Du in einem Beratungsgespräch nützliche Informationen auch über externe Beratungsangebote in Deiner Umgebung erhalten.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 03:47
(@jungerdad)
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Weil mir die kraft teilweise zum kampfen fehlt
ich wurde am liebsten alles friedlich loesen
Sie is aber nur berat zu gesprachen wenn sie was getrunken hat oder ihr neuer freund und ihre schwester
dabei sind wir haben uns nix mehr zu sagen oder ich bekomme wider vorhaltung
Weil ich einfach net wusste wie weit das jugendamt mir hilft uberlege gerade nen anwalt hinzu zu ziehen
ich wurde enfach gern mal erfahrungs berichte weil ich einfach angst davor habe meine tochter komplett
Zu verlieren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 03:53
(@Slycite)

Weil mir die kraft teilweise zum kampfen fehlt
ich wurde am liebsten alles friedlich loesen

Dann wäre eine Beratung bei einem Rechtsanwalt und beim Jugendamt doch ein guter Anfang, dafür Lösungsmöglichkeiten zu finden. Am besten gehst Du Streitigkeiten dadurch aus dem Weg, daran nicht teilzunehmen. Tip: Google doch mal nach Deinen Wohnort und Familienberatung. Vielleicht wirst Du fündig.

Deine Ex-Freundin wird nicht umherkommen, sich mit Dir in Deiner Eigenschaft als Vater auseinanderzusetzen. Und das muss nicht zwingend in der Gestalt stattfinden, dass sie dabei alkoholisiert ist und ihr Freund und ihre Schwester dabei sind. Das wird eher ausgenüchtert beim Jugendamt und/oder Familiengericht besprochen.

Dort wird versucht, euch darin zu helfen, für eure Tochter eine stabile Familiensituation herzustellen sowie die zwischen euch bestehenden Konflikte zu bewältigen.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 04:17
(@jungerdad)
Schon was gesagt Registriert

Okeee...
jaaa probiere es immoment noch auf den friedlichen weg
gibt es vorgaben wie der umgangausgestaltet werden darf bzw
was nicht geschehen darf?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 13:37




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus jungerdad!
Nein, es gibt keine Vorgaben, außer dass das Kindeswohl nicht gefährdet werden/sein darf.
Alles andere (wie, wo, was, mit wem, etc.) obliegt als umgangsberechtigtes Elternteil alleine Dir!

Im Übrigen geht es auch um das RECHT Eures gemeinsamen Kindes auf regelmäßigen Umgang (§1684 BGB)...BEIDE Eltern sind verpflichtet, den Umgang zu fördern und zu ermöglichen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 13:48
(@jungerdad)
Schon was gesagt Registriert

Jaaa ich forder ihn ja auch
und sie sagt es reichen 2 std in der woche
aber muss sie den net den umgang wuch so gestalten das ich dadurch net gestoert werde also sprich neuer freund

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 14:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo jungerdad,

könntest du dich bitte um die übliche Rechtschreibung (Groß-/Kleinschreibung; Interopunktion) bemühen. Das würde es erheblich erleichtern deine Beiträge zu lesen

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 14:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

aber muss sie den net den umgang wuch so gestalten das ich dadurch net gestoert werde also sprich neuer freund

Nein, das ist deine Aufgabe. Es dürfte ja wohl möglich sein, dass du mit eurem Kind mal spazieren gehst oder auf den Spielplatz. Und schon stört der Neue nicht. Aber du kannst nicht von ihr verlangen, dass sie ihren Neuen aus der Wohnung weist oder dir die Wohnung zum Umgang alleine überlässt.

Am besten kümmerst du dich mal beim JA um einen Termin und überlegst vorherwie du dir den Umgang vorstellst. 2-4 mal i nder Woche für je 2-3 Stunden in deinem Zuhause oder eben irgendwie draussen unterwegs. Aber Forderungen wie "der Neue soll nicht dabei sein2 oder "ich will den Umgang in der Wohnung der KM wahrnehmen" sollten in deinen Vorstellungen tunlichst nicht vorkommen

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 14:41
(@jungerdad)
Schon was gesagt Registriert

Sie verhindert das fruher war ee vollkomen oke mit der kleine spazieren zu gehen
nun unterstellt sie mir jedoch das der personliche kontakt fehlt
und sagt ich durfte nur noch mit ihr zsm raus gehen
Jedoch will ihr neuer nicht das ich allein mit ihr raus gehe
und entwider er oder ihr schwester muss mit kommen das kann es doch net sein oder ?
Das mit dem JA war auch meine uberlegung aber ich weis sofort das sie dicht macht und
mich bis zu einem urteil garnet mehr an das kind ran lasst was mir das herz brechen wurde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 14:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bitte beachte doch meine Bitte, dich um eine bessere Lesbarkeit zu bemühen. Mir ist es zu mühsam noch weiter zu erraten was du geschrieben hast und möchtest. Wenn du deine Ex ggü. genauso auftrittst wird es wohl wirklich schwierig.

Ich bin hier erstmal raus

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 14:50
(@Slycite)

sie sagt es reichen 2 std in der woche

Moin JungerDad,

sie kann meinen und sagen was sie will und Du und Dein minderjähriges Kind ebenso.

Im Falle von Uneinigkeiten entscheidet in familienrechtlichen Angelegenheit das Familiengericht in 1.Instanz. Dort entscheidet ein/e Einzelrichter/in nach Anhörung der Parteien und sonstigen Verfahrensbeteiligten, zB Angehörige, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Ergänzungspflegern, Sachverständigen usw.

Ist einer der Verfahrensbeteiligten mit einer Entscheidung des Familiengerichts nicht einverstanden, kann er/sie sich in der 2. Instanz, soweit das Familiengericht der Beschwer nicht selbst abhilft, an den Familiensenat (bestehend aus aus drei Richtern) des zuständigen Oberlandesgerichts mit gleichen Prozedere wenden.

Im Falle von Uneinigkeiten solltest Du wie folgt vorgehen ...

1. Gesprächsversuch mit dem anderen Elternteil
2. Einigungsversuch mit Hilfe einer Dritten Stelle, zB Familienberatung und/oder Jugendamt
3. Familiengericht

... um "friedliche Lösungen" zu finden.

Grundsätzlich solltest Du bei allen Auseinandersetzungen mit Deiner Ex-Freundin beachten, diese auf keinen Fall vor dem Kind oder mit unmittelbarer Beteiligung des Kindes auszufechten. Insbesondere solltest Du das Kind von allen diesbezüglichen Streitigkeiten absolut fernhalten.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 14:55
(@Slycite)

Ich bin hier erstmal raus

Moin nochmal Midnightwish,

und ich finde, Du könntest Dir mehr Mühe geben. Entschuldigung.

Hast Du nicht ein paar passende Textbausteine oder Verweise für JungerDad?

Jedenfalls gibt er sich gelegentlich merklich Mühe, seine Schrift zu verbessern.

LG Thomas

P.S.

Bei dieser Gelegenheit vielen Dank für das Hinterherschieben meines Heimatlosen Kommentares.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 14:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ slycite:

Zum einen arbeite ich noch "nebenbei" und zum anderen mochte ich es schob bei meinen Kindern nicht, wenn diese in Halbsätzen sprachen und ich erraten sollte was denn ihr Anliegen war und wo das Problem lag. Das ich mir dann irgendwann keine Mühe mehr gebe, wenn meine Bitte etwas zu ändern nicht beachtet wird, kennen sie zu Genüge 😉

Und nein, ich habe keine fertigen Textbausteine oder Verweise (auf was?). Aber es gibt vorgefertige Umgangserklärungen, evtl. mal bei Trennungs-FAQ gucken gehen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 15:04
(@Slycite)

@midnightwish

verstehe ich gut : - )

Danke.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 15:10




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