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Information des Kindes, warum ich verzichte?

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guckst du >hier<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 14:58
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 15:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@RAMSCH

Danke für den Hinweis. Ich habe den Frühjahrsputz in die virtuelle Welt verlagert. 😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 16:23
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann grad leider nicht mehr so ganz folgen!

Ich hoffe ich hab hier nichts Verbotenes geschrieben 😮 :question:

Nee, bestimmt nicht!

Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 17:00
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

@haddock

und gerichtlich ein 50/50-Modell (zunächst) festlegen zu lassen?

Es gibt kein Gesetz, welches es einem richter ermöglicht, diesem Antrag zu entsprechen. Das haben Aktivisten eines Vätervereins auf breiter Basis in einem Stadtstaat Deutschland auch mal versucht und sichd bös bös bös abgestraft worden dafür (so zum. meine Infos).

Das 50/50-Modell basiert allein auf Freiwilligkeit und ist auf dem Gerichtswege nicht erlangbar.

DeepThought

@DeepThought

ich glaube ich hab mich mißverständlich ausgedrückt. Allerdings bin ich durch den Einwurf von Ramsch etwas eingeschüchtert, hier offen über Dinge (Strategien?) zu schreiben.
Ich will also versuchen es etwas zu verklauslieren:
Die Eltern haben GSR und beide das ABR (so habe ich es verstanden). Das heißt, in wichtigen Fragen müssen sie sich einigen.
Muß nun ein Elternteil, aus welchen Gründen auch immer, den Umgang ändern, sind beide gefragt sich darüber zu verständigen und eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Ist dieses nicht möglich, muß, um überhaupt etwas zu ereichen, die Entscheidung dem Famgericht überantwortet werden. In welcher Form und mit welcher Begründung dies geschieht ist im Einzelfall zu klären. Ob der Antrag dem evtl. Ziel des 50/50-Modells (kann ja sein, daß das in diesem Fall gar nicht geünscht wird) entsprechen muß - ist auch im Einzelfall zu klären.
In der Frage "Schule" z.B. kann ein Gericht doch auch Detail-Fragen beantworten, bzw. bestimmen, wenn es den Eltern nicht gelingt - und ich finde, der Elter, welcher eine außergerichtl. Einigung verhindert, hat größere Erklärungsnot.
Und das Schlimmste wäre: der Status Quo wird beibehalten.
Dann ist das doch eine Überlegung wert, oder liege ich da so völlig verkehrt?

Gruß
Haddock

PS: hiermit erlaube ich ausdrücklich , Alles zu editieren/löschen, was zu viel verrät!

PSS: gibt es mehr Infos, über diesen Versuch der Aktivisten in dem Stadtstaat? Würde mich interessieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 17:24
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Ein paar Infos zu meinem speziellen Fall:
das Kind ist unehelich, wir lebten zusammen, bis sie knapp 7 Jahre alt war. Als das Sorgerechtsgesetz geändert wurde, ich glaub ?1999?, war es für mich eigentlich selbstverständlich, dass wir das gemeinsame Sorgerecht beantragen. die Mutter hat das sofort und vehement abgelehnt. Damals hab ich leider nicht weiter drüber nachgedacht, warum. Heute weiß ich es.
Gemeinsamnes Sorgerecht wäre in unserem Fall, glaube ich, auch keine Lösung. Das würde ja eine vernünftige Zusammenarbeit erfordern. Und die ist einfach nicht gegeben. Ich habe das x mal versucht, es geht nicht auf Dauer. In dem Moment, wo ich irgend eine Forderung ablehne, flippt sie aus. z.B. kurz vor Weihnachten kam mal: "Ich will mir (also nicht dem Kind) einen neuen Schrank kaufen, ich brauche dazu 1.500 EUR." Ich hab nachgefragt, ob das als Kredit gedacht war und da wäre ja noch so einiges offen... Nein, geschenkt. So mal eben. Als ich das ablehnte, Terror. Sie konnte mich aber damals nicht ganz brüskieren, brauchte mich ja noch als kostenlose Tagesmutter.
Also in gemeinsamen Sorgerecht sehe ich keine Lösung. Eher darin, dass man ihr das abnehmen würde, aber das ist illusorisch.
Es ist so: das Kind ist anständig gekleidet, geht regelmäßig zur Schule und wird ernährt. Da kümmert sich kein Jugendamt mehr drum, was mit der Seele des Kindes passiert.
Ich kanns ja auch verstehen. es gibt Kinder, die verwahrlosen, geschlagen werden u.s.w. das ist hier eindeutig nicht der Fall. Und deshalb auch nichts wirklich Dringliches und Wichtiges.
Lt. Jugendamtsvertreterin in einem Prozess: Das Engagement des Vaters ist hoch anzurechnen. Sollte die Mutter einmal durch ihr Verhalten nicht mehr für die Tochter sorgen können, steht jederzeit der Vater zur Verfügung, das Kind aufzufangen.

Ja, toll. Ich bin das rechtlose Sicherheitsnetz. Sehr befriedigend fü mich.

Ich könnte eine Art Frieden haben, wenn ich den ständigen Forderungen nachgeben würde. Aber das wäre ein Fass ohne Boden. Das finge mit 1000 EUR im Monat an und würde sich steigern ins unermessliche. Ich miene das wörtlich, habs mit ihr mehrfach mitgemacht.

Solange die Mutter da keine Therapie macht, wird sich nichts ändern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2005 19:41
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Neuer Sachstand zum Umgangsrecht.
Ich habe sozusagen das Schwert wieder in die Hand genommen.
Am 21.02 Termin beim Familiengericht. War ja erst per Eilantrag am 14. 12. 04 darum gebeten worden. Ich habe das Kind seit dem 1. 1. 05 nicht mehr gesehen, festgelegt war 14-tägiges Besuchsrecht.
Auch informierte mich die Mutter nicht über wichtige Dinge.
Vor dem Termin die Vertreterin des Jugendamtes scherzend bei der Mutter, für mich ein kurzes Guten Tag.
Im Termin durfte ich mich dann mal wieder unflätig beschimpfen lassen, die Jugendamtsvertreterin plapperte nach, was die Mutter sagte (Teilweise nachweislich derart falsch, dass sogar der Richter wach wurde) keinerlei ermahnung an die Mutter, alle Termine in diesem Jahr, Ferien, Feiertage wurden stundengenau festgelegt. Informatinspflicht, na ja, hätte sein sollen...
Dass die arbeitslose dem am Wochenende arbeitenden Vater das Kind seit 2 Monaten enzieht, tja, ein bisschen dumm gelaufen.
Als ich anspreche, dass ich in den ferien auch mal gerne mit der Kleinen ins Ausland wolle, die Mutter aber den Kinderausweis nicht herausgebe, Wutanfall der Mutter, "Selbst wenn ich hier dazu verknackt werde, der bekommt den Kinderausweis nicht!"

Mioldes Lächeln des Richters, den Ausweis werde ich jetzt gesondert herausklagen müssen. Hab ja sonst nichts zu tun.

Erfolg: Ich seh jetzt erst mal mein Kind wieder, ab nächsten Monat.
Ich zahle meinen Anwalt selber (Mutter Prozesskostenhilfe).
Demnächst Prozess wg Ausweis...

Ich kann gar nicht sovciel fressen, wie ich kotzen möchte!

Und das Ganze jetzt noch 6,5 Jahre lang. Ob ich das durchstehe oder früher in Gras beisse, weiß ich nicht.

Ich komm mir derart verarscht und verlassen vor. (Entschuldigt die Wortwahl, aber genau das trifft es)

Gruss

Herbert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2005 15:47
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