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Ich möchte unbedingt meine Söhne wieder sehen

 
(@freiermensch)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,

ich habe mich noch nicht vorgestellt, das folgt später.
ich habe jetzt meinen zweiten sohn seit zwei monaten nicht sehen dürfen. er ist jetzt etwa 1 1/2 jahre alt. wir hatten ein extrem gutes und inniges, liebevolles verhältnis. da seine mutter sich weigert, dass ich ihn sehen darf, habe ich jetzt angst dass er zu mir keinen bezug mehr hat. ist das so? wie lange dauert das nachdem ich beim anwalt war, bis ich mein kind wieder sehen kann?
bei meinem ersten sohn aus meiner ersten ehe fing es damals ähnlich an. allerdings trennen mich von ihm ca. 800 km. ihn zu sehen ist sowie so schon selten.

gruß
freier mensch

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2008 18:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo freiermensch,

leider hab ich keine guten Nachrichten für dich. Bis du deinen Sohn wiedersehen kannst können durchaus mehrere Monate vergehen.

Aber bevor du zum Anwalt gehst wirst du dich um ein Vermittlungsgespräch beim JA oder einer caritativen Einrichtung bemühen müssen. Erst wenn das von der KM abgelehnt wird bzw. keinen Erfolg bringt ist der Weg Richtung Gericht offen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2008 09:42
(@freiermensch)
Schon was gesagt Registriert

hallo midnightwish,

ich habe jetzt, nachdem alle mails und anrufe der vergangenen 6 wochen nichts genutzt haben, kontakt mit dem jugendamt sowie mit der erziehungshilfestelle der betreffenden stadt aufgenommen. der MA auf dem jugendamt kannte die KM bereits, hatte sie hinsichtlich kooperativen verhaltens nicht gerade in guter erinnerung. daraufhin gab er mir die nummer des MA von der erziehungshilfestelle, mit welchem sich die KM offenbar besser versteht. ich habe jetzt eine halbe stunde mit ihm telefoniert und ihm die komplette situation geschildert. er sagte mir, dass er mich zurückrufen werde, nachdem er heute nachmittag mit ihr telefoniert hat.

ich hoffe, dass sich der gerichtliche weg vermeiden läßt. leiden tun darunter vor allem die kinder, auch wenn er das so nicht direkt mitbekommt, wird er aber dennoch die emotionalen stimmungen mitbekommen...

gruß
freiermensch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2008 14:14
(@freiermensch)
Schon was gesagt Registriert

so, jetzt kommen wir mal zum ersten kind.

als sich meine damalige frau von mir trennte, zog sie 800 km weg. zurück an ihren geburtsort. ich wohnte damals in der nähe von ulm, nunmehr wohnt die km und unser gemeinsamer sohn (5,5 jahre alt) 70 km nordöstlich von hamburg.
ich lebe mittlerweile in karlsruhe. momentan habe ich finanziell nicht die möglichkeit, den kleinen regelmäßig zu mir zu holen. die kosten hinsichtlich der hin- und rückverbringung liegen ja bei mir. die km ist seit der trennung neu liiert. sie ist berufstätig, ihr jetziger lebensgefährte verdient ähnlich gut wie ich damals. beide "strotzen" quasi vor geld. dennoch sind sie nicht willens und bereit, die reisekosten zu übernehmen.
somit hatte ich meinen "großen" kleinen in den vergangenen zwei jahren nur drei mal bei mir.
welche möglichkeiten habe ich denn, den kleinen öfter zu mir zu holen?

gruß
sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2008 15:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sascha!
Da KM die Distanz geschaffen hat, würde ich mich mal mit einem RA zusammensetzen und beratschlagen, welche Erfolgsaussichten Du im Falle einer Klage auf Beteiligung/Übernahme der Bring- bzw. Fahrtkosten durch KM hättest!
Damit gepaart dann auch eine Vereinbarung  in Hinblick auf regelmäßige und praktikable häufige Umgangsregelung vorbereiten...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 15:38
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Marco,

Da KM die Distanz geschaffen hat, würde ich mich mal mit einem RA zusammensetzen und beratschlagen, welche Erfolgsaussichten Du im Falle einer Klage auf Beteiligung/Übernahme der Bring- bzw. Fahrtkosten durch KM hättest!

nun, ich denke das wird nicht viel bringen.

Die Möglichkeiten in einem solchen Fall sind >>HIER<< wie ich finde knapp, prägnant und übersichtlich beschrieben. Ich habe mich mit dem Thema intensiv beschäftigt, da meine "Ex" vor fast drei Jahren auch 120 km weggezogen ist. Ich habe auch Umgangskosten geltend gemacht beim (Ehegatten-)Unterhalt. Der Richter hat es abgelehnt - was (leider!) juristisch in Ordnung war.

Andere (und bessere) Informationen als die unter dem Link oben verfügbaren habe ich leider nicht.

Aber vielleicht hat noch jemand eine bessere Idee...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 22:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

Meiner Meinung nach ist das nicht mehr zu 99,99% Aussichtslos sondern nur noch zu 99,9%.

Es gab doch schon Fälle wo derjenige, der die Entfernung geschaffen hat, an den Kosten beteiligt wurde.

Es handelt sich dabei ja auch nicht um ein Gesetz, sondern "nur" um gängige Rechtspraxis, gestützt nur durch die unergründliche Weisheit des BGH, der das aber in keinster Weise begründet hat.

Gerade auch in Fällen, in denen das halbe Kindergeld nochmal mit dem Ehegatten geteilt werden soll, würde ich immer Umgangskosten geltend machen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 23:14
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Beppo,

Es gab doch schon Fälle wo derjenige, der die Entfernung geschaffen hat, an den Kosten beteiligt wurde.

Ja, aber nur in ganz eng begrenzten Fällen. freiermensch muss nun herausfinden, ob er zu diesen Fällen gehört. Dazu fehlen uns die Grundlagen (Einkommen, Unterhaltsbelastung, evtl. ALGII Leistungen, ...)

Es handelt sich dabei ja auch nicht um ein Gesetz, sondern "nur" um gängige Rechtspraxis, gestützt nur durch die unergründliche Weisheit des BGH, der das aber in keinster Weise begründet hat.

Auch richtig. Nur kommst du gegen BGH Weisheiten kaum an.

Gerade auch in Fällen, in denen das halbe Kindergeld nochmal mit dem Ehegatten geteilt werden soll, würde ich immer Umgangskosten geltend machen.

Auch einverstanden. Das könnte sich dann beim Ehegattenunterhalt (sofern welcher bezahlt wird) oder auch beim Kindesunterhalt auswirken. Ob die für den Umgang benötigten finanziellen Mittel damit geschaffen werden können, ist nur zu beurteilen, wenn freiermensch uns hier konkrete Zahlen nennt bzw. seine aktuelle Situation genauer beschreibt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 23:41
(@freiermensch)
Schon was gesagt Registriert

machen wir das mal schritt für schritt:

zum zeitpunkt der trennung (04/2004) durch meine damalige frau und der KM meines ersten kindes, ging es mir finanziell bestens. insofern dachte ich auch zu keinem zeitpunkt über kosten nach. in der folge jedoch ist meine damalige firma etwa ein jahr später insolvent gegangen. aufgrund eines haftungsdurchgriffes und diverser anderer problematiken (gmbh, einzelfirma hat das geschäft an gmbh verpachtet etc.), ging es mir persönlich finanziell gar nicht mehr gut, will heißen dass ich finanziell seit 2005 sehr schlecht dastehe. zunächst habe ich mich durch arbeit über wasser halten können. die probleme wurden aber in jeder hinsicht etwas größer. daher hatte ich sowohl aufgrund des damit in verbindung stehenden psychischen problems, als auch durch andere umstände auch beruflich probleme. bis ende märz bezog ich hartz IV. der umzug setzt das verfahren zwar neu in gang. da ich die meisten meiner probleme einigermaßen lösen konnte, steht ab kommendem monat ein netter job in aussicht. zwar spielen jetzt noch pfändungen etc. eine rolle, aber ich kann mich persönlich dann erst mal über wasser halten. finanziell werde ich jedoch nicht so "gestärkt" sein, dass ich dann die anzahl der besuche erhöhen kann.

kommen wir nochmal zu meinem zweiten kind:
die trennung war ja zunächst "im guten". wir haben uns hinsichtlich aller dinge an sich geeinigt. als ich jedoch dann meiner ehemaligen lebensgefährtin mitteilte, dass ich zu meiner neuen lebensgefährtin ziehen werde, hat sich alles gewendet. ich bekam meine sachen nicht mehr, das schloß wurde ausgetauscht, und viele geschichte, die ihr wahrscheinlich alle mal selber erlebt habt.
aber jetzt kommt der hammer: ich war gestern auf anraten des anwalts bei der polizei, um anzuzeigen dass sie viele gegenstände unterschlagen hat, unter anderem mein fahrzeug, welches sie ohne mein wissen verkauft hat etc.;
die polizei hier in karlsruhe nahm meine anzeige entgegen und schickte diese weiter zur bearbeitung an das zuständige polizeirevier in öhringen. er gab mir alle nummern, ich solle dort noch anrufen um die fehlenden daten zu ergänzen (adressangaben in meiner anzeige mußten ergänzt werden um mögliche standorte meiner sachen).
somit rief ich heute in öhringen an, um die entsprechenden angaben durchzugeben. der polizist aus öhringen sagte mir aber am telefon, dass ihn die anzeige von mir gerade gar nicht interessiere, sondern dass er eine anzeige vom 04.04. von der KM vorliegen hat, bei welcher es um körperverletzungsdelikte ginge. näheres weiß ich derzeit noch nicht, das erhalte ich erst durch den polizisten hier aus karlsruhe.
zwischen uns gab es außer verbalen auseinandersetzungen zu keiner zeit körperliche auseinandersetzungen. daher weiß ich auch noch nicht, ob es "zeugen" gibt, oder ob sie die geschichte "alleine durchziehen will".
ist das normal, dass solche anzeigen gemacht werden? hat das den zweck das jugendamt zu beeinflußen? beeinflußt es das jugendamt? wie soll ich damit eurer meinung nach am besten umgehen?

gruß
sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2008 18:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist leider nicht ungewöhnlich, ich würde dir aber raten, dafür einen neuen Thread aufzumachen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 18:43




(@Angel26)

Hallo freiermensch!
Ich hoffe, ich kann dich ein wenig beruhigen:

Die Ex meines Freundeshatte auch mal gedroht, ihm Missbrauch anzuhängen, wenn er nicht spurt.
Damals habe ich meinen Vater angerufen, der selber Anwalt ist, und er hat alles schnell entschärft.
Heutzutage wird mit solchen Anschuldigungen, ob Missbrauch, Gewalt oder ähnliches, etwas vorsichtiger umgegangen, gerade bei Exehepartnern.
SIE hat die Anzeige gemacht, also ist SIE in der Beweispflicht und wirkt das alles etwas undicht, wird sie sich bei der Polizei,Gericht etc. schnell unbeliebt machen!
Also, lass dich nicht fertig machen!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 19:02
(@freiermensch)
Schon was gesagt Registriert

Das ist leider nicht ungewöhnlich, ich würde dir aber raten, dafür einen neuen Thread aufzumachen.

hallo beppo,

danke für den hinweis. paßt das dennoch in den bereich umgangsrecht? im grunde genommen geht es mir ja primär darum...

gruß
sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2008 19:50
(@freiermensch)
Schon was gesagt Registriert

hallo angel26,

vielen dank für die aufmunterung...
ich habe mir vorher auch noch gedanken darüber gemacht. ich glaube nicht, dass sich die KM so völlig ohne sich darüber gedanken gemacht zu haben, zu einer anzeige bewegt hat.
ca. eine woche bevor ich auszog, zog ihre schwester ein. vermutlich wird sie ihre schwester jetzt bitten, eine zeugenaussage zu tätigen.
witzig in dem zusammenhang ist, dass ich die KM damals von stuttgart nach ulm holte, da sie angeblich von ihrem damaligen lebensgefährten geschlagen worden sei. ich kann mir das heute nicht mehr vorstellen bzw. daran glauben.
ihre schwester wurde tatsächlich von ihrem freund zusammengeschlagen. und dort bin ich sogar noch hin, um sie dort rauszuholen. ist das irgendwie ein muster ???
jetzt warte ich erst mal ab, was sie bei der polizei genau angezeigt hat. der polizist sagte mir am telefon, es sei drei mal gefährliche körperverletzung - und das müßte ja mit einem gegenstand oder einer waffe sein. klingt schon ziemlich dubios...

gruß
sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2008 19:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sascha,

der Vorteil wäre, dass mit anderem Betreff evtl. mehr "Spezialisten" für dieses Thema aktiviert werden.

So könnte diese Frage etwas untergehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 20:42